Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

15. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 21. März 2018

 

 


Stenographisches Protokoll

15. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode                   Mittwoch, 21. März 2018

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 21. März 2018: 10.01 – 20.58 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zu den Regierungsvorlagen betreffend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2018 und 2019 samt Anlagen

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldge­setz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Verbraucherzahlungs­kontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertrags­gesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Ver­sicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 – VersVertrRÄG 2018)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlage­produkte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

5. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

7. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates

8. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (27/BI): „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Men­schen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 2

9. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (6/BI): „Verpflichtung zur Abgabe unver­käuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung – Anti-Wegwerf-Ge­setz“

10. Punkt: Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

11. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

12. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffent­licher Urkunden von der Beglaubigung

13. Punkt: Bericht über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend humanitäre Versorgung und Wie­derherstellung der Sicherheit für die Zivilbevölkerung in Afrin

14. Punkt: Bericht über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung

15. Punkt: Bericht über den Antrag 166/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat

16. Punkt: Bericht über den Antrag 150/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung von rechtsstaatlichen Asylverfahren in Bezug auf Afghanistan

17. Punkt: Bericht über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í

18. Punkt: Tätigkeitsbericht 2017 des Rechnungshofes – Reihe BUND 2017/66

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen in den Jahren 2015 und 2016 bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen (Reihe EINKOMMEN 2017/1)

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/11

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/12

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/14

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/17

24. Punkt: Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 3

25. Punkt: Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 12

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Dr. Dagmar Belakowitsch gemäß § 69 Abs. 3 GOG, die Regierungsvorlagen betreffend die Bundesfinanz­gesetze 2018 und 2019 samt Anlagen (13 und 14 d.B.) in erste Lesung zu neh­men – Annahme .....................................................................  12, 13

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG                    13

Verlangen der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR über die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus­bekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) – Zuweisung an den Geschäftsord­nungsausschuss ............................................................................  113, 199

Ausschüsse

Zuweisung .................................................................................................................... 199

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Etablierung einer effektiven Schuldenbremse“ (172/A)(E) ........................................................................ 96

Begründung: Josef Schellhorn ..................................................................................... 98

Bundesminister Hartwig Löger ................................................................................ 103

Debatte:

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 105

August Wöginger .................................................................................................... ... 107

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 109

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 111

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 115

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 118

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 119

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 121

Hermann Brückl ...................................................................................................... ... 123

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 124

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 126

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 127

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 128

Ing. Wolfgang Klinger ............................................................................................ ... 130


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 4

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 131

Angela Baumgartner .............................................................................................. ... 131

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 132

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung“ – Annahme (E 4)  112, 135

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 172/A(E) ............................... 135

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zu den Regie­rungsvor­la­gen betreffend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2018 und 2019 samt An­lagen – Beschluss auf erste Lesung               13, 13

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (11 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldge­setz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbank­gesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (60 d.B.) ................................ 29

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (26 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Ver­sicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wer­den (Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 – VersVertrRÄG 2018) (61 d.B.)         ............................................................................................................................... 30

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Ver­ordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlage­produkte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugs­gesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (62 d.B.) ......... 30

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (6 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (63 d.B.)                        30

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 30

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 32

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................ ..... 33

Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) ............................................... ..... 34

Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................... ..... 35

Hermann Brückl ...................................................................................................... ..... 36

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 37

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 40

Petra Bayr, MA MLS ..................................................................................................... 41

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 42


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 5

Doris Margreiter ...................................................................................................... ..... 43

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ..... 44

Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 44

Nico Marchetti ............................................................................................................... 45

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 46

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 60, 61 und 62 d.B. .............................................. 47

Genehmigung des Staatsvertrages in 63 d.B. ............................................................... 48

6. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (58 d.B.) ................................................. 48

RednerInnen:

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer ......................................................................... ..... 48

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 51

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 52

Maximilian Linder .................................................................................................... ..... 56

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ..... 57

Doris Margreiter ...................................................................................................... ..... 58

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 59

Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................... ..... 61

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ..... 61

Sandra Wassermann .............................................................................................. ..... 62

Mag. Stefan Schnöll ................................................................................................ ..... 63

Andreas Kühberger ................................................................................................ ..... 64

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „fokussierter, zielgerichteten und zeitlich begrenzter Förderung der Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ – Ablehnung .....................................................  50, 66

Annahme des Gesetzentwurfes in 58 d.B. ..................................................................... 65

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Bericht der Bundesminis­terin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates (III-106/55 d.B.) . ..... 66

RednerInnen:

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 66

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 67

Doris Margreiter ...................................................................................................... ..... 68

Walter Rauch ........................................................................................................... ..... 71

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ..... 72

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ................................................................................. 74

Michael Bernhard .................................................................................................... ..... 75

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ..... 76

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 78

Dr. Josef Smolle ...................................................................................................... ..... 79

Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 80

Entschließungsantrag der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhandlungen über ein Handelsabkommen EU-Mercosur“ – Ablehnung ...........  70, 81

Kenntnisnahme des Berichtes III-106 d.B. ..................................................................... 81


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 6

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Bürgerinitiative (27/BI): „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebens­räumen und Natur“ (56 d.B.) ....................................................................... 81

9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Bürgerinitiative (6/BI): „Ver­pflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung – Anti-Wegwerf-Gesetz“ (57 d.B.)           ............................................................................................................................... 81

RednerInnen:

Robert Laimer ......................................................................................................... ..... 81

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ..... 82

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ..... 84

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ..... 85

Michael Bernhard .................................................................................................... ..... 88

Dominik Schrott ........................................................................................................... 89

Ing. Christian Pewny .................................................................................................... 91

Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Rauch, Johannes Schmucken­schlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nachhaltige Abfallwirtschafts­politik und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln“ – Annahme (E 3) ........................................................................................................  87, 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung der Anliegen der Bürgerinitiative zum Thema Energiewende“ – Annahme (E 2)  90, 92

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 56 und 57 d.B. ..................................... 92

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (9 d.B.): Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (49 d.B.) ................................................................................... 93

11. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (12 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organi­sation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (50 d.B.)    ............................................................................................................................... 93

12. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (5 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung aus­ländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (51 d.B.)                        93

RednerInnen:

Dr. Markus Tschank ................................................................................................ ..... 93

Petra Bayr, MA MLS ..................................................................................................... 94

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 136

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 138

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 139

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 139

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 140

Mag. Stefan Schnöll ................................................................................................ ... 141

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Roman Haider, Mag. Andreas Schieder, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusammenarbeit im Rahmen der GASP, PESCO und NATO Partnerschaft“ – Annahme (E 5)              137, 142


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 7

Genehmigung der drei Staatsverträge in 49, 50 und 51 d.B. ....................................... 142

13. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend humanitäre Versorgung und Wiederherstellung der Sicherheit für die Zivilbevölkerung in Afrin (52 d.B.) ................................................... 143

RednerInnen:

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 143

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 144

Nurten Yılmaz ............................................................................................................. 145

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 52 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „humanitäre Versorgung und Wiederherstellung der Sicher­heit für die Zivilbevölkerung in Afrin“ (E 6)   ............................................................................................................................. 145

14. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsge­schwin­digkeit der Bundesregierung (53 d.B.) ..................................................................................... 146

RednerInnen:

Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 146

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 147

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 148

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 148

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 53 d.B. ........................................................ 150

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 166/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschen­rechtsrat (39 d.B.) ........................................................ 150

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 150/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung von rechtsstaatlichen Asylverfahren in Bezug auf Afgha­nistan (38 d.B.) .................................................................................. 150

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í (40 d.B.) ............................................................................................................. 150

RednerInnen:

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 151

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ... 152

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 154

Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. ... 154

Hannes Amesbauer, BA ......................................................................................... ... 156

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 158

Kira Grünberg ......................................................................................................... ... 159

Christian Ries .......................................................................................................... ... 160

Sabine Schatz ......................................................................................................... ... 161


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 8

Mario Lindner .......................................................................................................... ... 162

Bundesminister Herbert Kickl ............................................................................... ... 163

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 165

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 39 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Men­schenrechtsrat“ (E 7) ................. 166

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 38 d.B. ........................................................ 166

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 40 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die Verfolgung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í“ (E 8) ....................................... 166

18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeits­be­richt 2017 des Rechnungshofes – Reihe BUND 2017/66 (III‑73/27 d.B.) .......................................................................... 166

RednerInnen:

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 166

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 168

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 169

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 170

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 171

Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 173

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ...................................................... ... 174

Kenntnisnahme des Berichtes III-73 d.B. ..................................................................... 177

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen in den Jahren 2015 und 2016 bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen (Reihe EINKOMMEN 2017/1) (III-60 und Zu III-60/28 d.B.) ........................................ 177

RednerInnen:

Johann Singer ......................................................................................................... ... 177

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 178

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 179

Franz Leonhard Eßl (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 180

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 180

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 181

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ... 182

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 183

Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... ... 183

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................... 184

Kenntnisnahme des Berichtes III-60 und Zu III-60 d.B. ............................................... 185

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/11 (III-1/29 d.B.) ......................................................................................... 185

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/12 (III-2/30 d.B.) ......................................................................................... 185

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/14 (III-3/31 d.B.) ......................................................................................... 185


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 9

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/17 (III-4/32 d.B.) ......................................................................................... 185

RednerInnen:

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 185

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 187

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 187

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 188

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 190

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 191

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 192

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 193

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Haftung von Po­litiker_innen“ – Ablehnung  189, 194

Kenntnisnahme der vier Berichte III-1, III-2, III-3 und III-4 d.B. ................................... 194

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (7 d.B.): Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleich­terung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (41 d.B.) .................................................................... 194

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (8 d.B.): Administratives und Technisches Durchführungsüberein­kommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenz­überschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (42 d.B.) ........................................................................................................................ 194

RednerInnen:

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 195

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 196

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 196

Irene Hochstetter-Lackner ..................................................................................... ... 197

Bundesminister Herbert Kickl ............................................................................... ... 198

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 41 und 42 d.B. ........................................ 198

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 12

13: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 – BFG 2018) samt Anlagen

14: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird sowie Bundes-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 10

gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (167/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird (168/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (169/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahreskarte Bundes­museen (170/A)(E)

Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Nachhaltigkeit und Ver­teilungsgerechtigkeit für die kommende GAP-Förderperiode 2020+ (171/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven Schuldenbremse (172/A)(E)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (173/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung des Gesundheitssystems aus einer Hand (174/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Min­destdauer für befristete Mietverträge (175/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilzeit (176/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eintrittsrechte im MRG (177/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korruptionsprävention in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften (178/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (179/A)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung einer Staaten­beschwerde gegen die Türkei unter Artikel 33 der Europäischen Menschen­rechtskonvention (EMRK) (180/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer Kunststiftung des Bundes (181/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neustrukturierung der österreichischen Filmförderung (182/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltig­keit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (183/A)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Integrationsbotschaftern und Zusammen Österreich (508/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 11

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Innovationsstiftung Bildung (509/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Innovationsstiftung Bildung (510/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Statistik zur bundesweiten Stellung 2016/2017 (511/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungsverfahren in der Causa Ideenschmiede (512/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Studie über Kinderarmut in den Medien (513/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Studie über Kinderarmut in den Medien (514/J)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Studie über Kinderarmut in den Medien (515/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kosten für Fotos des Generalsekretärs (516/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (141/AB zu 141/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (142/AB zu 176/J)

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 12

10.01.56Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Sitzung eröffnen und begrüße in unserer Mitte herzlich unseren Bundespräsidenten Dr. Alexander Van der Bellen. Herz­lich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Bundespräsident Van der Bellen erhebt sich von seinem Platz und dankt mit einer Verbeugung.)

Ich darf recht herzlich alle Damen und Herren Abgeordneten des Nationalrates, die Da­men und Herren auf der Galerie, die Journalistinnen und Journalisten und die Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten begrüßen.

Die Amtlichen Protokolle der 13. und der 14. Sitzung vom 19. März 2018 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ing. Androsch, Mag. Greiner, Mag. Dr. Hammerschmid sowie Mag. Hauser.

10.02.47Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungs­saal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 508/J bis 516/J

2. Anfragebeantwortungen: 141/AB und 142/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bun­desfinanzgesetz 2018 – BFG 2018) samt Anlagen (13 d.B.)

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bun­desfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen (14 d.B.)

4. Anträge: 167/A bis 171/A

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird; von ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlagen betreffend die Bundesfinanzgesetze 2018 und 2019 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 13

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist angenommen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 5, 8 und 9, 10 bis 12, 15 bis 17, 20 bis 23 sowie 24 und 25 der Tages­ordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Wenn das nicht der Fall ist, dann gehen wir so vor.

10.04.11Ankündigung eines Dringlichen Antrages


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der NEOS hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 172/A(E) der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etablierung einer effektiven Schulden­bremse“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

*****

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 6,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: für die ÖVP 120 Minuten, für die SPÖ und die FPÖ jeweils 107 Minuten, für die NEOS und die Liste Pilz jeweils 36 Minuten.

Ich darf gleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten kommen.

Ich bitte die Damen und Herren um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ein­stim­mig; damit ist die Zweidrittelmehrheit gegeben, damit ist das genehmigt.

10.05.521. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zu den Regierungsvorlagen betref­fend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2018 und 2019 samt Anlagen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Herr Bundesminister, ich erteile Ihnen das Wort.


10.05.53

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Liebe Österreicherinnen und Öster­reicher! Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Herr Präsident! Hohes Haus! Wir starten in eine neue Zukunft, und es beginnt eine gute Zeit. Es ist der 93. Tag der Amtszeit dieser Bundesregierung, und ich darf Ihnen heute stellvertretend für das Regierungs-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 14

team das Doppelbudget für die Jahre 2018 und 2019 präsentieren. Vorweggenommen: Wir leiten damit auch eine neue Zeitrechnung in der Budgetpolitik unseres Landes ein.

Die Österreicherinnen und Österreicher haben am 15. Oktober 2017 für Veränderung in unserem Land gestimmt, noch viel mehr aber haben die Menschen auch klar zum Ausdruck gebracht, dass sie neue Wege in diesem Bereich gehen wollen und es auch der Auftrag an die Politik ist, diese neuen Wege in diesem Bereich zu finden. Das Fun­dament für dieses Doppelbudget 2018 und 2019 wurde bereits in den Regierungs­ge­sprächen und den Regierungsverhandlungen gelegt. Wie Sie alle wissen, ist es gelun­gen, bereits in der ersten Regierungsklausur Anfang Jänner den Grundstein dafür zu legen, dass wir Ihnen heute, nach sehr kurzer Zeit, ein sehr gutes Ergebnis dieser Ge­spräche präsentieren können. An dieser Stelle bedanke ich mich vorab auch bei mei­nen Kolleginnen und Kollegen des Regierungsteams, die in den letzten wenigen Mona­ten sehr hart, intensiv, diszipliniert auf Basis des Beschlusses von Anfang Jänner die­ses Jahres eine inhaltliche, sachliche, konstruktive Diskussion geführt haben. Nur so war es möglich, in dieser kurzen Zeit ein derart intensives, aber auch sehr gutes Ergeb­nis in diesem Bereich präsentieren zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich nehme es vorweg: Das Ergebnis, meine Damen und Herren, kann sich sehen las­sen!

Seit 1954 hat es in Österreich kein Jahr gegeben, in dem der Staat nicht mehr aus­gegeben hat, als er eingenommen hat. Das sind knapp 65 Jahre, in denen Jahr für Jahr mehr ausgegeben als eingenommen wurde. Das sind 65 Jahre, in denen Schul­den angehäuft wurden, und das sind 65 Jahre, in denen wir auf Kosten unserer eige­nen Zukunft, der Zukunft unserer Kinder, aber auch unserer Enkelkinder gelebt haben. Um es noch deutlicher zu machen: Aus dem Kreis aller Abgeordneten hier im Hohen Haus, von 183 Abgeordneten waren – ich habe mir erlaubt, nachzuforschen – genau acht damals schon geboren; ich unterstelle, geboren heißt, möglicherweise noch nicht realisieren können, dass 1954 das letzte Mal war, dass der Staat einen Überschuss in diesem Bereich erzielen konnte. Alle anderen von uns kennen nichts anderes als Schulden machen, und in diesem Bereich haben wir uns klar vorgenommen: Damit muss Schluss sein! Wir nehmen jetzt das Ende der Schuldenpolitik in Angriff, und wir erleben hier einen Wendepunkt in der Budgetpolitik Österreichs. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ja, meine Damen und Herren, es ist richtig, es hat auch Jahre gegeben, in denen es in Österreich schwierig war, in denen Krisen zu bewältigen waren, in denen Katastrophen im internationalen Bereich dazu geführt haben, dass wir Hilfestellung gaben, dass auch wir betroffen waren; es war richtig, auch in diesen Jahren entsprechend vorzusorgen, auch durch einen Aufnahmeansatz und eine Zunahme der Schulden, einen Ausgleich zu geben, zu investieren und das entsprechend abzufedern.

Es hat aber auch viele, viele Jahre gegeben, ich sage es gleich vorweg, in denen Hochkonjunktur – noch deutlich höher, als wir sie jetzt positiv erleben dürfen – be­standen hat, und auch in diesen Jahren hat man Schulden gemacht, hat man Schulden aufgebaut, und das über 65 Jahre. Das hat man in dieser Form Österreich und den Österreicherinnen und Österreichern angetan (Zwischenruf bei der SPÖ), und daher, angesichts dieses untragbaren Zustands, meine Damen und Herren, aber ganz beson­ders in Verantwortung für unsere nächsten Generationen nehmen wir diese Verant­wor­tung an. Wir haben dafür zu sorgen, dass wir in Österreich diese Schuldenpolitik been­den, besser jetzt als morgen; dafür treten wir ein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Erlauben Sie mir, Ihnen einleitend anhand von sechs Grundsätzen darzustellen, in welcher Form wir dafür sorgen werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 15

Der erste Grundsatz dieser Basis ist erkennbar: Wir bauen Schulden ab. Wir sind als Regierung angetreten, um zu verändern, und dafür hat diese Regierung bereits von Beginn an gesorgt.

Meine Damen und Herren, ich bin als neuer, quereinsteigender Finanzminister natür­lich in der sehr guten und schönen Situation, Ihnen heute hier präsentieren zu können, was uns im Jahr 2019 gelingen wird. 65 Jahre lang haben wir darauf warten müssen, jetzt können wir Ihnen für 2019 ein Budget präsentieren, das einen administrativen Überschuss hat; das heißt, das erste Mal werden wir mehr Geld einnehmen als aus­geben – damit sorgen wir für die Zukunft vor. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir werden 2019 einen Budgetüberschuss von 541 Millionen Euro erwirtschaften, das ist die Grundlage, aber nicht nur für ein einmaliges Budget und einen einmaligen Über­schuss, sondern wir werden in Folge – wir präsentieren auch das BFRG in der Form  auch in den nächsten Jahren diesen Überschuss in der positiven Form erwirtschaften, auf Basis dessen, dass wir vernünftig auch im System sparen und den Österreicherin­nen und Österreichern damit Chancen für die Zukunft geben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich das auch noch ein bisschen darstellen, um die Dimension klarzu­machen: Über diese 65 Jahre wurden Schulden in einer Dimension von rund 290 Mil­liar­den Euro aufgebaut. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Ich kann mir vorstellen, dass viele von Ihnen, auch zu Hause vor den Bildschirmen, wahrscheinlich die Relation nur schwer finden können, weil es eine derart große Dimension ist, aber lassen Sie es mich an einem Beispiel festmachen: Wenn wir es so betrachten, dass wir mit unseren Schulden unseren Kindern, unseren Jugendlichen für die Zukunft eine Last aufbürden, dass wir ihnen Schulden mitgeben, dann bedeutet dieser Schuldenberg von 290 Milliarden Euro für jedes einzelne Kind und für jeden einzelnen Jugendlichen in Österreich einen Schuldenrucksack im Ausmaß von rund 33 000 Euro. Das ist die Last aus der Vergangenheit, die wir unseren Kindern und Jugendlichen aufgebürdet haben. Das müssen wir abbauen. Jedes Neugeborene, jedes Kind, das in Österreich geboren wird, meine Damen und Herren, kommt mit dieser Schuldenlast auf die Welt. – Ich glaube, das können, wollen und dürfen wir nicht verantworten, und unter diesem Aspekt ist es ein Auftrag an uns, diese Schuldenpolitik zu beenden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben auch klargelegt, wie der Weg der nächsten Jahre sein wird. Ausgehend von einer Schuldenquote, die knapp an die 84 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts heranreicht, werden wir es – natürlich auch auf einer positiven Konjunktur aufbauend, das ist die Grundlage, aber auch mit verstärkten Einsparmaßnahmen und vernünftigem Haushalten und Wirtschaften mit Sachverstand – schaffen, diese Schuldenquote 2018 auf 74,5 Prozent zu senken. Im Jahr 2019 werden wir einen weiteren Schritt auf 70,9 Prozent schaffen, und wir werden bis 2022 in Richtung 60 Prozent kommen. – Das ist einmalig, auch hinsichtlich der Erreichbarkeit der Maastrichtkriterien. Damit bauen wir konsequent unsere Schulden ab und bauen auf die Zukunft unseres Landes. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe es schon angekündigt: Das ist die Grundlage, wir übernehmen Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder und schaffen diese Generationen­ge­rechtigkeit; deswegen haben wir hier eine klare Kursänderung eingeleitet.

Ich komme zum zweiten Grundsatz: Wir fördern Leistung. Das ist ein Bekenntnis, das ist ein Prinzip, das notwendig ist. Mir als Finanzminister ist bewusst: An mir liegt es, in diesem Land dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Geld, das wir in Form von Bei­trägen, von Steuern und von Abgaben einnehmen, um das staatliche System über-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 16

haupt in irgendeiner Form betreiben zu können, sorgsam umgegangen wird, dass es auch eine sichere und ehrliche Umgangsform mit diesem Geld gibt.

Als Quereinsteiger, der noch vor wenigen Monaten auch als interessierter Bürger die Politik beobachtet und, ich gestehe, ab und zu auch kommentiert hat, ist es mir vielleicht noch bewusster als Menschen, die schon lange im System des Staates selbst, in der Politik tätig sind; es ist klar erkennbar: Dieses System kann nur exis­tieren, wenn es gelingt, dass eben jene Personen, jene Menschen in Österreich, die Abgaben und Beiträge liefern, die Basis entsprechend sichern. Was meine ich damit? – Das Land kann nur funktionieren, wenn die Leistung der Österreicherinnen und Österreicher dazu beiträgt, dass es gut funktioniert, dass wir für unsere Kinder eine gute Bildung haben, dass wir für die ältere Generation gesicherte Pensionen haben, dass wir für Kranke eine medizinische Betreuung haben, dass wir für Bedürftige die passende Pflege haben; und für die Armen des Landes – um das bewusst gleich am Beginn deutlich zu sagen – bedarf es auch aus dem sozialstaatlichen Bereich heraus einer solidarischen Unterstützung und einer Existenzsicherung. Das sind die Grund­lagen, für die wir auch in Zukunft in Österreich die Verantwortung haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir alle gemeinsam in Österreich eine gut funk­tionierende Infrastruktur haben, wenn wir uns in diesem Land frei, gut und sicher be­wegen können und wenn es auch genügend Angebote in Kultur und Sport gibt – auch das sind Leistungen, die wir aus dem, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler liefern, von uns aus finanzieren können. Das ist der Dank, den wir unseren Steuer­zah­lern schuldig sind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich beim Thema: Wir fördern Leistung!, vielleicht auch den Begriff Leis­tung selbst in eine Analyse geben. Ich glaube, es ist auch das Missverständnis, ein einseitiges Verständnis des Begriffs Leistung, das möglicherweise dazu geführt hat, dass sich dieser Schuldenberg überhaupt über Jahrzehnte aufbauen konnte. Wenn man nämlich Leistung als etwas versteht, das man sich abholt, wenn man unter Leis­tung etwas versteht, das einem zusteht, das man sich holt, weil es einem angeblich zusteht, wenn die Betrachtung von Leistung nur in diese Richtung geht, dann kann es nicht funktionieren, dann ist das eine Grundlage, die das staatliche Solidar­prinzip unter­wandert und die Finanzierung eines Staates in dieser Form auf lange Zeit unmög­lich macht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich sage es sehr offen und direkt: Unser Verständnis von Leistung beruht primär auf der Leistung, die auch erbracht wird, auf der Leistung, die durch Einsatz zu einer Grundlage für Wertschöpfung führt, die überhaupt erst zu einer Grundlage dafür führt, dass dann in Form von Abgaben und Steuerleistungen auch unser staatliches System nachhaltig und langfristig gesichert werden kann. Nur so können wir auch in diesem Bereich die staatlichen Dienstleistungen langfristig und nachhaltig sichern.

Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich danke Ihnen daher für Ihren Fleiß und für Ihren Einsatz in allen Bereichen, ob als Arbeiter oder Angestellte, als Unternehmer, als Landwirte, als Freiberufliche oder andere Beitragszahler. Ein riesiger Dank gilt an dieser Stelle auch den vielen Menschen, die sich als Familienangehörige oft neben dem Beruf um Kinderbetreuung und Kindererziehung oder um Pflegebedürftige im privaten Umfeld kümmern, die sich dieser Sorgen oft auch ergänzend zum beruflichen Alltag annehmen – eine Leistung, die oft unterschätzt und gar nicht so wahrgenommen wird. Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch den Hunderttausenden, die auf ehrenamtlicher, freiwilliger Basis als Funktionäre und Funktionärinnen in den verschiedensten Bereichen tätig sind, die im Bereich der Feuerwehren, der Rettungen oder als Funktionärinnen und Funktionäre der Tausenden anderen Vereine in Öster-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 17

reich einen ganz, ganz wichtigen Beitrag leisten. Ohne sie würde dieses Land nicht so funktionieren. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir werden uns in den nächsten Jahren darum bemühen, das Thema Leistung auch in diesem Verständnis zu einer positiven, sinnhaften Grundlage zu entwickeln. Leistung ist etwas, was sich lohnt, und nicht etwas, wofür man sich genieren muss. Das ist die Grundlage unserer neuen Politik. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie es mich noch deutlicher sagen: Erst mit diesem Verständnis von Leistung, die erbracht wird, von Leistung, die dann auch die Grundlage unseres Staates sichert, haben wir die Möglichkeit, soziale Unterstützung zu finanzieren und auch langfristig abzusichern. Nur so haben wir eine Grundlage für eine solidarische Hilfestellung für jene Menschen, die auch einen Anspruch darauf haben, weil sie nicht in der Lage sind, diese aktive Leistung zu erbringen. Das entspricht auch unserem Verständnis, und dafür werden wir sorgen.

Wenn das Leistungsprinzip positiv zu wirken beginnt, dann werden wir in Zukunft noch mehr Möglichkeiten haben, für die Betroffenen, etwa für die Armen dieses Landes, zu sorgen, und wir werden diese solidarische Leistung auch erbringen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Abschließend zu diesem Grundsatz der Leistung: Als Finanzminister sehe ich mich in der Verantwortung, auch dafür zu sorgen, dass es Anreize gibt, dass es positive An­reize, eine positive Motivation für die Erbringung von Leistung gibt. Dazu gehört auch, dass wir dafür sorgen, dass es für jene Menschen, die in dieser Form ihren Beitrag – auch für das System – liefern, einen entsprechenden positiven Einkommensunter­schied gibt. Es darf nicht – etwa durch Missbrauch solidarischer Leistungen – dazu kommen, dass die Einkommenssituation für jene, die arbeiten und den Anstrengungen eines Arbeitsalltags ausgesetzt sind, nicht besser ist als das, was auf solidarischer Ebene auf andere Art lukrierbar ist.

Das ist die Grundlage. Wir brauchen Stimulation für positive Leistung in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Gerade deswegen, meine Damen und Herren, weil wir uns zu diesem Leistungsthema bekennen, lautet der Grundsatz: Wir entlasten die Bürger. Das ist die Stimulation, die ich angesprochen habe. Wir stehen dazu, dass diejenigen, die in diesem Bereich durch ihren Einsatz unser System, unseren Staat finanzieren, auch den Anspruch auf eine vernünftige Form, was Abgaben und Steuern betrifft, haben. Daher ist unser klares Ziel, die Abgabenquote bis 2022 auf 40 Prozent zu senken, und das werden wir mit den Schritten, die wir eingeleitet haben, erreichen. Das ist es, was wir erreichen wer­den! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Und weil unsere Steuerpolitik Entlastung heißt, haben wir bereits mit ersten Maß­nah­men begonnen. Wir haben zuallererst für eine deutliche Entlastung für steuer­zahlende Familien mit Kindern in Österreich gesorgt. Wir erreichen damit 950 000 Familien mit rund 1,6 Millionen Kindern. Das ist eine Größenordnung, eine Dimension, angesichts derer wir wissen, dass wir damit im gesamten Land einen positiven Einfluss erreichen, dass wir dem gesamten Land Rückenstärkung geben. Für viele Familien in Österreich entfällt dadurch die Steuerlast zur Gänze, oder sie werden dadurch um maximal 1 500 Euro pro Kind pro Jahr entlastet, und das Ganze ab 1. Jänner 2019. Das ist das größte Familienförderungspaket, das es je in Österreich gegeben hat. Das ist unsere Grundlage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um den Unterschied erkennbar zu machen: Diese Maßnahme im Umfang von 1,5 Mil­liarden Euro Entlastung für Familien in Österreich ist auch refinanziert und im Budget gedeckt. Das haben wir uns durch Einsparungen im System selber erarbeitet, um diese


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 18

Entlastung geben zu können. Ergänzend dazu haben wir auch vorgesorgt – ich habe das einleitend angesprochen –: Wir geben auch jenen, die ein geringes Einkommen haben, alleinerziehenden, alleinverdienenden Müttern und Vätern, eine zusätzliche Stütze, indem wir den Absetzbetrag um 250 Euro pro Jahr erhöhen; damit geben wir auch ihnen unsere solidarische Unterstützung. Auch das ist ein klares Signal im Zusammenhang mit dem, was ich bereits einleitend gesagt habe. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Darüber hinausgehend war es unsere erste Maßnahme – mit Wirkung schon ab 1. Juli dieses Jahres –, durch die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags dafür zu sorgen, dass gerade bei den kleinen Einkommen auch eine durchschnittliche Ent­las­tung von über 300 Euro pro Jahr zur Wirkung kommt. Auch das ist eine wichtige Grundlage. Damit erreichen wir 950 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich mit einer klaren Entlastung, und dafür stellen wir 140 Millionen Euro zur Verfügung, die wir ebenfalls schon im Budget entsprechend abgebildet haben. Auch das ist eine wichtige Entlastung für die kleinen Einkommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir entlasten auch in der Wirtschaft. Wir haben einen ersten Schritt gesetzt, indem wir uns entschieden haben, im Bereich Tourismus, der das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellt und für viele Tausende einen Arbeitsplatz sichert – und wir wissen, dass gerade im Tourismus noch viel Potenzial steckt, auch was Arbeitsplätze bezie­hungsweise Arbeitssuchende betrifft –, die Umsatzsteuer für Nächtigungen von 13 auf 10 Prozent zu senken. Auch das ist eine Entlastung, die in Summe 120 Millionen Euro ausmacht.

