3521/A XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2023
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Antrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes

Das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG, BGBl. 1 Nr. 44/2020, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 118/2022 wird wie folgt geändert:

Der bisherige Text des § 20 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 8b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2021 tritt am Tag nach Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.“

Begründung:

Da es eine erhebliche Anzahl an Fällen gibt, in denen Zweifel am Ergebnis der automationsunterstützten Risikoanalyse bestehen und das Erfordernis besteht, diese Zweifel mittels Ergänzungsgutachten zu beseitigen, soll die mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getretene Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die COFAG befristet wieder in Kraft gesetzt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.