12.30

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Ich beginne mit dem Thema Wohnschirm: Das ist prinzipiell ein sehr, sehr gutes Instrument. Es ist treffsicher. Es hilft Menschen, die wegen zu hoher Kosten, zum Beispiel Energiekosten oder Mietkosten, Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Und im Gegensatz zu den Stromkostenzuschüssen, die ja in Milliardenhöhe im Kreis rumgeschickt worden sind, ist der Wohnschirm ein sehr interessantes finanzielles Mittel, um auch wirklich treffsicher zu helfen.

Also wir finden das Instrument an und für sich sehr, sehr gut und würden dem auch zustimmen, wenn da nicht wieder der Bund die Aufgabe der Länder übernehmen würde. (Beifall bei den NEOS.) Es ist natürlich so, dass die Länder üppig finanziert sind. Die sollen sich um ihre Aufgaben kümmern. Auch das ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe, aber das soll bitte nicht aus Bundesmitteln bezahlt werden.

Der nächste Punkt ist recht ähnlich, da geht es mir um den Reparaturbonus. Jetzt bekommen wir einen Reparaturbonus, 133 Millionen Euro sind ja nicht nichts, aber das ist ein bisschen out of the blue, und man möchte schon meinen, es ist vielleicht dem kommenden Wahlkampf geschuldet. Warum sagen wir das? – Der Reparaturbonus ist ja nichts Neues, den gibt es ja, und man hätte das, wenn es denn so wichtig wäre, durchaus auch im normalen Budget verankern können. Dort ist das nicht drinnen. Jetzt haben wir Wahlkampf: Och – noch einmal 133 Millionen Euro!

Es ist aber ein bisschen ein Blankoscheck, denn was steht denn drinnen? Es sind nicht mal die Produktgruppen definiert. – Also nein, von unserer Seite gibt es keinen Blankoscheck für den Wahlkampf. So können wir nicht mit dem Geld der Steuerzahler:innen umgehen. (Beifall bei NEOS.)

Dann möchte ich auch kurz etwas ansprechen, das nicht gekommen ist: Es wurden ja auch Umweltförderungen in Höhe von 120 Millionen Euro im Paket angekündigt. Wir hätten eigentlich damit gerechnet, auch die noch zu bekommen, aber die sind nicht da. Ich finde das tatsächlich sehr gut, denn dann kann ich noch einmal mitgeben, was die Kritik an diesem Punkt von unserer Seite ist, nämlich dass wir hier anfangen – und jetzt bin ich wieder beim Land und beim Bund –, die Förderungen tatsächlich nur mehr nach oben zu addieren.

Nun gibt es folgende Berechnung von Global 2000 – und ich bin nicht jemand, der so etwas gerne hier zitiert –: Wenn bis zu 60 Prozent der Kosten, wie es im ursprünglichen Vorschlag drinnen war, refundiert werden, dann kann es etwa im wunderschönen Bundesland Tirol passieren, dass ein Hausbesitzer, der etwa eine thermische Sanierung um 100 000 Euro machen lässt, 60 Prozent dieser Kosten vom Bund und außerdem noch einiges von Land zurückerstattet bekommt, insgesamt 97 000 Euro, sodass ihm fast die gesamte Rechnung bezahlt wird; und das ist nicht im Sinne der Erfinders, zumindest aus unserer Sicht.

Mein letzter Punkt ist das Thema Gebührenbefreiung: Die finden wir prinzipiell gut, das haben wir auch schon angesprochen. Ich möchte dazu allerdings folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses über Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (TOP 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Z 3 wird in §25a Abs 2 Z2 der Ausdruck „30. Juni 2024“ durch den Ausdruck „31. März 2024“ ersetzt.

*****

Warum? – Ich erkläre es ganz kurz: Weil hier sozusagen eine Zeitdifferenz von zwei oder drei Monaten besteht, in der man eine Immobilie schon käuflich erwerben, aber noch nicht eintragen lassen kann.

Der Käufer wird natürlich kein Interesse daran haben. Er will sich natürlich die Gebühren in diesen drei Monaten ersparen. Ich nehme ein Beispiel: Er kauft am 1. April, will natürlich die Gebührenbefreiung haben, muss jetzt aber warten, denn die gibt es erst ab 1. Juli; und der Verkäufer muss entsprechend länger auf sein Geld warten.

Wir glauben, das ist nicht notwendig. Das wäre eine kleine Änderung, und diese könnte man aus unserer Sicht noch gut umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses über Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (TOP 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Z 3 wird in §25a Abs 2 Z2 der Ausdruck „30. Juni 2024“ durch den Ausdruck „31. März 2024“ ersetzt.

Begründung

Die Gebührenbefreiung soll für Anträge gelten, die nach dem 31. März 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht einlangen. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt und für Käufer:innen und Verkäufer:innen mit unnötigem Zeitverlust und Unanehmlichkeiten verbunden, dass die Gebührenbefreiung zwar für Rechtsgeschäfte gilt, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden, aber die entsprechende Eintragung ins Grundbuch erst mit 1. Juli 2024 erfolgen darf, um die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Für im April abgeschlossene Rechtsgeschäfte muss dann mit der Eintragung bis Juli zugewartet werden, damit der/die Käufer:in die Gebührenbefreiung bekommt, aber der/die Verkäufer:in muss entsprechend länger auf seinen/ihren Kaufpreis warten, den ihm der/die Treuhänder:in erst nach Verbücherung überweist.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.