Darüber hinaus haben wir die Mietvertragsgebühren abgeschafft – ebenso 60 Millio­nen Euro Entlastung. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Zusätzlich haben wir die Flug­abgabe halbiert – noch einmal 60 Millionen Euro an Entlastung.

In Summe hat diese Regierung mit ihren ersten Maßnahmen eine Entlastung von knapp 1,9 Milliarden Euro für die Österreicherinnen und Österreicher geschaffen. Das ist unsere Entlastungspolitik. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Entscheidende ist: Wir werden nicht bei diesen kurzfristigen Maßnahmen bleiben, sondern wir werden kontinuierlich weiterarbeiten. Wir werden das Ziel einer Abgaben­quote von 40 Prozent bis 2022 nachhaltig durch weitere Maßnahmen sichern. Das ist unsere Entlastungspolitik für Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir tun das nicht zum Selbstzweck. Es ist der Spielraum, den wir uns schaffen, in einer Dynamik auch für die Zukunft gestalten zu können. Wir brauchen auch weitere Wachs­tumsimpulse, damit wir unser Land langfristig und nachhaltig auch in schwierigen Pha­sen stabilisieren können.

Ich komme gleich zum vierten Grundsatz meiner Einleitung: Wir sparen im System. (Ruf bei den NEOS: Generalsekretäre zum Beispiel!) Wir sparen bei uns selbst. Wir sparen so, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass das sinnvoll ist und dass das Geld gut eingesetzt ist, damit wir auch unserer Verantwortung nachkommen kön­nen.

Wir konnten die meisten sogenannten Steuererleichterungen der Vergangenheit ja gut nachvollziehen. Es wurde über Jahre und Jahrzehnte angekündigt (Abg. Heinisch-Hosek: ... Sie waren nie dabei! Weiterer Ruf bei der SPÖ: ... ÖVP-Vorgänger!), und allen Österreicherinnen und Österreichern wurden immer eine Steuerreform und Steuererleichterungen versprochen. Was ist aber passiert? – Man hat den Öster­reiche­rinnen und Österreichern vorgegaukelt, dass es eine Steuerentlastung gibt, und hat – ich sage es bildhaft – Steuern entlastet und den Menschen etwas in die rechte Tasche gesteckt, das man ihnen durch die Gegenfinanzierung, durch neue Steuerlasten und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 19

Steuererhöhungen, aus der linken Tasche wieder herausgenommen hat. Zu so etwas stehen wir nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir sind nicht bereit, die Steuerzahler auf Kosten der Steuerzahler zu entlasten. Wenn es eine ehrliche Entlastung sein soll, dann muss sie durch Einsparungen im System erfolgen, dann muss die Refinanzierung aus anderen Bereichen kommen. Klare Deklaration aus dem Zusammenhang heraus: Wir werden entlasten. Das bedeutet, wir werden keine Steuern erhöhen und wir werden keine neuen Steuern einführen. Das ist unser Programm für die nächsten Jahre. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das bedeutet, dass wir den Freiraum, den wir uns durch Einsparungen im System schaffen, für die Entlastung, aber auch für Investitionen in unsere Zukunft sichern. (Abg. Wittmann: Der Schlimmste war der Schelling!) Da geht es um Bildung und Forschung, da geht es um Digitalisierung, und da geht es auch um die Sicherheit unseres Landes. (Abg. Wittmann: ... Molterer ... nicht schlecht, und Fekter ..., aber der Schlimmste war der Schelling!)

Wir sparen daher bei uns selbst: Wir sparen, indem wir bei den Verwaltungskosten einsparen, indem wir bei den Bundesförderungen einsparen, indem wir bei den aus­gegliederten Einheiten des Bundes und gesamtheitlich auch bei den Mietkosten in diesem Bereich entsprechende Kostenkorrekturen vornehmen.

Und ja, darüber hinaus waren wir auch bereit, Beschlüsse zurückzunehmen, die noch im letzten Jahr getroffen wurden, die jetzt aber aufgrund einer konjunkturell besonders guten Entwicklung mehr als überflüssig sind, die in Wirklichkeit eine mehr oder weniger unnotwendige Aufwandsentscheidung darstellen. Wir schaffen auch in diesem Bereich nachhaltige Grundlagen. Da geht es beginnend mit dem Jahr 2018 in Summe um 2,5 Milliarden Euro an Einsparungen, mit denen wir das finanzieren können, was wir an Entlastung schaffen und an Investition tätigen. Das ist eine ehrliche und gute Bud­getpolitik für Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Für die nächsten Jahre haben wir auch einen klaren Rahmen gesetzt: Wir werden bei Pensionierungen im öffentlichen Dienst eingeschränkt nachbesetzen. Wir haben da allen Ministerien eine klare Zielvorgabe gegeben, und wir werden dieses Ziel in den nächsten Jahren auch konsequent verfolgen. Es wird aber notwendig sein, auch dort sorgsam vorzugehen und eine Aufgaben- und Funktionsbeschreibung als Grundlage zu nehmen, weil wir auch sicherstellen werden, dass dieses Land nicht zu Tode gespart wird, sondern durch positive Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger funktioniert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Darüber hinaus gibt es im Bereich der Strukturreformen, aber auch im Bereich der Bürokratie ganz, ganz wichtige und wesentliche Grundlagen. Die Österreicherinnen und Österreicher, alle Menschen sehnen sich nach Vereinfachungen im Bereich der Bürokratie, im Bereich des Verwaltungsaufwandes im Zusammenhang mit dem Staat. Das ist eine wichtige Grundlage, auf der wir aufbauen werden. Wir werden diese Einsparungen über Verwaltungsvereinfachung, Prozessoptimierung und auch über Automatisierung  indem wir die Digitalisierung als positiven Effekt einbeziehen – konsequent vorantreiben. Damit ersparen wir den Österreicherinnen und Österreichern nicht nur Geld, sondern auch Nerven, die sie tagtäglich verlieren müssen, wenn sie sich wieder einmal im Dschungel der Bürokratie verloren haben. Das werden wir in Angriff nehmen und entsprechende Maßnahmen setzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich auch im Hinblick auf die Zurufe der Opposition, die auch schon in den letzten Wochen und Monaten erfolgt sind, deutlich formulieren: Sie sagen, wir sparen bei den Ärmsten, wir sparen im Zusammenhang mit dem Sozialstaat. – Das ist nicht richtig. Es werden Begriffe verwendet, die Angst schüren, die bei den Menschen Ver­ängstigung auslösen. – Das ist nicht erforderlich. (Zwischenrufe bei den NEOS.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 20

Im Gegenteil: Wir geben 49,6 Prozent der im Budget 2018 vorgesehenen Mittel für soziale Sicherheit aus, und wir steigern das im Jahr 2019 auf 50,7 Prozent. Das heißt, es erfolgt auch im Bereich der Vorsorge, der Unterstützung, der solidarischen Sozial­leistungen in unserem Staat eine Steigerung. Das ist die Wahrheit, die hinter unserem Programm steht, und unter diesem Aspekt haben alle Österreicherinnen und Öster­reicher auch die Sicherheit, dass wir in diesem Bereich nicht sparen, sondern im Gegenteil auch bereit sind, mehr auszugeben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was ich aber eingestehe, auch aus der Erfahrung im Bereich der Privatwirtschaft in den letzten Jahren: Jede Veränderung, auch jede Form des Einsparens bringt natürlich auch Unsicherheit, erzeugt selbst aus diesem System heraus Ängste. Dazu sage ich: Es wird aber auch notwendig sein, Schritte zu setzen, im Zuge derer wir bei alten Zöpfen, bei entsprechenden Gewohnheiten Einschränkungen vornehmen werden. Wir werden Zöpfe abschneiden, die vielleicht über Jahre und Jahrzehnte zu angenehmen Nebenwirkungen geführt haben. Das ist notwendig, und im Sinne dieser Verände­rungen richte ich den Appell an alle in diesem Saal: Wir haben gemeinsam die Verant­wortung für Österreich zu tragen, und das heißt, dass wir auch bereit sein müssen, bei Dingen, die ineffizient sind, bei Dingen, die nicht notwendig sind, entsprechend einzu­greifen. Nur dann haben wir die Chance, auch langfristig für Österreich den sozialen Frieden und den Sozialstaat zu sichern. Das ist unsere gemeinsame Grundlage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich komme zu meinem fünften Grundsatz: Wir nutzen die gute Konjunktur. Ja, ich ver­leugne es nicht, es stimmt – und das ist auch das Verdienst derer, die in der Vergan­genheit richtige Impulse gesetzt haben –, wir haben auf globaler Ebene eine kon­junkturelle Großwetterlage, die sehr positiv ist. Wir haben in Europa, in der gesamten EU zusätzlich eine sehr, sehr positive Grundlage, was das Wirtschafts­wachstum betrifft, und das besonders Erfreuliche ist, Österreich liegt noch darüber. Das heißt, wir haben ich habe das einleitend erwähnt – eine gute, günstige Aus­gangs­situation. Gerade deswegen dürfen wir das nicht als Geschenk des Himmels verstehen, das ist auch keine virtuelle Prognose von Wirtschaftsforschern, sondern die Basis dafür ist die Leistung, die in Österreich im Bereich der Wirtschaft, im Bereich der arbeitenden Men­schen erbracht wird, die in diesem Zusammenhang auch eine gute Grundlage in Bezug auf Abgaben und Steuern liefern.

Nutzen wir doch – und das ist genau der Punkt – diese positive Grundlage, um jetzt jene Maßnahmen zu setzen, die notwendig sind, wenn das, was derzeit sehr positiv ist, vielleicht einmal schwächer wird! Politik ist die Verantwortung, die richtigen Schritte nicht nur für jetzt, sondern auch für die Zukunft zu setzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf Ihnen, auch wenn es etwas technisch ist, die aktuellen Werte dazu liefern:

Im Jahr 2018 ist die Grundlage auch für das Budget ein Wachstum von 3,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. 2019 erwarten wir abgeflacht ein Wachstum von 2,2 Pro­zent. Der private Konsum in Österreich steigt 2018 um 1,8 Prozent, 2019 um 1,6 Pro­zent. Der öffentliche Konsum bleibt mit 1,1 Prozent im Jahr 2018 und 1,2 Pro­zent im Jahr 2019 auf gutem Niveau stabil. Die österreichische Exportwirtschaft floriert wie nie zuvor: im Jahr 2018 mit einer Zuwachsrate von 5,5 Prozent und im Jahr 2019 noch immer mit 4,5 Prozent Wachstum. Auch bei den Investitionen verzeichnen wir 2018 einen Boom, da gibt es ein Plus von 3,5 Prozent, im Jahr 2019 noch immer ein Plus von 2,5 Prozent. Das heißt, wir erkennen einen Höchststand, wir können aber nicht da­von ausgehen – und auch die Wirtschaftsforscher tun das nicht –, dass dieses Niveau anhält. Wir können aber auf dieser positiven Grundlage unsere entscheidende Politik für die nächsten Jahre aufbauen, und das werden wir konsequent tun. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 21

Ergänzend zu den Wirtschaftsdaten und den sogenannten Hard Facts: Es ist ein ganz, ganz wichtiges Momentum, dass wir auch mit dieser neuen Regierung in Österreich einen Aufbruch erleben. Es gibt eine ganz aktuelle Studie, die sich auf Unter­neh­me­rinnen und Unternehmer in Österreich bezieht und sie hinsichtlich ihrer Einschät­zun­gen, ihrer Zustimmung und ihrer Zufriedenheit, was Standortpolitik und Perspek­tiven betrifft, befragt.

Wir haben in den letzten Monaten, was die positive Beurteilung der Zufriedenheit be­trifft, einen unglaublichen Zuwachs von 15 auf 40 Prozent zu verzeichnen. Gleichzeitig ist die negative Einschätzung von 35 auf 12 Prozent zurückgegangen. Das ist eine Bestätigung, aber auch ein Auftrag an diese Regierung, diese Politik, die wir im Regie­rungsprogramm verankert haben, konsequent umzusetzen, den Menschen diese Stim­mung zu bestätigen, indem wir das einhalten, was wir auch im Regierungsprogramm versprochen haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um es auch in Richtung Konjunktur anzusprechen: Wir haben noch zusätzliche posi­tive Nachrichten, was uns für das Budget 2018/2019 gelungen ist. Ich darf an dieser Stelle nicht nur die gute Konjunktur erwähnen, die wir uns erarbeitet haben, die die fleißigen Österreicherinnen und Österreicher erarbeitet haben, sondern darüber hinaus gibt es auch die positive Nachricht, dass es gelungen ist, durch professionelles Management, auch in Verbindung mit der Konjunktur, einen entsprechend positiven Beitrag im Sinne der Abwicklung der Bankenkrise zu leisten.

Ich danke an dieser Stelle meinem Amtsvorgänger Hans Jörg Schelling persönlich und, wie ich glaube, im Namen aller Österreicherinnen und Österreicher: Er hat es durch sein professionelles Management geschafft, dass wir vorzeitig und rechtzeitig die zusätzliche Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufheben können. Wir sind da von zusätzlichen Kosten befreit. Das ist ein Dank, den wir Hans Jörg Schelling mitgeben dürfen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Das ist ein Widerspruch in Ihrer Rede!)

Um das noch weiter auszuführen: Die Immigon wird als erste Abbaueinheit Ende des Jahres in Liquidation gehen, wir werden bei der Heta im Jahr 2019 den Großteil des Portfolios abgewickelt haben, und in der KA Finanz werden die Altlasten ebenso abgedeckt sein und wir können schneller als geplant abwickeln.

Lassen Sie mich zu meinem sechsten Grundsatz kommen: Wir engagieren uns für Europa. Das ist ein klares Bekenntnis dieser Regierung zu Europa. Das ist die Grund­lage: dass wir erkennen, gerade jetzt, da auf globaler Ebene Bruchlinien entstehen, gerade jetzt, da ein globaler Handelskrieg in Diskussion steht, dass wir also gerade jetzt erkennen, dass wir als kleines Land Österreich nicht in der Lage sind, uns diesen Herausforderungen alleine zu stellen. Daher ist es eine wichtige Grundlage, dass wir hier als Teil der Europäischen Union, auch in unserer Verantwortung ab 1. Juli in der Ratspräsidentschaft, ein deutliches Signal an Europa senden: Wir Österreicher stehen zu Europa, und wir werden dafür sorgen, dass wir auch unser Wort halten und unsere Ideen in Europa umsetzen können. Dazu bietet uns die Ratspräsidentschaft die beste Voraussetzung. Diese werden wir für unsere Zukunft nutzen, auch in Europa. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wird keine einfache Aufgabe sein. Wir alle wissen, das wichtige Thema Brexit fällt genau in jene Zeit, in der wir in der Ratspräsidentschaft gefordert sein werden, eine vernünftige Lösung auf europäischer Ebene mitzuunterstützen. Wir werden gefordert sein, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wegfall von Großbritannien als Mitglied der Europäischen Union nicht auf Kosten und auf dem Rücken der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich ausgetragen wird. Wir werden auch dafür sorgen, dass wir in der Vorbereitung der strategischen mittelfristigen Planung der Europäischen Union


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 22

für die nächsten Jahre die Sicherheit geben, dass wir als Nettozahler auch mit den anderen Nettozahlern Europas den Druck aufbauen, dass, so wie wir in Österreich im System sparen und so wie wir auch in Österreich dafür die Verantwortung tragen, mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vernünftig gewirtschaftet wird, das die Grundlage ist, die wir auch in der Reform der Europäischen Union einfordern wer­den. Auch das wird uns in unserer Ratspräsidentschaft helfen, damit wir für Europa und für Österreich eine gute Grundlage finden, auch auf europäischer Ebene Anerken­nung und Akzeptanz. Das werden wir nutzen, um in diesem Bereich entsprechend voranzukommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich erspare Ihnen jetzt einen Exkurs in Spezialthemen der Finanz auf europäischer Ebene, nur einen kleinen Auszug dazu: Es gibt ein Reformpapier, in dem es darum geht, zu einer Vertiefung der Währungsunion zu kommen. In diesem Papier sind einige Punkte enthalten, zu denen wir kritisch stehen, nämlich wenn es darum geht, neue Funktionen in die EU zu bringen, etwa in Form eines EU-Finanzministers. Da sind wir kritisch.

Wir sind auch dann kritisch – und das ist die besonders wichtige Grundlage –, wenn es Konzepte dahin gehend gibt, dass es hinsichtlich Schulden auf europäischer Ebene zu einer Schuldenunion kommt, bei der wir Österreicherinnen und Österreicher Mitver­antwortung für Schulden, die im Ausland, im internationalen Bereich, wo auch immer in der EU gemacht werden, tragen sollen. Dagegen treten wir auf, dagegen trete ich auf. Es möge mich kritisieren, wer will: Ich werde dafür stehen, dass Österreich in diesem Bereich verschont bleibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was wir aber sehr wohl tun werden, ist, die positiven Aspekte, die in diesem Reform­vorschlagpapier betreffend Finanzthemen und Vertiefung der Währungsunion enthalten sind, zu unterstützen, wenn es darum geht, den ESM auch in Richtung eines euro­päischen Währungsfonds weiterzuentwickeln und das Sicherheitsnetz in Richtung Ab­wicklung von Banken zu stärken; da werden wir dabei sein, das werden wir unter­stützen, weil es darum geht, den Gesamtaspekt Europas als Rahmen zu bieten. Am Beispiel Griechenlands, das wir ja noch immer aktiv unterstützen, zeigt sich, dass es auch darum geht, dass konsequente Reformprogramme in solchen Ländern einge­fordert werden müssen, sodass Rückzahlungen auch entsprechend gesichert sind. Dafür spreche ich mich aus, dahinter steht diese Regierung, aber nicht hinter auto­ma­tischer Schuldenverteilung in Europa. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich erlaube mir, jetzt zum zweiten Teil meiner Budgetrede zu kommen. Ich entschul­dige mich bei Ihnen, aber auch bei den Österreicherinnen und Österreichern, dass ich jetzt etwas technischer werden muss, weil es auch darum geht, Ihnen Detail­infor­mationen über die wichtigsten Themen in den Budgetkapiteln, über die Schwerpunkte, die im Programm für dieses Budget 2018/2019 gesetzt werden, zu geben. Das heißt, das sind Zahlen, Daten und Fakten, an denen Sie erkennen, bei welchen Inhalten und Themen wir Schwerpunkte setzen, wo wir die Chance sehen, entsprechend der Ent­wicklung auch Dinge zurückzunehmen, wo wir aber positiv in eine gemeinsame Zu­kunft investieren.

Die erste Sache in diesem Zusammenhang ist: Wir haben eine für 2018 noch nicht sehr positive Nachricht – das tut weh –, denn wir werden 2018 mit Einzahlungen von 76,38 Milliarden Euro und Auszahlungen in der Dimension von 78,54 Milliarden Euro noch einen negativen Saldo von 2,16 Milliarden Euro haben. Das tut weh, aber es ist auch erklärbar.

Wir haben eine Situation – ich habe es einleitend schon angesprochen –, in der wir auch eine gewisse Erblast mittragen. Erlauben Sie mir als Neopolitiker, als Regie­rungs­mitglied, als Quereinsteiger durchaus auch im Sinne des Hohen Hauses eine


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 23

kleine kritische Bemerkung! Es gab in den letzten Jahren und auch im letzten Jahr eine sich deutlich über der Planung entwickelnde Konjunktur. Wenn jetzt die Zurufe dahin gehend kommen, die Konjunktur treibe ja das Budget 2018/19 automatisch, so sage ich, wir hatten auch 2017 ein Wachstum von über 3 Prozent. Aber was ist passiert? – Man hat alten Gewohnheiten folgend einfach Maßnahmen beschlossen, wie vorher angekündigt, die teilweise aber nicht der Konjunkturlage gemäß passend waren, und hat nicht dafür gesorgt, dass es auch im Budget eine entsprechende Finanzierung dafür gibt. Man hat drei Tage vor der Wahl – das ist in diesem Haus passiert –, nämlich am 12. Oktober, Beschlüsse gefasst, die in der Zukunft in Summe 626 Millionen Euro an Kosten bringen. (Abg. Wittmann: Herr Schelling ...!)

All das zusammen trägt dazu bei, dass diese – ich nenne es einmal so – Koste-es-was-es-wolle-Wahlzuckerln unser Budget auch für 2018 noch entsprechend belasten. Die positive Nachricht ist – ich habe es einleitend erwähnt –: Im Jahr 2019 werden wir mit Einzahlungen von 79,69 Milliarden Euro und Auszahlungen von 79,15 Milliarden Euro erstmals seit 65 Jahren einen positiven Saldo von 0,54 Milliarden Euro haben. Noch einmal: Das ist der Wendepunkt in der Budgetpolitik für Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zu den gesamtstaatlichen Maastrichtkriterien, bei denen es darum geht, auch den Stabilitätspakt auf Euroebene einzuhalten, ist zu sagen: Wir werden da 2018 aufgrund der gegebenen Situation noch ein Minus von 0,4 Prozent aufweisen, aber wir werden 2019 erstmals, seitdem Österreich diesem Finanzregime beigetreten ist, ein Nulldefizit, eine schwarze Null nach Maastrichtkriterien schaffen. Das ist ein zusätzlicher Rekord­ansatz, den wir in diesem Budget darstellen können. Gratulation an alle ÖsterreicherIn­nen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das strukturelle Defizit auf der dritten Ebene der technischen Betrachtung wird in den Jahren 2018 und 2019 jeweils noch 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus­machen.

Mit diesem Doppelbudget haben wir auch klare Weichen gestellt, nämlich Weichen in die Richtung, dass in den einzelnen Budgetkapiteln, zu denen ich jetzt kommen werde, Akzente gesetzt werden. Die Leitlinien dazu sind klar: Wir überprüfen konsequent bestehende Themen auf Sinnhaftigkeit und Effizienz. Wir setzen konsequent die not­wendigen Schritte in Richtung Einsparungen, wenn es möglich und sinnhaft ist. Und wir investieren sinnvoll in die Zukunft, damit wir auch gemeinsam für Österreich die Zu­kunft gestalten können und nicht nur Schulden abbauen müssen. Das ist unser Thema. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Betreffend Familien: Wir haben schon mit dem Familienbonus Plus eine massive Entlastungsmaßnahme für Familien gesetzt. Lassen Sie es mich aber noch deutlicher sagen: Die Basis für Transferleistungen und Sachleistungen ist für 2018 mit 7,3 Milliar­den Euro auch weiterhin positiv und wachsend in diesem Bereich budgetiert. Wir haben mit der Wirkung der Indexierung der Familienbeihilfe für das Jahr 2019 einen kleinen positiven Effekt, wir werden diesen Bereich kontinuierlich ausbauen und auch bis 2022 die Mittel für die Förderungen und Beihilfen für Familien erhöhen. Damit legt diese Regierung ganz klar den Fokus auf die Familien in Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn wir in die Zukunft investieren, dann ist der Bereich Bildung ein wichtiger Faktor. 800 Millionen Euro mehr budgetieren wir offensiv in die Bildung in Österreich. 2018 werden wir auf 8,82 Milliarden Euro erhöhen, 2019 auf 8,84 Milliarden Euro. Bis 2022 werden es 9,52 Milliarden Euro sein. Das ist eine 10-prozentige Steigerung im Ver­gleich zur Ausgangslage. Gleichzeitig können wir damit auch die über Jahre mitge­schleppte Finanzierungslücke im Bereich der Bildung schließen. Das ist konsequente


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 24

Politik. Das ist eine faire und transparente Grundlage für die Budgetpolitik in Öster­reich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir investieren weiters 182 Millionen Euro in den Ausbau der Tagesbetreuung. Mit 17 Millionen Euro ermöglichen wir die Ausweitung der Zahl der Unterrichtsstunden in den Berufsschulen, um die Lehre aufzuwerten und um auch – ein wichtiger Faktor – etwas in Richtung Arbeitslosigkeit zu machen. Darüber hinaus müssen wir aber auch gerade etwas in Richtung Arbeitslosigkeit älterer Menschen tun. Wir brauchen mehr Geld, und wir investieren 36 Millionen Euro mehr in die Erwachsenenbildung.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen – ich habe das auch aus Diskussionen in die­sem Haus mitgenommen –, ich glaube, auch in diesem Bereich – und ich schaue jetzt Matthias Strolz bewusst an, weil auch er mir einen Hinweis dazu geliefert hat – müssen wir Sorge dafür tragen, dass wir bei der Erwachsenenbildung darauf schauen, dass sie rechtzeitig greift. Für Maßnahmen ist es wahrscheinlich dann zu spät, wenn über 50-Jährige und ältere Menschen die Arbeitslosigkeit hereinbricht. Wir müssen sie ein Leben lang begleitend dort hinbringen, dass sie mit den technischen Entwicklungen mithalten können. Das nehmen wir auch in den Fokus, dafür werden wir Vorsorge treffen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Strolz und Scherak.)

Aufgrund der gesamten Bildungssituation in Österreich ist der Beruf der Lehrerin und des Lehrers nicht immer ein einfacher, es gibt tagtäglich Strapazen, und es ist nicht immer leicht, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen entsprechend ge­schult werden können; da, muss ich sagen, brauchen wir genauso Motivation. Wir setzen auch da auf Qualität – auf Qualität in der Ausbildung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen, indem wir die Aufwertung des Lehrpersonals in das neue Dienstrecht aufnehmen und auch mit 400 Millionen Euro in den nächsten Jahren eine gute, zusätzliche Investition in die Zukunft unserer Kinder im Land tätigen werden.

Betreffend Wissenschaft und Forschung: Auch da gilt es, dass wir die Qualität aus den Schulen für eine positive, gute Qualität unserer Universitäten mitnehmen können. Wir sind derzeit im internationalen Uniranking ziemlich abgesackt, wir haben aber auch da Vorsorge getroffen. Wir werden gerade im Bereich Wissenschaft und Forschung, wo es auch um Investitionen in die Zukunft geht, um Investitionen in den Standort geht, in der Verbindung von Wirtschaft und Forschung Vorsorge treffen, dass da positive Initiativen kommen. Auch da haben wir einen Schwerpunkt, auch da investieren wir.

In der Forschung wird es von 2017 bis 2022 Auszahlungen geben, die um 13,2 Prozent wachsen werden. 4,38 Milliarden Euro sind die Ausgangsbasis im Jahr 2017, das wird auf knapp 5 Milliarden Euro in den nächsten Jahren steigen. Im Detail bedeutet das eine Steigerung des Universitätsbudgets um 1,6 Milliarden Euro, die wir im Rahmen der Universitätsfinanzierung zur Verfügung stellen. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Das umfasst eine Erhöhung der Studienbeihilfen um 300 Millionen Euro und einen Ausbau der Fachhochschulen mit 41 Millionen Euro. Auch das ist ein wichtiger Faktor, damit wir hier in Österreich die Qualität in diesem Bereich weiterentwickeln. Die For­schungs­prämie erhöhen wir auf 14 Prozent, das sind 500 Millionen Euro. Die verstärkte Förde­rung der Spitzenforschung schlägt mit weiteren 230 Millionen Euro zu Buche.

Das sind die Budgetschwerpunkte: Familie, Bildung und Wissenschaft. Wir investieren damit deutlich in die Zukunft unseres Landes. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Betreffend Sicherheit nehmen wir viel Geld in die Hand – viel Geld, das wir aber durch Sparen im System erwirtschaften –, um das Sicherheitsgefühl in Österreich zu stärken. Alle Menschen in Österreich haben ein Recht auf Sicherheit und ein Recht darauf, sich auch sicher fühlen zu können. Der Staat, wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich die Menschen in Österreich auch sicher fühlen können. Wir investieren 700 Mil­lionen Euro in den nächsten Jahren in die Aufstockung und Ausbildung der Polizei,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 25

250 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 in Maßnahmen zur Terror­bekämp­fung. Insgesamt steigern wir die Ausgaben für die innere Sicherheit in den nächsten Jahren auf 2,9 Milliarden Euro. Das ist auch eine Investition in die Gegenwart, wir alle haben den Anspruch, uns in Österreich, in unserem Heimatland sicher fühlen zu kön­nen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Beim Thema Asyl und Integration haben wir die Chance, aufgrund gesetzter Maßnah­men, nämlich im Bereich der Grenzsicherung und auch international – wir sehen, dass es diese Möglichkeit gibt –, in der Entwicklung entsprechende Budgetmaßnahmen richtig und sinnhaft auszurichten. Wir haben in diesem Bereich im Budget 2018 420 Millionen Euro vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass es im Jahr 2019 aufgrund der Gesamtentwicklung zur Einsparung von weiteren 50 Millionen Euro kommen kann und wir bis 2022 den notwendigen Betrag auf rund 185 Millionen Euro werden senken können. Diese Planung bedeutet aber nicht, dass wir im Migrations- und Asylbereich bei Menschen, die bereits in Österreich sind, finanzielle Mittel reduzieren. Nein, es heißt, dass wir Vorsorge treffen, dass wir gesamtstaatlich auf eine Basis kommen, wo wir sinnhaft, effizient und richtig diese politischen Maßnahmen setzen und begleiten können.

