13.09

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Fernsehgeräten! Unter Tagesordnungspunkt 6 diskutieren wir die Änderung des Umweltförderungsgesetzes; meine Vorrednerin hat bereits davon gesprochen. Mit diesem Umweltförderungsgesetz wollen wir erreichen, dass defekte Elektro- und Elektronikgeräte nicht weggeworfen werden. Mit einem Reparaturbonus haben wir Anreize geschaffen, dass diese defekten Geräte wieder repariert werden.

Das bedeutet weniger Verbrauch an Rohstoffen, die oft aus fernen Ländern – aus Asien, zum Beispiel China – kommen. Das bedeutet den Wegfall von Entsorgungskosten. Wir ersparen uns Tonnen von unnötigem Elektroschrott; dieser kann vermieden werden. Das bedeutet auch eine Belebung der Wirtschaft, vor allem im Sektor der kleinen Handwerksbetriebe. Das bedeutet, dass Menschen Arbeit in der Region haben, und das bedeutet Wertschöpfung im Land. Die Kreislaufwirtschaft wird gestärkt und die Nachhaltigkeit wird gelebt, ganz im Sinne einer ökosozialen Marktwirtschaft, wie sie seinerzeit von Joschi Riegler ins Leben gerufen worden ist.

Da dieser Reparaturbonus erfreulicherweise gut angenommen wird, beschließen wir heute eine Aufstockung der dafür verfügbaren Mittel: Der Barwert wird um 50 Millionen Euro aufgestockt, sodass für 2024 133 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Diese Maßnahme fügt sich in eine ganze Reihe von Anreizen und Entlastungsmaßnahmen, die diese Bundesregierung gesetzt hat, nahtlos ein. Wir haben heute zum Beispiel das Wohnbaumilliardenpaket beschlossen, das aus dem Österreichplan von Kanzler Karl Nehammer entwickelt wurde (Zwischenruf des Abg. Loacker) und den Wegfall von Gebühren, einen Zinsenzuschuss und Ähnliches enthält.

Mir fehlt die Redezeit, um alle Entlastungsmaßnahmen, die beschlossen worden sind, aufzählen zu können, aber in einem vorhergehenden Tagesordnungspunkt haben das Finanzminister Brunner und auch Kollege Schwarz ja bereits ausführlich abgehandelt.

Zurück zum Reparaturbonus – die wichtigsten Informationen: Mit dem Reparaturbonus wird die Reparatur von Elektrogeräten und Elektronikgeräten gefördert. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 200 Euro pro Gerät. Jede Privatperson mit Wohnsitz in Österreich kann einen Antrag stellen. Der Bonus wird unter www.reparaturbonus.at beantragt (der Redner hält eine Tafel mit der entsprechenden URL, allerdings auf dem Kopf stehend, in die Höhe und stellt sie dann vor sich auf das Rednerpult – Abg. Matznetter: Genau so sind eure Gesetze! – Rufe bei der ÖVP: Umdrehen! Umdrehen! Reparieren! – Ruf bei der SPÖ: Wir helfen gerne! – der Redner dreht die Tafel in die korrekte Position) – ja, sehr schön, damit es die Zuseher auch lesen können – und bei einem der circa 2 000 Partnerbetriebe, die die Reparatur durchführen, eingelöst; der Förderbetrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

Zum Abschluss meine Empfehlung: Wenn Sie ein defektes Elektrogerät haben, wenn Sie ein defektes Elektronikgerät haben, schauen Sie im Internet auf www.reparaturbonus.at; dort finden Sie alle Details zur Förderung.

Abschließend noch: Diese Regierung tut sehr viel, damit es den Menschen in unserem Land gut geht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.13

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.