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Plenarsitzung

des Nationalrates

Stenographisches Protokoll

 

212. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Freitag, 12. Mai 2023

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Nationalratssaal


Stenographisches Protokoll

212. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                         Donnerstag, 12. Mai 2023

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 12. Mai 2023: 15.45 – 15.56 Uhr

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen ......................................................................................................         4

Geschäftsbehandlung

Antrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger auf Verlesung des Antrages 3373/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom geändert werden“, sowie des Antrages 3374/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird“ ..............................         6

Verlesung der Selbständigen Anträge 3373/A und 3374/A durch die Schriftführer:innen Mag. Michaela Steinacker und Ralph Schallmeiner7, 10


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 2

Antrag des Abgeordneten Maximilian Linder, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2218/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Mai 2023 zu setzen – Ablehnung ....................................................................  12, 13

Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3373/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Mai 2023 zu setzen – Annahme ....................................................................................................  12, 13

Antrag der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager und Dr. Astrid Rössler, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3374/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. Mai 2023 zu setzen – Annahme .........................................  12, 13

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................................................................         4

Eingebracht wurden

Bericht .....................................................................................................................         5

III-941: Bericht betreffend Compliance – Korruptionsprävention bei Immo­bilientransaktionen: ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und Österreichi­sche Post AG – Reihe BUND 2023/14; Rechnungshof


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 3

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (14032/AB zu 14517/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (14033/AB zu 14518/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (14034/AB zu 14519/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 4

15.45.06Beginn der Sitzung: 15.45 Uhr

Vorsitzender: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka.

15.45.07*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich eröffne die 212. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Johanna Jachs, Martina Kaufmann, MMSc BA, Andreas Minnich, Gabriel Obernosterer, Petra Bayr, MA MLS, Rudolf Silvan, Petra Tanzler, Mag. Selma Yildirim, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Susanne Fürst, Mag. Christian Ragger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Christian Ries, Wolfgang Zanger, Heike Grebien, Michel Reimon, MBA, Dr. Helmut Brandstätter, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Stephanie Krisper und Mag. Martina Künsberg Sarre.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen. (Abg. Kassegger: Zur Geschäftsordnung!)

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 14032/AB bis 14034/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 5

Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler (3370/A(E))

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Compliance – Korruptionsprävention bei Immobilientransaktionen: ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und Österreichische Post AG – Reihe BUND 2023/14 (III-941 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit im öffentlichen Dienst – auch nach dem Pensionsantrittsalter (3372/A(E))

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenkatalog zum Stopp der Pensionskürzungen gegenüber den Leistungs­berechtigten der Pensionskassen (3369/A(E))

Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Master­plan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU (3371/A(E))

Wissenschaftsausschuss:

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundesprä­sidenten geändert wird (3368/A)

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Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 6

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Außerdem weise ich den Antrag 3373/A dem Budgetausschuss sowie den Antrag 3374/A dem Umweltausschuss zu.

Ich darf weiters mitteilen, dass folgende Fristsetzungsanträge vorliegen: Antrag des Abgeordneten - - (Abg. Kassegger: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsbehandlung. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

*****


15.45.47

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bevor wir über die Fristsetzungsanträge der Abgeordneten Hanger, Schwarz beziehungsweise Schmuckenschlager, Rössler abstimmen, möchte ich darauf hinweisen, dass vermutlich niemand hier im Hause den Inhalt dieser Anträge kennt. – Ich zumindest nicht, meine Fraktion auch nicht.

Das ist schon sehr, sehr ungewöhnlich, wenn von uns jetzt verlangt wird, über etwas abzustimmen, dessen Inhalt gar nicht bekannt ist. Es ist auch die fort­laufende Nummer des Antrages handschriftlich da hineingeschrieben, bei einem Antrag unleserlich. Wir kennen den Inhalt nicht; angeblich liegt oben am Präsidium ein Exemplar vor.