Wir haben eine international volatile Situation, bei der wir nicht hundertprozentig sicher sind, ob in den nächsten Jahren da oder dort möglicherweise wieder Krisen oder Flüchtlingsströme entstehen können. Wir haben auf der Sicherheitsebene vorgesorgt, und wir unterstreichen und untermauern das mit dem, was wir auf Budgetebene dafür vorsehen. Auch dabei können wir sparen, um das Geld für unsere Zukunft sinnhaft investieren zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Getragen durch die Leistungen, die die Österreicherinnen und Österreicher in Richtung des Wirtschaftswachstums setzen – alle aktuellen Ergebnisse zeigen, dass die Arbeits­losigkeit erfreulicherweise sinkt, die Nachfrage nach Fachkräften, nach Arbeitern und Angestellten steigt –, haben wir auch im Bereich der Arbeit die Chance, eine ent­sprechende Korrektur vorzunehmen. Es ist nicht notwendig, Budgettöpfe, Fördertöpfe aufrechtzuerhalten, wenn der Bedarf dafür nicht mehr in dem Ausmaß gegeben ist. Dieses Geld können wir sinnhaft in anderen Bereichen einsetzen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang etwas betreffend arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sagen: Wir als Regierung stehen dafür, dass es auch für die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig ist, richtige, nachhaltige, langfristige Jobs zu haben, die ihnen Sicherheit geben, und nicht Mittel für kurzfristige, durch Steuerzahler finanzierte Scheinjobs in dem Bereich aufzuwenden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir werden für 2018 8,32 Milliarden Euro für diesen Bereich veranschlagen, das ist eine Reduktion von 19 Millionen Euro. 2019 sinkt dieser Betrag um weitere 167 Mil­lionen Euro, aber das ist alles andere als ein Kahlschlag, der uns in diesem Bereich unterstellt wird. Wir investieren weiterhin mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets in die­sen Bereich und nehmen eine vernünftige Anpassung an die Realität vor, die uns die Grundlage dafür gibt.

Wir haben auch bei der Generation 50 plus geringere Arbeitslosenzahlen. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass wir die Priorität geändert haben, indem wir jetzt auch mehr in Richtung einer Qualifizierung gehen. Wir nehmen aber auch im Bereich der Ver­waltung entsprechende Maßnahmen vor, damit wir auch dort Einsparungen nutzen können. Wir investieren dafür aber auch in die Erfüllung der Ausbildungsgarantie und des Ausbildungspflichtgesetzes. In diesen Bereich fließen zusätzliche Mittel. 79,1 Mil­lionen Euro fließen für junge Menschen, indem wir die Qualifizierungsprogramme aufstocken und in diesem Bereich auch entsprechende Maßnahmen für die Zukunft setzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 26

Es ist notwendig, hier auch anzumerken, dass wir im Bereich der Mindestsicherung die Notwendigkeit sehen, dass wir uns, wie angekündigt, in diesem Jahr einer Neu­regelung nähern. Es ist klar, dass diese Mindestsicherung keine Einladung sein darf, dass sich jemand von der Beitragsleistung, der Leistungserbringung für die Allgemein­heit verabschiedet. Es kann nicht sein, dass die Mindestsicherung in diesem Bereich als Dauerlösung in Anspruch genommen wird. Wir brauchen da auch mit Blick auf Fairness und Solidarität für alle Österreicherinnen und Österreicher eine Überbrückungs­hilfe, die wir vernünftig definieren und organisieren werden und die auch dafür sorgen wird, dass für die Betroffenen und für die Armen und die, die dieses Geld brauchen, genügend Mittel zur Verfügung stehen werden, es aber für diejenigen, die versuchen, das auszunützen, in Zukunft keine Grundlage mehr geben wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Bereich Infrastruktur und Wirtschaft gibt es einen Paradigmenwechsel, indem wir Schwerpunkte in Richtung Zukunft setzen werden. Wir wollen Digitalisierung als Chance sehen. Wir werden sowohl in der Wirtschaft als auch im Bereich der Infra­struktur Programme vorlegen, bei denen es darum geht, Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die die Wirtschaft, aber auch alle Österreicherinnen und Österreicher nicht nur auf den Straßen, sondern auch auf den sogenannten Datenhighways eine funktionierende, gute Grundlage haben. Da werden wir entsprechende Maßnahmen setzen, und wir wollen im Bereich der Breitbandoffensive endlich in die Realisierung kommen. Wir werden dafür sorgen, dass das auch als Investitionsrahmen genutzt wird, und wir werden über E-Government-Lösungen und Entbürokratisierung auch durch die Digitalisierung dafür sorgen, dass wir den Österreichern und vor allem den Unter­nehmern auch in diesem Bereich nicht nur Geld, sondern Nerven sparen. Dafür treten wir ein: weniger Bürokratie, schneller, moderner – das ist unsere Zukunft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich danke meinem Sitznachbarn auf der Regierungsbank, Norbert Hofer, der mit Fin­gerspitzengefühl im sensiblen Bereich der ÖBB dafür Sorge getragen hat, dass wir in den nächsten Jahren eine gute Balance bei der kritischen Prüfung von Projekten, die aus der Vergangenheit stammen, finden, um damit auch Spielraum für Investitionen zu haben. Wir wissen, dass der europäische Wettbewerb ab 2023 auch für die ÖBB eine zusätzliche Herausforderung darstellen wird. Aus diesem Grund, können wir festhalten, werden auch hier die richtigen Investitionen gesetzt.

Um es auch technisch abzuschließen: Der Zuschuss für die ÖBB beträgt im Jahr 2018 jedenfalls 5,2 Milliarden Euro und steigt 2019 auf 5,4 Milliarden Euro an. Wir vertrauen aber darauf, dass mit den Maßnahmen, die gesetzt werden, auch in diesem Bereich die richtigen Grundlagen für unsere Entwicklung gesichert sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eine der größten Herausforderungen für unser Land wird mit Sicherheit der Bereich der Pensionen sein, und wir werden nicht nur kurzfristig, sondern in jedem Fall mittel- und vor allem langfristig nachhaltige neue Ideen entwickeln müssen. Ich appelliere jetzt schon an alle Mitglieder des Hohen Hauses, unabhängig von der Parteizugehörigkeit dieses Thema auch wirklich ernst zu nehmen.

Es genügt nicht, wenn man den Österreicherinnen und Österreichern vorgaukelt, dass die Pensionen auf Dauer nachhaltig gesichert sind. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Wir haben in Österreich derzeit die Situation, dass jeder vierte Euro des Budgets 2018 für Pensionen aufgewendet wird, für die Beamtenpensionen 9,2 Milliarden Euro, und die­ser Betrag wird sich bis 2022 um 12,6 Prozent auf 10,4 Milliarden Euro erhöhen. Weitere 9,6 Milliarden Euro gehen als Zuschuss in die Pensionsversicherung – Ten­denz stark steigend. Jeder von uns – auch jeder zu Hause – weiß, warum. Es ist ja durchaus eine positive Situation: Die berühmten Babyboomer, die Sechziger-Jahr-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 27

gänge – ich darf mich selber dazuzählen – werden in den nächsten Jahren in Pension gehen. Es werden damit noch deutlich mehr Menschen Anspruch haben. Wir haben aber in der Generation derer, die unsere Pensionen zahlen, immer weniger, die einen Beitrag leisten. Wir werden auch in diesem Bereich erforderliche Schritte setzen. Wir werden dafür sorgen – das ist ja auch im Regierungsprogramm formuliert –, dass wir beim effektiven, faktischen Pensionsalter – von derzeit 60 Jahren – erreichen, dass wir mit dem gesetzlichen Pensionsalter gleichziehen. Das ist die Grundlage, auf der wir auch in diesem Bereich erste Maßnahmen setzen.

Ich möchte auch mit Blick auf weitere Reformschritte klarmachen, dass es hier einer gesamtheitlichen, von uns allen für die Österreicherinnen und Österreicher getragenen Lösung bedarf. Es kann nicht eine Regierung alleine sein, die solch eine Entscheidung trifft, das muss eine gesamtpolitische Grundsatzentscheidung sein. Die Einladung an die Opposition gilt: Gehen wir es an, strengen wir uns an! Es ist eine Frage des Respekts vor den Menschen in Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker. – Abg. Strolz: Ja hallo!)

Eine weitere große Herausforderung ist der Bereich Pflege. In den Jahren 2018 und 2019 steigern wir die Mittel in diesem Bereich um 322,1 Millionen Euro. Das ist eine Grundlage, die eine Basis bildet, um auch ein modernes und menschenwürdiges Pflegesystem in Österreich zu sichern. Aber auch in diesem Bereich bedarf es gemeinsamer Anstrengungen. Ich mache einen kleinen Sidestep: Bei der Frage der Finanzierung des Pflegeregresses stehen wir derzeit auch in einer guten Diskussion mit den Ländern und Gemeinden, wir werden bis Mitte des Jahres eine Lösung getroffen haben, wir müssen uns aber darüber hinausbewegen. Es geht darum, dass das Pflegethema nicht nur unter dem Aspekt der Heimpflege betrachtet werden kann. Wir müssen in Österreich dafür sorgen, dass – wie ich es vorhin angekündigt habe – jene Menschen, die sich in Familien um ihre Angehörigen kümmern, auch von der finanziellen Basis her in diesem Bereich nicht benachteiligt sind. Wir brauchen eine gesamthaft ausgewogene Lösung für das Thema Pflege in Österreich. Auch das ist die Anforderung, der wir uns als Politiker stellen werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Der Bereich Gesundheit ist im Bundesbudget nicht so groß dimensioniert. Wir wissen, dass die Länder und auch die Sozialversicherungsträger den Großteil dieser Kosten haben. Wir haben aber auch da mit Ausgaben von rund 1,1 Milliarden Euro für 2018/2019 in Richtung Qualität vorgesorgt. Wir investieren in die höhere Ergebnis­qualität in der Patientenversorgung, indem wir auch die Systeme Elga, aber auch das telefon- und webbasierte Beratungssystem Teweb entsprechend weiterentwickeln, damit die Österreicherinnen und Österreicher auch da eine gute Grundlage haben.

Lassen Sie mich gleich zum nächsten Thema, Landwirtschaft und Umwelt, kommen! Gerade dieser Bereich ist die Basis, dass Österreich auch weiterhin ein interessantes und positives Land für den Tourismus ist. Wir werden auch da dafür sorgen, dass wir Investitionen setzen. Wir haben die Ausgabenobergrenze 2018 und 2019 auf jeweils 2,2 Milliarden Euro festgesetzt.

Beim Thema Klimaschutz und Umwelt ist es wichtig, dass die Menschen profitieren. Es ist aber genauso wichtig, dass wir im Bereich der Landwirtschaft und der Wirtschaft richtige Investitionen in Richtung umweltgerechte Produktionsverfahren forcieren. Darauf legen wir Wert. Ich danke an dieser Stelle auch den Bauern in Österreich, weil sie mit ihrem Einsatz, mit ihren Produkten nicht nur in Richtung Landschaftspflege, sondern vor allem auch in Richtung Handel, in Richtung Export eine gute Grundlage geben. Wir können stolz darauf sein, dass unsere Landwirtschaft mit ihren Produkten auch ein Exportschlager nicht nur in Europa, sondern weltweit ist, und das werden wir auch weiterhin unterstützen. Danke an die Bauern für die Marke Österreich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 28

Meine Damen und Herren, auch Kunst und Kultur sind ein Standortvorteil. Da können wir auf die Vergangenheit, auf unser Erbe aufbauen, da können wir stolz sein. Wir werden weiterhin mit rund 457 Millionen Euro im Budget dafür vorsorgen, dass sich dieser Sektor auch weiterhin entsprechend positiv entwickeln kann. Wir werden auch unsere EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um Österreich in diesem Bereich in ein noch besseres Licht zu setzen und damit auf europäischer Ebene auch den Bereich der Kultur für Österreich nachhaltig zu sichern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Bereich öffentlicher Dienst und Sport stehen 2018 und 2019 jeweils 160 Mil­lionen Euro zur Verfügung. Es wird gerade im Bereich Sport, in dem ich in den letzten Jahren eine gewisse Erfahrung sammeln konnte, auch notwendig sein, dafür zu sor­gen, dass wir bei den Kindern beginnend, auch während der langen Phase der Jugendzeit und bei den Erwachsenen eine permanente positive, auch gesundheitliche Förderung entwickeln können. Ich habe die Tausenden Vereine erwähnt, die sich auch im sportlichen Bereich engagieren. Auch dafür werden wir in Zukunft zusätzliche Mittel einsetzen.

Betreffend Frauen und Jugend habe ich vorhin einiges in Richtung Familienentlastung angesprochen. In diesem Bereich wollen wir zusätzliche Mittel einsetzen, indem wir auch beispielhaft in Richtung Gewaltprävention 100 zusätzliche Betreuungsplätze für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, schaffen. Im Jugendressort werden wir die Förderung der Jugendorganisationen mit 5,5 Millionen Euro entsprechend fortset­zen. Ich glaube, es ist auch wichtig, die Dimension zu begreifen: Österreichweit gibt es 37 Jugendorganisationen mit 1,56 Millionen Mitgliedern. Diese Arbeit gilt es zu unter­stützen. Ein Dank auch an dieser Stelle an alle, die sich in diesem Bereich für die Jugend engagieren – danke schön! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Betreffend den Bereich Justiz erwähne ich vorweg, dass er erfreulicherweise in der Definition der neuen Regierung um das Thema Reform erweitert wurde: Justiz und Reform. Ich glaube, dass wir dafür dankbar sein können, dass sich Josef Moser mit seiner Erfahrung, die er über Jahre und Jahrzehnte gerade auch im Rechnungshof aufgebaut hat, bereit erklärt hat, diese Funktion anzunehmen. Wir haben einerseits die Chance, nicht nur eine funktionierende unabhängige Justiz in Österreich als Basis unseres Staates zu sichern, sondern wir haben auch die Chance, echte Reformen in ihrer Wirkung umzusetzen. Das wird nicht von heute auf morgen gehen. Da braucht es auch die Basis einer guten, detaillierten Analyse, klarer Zielsetzungen und Maßnah­men, konsequenter Verfolgung und auch einer konkreten Kontrolle, was die Umset­zung betrifft. Wenn wir konsequent dranbleiben, können wir aber darauf bauen, dass es gemeinsam mit diesem Ressort und allen anderen in der Regierung gelingen wird, für Österreich die richtigen Schritte in Richtung Reformen zu setzen und damit wieder Potenzial für Einsparungen im System und die Sicherung von Investitionen für unsere Zukunft zu gewinnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Bevor ich zum Schluss komme, erlauben Sie mir an dieser Stelle, auch einen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Ministerien, aber darüber hinausgehend auch in vielen anderen Bereichen des Staates auszusprechen. Es ist gelungen, in 93 Tagen ein Doppelbudget für die Jahre 2018 und 2019 zu entwickeln. Sie alle ken­nen den berühmten Budgetziegel, wissen, welcher Aufwand, welche Detailarbeit da notwendig ist. Es ist, glaube ich, von uns allen ein großer Dank an alle Hände aus­zusprechen, die dazu beigetragen und daran mitgewirkt haben. Danke für die tolle Arbeit! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Gedanken formulieren: Ich glaube, es ist klar, dass in knapp hundert Tagen nicht die Welt verändert werden kann. Es ist aber erkennbar, dass wir mit unseren Maßnahmen und auch mit dem, was sich in den Budgets für 2018 und 2019 und auch in der Planung für die nächsten fünf Jahre schon


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 29

zeigt, unsere Verantwortung wahrnehmen. Wir nehmen die Herausforderung an, und wir stehen dazu, dass wir in einer konsequenten Umsetzung unseres Regierungs­programms für dieses Land die richtigen Maßnahmen setzen werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich erwähne bewusst noch einmal die Warnungen, die ich und dieses Regierungsteam unter dem Motto: Spart nicht bei den Ärmsten!, gehört haben. Wir haben hier die größte Vorsorge getroffen, die wir treffen können; sogar Kardinal Schönborn hat es sehr treffend formuliert: Es geht darum, dass wir für Österreich nachhaltig und lang­fristig durch den Abbau von Schulden den sozialen Frieden und den Sozialstaat sichern. – Dafür setzen wir uns ein, dafür werden wir uns anstrengen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS. – Abg. Scherak: Geh bitte!)

Wir werden das konsequent tun! Wir werden es tun, indem wir die Ausgaben weiterhin hinterfragen, indem wir Prioritäten nicht einfach übernehmen, sondern überprüfen, indem wir Maßnahmen nach Effizienz und auch Effektivität bewerten, indem wir Spar­potenziale nützen, keine neuen Schulden aufbauen, indem wir Budgetüberschüsse erarbeiten und damit unsere hohen Schulden abbauen. Das ist die Grundlage, mit der wir in Österreich den sozialen Frieden und die Sozialleistungen für die Ärmsten nach­haltig sichern werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe vorhin schon erwähnt, dass es Anstrengungen bedarf, um dieses Ziel zu er­reichen. Ich erlaube mir, an dieser Stelle meinen Lieblingsphilosophen Seneca zu zitieren: „Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.“ – Meine Einladung an alle ist: Wagen wir doch gemeinsam den Start in eine neue Zukunft, es geht um viel!

Es geht darum, dass wir allen die Freude bereiten, entsprechend für und mit Österreich zu arbeiten, dass wir allen eine positive Motivation für Leistung geben, dass wir gleich­zeitig aber auch die Unterstützung für jene sicherstellen, die diese solidarische Hilfe brauchen.

Meine Damen und Herren! Strengen wir uns an, dass diese einzigartige Heimat für unsere Kinder und für unsere Enkelkinder nicht eine Last aufgrund der Schulden, sondern ein Sprungbrett in eine gute Zukunft ist. Es geht um dieses wunderbare Land, es geht um Österreich, es geht um die gemeinsame Arbeit für Österreich. – Vielen Dank. (Lang anhaltender, teilweise stehend dargebrachter Beifall bei der ÖVP und lang anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

11.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine umfassenden Ausführungen.

11.21.362. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (11 d.B.): Bundes­ge­setz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Nationalbankge­setz 1984, das Sanktionengesetz 2010, das Unternehmensgesetzbuch, das Ver­braucherzahlungskontogesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (60 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 30

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (26 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsver­tragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versiche­rungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 – VersVertrRÄG 2018) (61 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (62 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (6 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (63 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Ich darf ihm das Wort erteilen.


11.22.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, bevor ich zum Versicherungsvertriebsrechts-Ände­rungsgesetz komme, möchte ich schon ein paar Worte zur Budgetrede und zum Budget sagen. Ich bin ja schon länger in diesem Haus und ich hatte ein Déjà-vu-Erlebnis, denn diese Budgetrede hat mich an Budgetreden erinnert, die ich hier in den Nullerjahren gehört habe. Damals waren auch flotte Sprüche und ganz viele Super­lative zu Schulden, zu Leistung, zu Steuern, zum Sparen zu hören, und zwar von einem Amtsvorgänger von Ihnen, von Karl-Heinz Grasser – Ihre Sprüche waren viel­leicht nicht so flott und so jugendlich, aber sehr, sehr ähnlich –, und das, woran ich mich besonders erinnere und was ich jetzt auch hier sehe, ist, dass diese Werbe­sprüche leider sehr, sehr wenig mit der Realität zu tun haben. (Unruhe im Saal.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um Ruhe, auch auf der Galerie.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (fortsetzend): Sie haben also sehr, sehr wenig mit der Realität und mit dem Leben der Menschen zu tun. Das heißt, die Sprüche, die Sie hier von sich geben, kommen bei den Menschen nicht an, und die Wahrheit ist leider oft genau das Gegenteil. (Abg. Haubner: Krainer, bist ja nur neidig! Peinlich!)

Jeder hier in diesem Haus weiß, dass zum Beispiel die Klientelpolitik, wie wir sie in den Nullerjahren erlebt haben, auch jetzt fröhliche Urständ feiert. In der letzten Plenar­sitzung wurde ein 40-Millionen-Euro-Geschenk an die Landwirtschaft gemacht, dieses Mal, heute, in Kürze, geht es um ein 120-Millionen-Euro-Geschenk für Hoteliers. (Abg. Winzig: Die kleinstrukturierte Landwirtschaft ist nicht eures, oder?) Das heißt, Sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 31

führen Ihre Klientelpolitik wie in den Nullerjahren weiter – starke Lobby heißt große Wahlgeschenke oder große Geschenke. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie sagen, Sie wollen im System und nicht bei den Menschen sparen, dann muss ich sagen, wir sehen genau das Gegenteil: Sie geben mehr Geld für das System aus, Sie geben vor allem sehr, sehr viel Geld für das Politsystem aus. Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik ist so viel Geld für politische Büros, für Kabinette, für Generalsekretäre, für Politkommissare ausgegeben worden, wie dies heute unter dieser neuen Regierung der Fall ist. Das heißt, Sie geben wesentlich mehr Geld für das System aus, vor allem für das politische System. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Auf der anderen Seite aber sparen Sie genau bei den Menschen, Sie sparen bei Zu­kunftschancen, Sie sparen zum Beispiel bei Arbeitslosen – Sie sparen bei Arbeits­losen, indem Sie ihnen die Chancen, die Qualifizierungsmöglichkeiten für die Zukunft nehmen. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Sie brauchen sich nur die Budgets anzuschauen! Alle Klubs haben gestern Abend bereits den sogenannten Budgetziegel bekommen. Wir haben diesen in der Nacht durch­gearbeitet und werden morgen ausführlich darüber debattieren, aber das, was wir jetzt schon sagen können, ist: Sie sparen bei den Menschen, und zwar nur bei den Menschen, und vor allem bei jenen, denen es nicht besonders gut geht.

Ein Bereich, in dem Sie auch sparen – und das ist aus meiner Sicht besonders verwerflich, weil es besonders teuer werden wird und besonders für Probleme sorgen wird –, ist die Integration. Wir haben hier beschlossen und gesagt, dass für jeden Menschen, der als Asylwerber anerkannt wird, zu dem man sagt: Ja, du bist wirklich verfolgt, du darfst hier bleiben! (Abg. Winzig: Lesen Sie es einmal richtig!), drei, vier Dinge ganz, ganz wichtig sind, nämlich erstens dass er Deutsch lernt, zweitens dass er lernt, wie Österreich funktioniert und wie Österreich tickt, und drittens dass er möglichst schnell am Arbeitsmarkt Fuß fasst. Was aber machen Sie, wo sparen Sie? – Sie halbieren gerade in diesem Bereich die Mittel. Das wird dazu führen, dass diese Menschen nur halb so gut Deutsch können, wie sie sonst könnten, dass sie nur halb so gut wissen, wie Österreich funktioniert, und dass sie nur halb so gut am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Das ist das, was Sie verursachen, und das macht Österreich nicht besser, nein, das macht Österreich schlechter, und das ist etwas, wofür Sie nicht gewählt wurden.

Ebenso ist es bei den Kindern, die in die Schule gehen: Auch für diese halbieren Sie die Unterstützung, und zwar die Unterstützung, die wir hier beschlossen haben – ich glaube, es waren fast alle Parteien hier im Haus, mit Ausnahme der Freiheitlichen Partei, dafür, dass es mehr Lehrer, mehr Sozialarbeiter, mehr Psychologen, mehr Un­terstützung in diesen Schulen geben soll. Sie jedoch halbieren auch da die Unter­stützung: halb so viele Lehrer, gar keine Psychologen, gar keine Sozialarbeiter mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie sparen da bei der Zukunft, Sie sparen bei den Menschen, und das finden wir nicht gut. (Abg. Neubauer: Sie können nicht einmal zum Thema reden! Das ist peinlich!)

Wenn Sie noch einen Satz zum Versicherungsvertragsgesetz hören wollen, kann ich das gerne noch sagen: Es hat ja in den letzten Tagen in den Medien Berichte über einen Versuch gegeben – wie es ihn bereits im Oktober gegeben hat –, das Versiche­rungsvertragsgesetz zu ändern. Damals waren Kollege Groiß von der ÖVP und ich von der SPÖ der Meinung, das machen wir sicher nicht – nicht, weil wir das Problem für die Versicherungswirtschaft nicht sehen, sondern weil all die Lösungen, die bisher auf dem Tisch gelegen sind, dazu geführt hätten, dass die Rechnung, die womöglich den Versicherungen ins Haus steht, weil sie schlechte Rechtsabteilungen haben oder weil


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 32

ihre Rechtsabteilungen nicht gut funktioniert haben, der Steuerzahler bezahlt. Alle Lösungen, die wir bisher gesehen haben, würden genau dazu führen.

In der Zwischenzeit höre ich, dass auch jetzt vernünftige Politiker aufseiten der Re­gierungsparteien hier im Parlament sitzen, die sagen, nein, wir beschließen das, was auf dem Tisch liegt, nicht, weil es nur dazu führen würde, dass der Steuerzahler für diese Fehler der Rechtsabteilungen in den Versicherungen zahlen müsste. Sollte das also nicht kommen, ist es okay, sollte es jedoch kommen, werden wir wirklich ein Problem bekommen, denn da geht es potenziell um Milliarden, da geht es um Dimen­sionen wie bei den letzten Bankenpaketen. Mutwillig in dieses Finanzloch hineinzu­laufen, brächte wirklich einen großen Schaden für Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.


11.29.23

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zwei Bemerkun­gen zu meinem Vorredner: Das Budget werden wir morgen in aller Ausführlichkeit einer ersten Lesung unterziehen, aber nur so viel vorneweg: Herr Finanzminister, ich bin verständlicherweise völlig anderer Ansicht als mein Vorredner. Ich halte dieses von Ihnen präsentierte Budget für eine sehr seriöse Grundlage für ein funktionierendes und zukunftsfähiges Staatswesen auf der einen Seite und für eine leistungsorientierte, aber auch solidarische Gesellschaft, wie wir sie in diesem Land haben wollen, auf der anderen Seite. Genau das bildet dieses Budget ab. Recht herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zweite Bemerkung zum Kollegen Krainer, nämlich zum Versicherungsvertragsgesetz und der in den letzten Tagen immer wieder behaupteten, angeblich beabsichtigten überfallsartigen Gesetzesänderung heute: Diese wird nicht stattfinden und war auch nicht beabsichtigt. Ich danke Kollegen Krainer aber dafür, dass auch er attestiert hat, dass wir da ein Problem haben. (Zwischenruf des Abg. Kolba.) Und als Finanz­sprecher der ÖVP und auch als Obmann des Finanzausschusses, wenngleich es dann natürlich eine Materie für den Justizausschuss sein wird, sage ich heute hier: Wir müssen in den nächsten Monaten zu diesem Thema eine Lösung finden, und wir werden eine finden, aber unter Einbeziehung aller, die an diesem Problem beteiligt sind beziehungsweise von diesem Problem betroffen sind.

Zu den Gesetzesmaterien unter den Punkten 2 bis 4 von meiner Seite nur zwei, drei Bemerkungen: All diese Änderungen zielen ja darauf ab, dem Konsumenten in der Handhabung des elektronischen Zahlungsverkehrs auf der einen Seite und im Umgang mit Anlageprodukten auf dem Finanzmarkt ebenso wie im Umgang mit Versiche­rungsprodukten, die in der Vergangenheit allesamt immer komplexer, immer unüber­sicht­licher für den Konsumenten geworden sind, auf der anderen Seite mehr Infor­mation und mehr Sicherheit zu geben. Das gilt für das Zahlungsdienstegesetz, bei dem es einfach darum geht, aufgrund dieser dramatischen Veränderung in Richtung elektro­nische Anwendungen – sinnvoll, aber natürlich auch fehleranfällig und missbrauchs­anfällig – entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen; sie werden mit diesem Zahlungsdienstegesetz geschaffen.

Dasselbe gilt für das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz, im Rahmen dessen es eine Reihe von Neuregelungen vor allem für die Versicherungen in Bezug auf die Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln beim Versicherungsvertrieb


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 33

geht. Auch das sind, denke ich, einige wesentliche Verbesserungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Dasselbe gilt auch für das PRIIP-Vollzugsgesetz, bei dem es um mehr Transparenz bei Finanzanlageprodukten und darum – ich habe es schon eingangs erwähnt – geht, die Handhabung dieser komplexen Produkte für den Konsumenten durch standardisierte Unterlagen und standardisierte Informationsblätter zu erleichtern.

Ich denke, all das sind Maßnahmen, die notwendig sind, die aber vor allem den Konsu­mentinnen und Konsumenten mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Instrumenten und mit diesen Produkten geben sollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Peter Kolba zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.33.30

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Herr Präsident! Liebe Minister und Ministerin­nen auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber insbesondere die Schüler auf der Galerie und deren Eltern vor den Fernsehgeräten! Vor allem jene, die Lebensversicherungen haben – und das dürfte nahezu jeder sein –, sollten jetzt ein bisschen aufpassen, denn heute steht hier das Versicherungsvertriebsrechts-Ände­rungs­gesetz zur Beschlussfassung an.

ÖVP und FPÖ hatten, getrieben vom Versicherungsverband, vor, an dieser Stelle einen Abänderungsantrag einzubringen, um einen Anschlag auf Verbraucherrechte ins Gesetz zu schummeln.

Was wären die Ziele dieses Antrags gewesen? – Erstens: eine Verkürzung des vom Europäischen Gerichtshof und vom Obersten Gerichtshof in Österreich gewährten lebenslangen Rücktrittsrechts im Fall einer falschen oder fehlenden Aufklärung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss der Lebensversicherung, und zwar eine Verkür­zung auf einen Monat nach Vertragserfüllung. Das heißt, dass Millionen von Kunden, die ihre Verträge schon vor längerer Zeit ausbezahlt bekommen haben oder einen Rück­kauf getätigt haben, was nicht wenige taten, davon ausgeschlossen wären – im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage, wonach sie ein lebenslanges Rücktrittsrecht ha­ben.

Wenn ein Kunde derzeit von einer fondsgebundenen Lebensversicherung – das ist eine, die von den Kursen, je nach dem, wo man investiert hat, abhängig ist – zurück­tritt, bekommt er die einbezahlten Prämien zuzüglich 4 Prozent Verzinsung, und zwar gesetzliche Verzinsung, zurück.

In dem Gesetzesvorschlag, der heute hier durchgeschleust werden sollte, war vorge­sehen (Zwischenruf des Abg. Wurm), dass die Kunden ab 30.4.2018 die Kursverluste tragen sollen, sollte es zu solchen kommen – und da ist es überall zu Kursverlusten gekommen, denn das ist ja das ökonomische Problem der Menschen, dass ihnen auch im Zusammenhang mit der Vergabe von Fremdwährungskrediten Renditen ver­sprochen wurden, die sich nie und nimmer realisiert haben. Das Toxische des endfäl­ligen Fremd­währungskredites führt dazu, dass viele die Aussicht haben, das mühsam erbaute Einfamilienhaus zum Schluss der Bank übergeben zu müssen.

Die Regierungskoalition wollte da heute die Rechte von Millionen Menschen mit Lebensversicherung (Abg. Wurm: Das stimmt ja nicht!) massiv einschränken. (Abg. Wurm: Aber?) Dass das so ist, entnehme ich den „Niederösterreichischen Nach­richten“, wo Klubobmann Rosenkranz gestern Vormittag erklärt hat: Ja, das haben wir


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 34

vor!, auch noch erklärt hat, warum, und genau diesen Abänderungsantrag für heute angekündigt hat.

Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass sich in der Folge, innerhalb von ein, zwei Stun­den, der Konsumentensprecher der FPÖ (in Richtung Abg. Wurm) offenbar durchge­setzt hat, in einer Aussendung mitgeteilt hat: Mit uns, der FPÖ, nicht!, und angekündigt hat, dass man darüber in Ruhe verhandeln muss. Ich finde, das ist vorbildhaft, denn das ist unsere Aufgabe hier im Parlament, dass wir zu Problemen Lösungen verhan­deln und nichts durchschummeln. Daher ein Danke – das war im Dienste der Konsu­menten!

Was mich allerdings auch einigermaßen erschreckt, ist, dass im „Standard“ von heute zu lesen ist, dass der Entwurf sogar von einem Juristen des Versicherungsverbandes verfasst worden ist. (Abg. Rädler: Der liest den „Standard“!) Das ist ganz besonders originell, wenn sich die Regierung die Gesetze gleich von den Lobbys schreiben lässt. Das halte ich für höchst bedenklich, denn, wie gesagt, Parlamentarismus findet hier statt und nicht über Lobbyisten (Abg. Rädler: Das ist „Standard“ und das ist wahr!), die in der Bundesregierung sitzen und die als Vorstand der Uniqa-Versicherung dieses Problem jahrelang an die Regierung herangetragen haben. Jetzt sitzt der Vertreter der Uniqa-Versicherung hier (in Richtung Bundesminister Löger) und versucht halt, das durchzusetzen.

Eines noch: Der Applaus vonseiten der SPÖ bleibt aus, und zwar aus einem guten Grund: Der Gesetzesantrag, der heute hier hätte durchgeschleust werden sollen, ist ein Antrag (Abg. Höbart: Wieder zu viel Baldrian genommen?), den Abgeordneter Jarolim gemeinsam mit der ÖVP knapp vor der Wahl eingebracht hat, mit der klaren Absicht, dass das in der Wahlauseinandersetzung untergehen wird, dass das niemand merken wird. Wir haben es jedoch bemerkt, und ganz knapp vor der Wahl hat man ihn dann wieder zurückgezogen. (Abg. Rädler: Der letzte Fernsehzuschauer hat abge­dreht!)

Ich komme zum Schluss: Eines haben wir unseren Wählern versprochen, nämlich: Die Liste Pilz steht für Kontrolle und Transparenz. (Beifall bei der Liste Pilz.) Das machen wir auch, und das wird, das verspreche ich Ihnen, eine ganze Legislaturperiode auf Sie zukommen. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rädler: Spärlicher Applaus!)

11.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubobmann Rosenkranz. – Bitte.


11.39.25

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Klubobmann Kolba hat zuerst ausgeführt, neben der Sache, dass er für Kontrolle und Transparenz steht – das mag im Auge des Betrachters liegen - - (Rufe bei der SPÖ: Keine tatsächliche Berichtigung!) – Sie waren gestern bei der Pressekonferenz nicht anwe­send, sonst hätten Sie mich zitieren können.

Ich berichtige tatsächlich hinsichtlich der Aussage, dass ich irgendetwas zu einem Antrag angekündigt hätte: Ich habe gemeint - - (Zwischenruf des Abg. Kolba.) – Wenn Sie mir zuhören, dann geht es besser – transparent und sonst was!

Nehmen Sie wieder Ihren Baldrian, legen Sie nicht uns leere Packerl her, sondern nehmen Sie das selber! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kolba: Was soll das? – Abg. Schellhorn: Herr Präsident, ...! – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 35

Meine Aussage ist: Die Politik ist in der Verantwortung, den Rechtsfrieden herzu­stellen. – Das war meine Aussage, und nicht das, was Sie hier fälschlicherweise behauptet haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Loacker: Herr Präsident, das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Schellhorn.)

11.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn die Stimmung so aufgeregt ist, kann der Abgeordnete auch nicht zur tatsächlichen Berichtigung ansetzen. Ich bitte Sie, den Redner ausreden zu lassen, dann kann man das auch gut abwägen. (Ruf bei der SPÖ: Das war alles? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Danke schön für die Bemerkung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Fuchs. – Bitte.


11.40.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Klubobmann Rosenkranz hat ja schon einiges richtig­gestellt. Aus gegebenem Anlass darf ich mich auch zum Thema „ewiges Rück­trittsrecht“ – unter Anführungszeichen – bei Lebensversicherungen zu Wort melden. Es gibt derzeit noch keine Lösung des Problems des ewigen Rücktrittsrechts bei Lebens­versicherungen. Daher war es auch nicht beabsichtigt, dass in der heutigen Sitzung eine Sanierung des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Tagesordnung kommt.

Das heißt, der Aufruf der Liste Pilz ist falsch und irreführend. Ich möchte diesen Aufruf des Abgeordneten Kolba kurz zitieren und dann darauf replizieren. Ich zitiere: „Achtung (fondsgebundene) Lebensversicherungen. Wer (infolge falscher oder fehlender Rück­trittsbelehrung) den Rücktritt erklärt, bekommt derzeit seine Einzahlungen samt 4% Zinsen erstattet. Kursverluste trägt die Versicherung. Schwarz-Blau plant, dass ab 30.4.2018 der Versicherungsnehmer den Kursverlust tragen muss. Das soll am Mi“ – also heute – „im Nationalrat durchgepeitscht werden.“ Unterzeichnet: „Peter Kolba. Liste Pilz“.

Die Liste Pilz verkennt hier die Rechtslage, die ich kurz umreißen möchte. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist jedenfalls das Erlöschen des Rücktrittsrechts nach einem Jahr – trotz fehlerhafter Belehrung über das Rück­tritts­recht – europarechtswidrig. Die Rechtsfolgen des Rücktritts, Herr Kollege, sind höchst­gerichtlich noch nicht geklärt.

Es gibt dazu zwei Extrempositionen, und eine dieser Extrempositionen vertreten Sie. Die eine Extremposition ist, dass der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert bekommt, also die Anlageverluste trägt. Die andere Extremposition, die Sie vertreten, die aber genauso nicht höchstgerichtlich abgesichert ist, ist, dass die Prämien plus 4 Prozent - - (Abg. Kolba: Aber viele Urteile in erster und zweiter Instanz ...!) – Passen Sie auf, dann kennen Sie sich nächstes Mal besser aus, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Keine Polemik von der Regierungsbank! – Abg. Heinisch-Hosek: Sie sind auf der Regierungsbank! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die andere Extremposition wäre, dass die Prämien plus 4 Prozent Zinsen plus allfällige höhere Kapitalanlageergebnisse zurückgezahlt werden müssen. (Abg. Schieder – in Richtung Präsident Sobotka –: Sie sind unser Präsident! Das ist ja unter jeder Kritik! – Ruf bei der SPÖ: Herr Präsident ...! So müssen wir uns ja nicht behandeln lassen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen. – Ruf bei der FPÖ: Schluss mit den Schreitiraden! – Abg. Schieder: Sie sind kein Regierungskommissar, sondern Präsident des Nationalrates! Wirklich! – Beifall bei der SPÖ.)



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Staatssekretär Fuchs ist am Wort! (Abg. Kuntzl: Das war jetzt alles? – Ruf bei der SPÖ: Das ist eine unfassbare ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs (fortsetzend): Danke, Herr Präsident!

Die Wahrheit zwischen diesen beiden Extrempositionen wird, so wie das eigentlich sehr oft der Fall ist, in der Mitte liegen. Herr Abgeordneter Kolba, ich darf Ihnen ein plakatives Beispiel nennen (Abg. Kolba: ... vom Obersten Gerichtshof entschieden werden, nicht von Ihnen!), vielleicht verstehen Sie es dann besser. (Ruf bei der SPÖ: Sie sind Regierungsmitglied ...!)

Das wäre so, als ob der Herr Abgeordnete Kolba eine Urlaubsreise buchen würde (Ruf bei der SPÖ: Unfassbar!) und zehn Jahre später die Reisebuchung wegen einer fehlerhaften Belehrung über die Urlaubsreise anfechten könnte und letzten Endes das Geld samt Zinsen vom Reisebüro wieder zurückbekommen würde. (Ruf bei der SPÖ: Unfassbar! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ein solches „Gratis-Urlaubs-Modell“, Herr Abgeordneter Kolba, wäre falsch verstandener Konsumentenschutz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Kolba: Das ist ungeheuerlich!)

Irgendwann muss es Rechtsfrieden und damit auch Rechtssicherheit geben, Herr Abgeordneter. (Abg. Kolba: Die Rechtssicherheit ...!) Da potenziell sämtliche Lebens­versicherungsverträge seit 1994 unrichtige Belehrungen enthalten, müssen wir dafür Sorge tragen, dass eine Rücktrittswelle nicht die Stabilität der Versicherungswirtschaft gefährdet. (Abg. Kolba: Darum geht’s! Ja, die Gewinne müssen bleiben ...! – Weitere Zwischenrufe bei der Liste Pilz.) Es braucht eine ausgewogene Lösung, Herr Abge­ordneter (Abg. Kolba: Ja, ja!), zwischen der Versicherungswirtschaft einerseits und den Rechten der Konsumenten andererseits, das ist ganz wichtig. Sie haben unsere Fraktion heute ja schon gelobt, nämlich Herrn Abgeordneten Wurm. Es braucht eine ausgewogene Lösung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

An dieser Lösung arbeiten wir derzeit, und ich fordere Sie auf: Bringen Sie sich konstruktiv ein, machen Sie entsprechende Vorschläge zum Wohle der Konsumenten, aber auch solche, die dafür sorgen, dass die Versicherungswirtschaft nicht auf die Barri­kaden steigen muss. Eine ausgewogene Lösung ist hier gefragt, Herr Abge­ordneter. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.


11.46.14

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Ich kann die Aufgeregtheit in den Reihen der Sozialdemokraten schon verstehen. Sie wurden am 15. Oktober des Vorjahres abgewählt. (Abg. Schieder: Falsch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben zehn Jahre lang in diesem Land mitregiert – nein, nicht mitregiert, Sie haben in Führungspositionen regiert. Sie haben die Bundeskanzler Gusenbauer, Faymann und Kern gestellt. (Abg. Rendi-Wagner: Inhaltlich! – Zwischenruf des Abg. Drozda.) Sie wurden abgewählt, weil die Menschen erkannt haben, dass sie einem Irrtum erlegen sind, als sie die Sozialde­mokraten in die Regierung gewählt haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Wievielter sind Sie geworden bei der Wahl? Dritter?)

Jetzt komme ich zur Polemik, die Sie dem Herrn Staatssekretär untersagen wollen. Ich darf den ehemaligen Ministerpräsidenten von Bayern Franz Josef Strauß zitieren (Abg. Schieder: Dritter!), der einmal gesagt hat: „Irren ist menschlich, aber immer irren ist


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 37

sozialdemokratisch.“ – So schaut es aus! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Nicht Erster, nicht Zweiter, sondern Dritter!)

Noch ein Wort zu Ihnen, Herr Klubobmann Kolba: Das, was Sie gesagt haben, entbehrt im Großen und Ganzen jeder realistischen Grundlage. Ich würde Ihnen empfehlen, vielleicht einmal im Salzkammergut als Märchenerzähler aufzutreten, das wäre sicherlich eine passende Rolle für Sie. (Zwischenruf des Abg. Kolba.)

Herr Abgeordneter Krainer hat gesagt, mit diesem Budget werde bei den Menschen gespart. – Nein, es wird nicht bei den Menschen gespart, es wird für die Menschen gespart. (Ruf bei der SPÖ: Natürlich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es wird für die Familien gespart, damit sie wieder aufgewertet werden können. Es wird im Sinne sozialer Gerechtigkeit gespart, damit auch diese wieder im Mittelpunkt steht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Dieses Budget, das der Herr Bundesminister heute im Namen der Regierung vorge­stellt hat, steht für Schutz, für Sicherheit, für Wohlstand, für soziale Gerechtigkeit. So schaut es nämlich aus in diesem Land! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Kolba.) Das Budget steht für soziale Sicherheit. Es steht für unternehmerische Sicherheit. Es steht für Standort­sicher­heit, für innere Sicherheit und für äußere Sicherheit, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie. Es ist wirklich ein Wendebudget, ein rot-weiß-rotes Budget im Sinne der Österreicher, das für sozialen Frieden sorgt und das auch für Ausgleich steht. – So viel, meine Damen und Herren, sage ich zum Budget. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 geht es auch um Sicherheit. Es geht um Sicher­heit für Verbraucher, es geht um Sicherheit für Nutzer von Onlinediensten, endlich werden rechtliche Vorgaben für dritte Zahlungsdienstleister gemacht; das wird sich ändern. Für Kunden bietet dieser neue gesetzliche Rahmen mehr Sicherheit, vor allem was den Schutz privater Daten betrifft. Banken und Betroffene erwarten klare Vorgaben, und diese Vorgaben garantieren auch die Einhaltung.

Ganz kurz sei die Gleichstellung der grenzüberschreitenden Spaltung mit der gesell­schaftsrechtlichen Verschmelzung bei Kreditinstituten angesprochen, weil das im Ausschuss angesprochen wurde. Die Kollegin von der SPÖ hat im Ausschuss erwähnt, dass die monatlichen Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen jetzt nicht mehr zwingend an die Verbraucher zuzustellen sind. – Ja, das ist aber unserer Meinung nach keine Verschärfung, sondern lediglich eine Anpassung an das digitale Zeitalter, an E-Mail-Verkehr und das Internet.

Hohes Haus! In diesem Sinne abschließend noch einmal: Das Budget, das der Herr Bundesminister vorgelegt hat, ist nicht nur ein gutes, es ist das beste Budget seit 64 Jahren, wie wir jetzt wissen. Es ist ein rot-weiß-rotes Budget, es ist ein Budget im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wöginger: Sehr gut!)

11.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Ulrike Königsberger-Ludwig. – Bitte. (Abg. Wöginger: Die Frau Landesrätin!)


11.50.15

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde heute schon viel von Veränderung gesprochen, und wir erleben auch jetzt im Parlament Verände­rungen. Auch wenn mir persönlich nicht alle Veränderungen, von denen ich heute gehört habe, die ich auch in den letzten Minuten hier im Hohen Haus erlebt habe,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 38

gefallen, so bin ich dennoch der festen Überzeugung, dass Veränderung das einzig Be­ständige im Leben ist. Ich habe diesen Spruch auch sehr lange als Bildschirm­schoner auf meinem Parlamentslaptop gehabt.

Für mich gibt es ab morgen auch eine Veränderung. Ich werde heute meine letzte Rede hier im Parlament halten, nach genau 15 Jahren 3 Monaten und einem Tag Tätigkeit hier im Hohen Haus. Morgen werde ich in Niederösterreich als Landesrätin für Gesundheit und soziale Verwaltung mit Kinder- und Jugendwohlfahrt angelobt. Ich sehe meiner neuen Aufgabe mit viel Freude, viel Neugier und viel Zuversicht entgegen, nicht wissend, was es genau werden wird.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, genauso war es aber auch vor 15 Jahren 3 Monaten und einem Tag, als ich hier in das Hohe Haus eingezogen bin. Niemand weiß – auch viele neue Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete wissen das nicht –, was genau von einem Abgeordneten, einer Abgeordneten erwartet wird. Niemand weiß genau, wie sich das gestalten wird. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Wege entstehen im Gehen, und ich bin in den letzten 15 Jahren viele Wege gegangen – viele gerade Wege, auch manchmal einen Irrweg, aber wir sind immer nach vorne gegangen.

Ich habe in den letzten 15 Jahren viele, viele Schülerinnen und Schüler und auch viele andere Besucherinnen und Besucher bei uns im Hohen Haus begrüßen dürfen. Es ist von den jungen Menschen sehr oft die Frage gekommen: Was haben Sie denn eigentlich gelernt, bevor Sie Abgeordnete geworden sind? Was muss man denn eigentlich als Abgeordneter oder als Abgeordnete können? – Und ich habe dann oft zu ihnen gesagt: Nichts. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.) Dann war das große Staunen da. Sie haben sich gedacht: Was gibt es denn da? In Österreich ist doch Ausbildung eine ganz, ganz wichtige Voraussetzung dafür, um überhaupt Karriere machen zu können.

Ich habe ihnen immer gesagt: Das ist das Schöne an der Demokratie. Jede und jeder kann politisch tätig werden, wenn er genug Engagement mitbringt und vor allem – geschätzte Damen und Herren, davon bin ich wirklich überzeugt! – die Menschen mag. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS, Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Wenn man die Menschen nicht mag, dann sollte man diesen Job nicht machen – ganz einfach.

Dann habe ich ihnen gesagt: Aber dann, liebe Schülerinnen und Schüler, muss man viel lernen. Man muss lernen, Gesetze zu lesen. Man muss lernen, sich selbst sehr gut zu organisieren. Man muss die Usancen des Hauses lernen – das wünsche ich auch allen neuen Kolleginnen und Kollegen. Man muss lernen, die eigenen Anliegen zu den Anliegen von vielen zu machen, damit sie in Anträge oder bestenfalls in Beschlüsse münden. Man muss lernen, harte Diskussionen zu führen, um seinen Standpunkt zu vertreten, aber immer wertschätzend und respektvoll anderen Meinungen gegenüber zu bleiben. Man muss lernen, Kompromisse zu schließen, denn das ist Demokratie. Man muss lernen, den eigenen Wählerinnen und Wählern zu erklären, warum man einen Kompromiss mitbeschlossen hat – das werden auch die freiheitlichen Kollegin­nen und Kollegen noch lernen. Man muss lernen, zu netzwerken.

Man muss lernen, mit dem roten Lamperl am Rednerpult umzugehen, und es ist sehr schwer, in 2 oder 3 Minuten seine Standpunkte zu einem Thema, für das man brennt, auch tatsächlich rüberzubringen. Und wenn man da nicht aufpasst, dann schimpfen die Ordner. Das weiß der Gerald, und das wird in Zukunft der Markus wissen. Also ganz wichtig: Man muss lernen, mit dem roten Lamperl umzugehen.

Man muss auch lernen, eine Balance zwischen der Wahlkreisarbeit und der Arbeit hier im Parlament zu finden. Ich bin davon überzeugt, dass das wichtig ist, vor allem, damit man die Bodenhaftung nicht verliert, damit man auch in Zukunft das Ohr immer beim Wähler und bei der Wählerin hat.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 39

Dabei muss einem als Abgeordneter immer bewusst sein, dass alles, was wir hier im Hohen Haus beschließen, Auswirkungen auf jeden Menschen in Österreich hat. Es muss uns auch bewusst sein, dass wir alle – und das war mir vom ersten Tag an, als ich in das Hohe Haus eingezogen bin, immer bewusst – eine sehr, sehr große Verant­wortung haben. Wir haben eine große Verantwortung, weil wir es sind, gemeinsam mit den Journalistinnen und Journalisten, die in diesem Land Meinungen bilden, weil wir es sind, die das Zusammenleben in unserer Republik gestalten. Ich denke da an eine große Sozialdemokratin, nämlich Barbara Prammer, die einmal Folgendes gesagt hat: „Es geht nicht darum, jedem Trend der Zeit nachzulaufen, sondern vielmehr darum, unsere Überzeugungen zum Trend der Zeit zu machen.“ (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, genau darum geht es, davon bin ich überzeugt. Es ist von ganz großer Bedeutung, mit welcher Haltung man Politik macht. Ich sage immer: Das Tun kommt von der Haltung. Es ist von großer Bedeutung, welches Menschenbild zugrunde liegt, auf dessen Basis wir die Gesellschaft und das Zusammenleben gestalten.

Mein Zugang war immer der: zuzuhören, den Menschen zuzuhören. Ich bin überzeugt davon – und ich rede gerne, das wissen alle (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ) –, dass das Zuhören wichtig ist. Wenn man immer nur selber spricht, weiß man nie, was der andere denkt, und man kann sich auch nicht weiterentwickeln. Davon bin ich über­zeugt.

Mein Zugang war immer, die Menschen ernst zu nehmen, allen mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen und sie in ihrem Menschsein ernst zu nehmen. Ich lebe gerne in einer Gesellschaft – das hat Christian Kern einmal gesagt –, in der wir stolz darauf sind, auf die Schwächeren nicht zu vergessen. Ich bin stolz darauf, in einer Gesell­schaft zu leben, in der Solidarität gelebt wird. Ich verstehe unter Solidarität immer, dass sie dann beginnt, wenn ich etwas tue, das nicht mir nützt, sondern dir. – Das ist für mich Solidarität. Für mich ist es auch wichtig, in einer chancengerechten Welt zu leben, in der alle Menschen ihr Leben gestalten können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich blicke mit sehr viel Dankbarkeit auf die letzten 15 Jahre zurück, und ich blicke auch mit sehr viel Freude zurück – Freude auch deswegen, weil ich seit 2009 die Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung sein durfte. Wir haben in dieser Zeit einiges für Menschen mit Behinderungen erreicht. Es waren große Schritte, obwohl es sich vielleicht klein anhört. Wir haben zum Beispiel die Unfallversicherung für Menschen in Einrichtungen für Beschäftigungstherapie ge­meinsam beschlossen; viele von euch waren ja dabei. Wir haben das Problem bei Arbeitserprobungen gemeinsam gelöst. Wir haben das Inklusionspaket beschlossen und erst vor Kurzem das Erwachsenenschutz-Gesetz wieder bestätigt bekommen.

Ich denke, gerade der heutige Welt-Downsyndrom-Tag ist eine gute Gelegenheit, um daran zu erinnern, dass Selbstbestimmung und Teilhabe ein Menschenrecht sind. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Liste Pilz.)

Inklusion darf kein Schlagwort bleiben. Ich bitte alle, die im Hohen Haus vertreten sind, auch in den nächsten Jahren auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht zu vergessen. Wie gesagt: Inklusion ist ein Menschenrecht.

Ich blicke auch mit Dankbarkeit darauf zurück, dass es in meinem sozialdemo­krati­schen Klub möglich war, bei einem sehr schwierigen Gesetz nach dem eigenen Ge­wissen abstimmen zu dürfen, ohne dass man dafür in Ungnade gefallen ist. Das ist auch keine Selbstverständlichkeit – ein herzliches Dankeschön dafür!

Ich danke allen im sozialdemokratischen Klub. Ich danke den Kolleginnen und Kolle­gen, ich danke euch, meine Freundinnen und Freunde, für die Freundschaft, die ich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 40

erfahren durfte. Ich danke aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir in vielen, vielen Stunden in Ausschüssen debattiert haben, gemeinsam um gute Lösungen für die Menschen gerungen haben. Ich danke allen Klubsekretärinnen und Klubsekretären des sozialdemokratischen Nationalratsklubs, stellvertretend für alle Frau Dr.in Gabriele Kotzegger, die mich viele, viele Jahre ganz, ganz gut begleitet hat. Ich danke meinen parlamentarischen MitarbeiterInnen Stefan Hofstetter und Eva-Maria Gschöpf, die mich gut organisiert haben – ein herzliches Dankeschön dafür! Ich danke auch den Funktionärinnen und Funktionären der Sozialdemokratischen Partei in meinem Wahlkreis dafür, dass ich viele Jahre lang die Spitzenkandidatin sein durfte.

Ich danke auch allen Wählerinnen und Wählern für das große Vertrauen, das sie mir seit 15 Jahren entgegenbringen. An dieser Stelle möchte ich allen, die mir die Vorzugs­stimme für das Nationalratsmandat gegeben haben, sagen: Ich kann Ihnen allen versprechen, ich werde auch in Niederösterreich Politik nach meiner Haltung und nach meinem Wertesystem machen, denn ich bin überzeugt davon, dass Haltung das Tun bestimmt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein sehr bewegender Augenblick, nach so vielen Jahren auszusteigen. Ich gehe aber auf eine neue, große Herausforderung zu, die ich, wie schon gesagt, mit Neugier und Freude erwarte. Ich wünsche Ihnen allen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, dass Sie auch in Zukunft harte Diskussionen führen werden, aber ich wünsche Ihnen dabei wirklich von Herzen Wertschätzung – denn das ist der Wettstreit und das ist eben auch Politik.

Ich wünsche Ihnen alles, alles Gute und dass Sie sich jeden Tag dessen bewusst sein mögen, wie groß Ihre Verantwortung in diesem Haus ist, wie groß die gemeinsame Verantwortung von uns allen ist, die wir in der Politik tätig sind – zum Wohle aller Menschen in Österreich. (Anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz. – Abg. Schieder überreicht Abg. Königsberger-Ludwig einen Blumenstrauß.)

12.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf mich auch im Namen des Hohen Hauses ganz, ganz herzlich für deine Arbeit hier im Plenum, in den Ausschüssen und draußen in den Wahlkreisen bedanken. Ich weiß, wie umfänglich sich dein Einsatz letzten Endes auch gestaltet hat.

Ich wünsche dir im Namen aller für deine neue Herausforderung viel, viel Glück. Ich wünsche dir, dass du mit dem, was du dir vornimmst – auf die Menschen zuzugehen, mit Haltung, in deiner besonderen Art –, auch in deiner neuen Position erfolgreich sein kannst. – Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


12.01.38

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Ulli, wir verlieren mit dir eine engagierte, ehrliche, authentische Politikerin, eine fleißige, eine angenehme Kollegin, eine tolle Mitstreiterin in allen Behindertenfragen, und ich wünsche dir in Niederösterreich alles Gute und viel Erfolg. Ich weiß, es ist für jede niederösterreichische Politikerin und für jeden niederös­ter­reichischen Politiker das Größte, in der niederösterreichischen Landesregierung tätig zu sein. (Heiterkeit des Abg. Scherak sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Dafür wünsche ich dir alles Gute. (Beifall bei den NEOS.)

Zu den Vorlagen betreffend Zahlungsdienstegesetz, Bankwesengesetz: Es geht im Wesentlichen um die nationale Umsetzung von EU-Richtlinien, die den Verbrauchern


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 41

mehr Informationen und mehr Rechte sichern. – So weit, so gut. Worüber ich mir Sorgen mache, ist allerdings die im Ausschuss und auch hier im Plenum von der Liste Pilz und auch von der SPÖ und medial auch von der Arbeiterkammer vorgebrachte Position. Immer wenn wir EU-Richtlinien umsetzen, wird vor Gold Plating gewarnt, und jetzt wird von diesen Seiten nach noch mehr Regulierung, nach noch mehr Vorschrif­ten, nach noch mehr Einschränkungen geschrien, die am Ende des Tages zu einer Entmündigung des Kunden führen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Der Philosoph und Universitätsprofessor Konrad Paul Liessmann – andere bemühen Kardinäle, ich beziehe mich da lieber auf die Philosophen – sieht in diesem Zusam­menhang die Angemessenheit als antike Tugend in Gefahr. Er hat das im Rahmen des Österreichischen Sparkassentages so formuliert: „Zu viel staatliche Verantwortung nimmt auch die Freiheit, es selbst besser zu machen.“

Überzogene Konsumentenschutzbestimmungen belasten nicht nur die Kreditinstitute und die Versicherungsinstitute, sie belasten auch die Konsumenten, die durch ein Zuviel an gesetzlichem Schutz teilweise wie besachwaltete Menschen behandelt werden. Da gilt es aus der Sicht von NEOS einfach umzudenken. Die Politik hat nicht primär die Aufgabe, die Menschen zu bemuttern, sondern sie hat die Aufgabe, die Menschen zu ermächtigen und zu befähigen, eigene fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Kunden werden nicht geschützt, indem sie 30-seitige Formulare unterschreiben, bevor sie den Vertrag über ein Finanzprodukt abschließen, sie sind dann geschützt, wenn sie ein Mehr an Finanzbildung in der Schule und in der Öffentlichkeit genießen. Und hier gilt es etwas zu tun. (Beifall bei den NEOS.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


12.04.18

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan eingehen. Dieses zu erneuern macht durchaus Sinn – das jetzige stammt aus dem Jahr 1961. Aufgrund dessen, dass das neue Abkommen einerseits auf die OECD- und die G-20-Kriterien eingeht, andererseits aber auch Neuerungen und Entwicklungen bezüglich BEPS beinhaltet, ist es sinnvoll, dieses abzuschließen, weil damit ein Beitrag zu mehr Transparenz, ein Beitrag zu einem besseren Informationsaustausch und dadurch auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidung geleistet wird.