Da wir mit dem Umgang der Regierung mit dem Parlament ja Erfahrung haben – mit Trägerraketen, praktisch leeren Gesetzesvorschlägen, Abänderungsanträgen in allerletzter Minute –, bin ich nicht der Meinung, dass es sinnvoll ist, über Anträge, deren Inhalt wir nicht kennen, abzustimmen. Insoweit gibt es jetzt eine Möglichkeit, Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen.

Entweder könnte ich den Antrag stellen, die Sitzung zu unterbrechen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, das Ganze zu kopieren und uns zur Kenntnis zu bringen. Ich könnte aber auch den Antrag stellen, dass Sie, Herr Präsident, den Inhalt der Anträge verlesen. Dann sparen wir uns Zeit und kommen früher nach


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 7

Hause. Diesen Antrag zur Geschäftsordnung stelle ich daher. (Beifall bei der FPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Welcher Antrag zur Geschäftsordnung war das jetzt? (Abg. Steinacker: Dass du es vorliest! – Abg. Martin Graf: Dass Sie lesen sollen! – Abg. Krainer: Dass Sie uns vorlesen, um was es hier geht! Ist ja nicht so schwierig!)


Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (fortsetzend): Genau, dass Sie, Herr Präsident, uns bitte vorlesen, worum es bei diesen Anträgen, beim Antrag 3373/A und – das kann ich leider nicht lesen, weil es handschriftlich reingefuzelt ist – wie ich annehme 3374/A geht. – Vielen Dank. (Abg. Martin Graf: Sehr gut, da ist sogar der Präsident überfordert! – Abg. Wöginger: Wieso? Abstimmen – fertig, aus!)

15.47

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da die Anträge ordnungsgemäß eingebracht sind, darf ich die Schriftführer ersuchen, die Anträge zu verlesen. Das ist an und für sich ein normaler Vorgang.

Ich darf dementsprechend Frau Abgeordnete Steinacker ersuchen, den Antrag 3373/A, und Abgeordneten Zanger, den Antrag 3374/A vom Bericht­erstatterpult aus zu verlesen.– Bitte. (Abg. Martin Graf: Das war ein Schallmeiner-Schurkenstück! – Abg. Schallmeiner: ... kennt sich der Herr Graf aus, mit den Schurkenstücken! – Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)


15.49.06

Schriftführerin Mag. Michaela Steinacker: Ich darf verlesen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 8

Antrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdgasabgabegesetz, das Elektri­zitätsabgabegesetz und das Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

wiederum zuvor genanntes Bundesgesetz.

Artikel 1

Änderung des Erdgasabgabegesetzes

Das Erdgasabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das [...] BGBl. I Nr. 63/2022, wird wie folgt geändert:

In § 8 Abs. 6 wird das Datum „1. Juli 2023“ durch das Datum „1. Jänner 2024“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes

Das Elektrizitätsabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2022, wird wie folgt geändert:

In § 7 Abs. 11 und 12 wird jeweils das Datum „1. Juli 2023“ durch das Datum „1. Jänner 2024“ ersetzt.

Artikel 3

Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom

Das Bundesgesetz [...] wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 9

1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Z 1 lautet:

„1. Überschusserlöse: eine positive Differenz zwischen den Markterlösen des Beitragsschuldners je MWh Strom und der jeweiligen Obergrenze für Markterlöse gemäß Z 3.“

b) Es wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Obergrenze für Markterlöse:

a) für Überschusserlöse, die von 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 140 Euro je MWh Strom;

b) für Überschusserlöse, die nach dem 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 120 Euro je MWh Strom.“

2. In § 4 Abs. 2 wird der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt:

„In Fällen des § 3 Abs. 3 kann der Absetzbetrag ebenfalls berücksichtigt werden, wobei für

– den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 bei Erzeugungskosten zwischen 140 Euro und 180 Euro je MWh Strom und

– den Zeitraum nach dem 31. Mai 2023 bei Erzeugungskosten zwischen 120 Euro und 180 Euro je MWh Strom

die Obergrenze von 180 Euro nicht überschritten werden darf.“ (Abg. Höfinger: Hafenecker, pass auf! Hafi, pass auf, sonst weißt du es wieder nicht!)