Eine robuste Steuerpolitik ganz generell ist auch – lassen Sie mich das sagen! – ent­wicklungspolitisch extrem wichtig. Bei der Addis-Abeba-Konferenz zur Entwicklungs­finanzierung im Jahr 2015 war das Thema Domestic Resource Mobilization ein ganz, ganz zentrales, und dafür ist es einfach auch notwendig, die Möglichkeit zu haben, national Steuern einnehmen zu können. Darum sind auch Doppelbesteue­rungsabkom­men für Länder des globalen Südens sehr wichtig, weil es notwendig ist, dass auch diesen Ländern ein klares, vorhersehbares Steuereinkommen ermöglicht wird, mit dem sie dann zum Beispiel ihre soziale Infrastruktur finanzieren können.

Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan ist dies absolut problemlos – das sind zwei OECD-Länder, es erfolgt eine Erneuerung ihres Abkommens auf Augenhöhe. Bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern des globalen Südens gibt es relativ manifeste Evidenz dafür, dass sie jene benachteiligen, die eigentlich die Steuerein­kommen besonders dringend brauchen würden, nämlich die Länder des globalen Sü­dens. Ich möchte daher anregen, dass wir uns das einmal anschauen, dass wir unsere


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 42

eigenen Doppelbesteuerungsabkommen dahin gehend evaluieren, inwieweit sie wirk­lich ein Beitrag zu einer kohärenten Entwicklungspolitik sind, weil zu einer kohärenten Entwicklungspolitik natürlich auch, und zwar ganz zentral, Steuerpolitik, auch globale Steuerpolitik gehört.

Seien Sie mir nicht böse, wenn ich auch noch auf die Budgetrede, die wir vorhin ge­rade gehört haben, eingehe, aber ich bin wirklich entsetzt darüber, dass der Herr Finanzminister in seiner Rede nicht einmal einen Halbsatz zu internationalen Heraus­forderungen formuliert hat. Dass der Herr Finanzminister in seiner Budgetrede Flucht ausschließlich als innenpolitisch zu bewältigendes Problem begreift und nicht als eine globale Herausforderung, vor der wir stehen, das ist, mit Verlaub gesagt, wirklich ein Beweis dafür, dass der Weitblick im Budget fehlt.

Aber nichtsdestotrotz: Dem Doppelbesteuerungsabkommen werden wir zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

12.06


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


12.06.52

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister, sehr geehrter Herr Staatssekretär auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte auch ich vonseiten meiner Fraktion Kollegin Königsberger-Ludwig alles Gute für ihre neue Zukunft in Niederösterreich wünschen, wo sie ja gemeinsam mit einer verantwortungsvollen Landeshauptfrau die Geschicke des Landes leiten wird. Alles Gute und auch Danke für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Kitzmüller.)

Zum Zweiten möchte ich, weil Kollegin Bayr das Budget angesprochen hat, noch ganz kurz Folgendes sagen: Das Budget ist ein ausgezeichnetes Budget. Es ist ein Start in eine neue Zukunft, und die internationale Dimension wurde auch sehr deutlich ange­sprochen, nämlich: Wir bekennen uns zu Europa, Europa ist unsere Heimat, und hier werden wir auch die entsprechenden Maßnahmen setzen.

Ich komme damit jetzt auf den Punkt der Tagesordnung zu sprechen: Die Erneuerung des Steuerabkommens mit Japan ist schon angesprochen worden. Als Wirtschafts­sprecher meiner Partei ist es mir ganz wichtig, dass wir dieses veraltete Abkommen auch in eine neue Zukunft führen, weil es die Grundlage für ein Handelsabkommen mit Japan sein wird. Wir brauchen faire und transparente Handelsabkommen – dazu gibt es ein Bekenntnis der Regierung, dazu hat es auch ein Bekenntnis im Arbeits­übereinkommen der alten Regierung gegeben –, denn: Das sind neue Chancen für Österreich, das sind neue Chancen für Europa, und das brauchen wir für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit und – damit verbunden – für Arbeitsplätze in unserer Heimat und in Europa. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Haider.)

Gerade Japan ist ein ganz wichtiger Exportmarkt für uns und ein wichtiger Handels­partner – der zweitwichtigste Handelspartner Österreichs in Asien. Im Jahr 2016 betrugen die direkten Exporte Österreichs nach Japan schon rund 1,3 Milliarden Euro. In Österreich befinden sich circa 60 japanische Niederlassungen vor Ort, und wir haben in Japan circa 80 Niederlassungen österreichischer Unternehmen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass diese Unternehmen jene steuerliche Sicherheit haben, die wir ihnen mit diesem Abkommen geben.

Meine Damen und Herren, die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Öster­reich und Japan werden mit diesem Abkommen geregelt, und damit wird ganz klar die Basis für erfolgreiche Handelsbeziehungen zwischen Japan und Österreich geschaf-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 43

fen. Handelsabkommen – ich habe es schon erwähnt – sind ein ganz wesentlicher Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, und aus diesem Grund be­grüßen wir dieses Steuerabkommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer.)

12.09


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.


12.10.01

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Verehrte Zuseher und Zuseherinnen zu Hause vor den Bildschir­men! Herr Kollege Haubner, da Sie ein Lob für das Budget ausgesprochen haben, muss ich auch kurz auf das Budget replizieren, bevor ich zum Versicherungsvertriebs­rechts-Änderungsgesetz komme.

In diesem Budget findet sich nämlich eine Maßnahme nicht wieder, die eine wirt­schafts­politisch wichtige Maßnahme war und zu Jahresbeginn mit 31. Jänner 2018 ausgesetzt wurde. Diese Maßnahme, nämlich der Beschäftigungsbonus, hätte mit einer Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 50 Prozent der Arbeitgeberbeiträge in nur drei Jahren weitreichend zum Erfolg geführt.

Das hohe Interesse vieler Tausender Unternehmen, die Treffsicherheit und der Bedarf zeigen, wie wichtig diese Fördermaßnahme ist, und sie zeigen, wie dringend notwendig innovative Konzepte für die Wirtschaft sind. Sie zeigen auch, dass die vielfach ge­wünschte Lohnnebenkostensenkung wichtig gewesen wäre. Auf Grundlage des Wahl­ergebnisses vom 15. Oktober 2017 wurde diese Maßnahme jedoch abgesetzt. Ein sehr erfolgreiches Modell der rot-schwarzen Vorgängerregierung musste damit weichen, und es wurde Platz gemacht für alte Ideen und noch ältere Klientelpolitik, wie wir in den letzten Monaten auch ganz klar erkennen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Ich zitiere noch Folgendes: „Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenlast nachhaltig zu senken und mittelfristig keine neuen Schulden mehr zu machen.“ Deshalb würden „nicht gegenfinanzierte Maßnahmen hinterfragt und einer Evaluierung unterzogen.“ – So lautete die Begründung des Ministeriums zur Abschaffung und zum Stopp des Beschäftigungsbonus. Was Sie aber verschweigen, ist, dass genau diese Evaluierung von Anfang an angedacht war. Sie war Teil der Maßnahme, und diese hätte in zwei Jahren erfolgreich evaluiert werden können.

Nun, wir werden das Ergebnis nie erfahren. Wir können aber anhand von 12 000 An­trägen und immerhin 64 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz klar erken­nen, dass die Maßnahme erfolgreich gewesen wäre, um das noch einmal zu wieder­holen. Die gesamte Wertschöpfungskette – rund um die Unternehmen, um die Mitar­bei­ter – hätte davon profitieren können. Wie gesagt, wir werden es nie erfahren. Der Beschäftigungsbonus wäre eine erfolgreiche Maßnahme gewesen, aber er wurde abgeschafft.

Lassen Sie mich nun noch zum Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz kom­men. Der Abänderungsantrag – falls es einen solchen hätte geben sollen – ist offenbar nicht gekommen. Ich bin froh darüber, denn ich glaube, es ist an der Zeit, dass noch viele, viele andere wichtige Punkte, die diskutiert werden müssen, mit eingebracht werden. Dies ist wichtig, weil die Unzufriedenheit sowohl bei den Konsumentinnen und Konsumenten als auch bei den Versicherungsgesellschaften und Versicherungsver­tre­tern sehr groß ist. Ich erfahre das täglich in meiner politischen, wirtschaftspolitischen Arbeit. In diesem Sinne bin ich froh darüber. Ich denke, wenn man sich noch Zeit


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 44

nimmt und gibt, dann kann daraus durchaus ein gutes Ergebnis geboren werden, vor allem wenn man mit der Opposition, mit uns zusammenarbeitet, wie dies ja in den Ausschüssen und auch sonst immer wieder betont wird.

Ich darf mich den Wünschen an meine Kollegin Ulli Königsberger-Ludwig ebenfalls anschließen und ihr alles, alles Gute für ihre weitere Zukunft wünschen. Ich denke, wir werden uns immer wieder einmal sehen und auch in der Zukunft zusammenarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.


12.13.43

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln in der Debatte zu diesen Tagesordnungs­punkten jetzt mehrere Gesetzesvorlagen, und – Herr Kollege Krainer hat es schon angesprochen – das Budget diskutieren wir erst morgen. Gerade Kollege Krainer von der SPÖ kann es aber natürlich nicht lassen, schon jetzt in eine Neiddebatte einzu­treten. Er spricht von Geschenken an Bauern (Abg. Loacker: Da hat er auch recht!), er spricht von Geschenken an Hoteliers.

Ich darf auch zwei Sätze dazu sagen und Folgendes klarstellen: Hier sind keine Ge­schenke an die Bauern und keine Geschenke an die Hoteliers budgetiert! Es geht hier um Wertschätzung, es geht um Abgeltung von Leistungen, es geht um passende Rah­menbedingungen für Unternehmer und für Bauern, und das kommt letztendlich allen Österreicherinnen und Österreichern zugute! (Beifall bei der ÖVP.)

Nun aber zu den konkreten Gesetzesvorlagen, einerseits zum Versicherungsvertriebs­rechts-Änderungsgesetz: Mit diesem Gesetzentwurf soll verbindliches Unionsrecht umgesetzt werden. Es geht um die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, es geht um Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus – das sind die zentralen Punkte. Der Inhalt dieses Gesetzes sind die Konkretisierung der beruflichen und orga­ni­­satorischen Anforderungen, die Einführung eines unternehmensinternen Produktfrei­gabeverfahrens, allgemeine Wohlverhaltenspflichten und Beratungspflicht, Verbesse­rung der Produktinformation und erhöhte Anforderungen an den Vertrieb von Versiche­rungsanlageprodukten.

Ich darf auch zum Abkommen mit Japan ein paar Sätze sagen: Das Doppelbe­steuerungsabkommen mit Japan basiert auf einem Vertrag aus dem Jahr 1961 und ist deshalb veraltet. Es ist notwendig, dass dem ein neuer Vertrag zugrunde gelegt wird. Die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Japan sollen ja auch intensiviert werden, und darum ist es notwendig, dass man auch die steuerrechtlichen Dinge anpasst. Es gibt mehrere Maßnahmen, deren Umsetzung beabsichtigt ist, und diese werden auch konkret angegangen.

Ich glaube, mit diesem Gesetz sind wir auf einem guten Weg, es sollte daher um­gesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim zu Wort. – Bitte.


12.16.40

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sicherheit, Transparenz, Vertrauen und Verlässlich-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 45

keit, darum sollte es der Regierung gehen, wenn sie Gesetzesvorlagen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Parlament einbringt.

Finanzprodukte sind komplex, unverständlich und unübersichtlich. Wir diskutieren über ein Gesetz, das mehr Transparenz vor Abschluss von Verträgen über Finanzprodukte bringen soll. Die verpflichtende, einfache und verständliche Information von Ver­brauche­rinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit allen Spar- und Anlage­produkten ist notwendig, und zwar auf einer DIN-A4-Seite, nicht mehr und nicht weni­ger, gerade weil es um Kleinanleger geht, um Menschen, die nicht in der Lage sind, tagtäglich Aktienkurse zu überprüfen und zu verfolgen. Es geht um Menschen, die jeden Monat einen Beitrag von ihrem Lohn absparen, damit sie in der Pension einen kleinen Polster haben. Ich rede von Altersvorsorgeprodukten, die jedoch vom Wirksam­werden der EU-Verordnung ausgenommen werden. Gerade Altersvorsorgeprodukte wie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, Pensionszusatzversicherungen und Ver­träge zur Zukunftssicherung werden von der Informationspflicht – die ja wichtig wäre, weil die Information dann vereinfacht und übersichtlich dargestellt werden muss – ausgenommen.

Es ist mir schon klar, dass es im Rahmen der EU-Verordnung 1286 aus dem Jahr 2014 diese Ausnahmeregelungen gibt, aber, sehr geehrte Damen und Herren, nichts und niemand würde uns daran hindern, hier in diesem Parlament eine bessere Regelung zu beschließen, so wie es auch die Interessenvertretungen fordern – ich spreche da die Bundesarbeitskammer und den ÖGB an, die im Begutachtungsverfahren sehr fundierte Kritik und Anregungen eingebracht haben.

Sicherheit, Transparenz, Vertrauen und Verlässlichkeit, das fehlt leider in diesem Ge­setz speziell in Bezug auf jene Produkte, bei denen sie besonders angebracht sind, nämlich bei der Altersvorsorge. Daher hoffe ich doch noch auf ein Umdenken im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.


12.19.09

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als einer der jüngsten Abge­ordneten in diesem Parlament war es mir von Anfang an immer besonders wichtig, die Abläufe in diesem Hohen Haus besonders einfach und verständlich zu erklären. Das hat bis jetzt auch ganz gut geklappt, bis ich erfahren habe, dass ich heute aufgrund des Wirksamwerdens der EU-Verordnung 1286/2014 über das PRIIP-Vollzugsgesetz reden muss.

Ich würde sagen: challenge accepted; ich werde jetzt versuchen, dieses Gesetz so einfach zu erklären, dass kein Zuseher vor dem Fernsehschirm den Fernseher des­wegen abdrehen muss. 

Die Intention hinter diesem Gesetz ist nämlich eine ähnliche. Nicht alle Konsumenten sind Finanzexperten, nicht jeder kennt sich bis ins Detail mit allen Anlageprodukten aus. Deswegen, um all diese Tücken und Risiken erfahren zu können und weil Dr. Google sicher kein guter Anlageberater ist, hat die EU sich entschieden, bei ähnlichen Produkten ein einheitliches Standardformular zu entwickeln, damit dann auch wirklich leicht verständlich ist, was dieses Produkt beinhaltet; dann weiß man, welche Kosten, Risiken und Chancen es beinhaltet. Und weil das sinnvoll ist und wir eine proeuropäische Regierung sind, setzen wir diese EU-Verordnung natürlich sehr gerne um.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 46

Wie das funktioniert, möchte ich auch gleich anhand des Budgets, das heute ja schon Thema war, erklären und anhand dessen quasi einen Beipackzettel abarbeiten:

Die Kosten sind eine noch aktuelle Steuer- und Abgabenquote von 42,7 Prozent. Das Ziel des Produkts, also des Doppelbudgets, ist, das erste Mal seit 60 Jahren in diesem Land keine Schulden mehr zu machen. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind ein gutes Wirtschaftswachstum, eine gute Zinssituation und 2,5 Milliarden Euro Einsparun­gen im System. Die Chancen dieses Doppelbudgets sind: kein neuer Schuldenruck­sack für junge Menschen in diesem Land, Geld frei machen für langfristige Zukunfts­investitionen sowie eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Risiko dieses Budgets ist wie bei jedem Budget dieser Welt natürlich die allge­meine Wirtschaftslage.

Abschließend würde ich sagen: Der Beschluss dieses PRIIP-Vollzugsgesetzes ist eine absolut sinnvolle Geschichte für die Konsumenten, und das Doppelbudget 2018 und 2019 ist ganz sicher ein Meilenstein für die jungen Menschen in diesem Land.

Seitdem ich mich politisch engagiere, setze ich mich dafür ein, dass keine Schulden gemacht werden, dass wir nicht auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Das ist heute gelungen, und ich bin stolz, als Abgeordneter bald aufstehen zu dürfen, wenn es bei der Abstimmung darum geht, dieses Budget auch tatsächlich umzusetzen. Es ist ein historischer Tag und ein großer Erfolg dieser Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Angerer und Kitzmüller.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


12.22.13

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ich nehme Bezug auf das Ver­sicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz, und zwar auf die Teile, die heute wirklich in Umsetzung kommen, und nicht auf den Abänderungsantrag, der Gott sei Dank nicht kommt, der noch einmal abgewendet werden konnte.

Es kommt bei dieser Novelle zu einer Mindestharmonisierung, und das ist auch unser Kritikpunkt, Herr Minister, denn das wäre eigentlich die Gelegenheit gewesen, den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Gelegenheit wird leider nicht genutzt.

Ich nehme auch zur Kenntnis, dass den NEOS der Konsumentenschutz offenbar egal ist und dass Sie, Herr Kollege Loacker, sich vom Konsumentenschutz verabschiedet haben. Das ist angekommen, wir werden den Menschen auch weiterhin sagen, dass die NEOS nicht bereit sind, die Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend zu schützen.

Meine Damen und Herren! Es kommt durch diese Novelle zwar zu einer Be­schwer­destelle im Sozialministerium – das ist durchaus zu begrüßen –, die Beschwerdestellen bei den Versicherungen sind aber leider nicht so ausgestaltet, wie wir uns das ge­wünscht hätten. Da fehlt es nämlich an der Konkretisierung; es ist nicht einmal klar geregelt, bis wann eine Beschwerde behandelt werden muss und wann eine Rück­meldung kommen muss – anders als beim Zahlungsdienstegesetz, bei dem das klar geregelt ist.

Der wesentlichste Kritikpunkt ist aber die Verteilung der Versicherungsprovisionen, der Vertriebsprovisionen. Wir haben es im Ausschuss schon besprochen, Herr Minister. Da wäre unser Wunsch, unser Ansatz, dass man die Provisionen wirklich auf die gesamte


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 47

Vertragsdauer umlegt und nicht nur auf die ersten paar Jahre, weil das eigentlich die Konfliktlinien sind, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung entstehen, und da wurde leider nichts gemacht. Da argumentieren Sie, dass das im Rahmen dieser Harmonisierung nicht zwingend notwendig ist, und das finde ich sehr schade, weil Sie natürlich die Gelegenheit gehabt hätten, das mit zu ändern und mit zu regeln; aber das schieben Sie auf. Also wenn es um die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher geht, dann haben Sie offenbar Zeit. Bei anderen Punkten sind Sie zügiger. Das ist der Hauptkritikpunkt, warum wir dieser Novelle natürlich nicht zustim­men.

Gott sei Dank ist der Abänderungsantrag, wie er schon vorbereitet war, nicht gekom­men; dazu haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon Stellung genom­men.

Lassen Sie mich auch noch einen Satz zum Budget sagen, weil mein Vorredner gerade versucht hat, dieses Budget so zu loben: Es ist leider das passiert, was wir befürchtet haben. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, dass Sie Ihre Klientelpolitik in diesem Budget umsetzen und die Menschen in diesem Land auf der Strecke bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.25

12.25.08


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen; wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 60 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer gibt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung? – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 26 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Wer spricht sich in dritter Lesung für den Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte erlassen und das Finanzmarktauf­sichts­behördengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 24 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 48

Damit kommen wir zur dritten Lesung.

Bitte um ein Zeichen bei Zustimmung auch in dritter Lesung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung, in 6 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer hierzu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.28.066. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (58 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Max Unterrainer. – Bitte.


12.28.33

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Eines ist mir bei dieser Debatte rund um die Mehrwertsteuersenkung von 13 auf 10 Prozent besonders wichtig: Wirtschafts- und tourismuspolitische Maßnahmen sind dringend notwendig – besser heute als morgen –, auch deshalb, weil es in diesem Zusammenhang – ganz, ganz wichtig – um ganz, ganz viele Arbeitsplätze geht. Deshalb finden Maßnahmen, die den strukturellen Problemen der Freizeit- und Tourismuswirtschaft entgegenwirken, auch unsere volle Zustimmung seitens der SPÖ.

Unsere Zustimmung gibt es, wenn genau dort, bei diesen Dingen, angesetzt wird. Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung zeigt jedoch kaum Wirkung, nicht einmal ansatz­weise. Das zeigt schon die Definition der Mehrwertsteuer, wenn man in der Fach­literatur nachschaut; da steht zu lesen: Die Mehrwertsteuer dient zur Finanzierung des Staates und ist als Lenkungsinstrument vollkommen ungeeignet. – Damit ist ja eigent­lich der Großteil schon gesagt.

Warum? – Nehmen wir doch die Investitionen her! Sie sagen, dass nun mehr Geld für Investitionen vorhanden ist. Dann darf ich aber kurz ein wenig darauf eingehen, wie viele kleine und mittlere Betriebe im Tourismus tatsächlich etwas von dieser Geset­zesänderung haben. Es geht um insgesamt 120 Millionen Euro, die dadurch nicht in die Staatskasse fließen. Bei rund 140 Millionen Nächtigungen, etwas mehr, sind das in etwa 85 Cent pro Nächtigung; also da bleibt pro Betrieb nicht viel übrig. Auch mein Kollege Obernosterer hat im Ausschuss gesagt: Es bleiben im Dorfgasthaus wahr­scheinlich um die 2 000, 2 500 Euro übrig. Also für Investitionen bleibt da wirklich nicht viel übrig, diese Rechnung ist auch nicht wirklich vielversprechend.

Was diese Klein- und Mittelbetriebe aber brauchen, sind Maßnahmen, damit sie den Herausforderungen der Zukunft wirklich standhalten können, sie müssen gesunde Betriebe sein. Da komme ich schon zur eigentlichen Frage zurück: Wem kommt denn nun diese Gesetzesänderung zugute? – Sicherlich nicht dem Gast, denn ich glaube


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 49

kaum, dass die Preise nach unten gehen, und sicherlich nicht den Klein- und den Kleinstunternehmen, sicherlich nicht dem Dorfgasthof und sicherlich auch nicht dem Privatzimmervermieter. Schauen wir uns die Instandhaltung an! Auch da bleibt kein Spielraum, und deswegen wäre es wichtig, Frau Bundesministerin, wenn wir wirklich gezielte Maßnahmen in diese Richtung für die Betriebe aufs Papier bringen würden.

Wenn man sich die Arbeitsplatzsicherung im Freizeit- und im Tourismusbereich an­schaut, kann man dann wirklich davon ausgehen, dass eine Senkung von 13 auf 10 Prozent einen positiven Arbeitsmarkteffekt bringt? – Das glaube ich doch eher nicht, denn die 120 Millionen Euro, die dem Fiskus durch diese Gesetzesänderung fehlen, hätten ja, wie schon von der vorigen Regierung beschlossen, dafür verwendet werden können, Arbeitsplätze zu schaffen, und zwar für Menschen, die arbeiten wollen, aber keine Arbeit bekommen, weil sie zu alt, zu überqualifiziert und deshalb zu teuer sind. Sie machen genau das Gegenteil, Sie streichen den Beschäftigungsbonus, die Aktion 20 000 und kürzen beim Integrationsfonds.

Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Freizeit- und Tourismusbereich fehlt dieser Regierung eigentlich ein Gesamtkonzept und eine differenzierte Vorgangs­weise. Es ist ein Unterschied, ob man einen Betrieb mit 50 Betten oder einen Betrieb mit 200 Betten hat und einer Kette angehört. Bei dieser Gesetzesänderung ist diese Differenzierung wirklich nicht erkennbar. Dieser konkrete Ansatz fehlt ganz einfach, und das Gießkannenprinzip, wie es jetzt der Fall ist, ist sicherlich nicht zielführend. Fakt ist, dass man im Tourismus ein Lenkungsinstrument zur Bereinigung dieser struk­turellen Probleme, die es da wirklich gibt, benötigt, und da ist eine Gießkanne sicher­lich kein probates Mittel.

Um diese strukturellen Probleme in den Griff zu bekommen, braucht man aber exakt definierte Rahmenbedingungen mit entsprechenden Zielsetzungen. Das muss fokus­siert, das muss zielgerichtet sein, und es muss den zeitlichen Rahmen haben. Die strukturellen Probleme im Tourismus sind ja mannigfaltig: zu kleine Betriebsgrößen, der anstehende Generationenwechsel, generelle Strukturprobleme und eine Reihe von externen Faktoren wie zum Beispiel der Klimawandel oder der ausufernde Res­sourcenverbrauch.

Der Wandel der Märkte führt auch in zunehmendem Maße zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit. Österreichs Tourismus wächst zwar, wir haben immer wie­der Jubelzahlen, aber wenn man sich die Entwicklung von 1995 bis jetzt anschaut, dann sieht man, dass 1995 der Anteil am Weltmarkt 3,2 Prozent gewesen ist und dass es heute nur noch 2,2 Prozent sind und wir im internationalen Ranking auf Platz 11 abgerutscht sind. Der Anteil an den internationalen Tourismuseinnahmen hat sich im selben Zeitraum sogar mehr als halbiert. Waren es 1995 noch 2,8 Prozent, so sind es aktuell lediglich 1,3 Prozent.

Im Freizeit- und im Tourismusbereich muss deshalb ganz breit angesetzt werden, und zwar aus ökologischer, aus sozialer und aus wirtschaftlicher Sicht, und diese Sicht­weise fehlt bei dieser Gesetzesänderung, die vorliegt, einfach zur Gänze.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „fokussierter, zielgerichteten und zeitlich begrenzter Förderung der Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 50

„Die Bundesregierung und die dafür zuständige Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus werden ersucht, dem Nationalrat gesetzliche Maßnahmen vorzulegen, um eine fokussierte, zielgerichtete und zeitlich begrenzte Förderung der Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in die Wege leiten zu können. Diese Förderung soll vor allem die Härtefälle bei der innerfamiliären betrieblichen Übergabe berücksichtigen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Unterrainer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend fokussierter, zielgerichteten und zeitlich begrenzter Förderung der Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft gehört zu den produktivsten und wichtigsten Branchen innerhalb der österreichischen Wirtschaft. Seit dem Jahr 2010 beträgt der Anteil der Tourismus- und Freizeitwirtschaft am BIP kontinuierlich zwischen 16% und 16,1%. Dies veranschaulicht zum einen Ihre Bedeutung für Österreich, aber auch Ihre Kontinuität und Wettbewerbsfähigkeit. Im letzten Jahr konnte z.B. die Nächtigungs­anzahl um 2,6% gesteigert werden, was ein Gesamtvolumen von 144,5 Mio. Nächti­gun­gen ergab.

Nichtsdestotrotz muss jedoch auch festgestellt werden, dass sich eine nicht unbe­deutende Anzahl an heimischen Tourismusbetrieben mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen konfrontiert sieht. Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe sind davon betroffen. Sie haben mit strukturellen Problemen zu kämpfen und stehen insbesondere im Falle von innerfamiliärer Betriebsübergaben nicht selten vor nicht zu bewältigenden Herausforderungen.

Die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft hängt im hohen Ausmaß von der Arbeit und den Angeboten der kleineren und mittleren Betriebe, in den Regionen ab. Sie leisten eine unschätzbare Arbeit für die einzelnen Regionen, aber auch für unseren österreichischen Tourismus. Aus diesem Grund bedarf es in diesem Bereich gezielter Fördermaßnahmen, damit jene Unternehmen, die sich der harten Arbeit in der Tourismusbranche stellen, auch jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Standards, die von den TouristInnen eingefordert werden, extrem hoch sind. Die Klein- und Mittelbetriebe im Tourismus bieten hohe Standards, aber brauchen auch gezielte Unterstützung, um diese auch aufrechterhalten zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 51

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und die dafür zuständige Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus werden ersucht, dem Nationalrat gesetzliche Maßnahmen vorzulegen, um eine fokussierte, zielgerichtete und zeitlich begrenzte Förderung der Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in die Wege leiten zu können. Diese Förderung soll vor allem die Härtefälle bei der innerfamiliären betrieblichen Übergabe berücksichtigen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.


12.33.42

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Herr Kollege Unterrainer, Touris­mussprecher der SPÖ! Also dieser Argumentation, warum man dagegen ist, dass es eine Senkung der Steuern für den Tourismus gibt – als Tourismussprecher! –, kann ich schwer folgen (Zwischenrufe der Abgeordneten Leichtfried und Vogl), aber eines zeigt das ganz genau (Abg. Leichtfried: Ganzheitliches Denken!): das wirtschaftliche Denken der SPÖ und das Handeln der jetzigen Regierung.

Du kommst hier heraus, bist gegen eine Senkung der Mehrwertsteuer für die Touris­musbetriebe auf Beherbergung, auf die Nächtigungen, sprichst auch die Schwach­stellen im Tourismus an, und gleichzeitig bringst du einen Antrag ein, dass wir diese Betriebe unterstützen müssen – also klarer kann man das nicht definieren. SPÖ-Philosophie: Wir nehmen den Leuten einmal alles weg und dann schauen wir, dass wir sie da und dort unterstützen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Philosophie und Praxis der jetzigen Regierung ist, und wir haben es heute von unserem Finanzminister gehört: Wir wollen Steuern schenken (Abg. Vogl: „Schen­ken“!), und wir wollen Leistung fördern, und beim nächsten Tagesordnungs­punkt ist der nächste Beweis vorhanden, dass nicht nur geredet wird, sondern dass das von dieser Regierung auch praktiziert wird. (Abg. Vogl: Geschenkt!) Ich als Touris­mussprecher bin stolz – und ich bin zwölf Jahre in diesem Haus (neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Vogl) –, dass ich heute einmal hier stehen und sagen kann, nach den vielen Belas­tun­gen, die der Tourismus in den letzten Jahren erfahren musste, dass diese Regie­rung – und danke, Frau Bundesministerin (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Die 3 Prozent ...!), dass das so schnell und auch noch bei den ersten Sitzungen möglich gemacht wird – die Mehrwertsteuer von 13 Prozent auf 10 Prozent senkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Warum ist das wichtig und richtig? – Wir kennen die Eigenkapitalquote der Tourismus­betriebe. Wir wissen, dass circa 41 Prozent der Tourismusbetriebe eine negative Eigenkapitaldecke haben; sie sind weit weg von dem, was andere Betriebe haben. Wir wissen aber auch, was dem Tourismus in den letzten Jahren geholfen hat, weil mehr investiert worden ist: die niedrigen Zinssätze. Wir wissen, dass diese nicht mehr weiter


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 52

runtergehen, sondern – wenn man ein bisschen in die Zukunft schaut – eher wieder steigen werden; dann wird das wieder weggenommen.

Es gibt nichts Wichtigeres als diese Senkung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent auf die Nächtigung für die Tourismusbetriebe, um die Eigenkapitalquote der Tourismus­betriebe zu stärken und es damit zu ermöglichen, dass auch mehr investiert wird. Die Tourismusbetriebe sind nämlich eine Branche, die in Österreich angesiedelt und weltweit bekannt ist für ihre Qualität, und das Geld, das dort verdient wird, wird auch dort investiert. Wir können unsere Betriebe nicht über die Grenzen hinaustragen, son­dern wir investieren zu Hause. Wir wissen, dass gerade der Tourismus, gerade in ländlichen Regionen, die einzige Möglichkeit ist, neben der Landwirtschaft Wirtschaft zu betreiben, und rundherum hängt der ganze Kleingewerbebereich davon ab. Des­wegen ist es richtig und auch wichtig, dass das gemacht wird.

Ich bin stolz, dass ich heute hier dazu reden kann, dass ich meine Worte dazu sagen kann, und möchte noch eines dazu sagen: Gott sei Dank sind wir von dieser Politik, zuerst wegnehmen und dann ein bissel etwas wieder geben, weggekommen. Wir wollen die Leistungsträger stärken. Wir wollen den Betrieben weniger wegnehmen; und da könnt ihr mit einem Wirtschaftler reden, wo ihr wollt, und ob der rot, blau, grün oder schwarz ist, ist ganz wurscht, jeder Unternehmer sagt: Nehmt mir weniger weg, dann braucht ihr mir weniger zu geben! – So einfach ist das, und diese Regierung, wie gesagt, zeigt das vor. (Abg. Schellhorn: ... Wirtschaftskammer!)

Frau Bundesministerin! Alles, was hier erspart wird, zählt; Herr Unterrainer hat noch gefragt: Was ist denn das für einen kleinen Betrieb, diese 2 000, 3 000 Euro? Also dazu kann ich nur sagen: Geht einmal hinaus zu den Gasthäusern und fragt, was am Ende des Jahres in der Bilanzsumme drinnen steht! Wisst ihr, was da 2 000, 3 000, 4 000 Euro sind? Leute, bleiben wir einmal auf dem Boden der Tatsachen und schauen wir einmal, was verdient wird! Alle verdienen nicht das, was wir hier herinnen ver­dienen, denn für das, was wir hier verdienen, sage ich euch ganz ehrlich, muss in einem kleinen Betrieb, in einem Gasthaus – und ich komme von einem Gasthaus­betrieb – die ganze Familie mit Eltern und Kindern das ganze Jahr arbeiten, damit das übrig bleibt, was wir allein, wenn wir hier herinnen sitzen, verdienen – und nicht einmal das, sage ich ganz ehrlich!

Kollege, du bist selber ein praktizierender Wirt, eines sage ich dir: Bei einer Familie mit einem kleinen Gasthaus, in dem die ganze Familie gratis zusammenhilft, bleibt am Ende des Jahres nicht das übrig, was wir hier herinnen verdienen. Und dann zu sagen: 2 000, 3 000 Euro sind für ein kleines Gasthaus nichts! – Leute, da seid ihr weit weg von der Realität.

Ich bin stolz, dass das heute gemacht wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann. – Bitte.


12.39.41

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Ich habe an sich schon Verständnis für Forderungen der Touris­mus­wirtschaft, und ich anerkenne grundsätzlich auch, dass der Tourismus für Öster­reich eine große Bedeutung hat.

Ich will aber die Frage der Senkung der Mehrwertsteuer für Nächtigungen im Bereich der Hotellerie vielleicht in einen breiteren Kontext stellen. Es ist schon richtig, dass auf der einen Seite die Tourismuswirtschaft in Österreich dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Das ist keine Frage; das erkenne ich an. Da sehe ich durchaus auch die Tatsache,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 53

dass es in anderen Ländern mit der Umsatzsteuerbelastung anders als in unserem Lande ausschaut.

Auf der anderen Seite ist es aber schon auch so, dass wir anerkennen und schauen müssen, wie sich die Tourismuswirtschaft in den letzten Jahren entwickelt hat. Folgen­des steht ja selbst im Budgetbericht: „Der Tourismus entwickelt sich weiterhin sehr positiv.“ Wenn man sich die Gewinnentwicklung im Bereich des Tourismus anschaut, wird man feststellen können, dass in der Tat die Entwicklung in diesem Bereich nicht so schlecht ist. Also frage ich mich: Braucht man diese Entlastung bei der Um­satzsteuer im Bereich der Hotellerie wirklich oder nicht?

Eine andere Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang stelle, ist folgende: Im Zusam­menhang mit der Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/2016 ist ja nicht nur die Mehrwertsteuer für die Nächtigungen im Bereich Tourismus erhöht worden, sondern es ist ja auch jene für Theaterkarten, Musikaufführungen, Eintrittspreise für Museen und für Umsätze für künstlerische Tätigkeit erhöht worden.

Werfen wir jetzt einen Blick auf jenen Bereich, für den die Umsatzsteuer auch erhöht wurde! Diese Erhöhung hat nämlich Künstler getroffen – in hohem Maße eine Gruppe, die sehr stark unter Druck steht. Die Künstler bilden eine Gruppe, die sehr stark armutsgefährdet ist, und auf der anderen Seite sind es die Bezieher niedriger Ein­kommen, die natürlich besonders darunter leiden, wenn Eintrittspreise für Museen und andere Kultureinrichtungen in der Tat erhöht werden.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage 23 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, ein.

Der Abänderungsantrag hat mehr als eine Seite, er wird Ihnen vorgelegt oder liegt Ihnen bereits vor. Ich werde ihn daher in seinen Grundzügen erläutern.

Das Ziel ist sehr einfach: Kunst- und Kulturschaffende sind gleich wie Tourismus­be­triebe zu behandeln. Das ist das Ziel dieses Antrages.

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag, weil ich glaube, dass Gleichheit zwi­schen den Kulturschaffenden auf der einen Seite und der Tourismuswirtschaft auf der anderen Seite geschaffen werden soll.

Der Herr Bundesminister hat ja in seiner Budgetrede heute betont, dass Kunst und Kultur Standortvorteile sind. Um diese Standortvorteile aber wirklich auch in einen echten Vorteil, der den Künstlerinnen und Künstlern dieses Landes und auch den Beziehern niedriger Einkommen etwas bringt, umzuwandeln, ersuche ich Sie, diesem unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Ein weiterer Grund dafür, dass ich mir mit der Entlastung der Tourismusbetriebe besonders schwertue, ist folgender: Es ist durch nichts gewährleistet, dass die Um­satzsteuerentlastung tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird. Ein anderes Argument, warum ich mir schwertue, ist, dass es sich dabei um ein Steuergeschenk in der Größenordnung von 120 Millionen Euro handelt, wobei gleichzeitig durch das Doppelbudget 2018/2019 die Ärmsten der Gesellschaft belastet werden. So kann Politik nicht gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, so nicht! – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 54

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde,

zum Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.) betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (58 d.B.),

Antrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. a) In Ziffer 1 wird folgende lit. e) angefügt:

„e) In Absatz 2 werden nach Z 8 folgende Z 9 bis 14 eingefügt:

„9.         die Einfuhr der in der Anlage 2 Z 10 bis 13 aufgezählten Gegenstände;

10.        die Lieferungen der in der Anlage 2 Z 10 aufgezählten Gegenstände, wenn diese Lieferungen

–            vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

–            von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer ist, wenn dieser den Gegenstand entweder selbst eingeführt hat, ihn vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger erworben hat oder er für den Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war;

11.        die Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler;

12.        folgende Leistungen, sofern sie nicht unter § 6 Abs. 1 Z 24 oder 25 fallen:

a)          die Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind. Das Gleiche gilt sinngemäß für Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer;

b)          die Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere durch Orchester, Musikensembles und Chöre. Das Gleiche gilt sinngemäß für Veranstaltungen derartiger Musik- und Gesangsaufführungen durch andere Unternehmer;

c)          die Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Museums, eines botanischen oder eines zoologischen Gartens sowie eines Naturparks verbunden sind;

13.        die Filmvorführungen;

14.        die Zirkusvorführungen sowie die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller.““

I. b) Ziffer 1 lit. d) lautet wie folgt:

„d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

„(3) Ist der Steuersatz nach Abs. 2 nicht anzuwenden, ermäßigt sich die Steuer auf 13% für

1.          die Lieferungen und die Einfuhr der in der Anlage 2 Z 1 bis Z 9 genannten Gegenstände;

2. a)     die Aufzucht, das Mästen und Halten von Tieren, die in der Anlage 2 Z 1 genannt sind, sowie die Anzucht von Pflanzen;


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 55

b)          die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tier­zucht oder der künstlichen Tierbesamung von Tieren dienen, die in der Anlage 2 Z 1 genannt sind;

3.          die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze und die Thermalbehandlung;

4.          die Beförderung von Personen mit Luftverkehrsfahrzeugen, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Einräumung oder Übertragung des Rechtes auf Inanspruchnahme von Leistungen, die in einer Per­sonenbeförderung bestehen;

5.          folgende Leistungen, sofern sie nicht unter § 6 Abs. 1 Z 23 oder 25 fallen:

die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungs­heime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leis­tungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen;

6.          die Lieferungen von Wein aus frischen Weintrauben aus den Unterpositionen 2204 21, 2204 22 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur und von anderen gegorenen Getränken aus der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur, die innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes im Inland erzeugt wurden, soweit der Erzeuger die Getränke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes liefert. Dies gilt nicht für die Lieferungen von Getränken, die aus erworbenen Stoffen (zB Trauben, Maische, Most, Sturm) erzeugt wurden oder innerhalb der Betriebsräume, einschließ­lich der Gastgärten, ausgeschenkt werden (Buschenschank). Im Falle der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Ganzen an den Ehegatten oder an den ein­getragenen Partner, sowie an Abkömmlinge, Stiefkinder, Wahlkinder oder deren Ehe­gatten, eingetragenen Partner oder Abkömmlinge gilt auch der Betriebsübernehmer als Erzeuger der im Rahmen der Betriebsübertragung übernommenen Getränke, soweit die Steuerermäßigung auch auf die Lieferung dieser Getränke durch den Betriebs­übergeber anwendbar gewesen wäre;

7.          die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen.““

II. In Ziffer 2 wird in § 28 Absatz 45 die Wendung: „Abs. 3 Z 3“ ersetzt durch die Wen­dung „Abs. 3“.

Begründung

Die Anhebung der Mehrwertsteuer für Theater- und Musikaufführungen, Museen und Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit auf 13% beim Steuerreformgesetz 2015/16 wurde als Vereinheitlichung verkauft, war in Wahrheit aber nur ein Teil der Gegen­finanzierung der damaligen Tarifreform. Diese Tarifreform begünstigte die hohen Ein­kommen etwa doppelt so stark wie die niedrigen und war das Gegenteil von sozial ausgewogen.

Die Anhebung traf mit den Künstlern eine sozial besonders stark unter Druck stehende Gruppe. Ein Drittel der Künstler ist armutsgefährdet. Die Steuererhöhung zwang sie dazu, entweder die Kosten an die Käufer weiter zu geben und damit ihren Umsatz zu verringern oder die Kosten selbst zu schlucken und ihre Einnahmen zu verringern.

Es ist beschämend, dass die Mehrwertsteuererhöhung nun im Tourismusbereich zurückgenommen wird, im Kunst- und Kulturbereich aber nicht. Gerade in Österreich, das sich so gern als Kulturnation sieht, basieren die Tourismuseinnahmen zu einem guten Teil auf den kulturellen Leistungen, die hier erbracht werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 56

Der Antrag dient dazu, die Schieflage im vorliegenden Bundesgesetz zu verringern und Kunst- und Kulturschaffenden wenigstens die gleiche Mehrwertsteuerbehandlung zukommen zu lassen, wie Beherbergungsbetrieben.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.


12.44.07

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zu­hörer! Herr Kollege Rossmann, Sie haben sich mit Ihren letzten zwei Sätzen absolut widersprochen. Zum einen stellen Sie infrage, ob die Steuererleichterung weiter­gegeben wird, und auf der anderen Seite sagen Sie aber, es sei ein Geschenk an die Unternehmer. Ich glaube, da widersprechen Sie sich mit Ihren zwei Aussagen. (Abg. Rossmann: ... im Ausschuss gesagt!) Das sei aber dahingestellt, das ist Ihr gutes Recht.

Meine Damen und Herren! Ja, es ist eine Entlastung von 120 Millionen Euro, die der Tourismuswirtschaft sehr, sehr gut tut. Wir haben – und das haben wir heute schon gehört – in der Tourismuswirtschaft, wenn sie auch boomt und gut läuft, wirklich das größte Negativkapital der Wirtschaftszweige. Die Gastronomie kämpft ganz irrsinnig stark mit dem Problem, dass sie zum Teil nicht einmal mehr Kredite bekommt.

Die meisten Betriebe haben es auch 2015, als die Erhöhung gekommen ist, nicht geschafft, diese Erhöhung weiterzugeben – aus Konkurrenzgründen, aus Angst, noch mehr Kunden und Gäste zu verlieren. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Deswegen glaube ich, dass diese Frage, ob die Ermäßigung weitergegeben wird oder nicht, jetzt gar nicht gerechtfertigt ist, denn damals hat auch keiner gefragt, ob die Betriebe diese Erhöhung weitergeben oder ob sie diese selber schlucken. Ich kann genug Betriebe nennen, die sie selber getragen haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da wir heute die Kollegen Krainer und Unterrainer vom Steuergeschenk, das eh nur 2 000, 2 500 Euro ausmacht, sprechen hören, so sage ich Folgendes: Liebe Kolle­ginnen und liebe Kollegen, ich wünsche Ihnen, dass Sie einmal für ein halbes Jahr in einem Betrieb mitarbeiten! Danach würde ich noch einmal fragen, ob Sie von 2 000, 2 500 Euro weiterhin als Lappalie reden. Die Realität vieler Betriebe schaut nämlich ganz anders aus. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt durchaus große Hotelketten, die es gut schaffen, zu leben. In der Gastronomie, in der Hotellerie gibt es aber wirklich ganz, ganz, ganz viele kleine Betriebe, Familien­betriebe, die gar nicht mehr in der Lage sind, zu fragen, wie viel Stunden sie auf­wenden, damit sie wenigstens eine schwarze Null schreiben, die nicht wissen, wie sie den nächsten Monat überstehen. Für jene sind 2 000, 2 500 Euro wirklich sehr viel Geld.

Mir persönlich tut es ein bisschen leid, dass unser Kollege Gerald Hauser, der Obmann des Tourismusausschusses, heute nicht hier sein kann, denn er war einer von jenen, die seit 2015 gegen diese Erhöhung gekämpft und sich immer wieder dafür stark­gemacht haben, dass diese wieder rückgängig gemacht wird. Er freut sich heute zu Hause vom Krankenbett aus darüber, dass die Tourismuswirtschaft wirklich um 120 Millionen Euro entlastet wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 57

Eines noch – und genau das ist heute auch ganz deutlich herausgekommen –: Die SPÖ liebt es, wegzunehmen und dann den großen Verteiler zu spielen. Die Wirt­schaftspolitik, so wie wir sie in dieser Koalition verstehen, schaut anders aus: Wir entlasten die Betriebe; wir ermöglichen es ihnen, wieder aus eigener Kraft zu finan­zieren, zu arbeiten, und das schafft wiederum Arbeitsplätze für die Familien und wei­tere Arbeitskräfte. Das, glaube ich, ist soziale Wirtschaftspolitik! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


12.47.53

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Ab 1. November 2018 wird der Umsatzsteuer­satz für Nächtigungs- und Campingumsätze von 13 auf 10 Prozent gesenkt. Ich gebe dabei auch ehrlich zu, dass wir damit einen Fehler, der vor einigen Jahren in diesem Bereich gemacht wurde, korrigieren. Außerdem lösen wir eines unserer zentralen Wahl­versprechen, das wir gegeben haben, ein, denn diese Bundesregierung steht einerseits für das Sparen im System und andererseits für die Entlastung der Wirtschaft und im Speziellen auch der arbeitenden Menschen.

Der heimische Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungs­zweige unseres Landes. Millionen Menschen aus aller Welt kommen jedes Jahr zu uns, um in Österreich ihren Urlaub zu verbringen. 144 Millionen Nächtigungen pro Jahr sind eine sehr beachtliche Zahl. Trotzdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Erträge der einzelnen Betriebe trotz der steigenden Nächtigungszahlen auch immer wieder zurückgehen.

Unser Dank gilt den Beherbergungsbetrieben, die durch ihre Qualität und ihre Leistung Österreich zu einem Tourismusland und einem Land der Gastfreundschaft gemacht haben. Zudem finden rund 300 000 Beschäftigte in Österreich im Tourismus Arbeit. Er ist somit einer der wichtigsten Beschäftigungsfaktoren, speziell auch im ländlichen Raum.

Ich habe in den letzten Monaten selber sehr viele, speziell auch kleine Betriebe besuchen können – vor allem kleine und mittelständische Hotels und Pensionen. Was man überall hört und was jetzt auch schon durch einige Abgeordnete zum Ausdruck gebracht wurde, ist, dass in diesem Bereich der finanzielle Druck und die Not­wendigkeit, zu investieren, natürlich enorm sind. Jeder Euro, der investiert werden kann, muss davor verdient werden. Damit sind wir eigentlich beim wichtigsten Punkt. Die Frage ist für uns: Wie können wir speziell jenen Betrieben, in denen Hundert­tausende Menschen Beschäftigung finden, das Investieren wieder erleichtern, damit diese ihre Standards halten und wettbewerbsfähig bleiben können, um damit den Wirtschaftskreislauf aufrechtzuerhalten?

Wir dürfen nämlich auch nicht vergessen, dass der Wettbewerb wirklich enorm ist. Wir konnten vor einigen Wochen speziell auch im Rahmen der ITB Berlin einen recht eindrucksvollen Überblick darüber gewinnen.

Wenn wir über die Landesgrenzen hinausschauen, wird klar, dass in 20 von 28 EU-Mitgliedstaaten der Mehrwertsteuersatz um einiges niedriger ist als bei uns. Die Schweiz hat beispielsweise einen Mehrwertsteuersatz von 3,7 Prozent, Deutschland von 7 Prozent – also unsere direkten Nachbarstaaten. Mit dieser Senkung kommen wir immerhin auf das Niveau Italiens und Frankreichs, denn auch dort liegt der Mehr­wertsteuersatz bei 10 Prozent. Der Grund dafür, dass die Betriebe im Jahr 2016 die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 58

Erhöhung nicht weitergegeben haben und nicht weitergeben konnten, liegt natürlich auch in diesem Wettbewerb, der um Österreich herum gegeben ist.

Rund 30 000 heimische Betriebe profitieren von dieser Senkung und können somit natürlich auch wieder notwendige Investitionen tätigen. Für einen Betrieb mit rund 30 Zimmern, solider Ausstattung und einem Halbpensionspreis von rund 80 Euro sind es bis zu 15 000 Euro pro Jahr. Das ist natürlich auch ein relevanter Betrag, der es ermöglicht, auch wieder in die notwendige Infrastruktur zu investieren. Das Gesamt­volumen dieser Steuersenkung beträgt rund 120 Millionen Euro und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Geschenk, sondern eine dringend notwendige Entlastung, damit eben genau jene Investitionen wieder getätigt werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht uns maßgeblich darum, auch in Zukunft ein attraktives Tourismusland in Europa sein zu können; und gemeinsam mit unseren hervorragenden Betrieben und ihren Mitarbeitern kann uns das auch gelingen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.


12.52.17

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Damen und Herren! Die Zahl der Gäste und Nächtigungen hatte 2016 einen Rekordwert erreicht – ein Plus von 4,2 Prozent –, 2017 setzte sich dieser positive Trend glücklicherweise fort.

Ein zweiter Punkt ist mir sehr wichtig und ich möchte ihn gleich zu Beginn festhalten: In der Präambel des Regierungsprogramms heißt es auf Seite 7: „Alle vorgesehenen Maß­nahmen werden nur umgesetzt, wenn sichergestellt ist, dass etwaige Mehrkosten oder Mindereinnahmen durch strukturelle Gegenfinanzierungsmaßnahmen gedeckt sind“. Frau Ministerin Elisabeth Köstinger meint dazu: „da die Regierung aber Einsparungen im Ausmaß von 2,5 Mrd. € plane, könnten die Kosten“ – wie gesagt, in der Höhe von 120 Millionen Euro – „aus dem laufenden Gesamtbudget bedeckt werden.“ Also wenn für die neue Regierung eine Gegenfinanzierung so ausschaut, dass sie für Ausgaben eh irgendwo anders im Budget weniger ausgibt, dann können wir uns in den nächsten Jahren ja noch auf sehr viele abenteuerliche Finanzie­rungskonstruktionen gefasst machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Maßnahme ist auf den ersten Blick durchaus eine Entlastung für kleine Beher­bergungsbetriebe, aber auch – und das ist wichtig – für große internationale Hotel­ketten. Einerseits ist das legitim, wenn man bedenkt, dass sich hervorragende unter­nehmerische Leistungen zahlreicher Tourismusbetriebe auszahlen, aber diese Maß­nahmen sind eben unserer Ansicht nach nicht zielgerichtet.

Unverständlich bleibt auch, warum 30 000 Unternehmen entlastet werden, wie Kollege Rossmann auch schon andeutete, während viele andere Branchen, die damals ebenso einen Anstieg der Mehrwertsteuer auf 13 Prozent erfahren haben, ignoriert werden. Wie steht es etwa um eines der traditionsreichsten Gewerbe in unserem Land, das mit massiven Nachwuchsproblemen kämpft und durch vielschichtige Preissteigerungen in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten ist, nämlich die Schausteller? Es betrifft aber auch die Kinobetreiber, die Künstler, Floristen und viele andere, wie etwa auch die Imker, da auch der Steuersatz für Honig angehoben wurde.

Ich möchte Folgendes nochmals betonen: Auch in diesen Bereichen gab es mit den Stimmen der ÖVP diese Mehrwertsteuererhöhung von 10 auf 13 Prozent, aber für sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 59

gibt es heute hier anscheinend keine Lösung. Sie zählen offenkundig nicht zur Klientel dieser Bundesregierung, sie gehören offenkundig nicht zur Gruppe jener Selbst­stän­digen, die eine Entlastung erfahren sollen. Das ist unverständlich, ja, es ist sogar ungerecht! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

Ich kann Ihnen sagen: Der heimische Tourismus kämpft ferner mit ganz anderen, viel wichtigeren Problemen und mit weiteren Problemen, im Vordergrund steht etwa der Fachkräftemangel. Dieser wird sich in den kommenden Jahren zunehmend verschärfen. Fragt man nach Lösungen zu diesem Thema, wird man im Regierungs­programm nicht fündig werden. Ganz im Gegenteil: Die Fachkräftestipendien werden abgeschafft, im schwarz-blau regierten Oberösterreich werden ganze Berufsschulen und Berufsschulzweige geschlossen beziehungsweise zusammengelegt, und gerade in Tourismusberufen werden immer wieder Asylwerber während der Lehre abrupt abgeschoben. (Abg. Deimek: ... gegen das Gesetz!) Dagegen richten sich in Ober­österreich viele Petitionen und zahlreiche Initiativen.

Mit Steuersenkungen für Unternehmen schafft man vielleicht kurzfristige Zufriedenheit, liebe Kollegen Obernosterer und Linder, aber langfristig löst man damit keine Prob­leme, sage ich Ihnen. Dieser Art der Politik wird die SPÖ ihre Zustimmung nicht geben. Wir wollen eine zielgerichtete Politik und faire Lösungen. (Abg. Neubauer: Sie haben zehn Jahre nichts zusammengebracht!)

Bitte tun Sie nicht so, als würden wir den kleinen Unternehmen nicht 2 000 bis 3 000 Euro wünschen (Abg. Zanger: Habt ihr ja gesagt!), im Gegenteil: Wir würden ihnen das Doppelte wünschen, aber wir möchten, dass das zielgerichtet und nicht für große internationale Hotelketten (Abg. Neubauer: Nach dem Parteibuch wahr­schein­lich!), sondern für diese Gruppen, die Sie damit nicht entlasten, die keinen Lobbyismus von Ihnen verspüren, umgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: ... schämen Sie sich! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.)

12.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.


12.56.31

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Frau Margreiter, wie man Umsatzsteuern sozusagen nach Be­triebsgrößen einteilt, das müssen Sie mir erst einmal erklären, das wird nicht gar so gut funktionieren.

Ich möchte aber mit einer Jubelaussendung des Wirtschaftsbunds beginnen, die dieser wegen der Budgetrede des Herrn Finanzministers getätigt hat – und weil die Aussen­dung einfach so gut ist, muss man sie erwähnen –, und zwar sendet der Wirtschafts­bund aus: „Doppelbudget schafft erstmals seit 1954 mehr Einnahmen als Ausgaben“. – Das sagt der Wirtschaftsbund. Wir schaffen also endlich einmal mehr Einnahmen als Ausgaben, das ist eine großartige Aussendung. Ich glaube, das verdreht sich irgend­wie ein bisschen. (Beifall bei den NEOS.)

Wir sollten eher nicht an die Steuereinnahmen denken – und uns darüber freuen –, sondern daran, dass der Staat schlanker wird, dass der Staat effizienter wird. No na, wir haben 5 Prozent mehr Steuereinnahmen – darüber freut sich der Wirtschaftsbund, aber nicht über eine komplette Strukturreform. Das möchte ich nur erwähnen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strasser: Das ist ja die Basis!)

Herr Minister Löger hat erwähnt, dass es um Entlastungen geht. Die Rücknahme von 13 auf 10 Prozent ist keine Entlastung. Frau Minister Köstinger hat es richtig gesagt: Das ist eine Rücknahme – es war ein Fehler! – einer fehlerhaften und schädlichen Un­ter­-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 60

nehmenspolitik, einer ÖVP-Unternehmenspolitik mit der Dauer von immerhin 10 400 Ta­gen. Das war ein Fehler, den Sie korrigiert haben – da gebe ich Ihnen recht –, aber mehr haben Sie nicht getan.

Herr Staatssekretär, Frau Minister, Sie dürfen das jetzt nicht so groß abfeiern, wie Sie es tun – obwohl Sie viele kleine Betriebe besucht haben –, denn der springende Punkt ist nämlich, dass die größte Investitionsbremse jener ÖVP-Fehler, den Sie begangen haben, ist, nämlich die Abschreibungsdauer vor allem für die Hotellerie von 25 auf 33 und dann auf 40 Jahre zu verlängern. Das ist die Konjunkturbremse, das ist die Investitionsbremse, die jene Betriebe hemmt.

Ich will Ihnen ein Beispiel geben und eingangs auch noch erläutern, warum Sie das getan haben. Die Abschreibungsdauer auf 40 Jahre zu verlängern, das schönt natür­lich nur die Betriebsergebnisse, aber es hat Mehreinnahmen bei den Körper­schaft­steuern erbracht. Darüber freut sich heute der Wirtschaftsbund, über diese Mehr­einnahmen freut sich der Wirtschaftsbund – gegen diese Unternehmen! Darüber muss man sich beschweren.

Jetzt zu den 40 Jahren: Waren Sie schon einmal in einem Hotelbad, das 40 Jahre alt ist? (Heiterkeit bei den NEOS.) 1978 hat Volkswagen als erster ausländischer Auto­mobilproduzent ein Montagewerk in den USA eröffnet – das ist bereits geschlossen, schon längst zu. Sie wollen heute in ein Bad gehen, das 40 Jahre alt ist? – Sie würden dort auf der Ferse umdrehen. Jeder von uns würde dort auf der Ferse umdrehen. Das ist der Konjunkturhemmschuh, den wir haben, und nicht die 10- oder 13-prozentige Mehrwertsteuer. Das ist der springende Punkt.

1978 war die Ölkrise. Eine Sauna, die 40 Jahre alt ist? – Energieeffizienz hat man damals in den Büchern gelesen, die Wissenschafter haben darüber gesprochen, wie wir unseren Energieverbrauch effizient gestalten können. Wir sprechen von einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren.  Das haben Sie vergessen, darum geht es und um nichts anderes!

Die Steuersenkung von 13 auf 10 Prozent stärkt nur die Wettbewerbsfähigkeit, weil – das hat Frau Minister Köstinger auch gesagt – der Prozentsatz in all unseren Kon­kurrenzländern niedriger beziehungsweise gleich hoch angesetzt ist. Wir sind mit Abstand jenes Tourismusland in den Alpen, das das billigste Angebot stellt, aber wir konnten die Preise nie durchbringen, wir konnten auch im Winter die Skiliftpreise und die Skischulpreise nie durchbringen, und darum geht es. Es geht um die Abschrei­bungsdauer von 40 Jahren, das müssen Sie dringend korrigieren!