3. § 11 wird wie folgt geändert:

a) Die bisherige Wortfolge erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

b) Nach Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 10

„(2) § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2023, treten mit 1. Juni 2023 in Kraft.“

*****

Das war der Text. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung FPÖ –: Ihr müsst schon aufpassen, weil wir verlesen das ja wegen euch! – Abg. Belakowitsch: Das ist ein bisschen ein Scherz, oder?)

15.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ist Frau Cornelia Ecker im Saal? – Nein.

Haben wir noch einen Schriftführer? (Rufe bei den Grünen: Schallmeiner!) – Abgeordneter Schallmeiner, bitte.


15.52.20

Schriftführer Ralph Schallmeiner:

Antrag

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschafts­gesetz 2002 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2021, wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 11

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 11 folgender Eintrag zu § 11a eingefügt:

„§ 11a. Transparenz zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung“

2. Nach § 11 wird folgender § 11a samt Überschrift eingefügt:

„Transparenz zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung

§ 11a. (1) Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens einer Verkaufsstelle über 400m2 oder mit mindestens fünf Verkaufsstellen und buchführungspflichtige Lebensmittelgroßhändler haben pro Kalenderquartal bis spätestens zum 10. des zweitfolgenden Monats folgende Daten zu melden:

a) die Masse der Lebensmittel, die unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegeben wurden (in Kilogramm Nettogewicht);

b) die Masse der Lebensmittel, die als Abfall weitergegeben wurden (in Kilogramm Nettogewicht), sofern möglich untergliedert nach Warengruppen.

Diese Daten sind in automationsunterstützt verarbeitbarer Form und elektronisch – soweit eingerichtet im Wege des Registers gemäß § 22 Abs. 1 – an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu übermitteln. Diese Meldung hat erstmalig für das vierte Kalenderquartal 2023 zu erfolgen. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veröffentlicht viertel­jährlich einen Bericht über die gemeldeten Daten.“

3. Im § 75 Abs. 2 wird vor dem Zitat „13 bis 13f“ das Zitat „11a,“ eingefügt.

4. Im § 79 Abs. 3 Z 1 wird nach dem Zitat „§ 7 Abs. 1 oder 7,“ das Zitat „§ 11a,“ eingefügt. (Abg. Belakowitsch: Superinteressant!)

5. Dem § 91 wird folgender Abs. 48 angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 12

„(48) Die Einträge im Inhaltsverzeichnis zu § 11a, § 11a samt Überschrift, § 75 Abs. 2 und § 79 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachtungxxx sic! folgenden Tag in Kraft.“

*****

Die Begründung können wir uns, glaube ich, sparen. (Abg. Prinz: Bravo! – Abg. Belakowitsch: Ja, sparen wir es uns! – Abg. Krainer: Aber wieso brauchen die eine Frist? Das soll ja erst im Oktober gelten!)

15.54

15.54.46Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf fortfahren.

Das sind die Fristsetzungsanträge, die vorliegen: der Antrag des Abgeordneten Linder, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2218/A(E) eine Frist bis zum 24. Mai zu setzen,

der Antrag der Abgeordneten Hanger und Schwarz, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3373/A eine Frist bis zum 24. Mai zu setzen, sowie

der Antrag der Abgeordneten Schmuckenschlager und Rössler, dem Umwelt­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3374/A eine Frist bis zum 23. Mai zu setzen.

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung, also sogleich, zur Abstimmung gebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll212. Sitzung, 212. Sitzung des Nationalrats im Anschluss an die 211. Nationalratssitzung / Seite 13

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Linder, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2218/A(E)  eine Frist bis zum 24. Mai 2023 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Hanger, Schwarz, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3373/A eine Frist bis zum 24. Mai 2023 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Antrag der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rössler, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3374/A eine Frist bis zum 23. Mai zu setzen.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 24. Mai, 9 Uhr, in Aussicht genommen wird, wird auf schriftlichem Wege einberufen.

Danke schön, kommen Sie gut nach Hause!

Die Sitzung ist damit geschlossen.

15.56.27Schluss der Sitzung: 15.56 Uhr

 

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