Zu guter Letzt: Mit dem, was Sie hier abliefern, wie Sie sich jetzt für eine Rücknahme, die keine Entlastung bringt, abfeiern lassen, tun Sie dem Tourismus nur heute etwas Gutes; es ist ein Marketingschmäh. Sie sollten den Tourismus nicht stilllegen, indem Sie sagen, wir haben jetzt mit der Steuersenkung von 13 auf 10 Prozent eh etwas getan. Gehen Sie die Abschreibungsdauer an, das ist in den Talschaften, in den Touris­­musregionen der größte Konjunkturmotor, den Sie liefern können. Jeder Hand­werker freut sich darüber, wenn er Aufträge bekommt, jeder Bauunternehmer freut sich darüber, wenn Sie die Abschreibungsdauer wieder auf das Niveau senken, auf dem sie schon einmal war, nämlich auf 25 Jahre! Die ÖVP hat in den letzten 18 Jahren etwas ganz anderes gemacht: Sie hat die Abschreibungsdauer auf 40 Jahre erhöht, und das ist der Punkt! (Beifall bei den NEOS.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Staatssekretär.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 61

13.02.05

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich darf einiges von dem, was Herr Abgeordneter Schellmann (Rufe bei den NEOS: Schellhorn!) – Schellhorn, Entschuldigung – hier von sich gegeben hat, richtigstellen. Sie haben vollkommen recht, Herr Abgeordneter, nur haben Sie die Werte ein wenig verwechselt. Wir hatten 25 Jahre Abschreibungsdauer bis zum Jahr 2000, bis 2015 hatten wir 33 Jahre und seit der letzten Steuerreform – welche eine massive Verschlechterung gebracht hat – 40 Jahre.

Schauen Sie sich das Regierungsprogramm an und bedenken Sie, dass wir erst den 93. Tag im Amt sind! – Wir lassen uns hier überhaupt nicht abfeiern! Wir haben schon Entlastungsmaßnahmen von fast 2 Milliarden Euro beschlossen; eine davon ist die Rücknahme der Mehrwertsteuererhöhung für Beherbergungsumsätze von 13 auf 10 Prozent, und wir haben darüber hinaus im Regierungsprogramm auch klar fest­ge­halten, dass es uns ein wichtiges Anliegen ist, die Abschreibungsdauern wieder an die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit heranzuführen, sprich die Abschreibungs­dauern lebensnaher zu gestalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Derzeit gibt es ja steuerlich nur die lineare Abschreibung. Wir haben uns darauf ver­ständigt, dass es unser Ziel ist, auch eine degressive Abschreibung zu ermöglichen, wir sind aber, wie gesagt, noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und wir können in knapp 100 Tagen nicht alles korrigieren, was in der Vergangenheit falsch gemacht wurde.

Wir sind auf einem guten Weg. Es hat schon Entlastungen im Ausmaß von 1,9 Mil­liarden Euro gegeben, die nächsten Entlastungen werden auf uns zukommen. Wir wollen die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent – am besten darunter – senken, dafür sind wir angetreten. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Zanger: Endlich eine vernünftige Ansage!)

13.04


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Kirchbaumer, jetzt kommen Sie zu Wort. – Bitte.


13.04.28

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministra! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zusehe­rinnen und Zuseher! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir den Wirt­schafts­standort Österreich. Der Tourismus ist schließlich eine zentrale Säule der heimischen Wirtschaft, und ein Blick über unsere Landesgrenzen hinaus zeigt, in 20 von 28 EU-Staaten ist die Umsatzsteuer für die Hotellerie niedriger als in Österreich. So zahlen etwa Hotel- und Pensionsbetreiber in Frankreich und in Italien ebenfalls nur 10 Prozent Umsatzsteuer, in Deutschland sind es nur 7 Prozent und in der Schweiz sogar 3,7 Prozent. Dieser Standortnachteil hat sich in den vergangenen Jahren jedoch nicht in den Zimmerpreisen niedergeschlagen, im Gegenteil, die heimische Tourismus­branche hat im Wettbewerb mit unseren Nachbarländern eine enorme Belastung auf sich genommen, um sich auf dem Markt durchsetzen zu können.

Meine Damen und Herren! Nicht nur deswegen kommt die österreichische Touris­musbranche seit einigen Jahren immer stärker unter Druck. Die Steuererhöhung auf 13 Prozent war ein Fehler, sie hat den Betrieben weiter zugesetzt. Unser Ziel muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe zu sichern und damit weiterhin ein attraktives Urlaubsland in Europa zu bleiben. Daher müssen wir uns die Frage stellen: Wohin soll sich der österreichische Tourismussektor in Zukunft entwickeln?


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 62

Mein Dank gilt an dieser Stelle Frau Bundesministra Elisabeth Köstinger, die erkannt hat, dass die Steigerung von Nächtigungszahlen nicht länger der einzige Indikator für den touristischen Erfolg sein kann. Vielmehr müssen wir uns überlegen, wie wir in Zukunft die Auslastung und die Qualität weiter steigern können. Aus diesem Grund hat Ministra Köstinger nunmehr den Startschuss für den Masterplan Tourismus gegeben. Jetzt kann jeder seine Ideen einbringen, wohin sich die Tourismusbranche entwickeln soll und wie die Wertschöpfung in diesem Sektor möglichst nachhaltig gestaltet werden kann.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, die heimischen Betriebe dabei bestmöglich zu unterstützen, denn es ist klar: Jede kleine Pension, jedes Hotel muss laufend inves­tieren, um auf jenem Stand zu bleiben, den sich unsere Gäste erwarten. Die Senkung der Umsatzsteuer ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger erster Schritt zur Ent­lastung der Betriebe. Durch die Senkung entlasten wir Betriebe und geben ihnen die Chance, die dringend notwendigen Investitionen durchzuführen. Mit dieser Maßnahme erreichen wir auch die nachgelagerten Unternehmen im ländlichen Raum. Diese kön­nen sich über volle Auftragsbücher freuen, und nebenbei werden damit auch Arbeits­plätze abseits der Ballungsräume gesichert.

Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Von der Senkung der Umsatzsteuer von 13 auf 10 Prozent profitieren österreichweit 30 000 Betriebe in Stadt und Land; 300 000 Men­schen in Österreich sind im Tourismussektor beschäftigt. Angesichts des steigenden Konkurrenzdrucks von ausländischen Urlaubsdestinationen ist diese Entlastung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes enorm wichtig, und noch besser ist, dass die Maßnahme rasch greift und bereits am 1. November 2018 in Kraft tritt, rechtzeitig zu Beginn der Wintersaison.

Diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent zu senken – der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass dieses Ziel auch umgesetzt wird. Herr Schellhorn, wir investieren in Qualität und nicht in Quantität! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.07


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sandra Wassermann. – Bitte.


13.08.05

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Gestatten Sie mir zuerst, im Namen der freiheitlichen Fraktion Frau Kollegin Königsberger-Ludwig ebenso alles Gute für ihren weiteren politischen Weg zu wün­schen. (Allgemeiner Beifall.)

Es ist mir heute eine ganz besondere Freude, dass ich zum Thema Senkung der Um­satzsteuer auch ein paar Worte sprechen darf. An dieser Stelle schicke ich an unseren Ausschussobmann, Herrn Gerald Hauser, ganz liebe Grüße und wünsche gute Besserung. Er hat unermüdlich für diese Senkung gekämpft und mit seinem beherzten Einsatz über Jahre hinweg auch für eine freiheitliche Handschrift bei diesem Beschluss gesorgt; ein herzliches Danke dafür von dieser Stelle aus! Ich sage auch ein Dan­keschön an die Bundesministerin. Die Ausschusssitzung war sehr konstruktiv – es er­leichtert das Arbeiten natürlich, wenn man sich so konsensual versteht –, und wir haben diesen Beschluss zustande gebracht. Es ist für mich bemerkenswert, dass wir gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode diesen Beschluss fassen können. Das zeigt zum einen, dass wir unsere Wahlversprechen einhalten, aber zum anderen auch, dass wir die Wahlversprechen sehr ernst nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 63

In den letzten Tagen habe ich einige Gespräche mit ein paar Unternehmern aus der Hotellerie geführt, unter anderem auch mit Betreibern von Gästehäusern, und alle haben mir ihre große Erleichterung kundgetan. Man kann sich das so vorstellen: Viele Betriebe haben in den letzten Jahren in ihrer Bilanz einen Verlust von 3 Prozent ausgewiesen, aber damit nicht genug: Ich möchte als Beispiel dafür, dass es auch weitere Gebührenerhöhungen gegeben hat, die Erhöhung der Ortstaxe in der Landes­hauptstadt Klagenfurt anführen. Die FPÖ hat dagegengestimmt, die SPÖ-Bürger­meisterin Mathiaschitz aber hat diese Gebührenerhöhung zur Belastung der Touris­mus­wirtschaft leider vorangetrieben. Unter diesen Voraussetzungen wird es für die Tourismuswirtschaft schon sehr schwer.

Was man den Unternehmern in dieser Hinsicht aber sehr zugutehalten muss, ist, dass sie diese Steuererhöhungen in der Vergangenheit nicht auf die Kunden abgewälzt haben. Deshalb sage ich ganz klar, die Tourismusbetriebe brauchen diese Steuer­er­leich­terung, sie ist mehr als notwendig, denn es liegt an den tüchtigen Unternehmern, diese verlorenen Jahre aus der Vergangenheit wiedergutzumachen und die schon lange aufgeschobenen Investitionen nun auch durchzuführen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Für mein Heimatland, das Tourismusland Kärnten, freut mich diese Entscheidung natür­lich besonders; ich unterstütze und befürworte diesen Beschluss ganz besonders. Zum Abschluss möchte ich noch eine Kausalkette anführen, die auch für die Oppo­sition noch einmal vieles klar verdeutlichen wird: Durch die Steuerreduktion werden die Betriebe für weitere Investitionen gestärkt und bleiben marktfähig; die Wettbe­werbs­fähigkeit wird gesteigert; durch die Vereinheitlichung der Steuersätze wird vor allem die Bürokratie heruntergeschraubt; dadurch hat man mehr Zeit für Gäste und auch mehr Zeit für Kunden.

An diesem positiven Beispiel sehen Sie schon, was alles möglich ist, wenn die Frei­heitliche Partei in Regierungsverantwortung ist. Es wird wieder konstruktiv für die Bürger gearbeitet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zuallerletzt: Das Tourismusland Österreich blüht wieder auf – zum einen mit dem kalen­darischen Frühlingsbeginn gestern, zum anderen aber auch sichtbar an dem politischen Umschwung dahin gehend, dass der Gestaltungswille und die Arbeitskraft der Regierungskoalition vorhanden ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll. – Bitte.


13.12.23

Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen! Liebe Zuseher! Ich möchte natürlich auch die Gelegenheit nutzen, mich beim Herrn Finanzminister, bei der gesamten Bun­des­regierung, aber natürlich auch bei den hart arbeitenden Menschen in unserem Land, die es ermöglichen, dass wir 2019 erstmals einen Budgetüberschuss erwirtschaften werden, zu bedanken. Mir ist schon klar, dass hier in diesem Saal nicht jeder dafür dankbar sein wird, aber ich bin mir sicher, zukünftige Generationen werden sehr wohl dankbar sein, dass wir wieder mehr Investitionen für unsere Zukunft ermöglichen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte auch sagen, dass das Sparen für uns kein Selbstzweck ist. Wir sparen, um die Geringverdiener, die Familien, aber natürlich auch den Tourismusbereich entlasten zu können, und das ist ganz wichtig.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 64

Zum Tourismus möchte ich jetzt ein paar Worte verlieren. Es geht um 120 Millionen Euro. Es gibt viele, die jetzt natürlich fragen: Ist das wirklich notwendig? Brauchen wir diese Entlastung wirklich? Wir haben doch Rekordzahlen, was die Nächtigungen und die Auslastung anlangt! – Das stimmt alles, vor allem wenn man mein wunderschönes Heimatbundesland Salzburg anschaut. Wir erreichen nicht nur im Winter großartige Nächtigungszahlen, wir schaffen auch eine Steigerung im Sommertourismus um 3,8 Prozent. Man merkt, dass die Ganzjahresstrategie unseres Landeshauptmannes Wilfried Haslauer endlich Früchte trägt. Das ist eine gute Ausgangslage, zweifelsohne, aber bitte vergessen wir nicht: Im Tourismus geht es um etwas anderes, nämlich nicht um die Zahl der Nächtigungen, sondern um die wirtschaftliche Ertragskraft, die der zentrale Indikator für die touristische Bilanz ist, und um nichts anderes!

Wir haben im Tourismus eine niedrige Eigenkapitaldecke, wie unser Tourismus­sprecher Obernosterer schon angesprochen hat. Es wird alles investiert: Es wird in die regionale Wirtschaft, den Tischler, den Installateur et cetera investiert. Das muss auch sein, weil nämlich im Tourismus eine unheimliche Konkurrenz durch Buchungsplatt­for­men gegeben ist. Das Urlaubsverhalten wird immer volatiler, es gibt überhaupt keine Garantie dafür, dass Menschen bei uns in Österreich Urlaub machen. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Sie machen einmal dort Urlaub und einmal da und in der Regel jetzt eher kürzer, dafür öfter. Wir müssen uns und vor allem unsere Betriebe müssen sich immer wieder aufs Neue beweisen.

Frau Minister Köstinger hat schon ein sehr gutes Beispiel gebracht: Einem Hotel mit circa 70 Betten bei einer Auslastung von 180 Tagen Vollbelegung, 80 Euro für die Halbpension, stehen jetzt 15 000 Euro mehr zur Verfügung. Auch kleinere Betriebe – ich möchte das nicht so süffisant abtun wie der Kollege von der SPÖ – haben einige Tausend Euro mehr zur Verfügung, und das ist großartig für die Betriebe. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Gar nicht zu reden brauche ich von der Verwaltungsvereinfachung durch diese Sen­kung der Umsatzsteuer, die natürlich auch eine Rolle spielt.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Nächtigungszahlen nicht gottgegeben sind, unsere Betriebe müssen sie sich jedes Jahr aufs Neue erkämpfen. Dafür braucht es Investitionen und dafür schaffen wir die Rahmenbedingungen für unser wunder­schönes Land. Diese Regierung hält ihre Versprechen. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte.


13.15.38

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Senkung der Umsatzsteuer von 13 auf 10 Prozent haben wir schon in unserer Wahlkampagne ange­kündigt. Diese Entlastung ist sehr, sehr wichtig und dringend notwendig für unsere Beherbergungsbetriebe, weil wir im internationalen Rahmen wettbewerbsfähig bleiben müssen und weil wir die Tourismusdestination Österreich stärken und erhalten müs­sen. Jeder Euro, der dadurch mehr eingenommen wird und vor allem auch übrig bleibt – er bleibt in Zukunft ja übrig! –, wird eins zu eins – traue ich mich zu sagen – in unsere Betriebe investiert. Das sind, die Frau Ministerin hat es gesagt, 120 Millionen Euro. Diese bleiben in den Gemeinden, bleiben in der Region, die Wertschöpfung zeigt sich dort.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 65

Lieber Herr Kollege Rossmann, Sie haben gesagt, unsere Wirte tun sich schwer. Ich darf Ihnen sagen – ich komme selbst aus der Gastronomie –, als Bürgermeister sehe ich das auch, und ich schätze sie sehr. Sie leisten schwere, gute Arbeit in ihren Betrieben. Sie stehen 18 Stunden in ihren Betrieben (Rufe bei der Liste Pilz: Das tun andere auch!), sie sind da und investieren für die Jugend, damit die motiviert sind, die Betriebe zu übernehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Viele warten auf dieses zusätzliche Geld und wollen es in mehr Qualität, in höhere Standards investieren, und wir alle, traue ich mich zu sagen, profitieren davon. Als Bürgermeister im ländlichen Raum kann ich sagen, dort profitiert man mit bäuerlichen Produkten und Lebensmitteln. Die Infrastruktur, die wir alle nützen, wird gestärkt. Diese Infrastruktur wird durch den Tourismus quasi unterstützt, sie wird erst durch den Tourismus gestärkt. Tischler, Installateure, Fliesenleger kommen nicht aus dem Ausland, die kommen aus der Region. Wenn ein Wirt etwas investiert, kommt das Geld in der Region an.

Wie man in Irland oder in Deutschland gesehen hat, ist diese Senkung der Mehr­wertsteuer auch ein Beschäftigungsmotor. In meinem Bundesland, der Steiermark, sind 35 000 Menschen im Tourismus beschäftigt – doppelt so viele Frauen wie Männer, ganz, ganz wichtig –, und 1 200 Lehrlinge werden ausgebildet. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Sie sagen es, ja, genau. Das ist in den ländlichen Regionen wichtig, aber ebenso in der Stadt. Wir brauchen diese Arbeitsplätze und darum brauchen wir diese Senkung, denn in tollen Regionen ist es nicht immer einfach, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Beherbergungsbetriebe sind jene Betriebe, die die Arbeit dort zur Verfügung stellen, wodurch die Abwanderung verhindert werden kann, und darauf bin ich stolz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Ich möchte mich bei unseren Beher­bergern bedanken, weil sie einfach großartige Arbeit leisten, weil sie unternehmerische Initiativen ergreifen, weil sie einfach investieren, und vor allem weil sie unser Österreich zu dem Land machen, das es ist, nämlich ein Nummer-eins-Touris­musland – dafür ein herzliches Danke! Deshalb ist dieser Beschluss heute ganz, ganz wichtig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie Bravorufe bei der ÖVP.)

13.19

13.19.17


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 23 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 und 2 eingebracht.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 66

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „fokussierter, ziel­gerichteten und zeitlich begrenzter Förderung der Klein- und Mittelbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

13.21.337. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehn­monatsprogrammes des Rates (III-106/55 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Klaus Uwe Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.22.05

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vergangene Woche hat uns die Frau Bundesministerin bei der ersten Arbeitssitzung des Umweltausschusses die Möglichkeit gegeben, erstmals von ihr persönlich ihre Ziele und Ideen zu erfahren; vieles war bisher nur medial bekannt.

Frau Bundesministerin, meine Zusammenfassung dessen, was vorige Woche von Ihnen im Vergleich zu Ihrem Vorgänger in der letzten Gesetzgebungsperiode, Andrä Rupprechter, gesagt wurde, lautet: More of the same! – Neu regieren schaut anders aus.

In der Diskussion über die Berichte wurde die Situation im Umweltbereich als rosig dargestellt. Wir wissen, dass dem nicht so ist. Die Anträge der Opposition wurden samt und sonders vertagt. Auf konkrete Fragen gab es zum Teil unkonkrete oder ausweichende Antworten, insbesondere was die Budgetierung 2018 und 2019 im Um­weltbereich betrifft, etwa dass man sich in enger Abstimmung mit dem Finanzminis­terium befinde. – Seit heute wissen wir, wie diese enge Abstimmung mit dem Finanz­minis­terium ausschaut. Abgesehen davon, dass es zum Budget selbst sehr wenige Ausführungen des Herrn Bundesministers gab, findet sich in der schriftlichen Ausfüh-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 67

rung nur Folgendes: „Es kommt in Summe zu keinen finanziellen Einschränkungen im Umweltbereich.“

Frau Bundesministerin, wir werden uns morgen in der ersten Lesung des Budgets noch intensiver damit befassen können, jedoch ist die integrierte Klima- und Energiestrategie mit dieser Budgetierung bereits jetzt vom Tisch. Stehen in den nächsten Jahren dafür nicht mehr Mittel zur Verfügung, ist sie bereits jetzt obsolet. Sie haben sich da überhaupt nicht durchgesetzt! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Ich bin schon sehr gespannt, wie Sie das Menschen, die im Umweltbereich tätig sind, verkaufen wollen. Das wird Ihnen nicht gelingen.

Zu den Schwerpunkten der Ratspräsidentschaft: Wir kritisieren, dass vor allem einige interessante Aspekte der Klimapolitik der letzten und auch der kommenden Monate von Bundeskanzler Kurz unter den Weichenstellungen, die die Präsidentschaft im zweiten Halbjahr bringen soll, überhaupt nicht angeführt sind. Es gibt keinerlei Schwerpunktsetzungen Österreichs im Umweltbereich.

Frau Bundesministerin! Sie haben sich in nicht einmal 100 Tagen vom Ankündi­gungs­riesen zum Umsetzungszwerg entwickelt. Lassen Sie Ihren Worten endlich auch Taten folgen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz – in Richtung Bundesministerin Köstinger, Bezug nehmend auf deren Schwangerschaft –: Ich finde es viel besser, dass sich dort ein anderer Zwerg entwickelt!)

13.25


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager ist der nächste Redner. – Bitte.


13.25.25

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es sind oft die Betrachtungen, die sehr unterschiedlich sind, denn wir haben im Umweltausschuss fünf Berichte durch­gearbeitet. Das ist relativ viel für einen Ausschuss. Die Frau Minister ist wirklich aus­führlich Rede und Antwort gestanden, und dass sie zum Budget noch nichts sagen konnte, da dieses erst heute dem Parlament vorgelegt wurde, das ist, glaube ich, auch nichts Neues.

Es ist zielführend, dass es im für Klima und Energie zuständigen Ressort jetzt endlich eine integrierte Strategie geben soll. Man muss da auch endlich einmal mit einer Mär aufräumen: Mehr Geld bedeutet am Ende des Tages nicht immer mehr Leistung. Es geht auch um die Effizienz, und ich glaube, es wird definitiv sehr effizient daran gearbeitet. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte aber, da es um den Bericht des Umwelt­ausschusses geht, auf eines ganz besonders hinweisen: Wir haben heute den Inter­nationalen Tag des Waldes. Wir wissen, in Österreich wächst Holz vor unserer Haustür. 80 Prozent der Bewirtschaftung sind in privater Hand, das bedeutet Effizienz. Die Wissenschaft zeigt uns sehr deutlich, dass wir, wenn wir Klimaschutz betreiben und hier aktiv werden wollen, unbedingt Holz einsetzen müssen.

1 Kubikmeter Holz bindet letztendlich 1 Tonne CO2; Das gilt für die Verwendung im Bau genauso wie für die Verwendung für Energie. Österreich ist da Vorreiter und hat in diesem Bereich wirklich hervorragende Unternehmen.

Die Waldbewirtschaftung ist auch ein guter Grundpfeiler für die gesamte integrierte Klima- und Energiestrategie, die auch noch ausgearbeitet wird.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 68

In der EU-Jahresvorschau wird auch auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hingewiesen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, im zweiten Halbjahr 2018 ein mittel­fristiges Programm für die Umsetzung der Agenda vorzulegen – auch darauf wurde hingewiesen.

Österreich wird mit dem Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr eine ganz bedeutende und besondere Rolle zuteilwerden. Als Basis sollte da der Zugang der ökosozialen Markt­wirtschaft, der auch schon im Regierungsprogramm seinen Niederschlag gefunden hat, genommen werden, denn nur wenn wir das ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich machen können, haben wir einen Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung, und nur so können wir die EU-Klimaziele auch den UN-Nachhaltigkeitszielen, den sogenannten Sustainable Development Goals, anpassen und sie letztendlich realisie­ren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir dürfen in diesem Bereich den Scheinwerfer aber auch auf andere Gebiete lenken, denn oft sind wir nicht die Verursacher, aber vielleicht die Auslöser. Ich möchte ein Beispiel erwähnen, nämlich Palmöl als Beimischung zu Bioethanol. 40 Prozent der weltweiten Entwaldung werden durch Ölpalmenplantagen verursacht. Plan des EU-Parlaments ist es, daraus bis 2021 auszusteigen. Die Kommission ist aber noch säumig, und auch der Weg bis 2021 gehört noch beschritten.

Es gibt Pläne, den EU-Außenschutz für Biodiesel- und Bioethanolimport zu lockern. Da geraten wir letztendlich in eine Doppelfalle: Wir machen einerseits der europäischen Produktion – wir sprechen von bis zu 30 Prozent Ölsaatenproduktion in der Euro­päischen Union – Konkurrenz, vernichten sie, und dann müssen wir Eiweiß von soge­nannten Koppelprodukten für die Tierfütterung einführen. Das heißt, Doppelimport statt europäischer Produktion – das kann nicht der richtige Weg sein!

Auch das EU-Budget wird in den nächsten Monaten Thema in der Europäischen Union sein. Wir werden Nachhaltigkeitsziele nur dann erreichen, wenn wir alle Faktoren bestmöglich ausstatten. Daher ist es wahnwitzig, wenn man glaubt, Gelder für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union streichen zu können, denn mit diesen Geldern nehmen wir der europäischen Bevölkerung letztendlich die Möglichkeit, ihre Klimaziele zu erreichen, und sorgen auch noch durch einen Negativsaldo in Übersee für Umweltverschmutzung und Klimazerstörung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.29


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.


13.29.58

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Geschätzte Damen und Herren! Ich darf neuerlich zu einem Thema sprechen, das mir persönlich sehr wichtig ist. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass ich diese Möglichkeit habe. Es geht um Mercosur. Die Verhandlungen der Europäischen Union mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argen­tinien, Paraguay und Uruguay befinden sich mittlerweile nach 31 Verhand­lungsrunden in der finalen Phase.

Die Mercosur-Staaten sind ohne Zweifel ein wichtiger Rohstofflieferant für die EU-Industrie. Beispielsweise sind 60 Prozent der landwirtschaftlichen Einfuhren aus dem Mercosur Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie und für die Viehwirtschaft. Die Ver­handlungen über ein Freihandelsabkommen umfassen aber weit mehr als den Bereich Agrarprodukte. Der geplante Abbau von Handelshemmnissen erstreckt sich auch auf Industriegüter und andere Waren.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 69

Für die Mercosur-Staaten ist die Europäische Union bereits jetzt weltweit der wichtigste Absatzmarkt. 85 Prozent der EU-Ausfuhren in den Mercosur unterliegen dem Zoll. Mercosur hat der EU angeboten, 93 Prozent seiner Warenpalette für den zollfreien Handel freizugeben. Allein der Abbau dieser Zölle würde den EU-Unternehmen Kosten in der Höhe von 4 Milliarden Euro ersparen. Der wechselseitige Abbau von Schutz­zöllen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Zusammenarbeit sind grundsätzlich zu begrüßen. Dazu braucht es allerdings keine Schiedsgerichte, keine Angleichung von Umwelt- und Sozialstandards und auch keine wechselseitige Öffnung kommunaler Ausschreibungen.

Zusammengefasst: Es braucht kein Freihandelsabkommen wie jenes, das aktuell verhandelt wird, sondern fairen und gerechten Handel.

Klar ist: Der Trend in Europa geht zu einer immer strengeren Lebensmittel­kennzeich­nung und zu einer laufenden Erhöhung der Produktqualität bei gleichzeitiger Regiona­lisierung, und das ist gut so. Das Mercosur-Freihandelsabkommen würde diesen Trend auf ganzer Linie unterlaufen.

Die EU verhandelt des Weiteren derzeit über punktuelle Schutzklauseln, wie Sie wissen, um die zu erwartenden negativen Effekte abzufedern. Wir sagen: Wozu? Warum nicht gleich die Verhandlungen aussetzen und über Alternativen nachdenken?

Ich sage Ihnen: Der Abbau sämtlicher Handelshemmnisse wird nicht kalkulierbare Fol­gen für den Standort Österreich haben. Hinzu kommt, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes – ganz aktuell, das sogenannte Achmea-Urteil – die gesamte Inves­titions­schutzgerichtsbarkeit massiv infrage stellt. Laut EuGH geht es da nicht mehr nur um die Einhaltung der Grundsätze des Binnenmarktes, vielmehr steht der angedachte Investorenschutz im Widerspruch zur Autonomie des Unionrechts, denn laut Urteil ist es Sache der obersten nationalen Gerichte und des EuGH, die volle Anwendung des Unionrechts, nämlich in allen Mitgliedstaaten, und den Schutz der Rechte des Einzel­nen sicherzustellen.

Es stellt sich nun die Frage, wie die österreichische Bundesregierung sich hierzu auf EU-Ebene verhalten wird. Im Rahmen einer Aussendung vom 21. März 2017 hat sich die damalige EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger noch klar für einen Abbruch der Verhandlungen mit den Mercosur-Ländern ausgesprochen.

Es gibt dazu auch einen relativ aktuellen Artikel in der „Kronen Zeitung“ vom 15.2.2018, und ich darf zitieren: Es wäre „die Unterzeichnung des für unsere heimischen Bauern bisher wohl schlimmsten Freihandelsabkommens“. Und: „‚[...] die Konkurrenz der Konzerne ist übermächtig‘, kritisieren Ministerin Elisabeth Köstinger, Bauernbund-Chef Strasser“.

Ich darf Sie deshalb auffordern, folgendem Antrag, den ich nun einbringen und vorle­sen werde, zuzustimmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhand­lungen über ein Handelsabkommen EU-Mercosur“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 70

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie die Bundes­ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus werden aufgefordert, einer Unterzeichnung des Abkommens mit Mercosur die Zustimmung zu verweigern.“

*****

Sie haben jetzt die Möglichkeit, hier Schritte zu setzen und diesem Entschließungs­antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Das ist ja noch gar nicht ausverhandelt! Da gibt’s noch nichts zu unterzeichnen!)

13.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Margreiter, GenossInnen

betreffend Verhandlungen über ein Handelsabkommen EU-Mercosur

eingebracht in der 15. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Verhandlungen und im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bericht des Umweltausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates (III-106/55 d.B.)

Begründung

Die Europäische Kommission verhandelt aktuell mit dem Mercosur, der südame­rikanischen Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, über ein Handelsabkommen. Die Verhandlungen begannen bereits 2000 und wurden immer wieder unterbrochen. Aktuell scheinen die Gespräche kurz vor dem Durchbruch zu stehen. Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass die EU angeboten hat, die im Abkommen vorgesehenen Einfuhrkontingente für Lebensmittel wie Rindfleisch und Zucker deutlich – tw. um mehr als ein Drittel – zu erhöhen. Die Schäden für die heimische Landwirtschaft wären erheblich.

Von verschiedensten Seiten wurden Bedenken gegen ein Abkommen mit dem Mercosur laut: Verbraucherschutzorganisationen protestierten genauso wie Land­wirt­schafts­vertreterInnen. Insbesondere in Hinblick auf die regelmäßig zu Tage tretenden groben hygienischen Mängel in der Lebensmittelproduktion mancher MERCOSUR-Staaten (Stichwort Gammelfleisch) wurde eine Gefahr für die hohen europäischen Lebens­mittelstandards erkannt. Die Vergiftung von Mensch und Natur durch Pestizide in der MERCOSUR-Landwirtschaft ist ein weiteres bekanntes Problem. Das Vorsorge­prinzip ist wiederum nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt.

Außerdem werden bei den Produktionstechniken in den genannten Staaten nicht nur die europäischen Standards deutlich unterschritten, sondern zur Gewinnung von Agrar­flächen auch verpönte Praktiken wie (Brand-)Rodungen, teilweise in Regenwäldern, angewandt. Gleichzeitig kommt es regelmäßig zu Berichten über Vertreibungen und Verletzung von Rechten der indigenen Bevölkerung.

Darüber hinaus ist ungeklärt, ob die demokratischen Mindestanforderungen an Han­delsabkommen eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass unsicher ist, ob der Nationalrat über das Abkommen abstimmen darf.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 71

Leider verfolgt die österreichische Bundesregierung in Hinblick auf MERCOSUR eine zustimmende Linie: während Landwirtschaftsministerin Köstinger zwar rhetorisch „vehementen Widerstand“ gegen das Abkommen medial verkündet, dann aber nichts tut, verlautbart Wirtschaftsministerin Schramböck sogar offen ihre Unterstützung für das Abkommen. Auch auf EU-Ebene ist bislang kein besonderer Widerstand Öster­reichs erkennbar. Und das obwohl davon auszugehen ist, dass die Unterzeichnung im Rat auf Grundlage eines „common accord“ getroffen wird, d.h. Österreich über ein Veto-Recht verfügt.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten es daher für erforderlich, der Bundes­regie­rung einen klaren Auftrag im Interesse unserer Standards und zum Schutz des länd­lichen Raums mitzugeben und stellen folgerichtig folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie die Bundes­ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus werden aufgefordert, einer Unterzeichnung des Abkommens mit MERCOSUR die Zustimmung zu verweigern.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.34.40

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Dieser heutige Bericht der Frau Bundesministerin zur Klima- und Umweltpolitik in Vorbereitung auf die Ratspräsidentschaft im zweiten Halb­jahr 2018 zeigt vieles auf, nämlich wichtige Punkte, die wir – Österreich, die Mitglieder der Bundesregierung, das Hohe Haus einbringen können und auch werden.

Es ist ein sehr ambitioniertes Arbeitsprogramm, es ist ein wichtiges Arbeitsprogramm in der Klima- und Umweltpolitik für ganz Europa.

Ich möchte auf Kollegen Feichtinger eingehen: Ganz ehrlich, was da zwergenhaft sein soll (Ruf bei der ÖVP: Er!), das obliegt der Beurteilung seiner Ausführungen, ein wenig seiner Darstellung und der Theatralik, die er hier an den Tag legt. Zwergenhaft waren seine Ausführungen hier am Rednerpult, aber nicht die Inhalte dieses Arbeits­pro­gramms, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Er ist leider nicht da, aber was die Inhalte betrifft, würde ich gern auf ein paar Punkte eingehen, und zwar zunächst auf die Nuklearenergie. Es ist ein Steckenpferd dieser Bundesregierung, explizit gegen Atomkraft und gegen Atommüll aufzutreten und auch diesbezüglich in Europa ein Zeichen zu setzen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Ein weiterer Punkt: Kreislaufwirtschaft und Abfallwirtschaft. Es sollen hier explizit Maß­nahmen gesetzt werden, die Auswirkungen auf Beschäftigung, Wirtschaft und Klima­politik haben werden. Da von zwergenhaft zu sprechen, ist eigentlich einer ehemaligen Regierungspartei, die damals vieles mitgetragen hat, nicht würdig. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 72

Naturschutz und Biodiversität: auch ein wichtiger Punkt für die kommende Rats­prä­sidentschaft, um, natürlich in Abstimmung mit der Kommission, Akzente und Zeichen zu setzen. Frau Bundesminister, da liegt es natürlich an uns, entsprechende Akzente zu setzen, und ich habe vollstes Vertrauen in Sie, dass Sie auch dementsprechend agieren werden.

Ich möchte ein paar Ziele zur Umsetzung der „EU-Biodiversitäts-Strategie 2011–2020“ erwähnen: die Hauptursache für Biodiversitätsverluste zu bekämpfen, Gefährdungen der Biodiversität und der Ökosystemleistungen zu reduzieren, die Umsetzung der bestehenden legislativen Vorgaben im Naturschutz zu forcieren, die Biodiversitätsziele in zentralen Politikbereichen zu verankern und so weiter.

Ein wesentlicher Punkt, den ich auch noch herausgreifen möchte und muss, ist natürlich das Wasser. Es ist ein wesentlicher Faktor, den wir uns als Bundesregierung und als Parlament herausnehmen, denn Wasser ist ein wichtiges Gut, das geschützt gehört. Dies werden wir während der Ratspräsidentschaft auf EU-Ebene – gemeinsam mit Ihnen – mit allen Maßnahmen und Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, vertreten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Noll: Was ist mit den Bienen?)

13.38


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.38.23

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich freue mich sehr, hier im Parlament heute über die Agenda meines Ressorts während der EU-Ratspräsidentschaft zu sprechen, die wir ab 1. Juli übernehmen werden. Es ist insofern für mich auch ganz besonders, da ich als Europaabgeordnete insgesamt rund 17 Ratspräsidentschaften miterlebt habe und mir somit natürlich auch der Verantwortung Österreichs in der Europäischen Union bewusst bin.

Wir stehen aber vor allem auch im Blickpunkt unserer europäischen Partner, weil es in dem Halbjahr unserer Ratspräsidentschaft extrem viele Vorhaben gibt, die vor der Europawahl 2019 noch fertiggestellt werden müssen. Unsere Ratspräsidentschaft steht vor allem deswegen unter sehr herausfordernden Vorzeichen, weil extrem große The­men vor uns liegen wie beispielsweise der Abschluss der Brexitverhandlungen oder eben auch die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen. Das alles sind natür­lich Diskussionen, die maßgeblich die Zukunft der Europäischen Union mitprägen werden.

Für mich als Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus liegen die großen Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Ener­giepolitik, Landwirtschaft und Fischerei sowie natürlich auch in der Kohäsionspolitik. Das gemeinsame Ziel über all diese Politikfelder hinweg ist die Umsetzung einer nachhaltigen Politik, wofür auch die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nötig ist, die uns eine wichtige Orientierung gibt.

Der Bereich Umwelt und Klima wird ein ganz zentraler Bereich unserer Arbeit im Rah­men der Ratspräsidentschaft sein, vor allem deswegen, weil ins zweite Halbjahr 2018 eben auch die COP 24 in Polen fallen wird. Unter österreichischem Vorsitz werden natürlich auf der einen Seite EU-Verhandlungsmandate festgelegt, auf der anderen Seite wissen wir, speziell durch die Ankündigung der USA, aus dem Pariser Klima­vertrag auszuscheiden, dass da sehr viele Herausforderungen auf uns zukommen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 73

werden, vor allem auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Umsetzung aller Ziele, insbesondere betreffend die Entwicklungsländer.

Der Umweltbereich wird vor allem durch Verhandlungen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Verkehr geprägt sein. Hier sind insbesondere das Dossier zu den CO2-Flottenzielen für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge sowie ein weiteres Dossier für schwere Nutzfahrzeuge, das die Kommission jetzt im Mai 2018 vorlegen wird, wichtig.

Aber auch der Bereich Abfallvermeidung wird für uns besonders wichtig werden. Bezüglich Kreislaufwirtschaft haben wir ja die Verhandlungen zu sechs Richtlinien im Abfallbereich kürzlich abschließen können. Als weitere Maßnahme dieses Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und auch der Plastikstrategie hat die Kommission für 2018 die Vorlage des Legislativvorschlages zu Einwegplastik und Meeresmüll angekündigt. Genau dieses Thema Plastik und Plastikvermeidung sehen wir als eine unserer ganz großen Prioritäten an.

Im Bereich Energie hat die EU-Kommission im November 2016 das Paket Saubere Energie für alle Europäer vorgelegt. Dabei handelt es sich eigentlich um das größte Energiepaket, das die Europäische Union jemals verhandelt hat, es ist ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung der Pariser Klimabeschlüsse, und es soll vor allem eben auch dieses gemeinsame Dach der Energieunion geschaffen werden. Die Vorschläge betreffen die Themen Energieeffizienz, Elektrizitätsbinnenmarkt, erneuerbare Energien und vor allem auch die Governance als Steuerungsrahmen für diese Energieunion. Wir streben unter unserer Ratspräsidentschaft den Abschluss aller noch verbleibenden Dossiers aus diesem Paket an.

Im Agrarbereich wird 2018 der Schwerpunkt auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrar­politik nach 2020 liegen. Basierend auf der Mitteilung zu Ernährung und Land­wirtschaft der Zukunft arbeitet die Kommission derzeit an den Legislativvorschlägen zu diesem Thema, die dann Ende Mai vorliegen werden. Der Vorschlag zur Verbesserung der EU-Lebensmittelversorgungskette soll im April vorgelegt werden; auch der wird eine ganz große Schwerpunktsetzung für unsere Ratspräsidentschaft darstellen. Ziel ist es natürlich, auch diese Dossiers so weit wie möglich voranzubringen. Eine der wich­tigsten Fragen wird natürlich auch die Finanzierung der künftigen Agrarpolitik sein, und dabei geht es uns speziell um die Frage, welches Agrarmodell der Zukunft wir in Europa haben wollen.

Die Schwerpunkte im Forstbereich betreffen die versuchte Wiederaufnahme der Ver­handlungen über eine Paneuropäische Waldkonvention sowie die Einleitung des Reviews der EU-Waldstrategie – auch sehr wichtige Themenbereiche, wenn es um die Erreichung der Klimaziele geht.

Genauso wie wir die Gemeinsame Agrarpolitik derzeit grundlegend überarbeiten, plant die EU-Kommission, Ende Mai auch einen Vorschlag für die Zukunft der Kohä­sionspolitik nach 2020 vorzulegen. Die Höhe der Mittel und die Verteilungsmecha­nismen werden im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegt, wir konzentrieren uns also auf die Verhandlungen zur thematischen Ausrichtung und vor allem auch zur techni­schen Abwicklung. Da ist es für uns ganz wichtig, eine effiziente Mittelverwendung auf der einen Seite und eine grundlegende Verwaltungsvereinfachung auf der anderen Seite durchzusetzen.

Das sind einmal die großen Linien unserer Ratspräsidentschaft. Es gibt natürlich noch eine Vielzahl von kleineren Dossiers, die auch sehr wichtig sein werden. Wir sind dabei, das sehr eng mit der EU-Kommission, den Kollegen im Rat und vor allem auch dem Europäischen Parlament abzustimmen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 74

Ich freue mich sehr, dass wir im Mai noch einmal eine ganz detaillierte Aussprache zu dem Ratsprogramm haben werden. Die geplanten Events, zum Beispiel die informellen Räte, die in Österreich stattfinden werden, und natürlich auch die inhaltliche Abstim­mung werden dabei ein Schwerpunkt sein. Uns als Bundesregierung ist es natürlich wichtig, speziell auch das Parlament und die Abgeordneten bestmöglich in die Arbeit für die Vorbereitungen der Ratspräsidentschaft miteinzubeziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.44


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner. – Bitte.


13.44.54

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ihr Bericht, Frau Bundesministerin, betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission ist, wenn man es sich genauer anschaut, eine durchwegs span­nende Lektüre, und zwar dann, wenn in sehr blumiger Sprache angeführt wird, welche Themen auf der europäischen, auf der EU-Ebene zu behandeln sind.

Was ich aber in diesem Bericht – das wurde von einem meiner Vorredner schon ange­sprochen – ganz klar vermisse, ist die österreichische Positionierung, und genau das wäre ja das spannende Element in diesem Bericht. Ich vermisse die Priorisierungen Österreichs im Bereich Umwelt- und Klimapolitik. Das ist deswegen sehr interessant – und zwar nicht nur für mich –, weil es sich hier um Umweltthemen, um Klimathemen handelt, die, Sie wissen es, während der Zeit der österreichischen Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2018 ausverhandelt und finalisiert werden sollten.

Was erwarte ich mir von solchen Berichten, die schließlich jeder Bundesminister und jede Bundesministerin dieses Landes beziehungsweise deren Beamte und Beamtinnen zu legen haben? – Ich erwarte mir von solchen Berichten, dass jeder in diesem Land, jeder Interessierte und jede Interessierte die österreichischen Positionen zu den jeweiligen Dossiers dort leicht findet, in diesem Fall eben zur Umwelt- und Klimapolitik. Das ist für mich Transparenz, wie ich sie von einer Ministerin und von einem Minis­terium erwarte.

Ein Thema, das in diesem Bericht ganz schnell ins Auge springt, ist das Thema nach­haltiges Europa. Auch da finde ich nicht wirklich klare, deutliche Positionierungen. Frau Bundesministerin! Was bedeutet Nachhaltigkeit für Sie? – Ich kann Ihnen sagen, was für mich Nachhaltigkeit bedeutet: dass man über das nächste Wahldatum hinausdenkt, länger als eine Legislaturperiode. Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, dass wir den folgenden, den künftigen Generationen unseren Planeten ebenso lebenswert hinterlas­sen, wie wir ihn vorgefunden haben, und es bedeutet für mich nicht zuletzt auch, dass Sie hier nicht ausschließlich die Interessen der Landwirtschaft, der Agrarindustrie nachhaltig absichern sollen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Meine Erfahrungen aus meiner Zeit als Gesundheitsministerin in diesem Land sind leider jene, dass sich in diesem Lande Ihr Ressort, das Landwirtschaftsressort – egal, um welche Themen es sich in der Vergangenheit gehandelt hat; die letzten waren Trinkwasser, Glyphosat, Tierseuchen –, immer zuerst um die Anliegen der Wirtschaft, der Agrarindustrie, der Landwirtschaft gekümmert hat. Die Themen Gesundheit und Umwelt sind meistens zweitrangig.

Mittlerweile, das wissen alle in diesem Land, ist Folgendes klar, und dessen sollten Sie sich auch bewusst sein: Umweltpolitik ist auch Gesundheitspolitik, denn eine gesunde Umwelt ist die wichtigste Ressource für ein gesundes Aufwachsen. Da muss man aber


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 75

früher ansetzen, nämlich beim Einsatz der Pestizide, bevor es zu einem Gesund­heits­thema wird, bevor Menschen zu Schaden kommen. Das ist für mich die Nachhaltigkeit, die ich mir auch von Ihrem Ressort erwarte.

Wie wichtig Ihnen Umweltpolitik ist, zeigt sich auch an dem heute vorgestellten Budget. So wurde von Ihrem Finanzminister, entgegen Ihrem eigenen ursprünglichen Entwurf zum Umweltförderungsgesetz, die Wichtigkeit der Förderung der Gewässerökologie im aktuellen Budget nicht berücksichtigt. Offenbar hat Ihr Finanzminister im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik mehr zu sagen als Sie.

Frau Bundesministerin, vergessen Sie nicht auf unsere Umwelt, vergessen Sie nicht auf die heutigen und künftigen Generationen! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

13.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


13.49.10

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um die Jahresvorschau des Nachhaltigkeitsministeriums für das Jahr 2018, und ich schließe mich der Kritik meiner Vorrednerin an: Wir haben da ein massives Problem.

Grundsätzlich haben wir im Umweltausschuss ausführliche Berichte vorgelegt bekom­men, mit Informationen dazu, was die EU alles vorhat – mit der Einschränkung: Wenn man dort keine Mehrheit findet, gibt es das halt nicht. Wie Österreich diese Ände­rungen beurteilt, dazu findet man in den Berichten kaum etwas. Was man weiß, ist, dass laut Regierungsprogramm der Umweltschutz eine gute Sache ist, während der Klimawandel eine böse Sache ist; man darf daher alles tun, um diesen zu vermeiden, außer Geld dafür in die Hand zu nehmen. Das eint uns mit einigen anderen Staaten, die sich allerdings weit außerhalb der Europäischen Union befinden und auch einen größeren Spardruck im Budget haben.

Die zweite – und das muss man wirklich sagen – Dreistigkeit in der Umweltpolitik ist, dass man uns heute glauben machen will, dass jetzt mit der neuen Regierung alles ganz anders ist und dass alles, was bisher war, ja nichts mit den handelnden Akteuren zu tun hat. Man muss ganz klar sagen, und das ist, glaube ich, uneingeschränkt so: Die letzten Jahre war die Umweltpolitik in der Geiselhaft des Bauernbundes. Egal wo und wie, es war der Bauernbund, der gesagt hat, was zu passieren hat.

Die Gelder – das liest man jetzt auch im neuen Budget – sollen für eine modernere Produktionsweise in der Landwirtschaft eingesetzt werden, damit dem Umweltschutz Genüge getan wird. Das funktioniert auf diese Art nicht. Dass Sie glauben, dass Sie damit durchkommen können, ist mir unbegreiflich!

Das, was Sie aber tatsächlich nicht machen, ist Ihre Arbeit, für die Sie auch gewählt worden sind. Wenn ich mir jetzt die Diskussion um die Emissionsreduktion anschaue: Da gab es ein gemeinsames europäisches Ziel aus dem Jahr 2014. Österreich weiß seit 2014, dass wir eine Strategie brauchen, um die entsprechenden Ziele erreichen zu können. Seit 2014 – wie gesagt: die Schreckensherrschaft des Bauernbundes – ist nichts passiert. Das ist aus meiner Sicht ganz klar. Minister Rupprechter hat das in seiner Schublade versteckt, und es ist nichts dabei herausgekommen.

Die Ministerin beruft sich auf einen Entwurf, den wir nicht kennen. Gleichzeitig ist es aber so, dass wir auch wissen, welche Maßnahmen wir in Angriff nehmen müssten. Wir müssten dafür Sorge tragen, dass es eine ordentliche thermische Sanierung gibt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 76

Das ist ein Riesenthema, durch das wir auch tatsächlich positive Wirtschaftseffekte hätten, aber das ist vor allem eine Frage des Budgets. Dieses wird Jahr für Jahr redu­ziert.

Wir wissen, dass wir im Bereich Verkehr – der macht ein Drittel aller Emissionen aus – weitgehende Maßnahmen ergreifen müssen, ob das jetzt der öffentliche Verkehr, die Elektromobilität oder Nachrüstungen sind. Da gibt es sehr viele Maßnahmen, sehr konkrete Maßnahmen, die man seit 2014 hätte treffen können. – Nichts davon ist geschehen – meistens unter Mitherrschaft der ÖVP.

Der letzte Punkt: das Thema Ölheizungen. Man wird es kaum glauben, aber Ölhei­zungen werden nach wie vor in Neubauten, in relativ neuen Bauten verwendet. Jetzt sagt man, das sind private Vereine, die das fördern. Auch das ist tatsächlich wieder eine Halbwahrheit, die man so nicht stehen lassen kann. Hinter den Vereinen steht die OMV, und ich behaupte, der Staat hat eine gewisse Möglichkeit, auf diese einzuwirken. Wir finanzieren uns selbst die Umweltverschmutzung, die wir dann mit unserem Steuergeld bekämpfen, und wundern uns, warum das Ganze nicht funktioniert. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz.)

Es gibt die Einladung von uns NEOS zur Kooperation und zum gemeinsamen inhalt­lichen Austausch für die besten Lösungen. Dafür muss aber das Umweltministerium zu einem echten Umweltministerium werden, und der Bauernbund muss etwas durch­läs­siger werden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei NEOS und Liste Pilz.)

13.53


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann. – Bitte.


13.53.25

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehbildschirmen! Wir bewegen uns in Riesenschritten auf die EU-Ratspräsidentschaft zu und haben hier den Bericht des Nachhaltigkeitsministeriums über das Arbeitsprogramm vorliegen. Ich möchte heute zwei Themen kommentieren.

Erstes Thema: Atomkraft. „Atomkraft ist keine Antwort auf den Klimawandel und diese Position wird Österreich auf allen Ebenen konsequent vertreten“, so steht es wort­wörtlich in der Jahresvorschau. Herr Kollege Rauch von der FPÖ, Sie haben das ja auch erwähnt, dass die Atomkraft ein wichtiger Schwerpunkt ist. Darüber gibt es in Österreich ja, Gott sei Dank, breiten gesellschaftlichen Konsens. Auf EU-Ebene aber hat sich die Staatengemeinschaft leider immer noch nicht auf einen Ausstieg aus der Atomkraft verständigen können, trotz Tschernobyl, trotz Fukushima. Dabei wäre es so einfach: Die EU streicht die exorbitanten Subventionen für die Atomenergie – und diese wird sofort unwirtschaftlich. Ein Beispiel: Das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C bekäme nach der Kommissionierung über 35 Jahre Subventionen in der Höhe von 170 Milliarden Euro aus der Tasche der Steuerzahler.

Ja, der Ausstieg aus der Atomsubvention erfordert eine Revision des Euratom-Vertra­ges. Und ja, genau das steht im Regierungsprogramm, nicht aber im vorliegenden Bericht. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, eine österreichische Position für den gesamteuro­päischen Ausstieg aus der Atomenergie einzunehmen? Wir als weltbekannte Antiatom­nation, wir können jetzt, wir müssen jetzt Akzente setzen. Wann, wenn nicht jetzt, da wir bald die EU-Ratspräsidentschaft innehaben? Wann, wenn nicht jetzt, wenn wir


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 77

Österreich als Energieinnovationsland präsentieren möchten? – Das steht übrigens auch im Regierungsprogramm festgeschrieben.

Wenn Atomkraft nicht die Antwort auf den Klimawandel ist, worüber ja hier im Raum Einigkeit herrscht, dann sind Energiesparen und erneuerbare Energien die Antwort; sie sind CO2-frei und günstig. Es ist nämlich ein Mythos, dass erneuerbare Energien teuer sind. In einem wirklich fairen Wettbewerb, mit Einrechnung der externen Kosten für CO2 und Atomrisiken und mit einer fairen Subventionspolitik hätte die Atomkraft schon längst keine Chance mehr. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Im heute dargelegten, präsentierten Budget gibt es leider auch nichts, was den Steuergeschenken für fossile Energieträger entgegenwirken würde. Weiterhin werden Heizöl, Erdgas und Kohle subventioniert.

In der EU brauchen wir für erneuerbare Energie ein Ausbauziel von 45 Prozent. Dieses Zwischenziel ist notwendig, um die Erde vor dem Klimakollaps zu bewahren. Ich habe Sie, Frau Bundesministerin Köstinger, im Umweltausschuss aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen. Im Umweltausschuss haben Sie sich noch für 35 Prozent erneuerbare Energien als Ziel auf EU-Ebene ausgesprochen, zwei Tage später, im Wirtschaftsausschuss, sind Sie zurückgerudert und haben gemeint, ein Dreier vor dem Ziel würde reichen.

Ich frage mich: Wer hat Sie da zurückgepfiffen? Wer sind die wirklich Mächtigen im Lande? – Wenn Sie sich, Frau Bundesministerin, nicht für dieses Ziel einsetzen, das wir auf EU-Ebene brauchen, um die Erderwärmung auf zwei Grad zu beschränken, dann sagen Sie auch, dass Sie es nicht tun, und dann sagen Sie auch gleich dazu, was das bedeutet! Ich glaube nämlich, dass sich viele hier im Raum der Tragweite des Klimawandels nicht bewusst sind.

Wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem kürzlich verstorbenen Astrophysiker Stephen Hawking, der uns gemahnt hat, dass sich unser Planet, wenn wir es nicht schaffen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu reduzieren, in einen brennenden Feuerball verwandeln wird.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Ich appelliere an Ihr Gewissen: Vergessen Sie jetzt einmal Ihre Parteizugehörigkeit! Bei diesem Thema, bei dem es wirklich um das Überleben der Menschheit geht, um die Zukunft unserer Kinder, die wir heute in die Welt setzen, ist parteipolitisches Kalkül wirklich nicht angebracht. Wir müssen an einem Strang ziehen.

Ein zweites Thema spreche ich noch kurz an: Mikroplastik. Im Bericht steht, dass sich Österreich für einen Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik einsetzen wird. Ich habe einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, dieser wurde im Um­weltausschuss abgelehnt. Wie ist diesbezüglich die österreichische Positionierung? – Frau Bundesministerin, Sie meinten, Sie bevorzugen eine gesamteuropäische Lösung. Das kennen wir: Daheim lauthals Sachen fordern und sich an der EU abputzen, wenn nichts passiert. Deshalb warten wir ja seit Jahren auf eine europaweite Finanz­trans­aktionssteuer und andere wichtige Reformen. Bei Mikroplastik kann ja von einem öster­reichischen Alleingang gar keine Rede mehr sein: Großbritannien hat Mikroplastik längst verboten, Schweden auch. Sie haben diese Länder im Ausschuss auch als Vor­bilder gerühmt. Österreich wäre bei diesem Thema gar nicht das erste Land, sondern ausnahmsweise einmal Vorreiter. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

13.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 78

13.59.22

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Der Bericht über Nachhal­tigkeit und Tourismus ist meiner Meinung nach ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz und zur effizienten Nutzung von Ressourcen und Energie. Wir haben es heute schon gehört: Wir verfolgen in Österreich das Modell der ökosozialen Marktwirtschaft, und das ist ein ganzheitliches Modell, es sieht auf der einen Seite die Nachhaltigkeit, die ökologische Situation, aber auf der anderen Seite auch die sozialen und ökonomischen Aspekte vereint. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

In der Zeit des Ratsvorsitzes Österreichs wird das Klimaabkommen näher definiert, und da haben wir als Österreich die Chance, entscheidende Punkte anzusprechen. So können wir beispielsweise das Ziel einer CO2-Reduktion um 40 Prozent bis 2030 einbringen.

Wir in Österreich sind Vorreiter, denn wir haben im Bereich Strom einen Anteil von 70 Prozent, der durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird, und damit sind wir europaweit wirklich vorne. Es ist das Ziel dieser Bundesregierung, bis 2030 den Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern zu produzieren, die Energieeffizienz weiter zu steigern, aber auch den Bereich erneuerbare Energie generell weiter auszu­bauen.

Gestern war der Tag des Wassers, und das Wasser liegt uns auch ganz besonders am Herzen. So wird die Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität im Rahmen der EU-Präsidentschaft eine hohe Priorität haben. Wasser ist eine unserer kostbarsten Ressourcen und der Umgang damit eine der großen Herausforderungen des 21. Jahr­hunderts. Gerade wir als trinkwasserreiches Land Österreich müssen mit höchster Sorgfalt damit umgehen und darauf achten, dass die Gewässerqualität erhalten bleibt.

Auch die Themen Naturschutz, Biodiversität und Bioökonomie sind Gegenstand von zahlreichen Verhandlungen. Österreich wird daher eine Bioökonomiestrategie erar­bei­ten und die traditionell starke nachhaltige Nutzung biogener Ressourcen vorantrei­ben.

Es ist wichtig, Arten, Umwelt und Wasser wirksam zu schützen, und das leistet auch die Landwirtschaft, die heute schon so oft angeprangert worden ist, mit ihren Umwelt­programmen, mit dem Programm für biologische Landwirtschaft und dem Öpul-Pro­gramm. Unsere Bauern und Bäuerinnen leisten einen wirklich wertvollen Beitrag. Damit das auch in Zukunft noch möglich ist, müssen diese Programme auch weiter­geführt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Rauch.)

Ein wesentliches Thema ist die Problematik des Mikroplastiks. Diesbezüglich gibt es eine Strategie, und wie unsere Frau Minister schon gesagt hat, will sie während der Ratspräsidentschaft auch daran weiterarbeiten, die Reduktion der Kunststoffabfälle generell voranzutreiben. Österreich wird darüber hinaus schauen, dass wir gerade im Bereich des Abfallrecyclings ein ehrgeiziges Ziel weiterverfolgen.

Jetzt noch eine Anmerkung, da vorhin auch die Atomenergie angesprochen worden ist: Ich denke, Atomenergie ist keine Antwort beim Thema Nachhaltigkeit, sie ist keine Antwort beim Thema Klimawandel, und daher ist Österreich auch dagegen, dass es Beihilfen für Atomkraftwerke gibt, und auch dagegen, dass Atommüllendlager in Grenznähe errichtet werden.

Unsere Frau Bundesminister Köstinger legt bald eine Klimastrategie für Österreich vor, diese ist die Basis zur Erreichung der Klimaziele. Sie wird eine Reihe von klima­relevanten Maßnahmen beinhalten, die zukünftig für unsere Generationen greifen wer-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 79

den und von der in Zukunft auch unsere Jugend und die nächsten Generationen profitieren werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte.


14.04.01

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Es ist für mich eine große Ehre, dass ich heute zum ersten Mal das Wort an Sie richten darf.

Es geht in dem Bericht unter anderem um Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Europa; es ist dies ein Bericht, der ein sehr, sehr breites Spektrum abdeckt. Er reicht von kon­ventionellen Umweltschutzmaßnahmen über kritische Rohstoffe, über Kreislaufwirt­schaft bis hin zur Landwirtschaft, ja bis zum Tourismus. Ich meine, dass es ein sehr ambitionierter Bericht ist.

Schauen wir uns als Erstes die Landwirtschaft an: Bezüglich der Landwirtschaft wird es in der Zeit des österreichischen Ratsvorsitzes um intensive Verhandlungen gehen, wie die Förderung in Zukunft ausschauen soll. Vonseiten Österreichs werden wir sicher alles daransetzen, dass unsere Landwirtschaft entsprechend gefördert wird. Sie ist ein wesentlicher Träger auch des Umweltschutzes, und sie ist letztlich ein ganz unab­dingbarer Teil für die Pflege unserer Kulturlandschaft, womit auch wieder der Konnex zum Tourismus hergestellt ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein weiteres Stichwort, das auch schon gefallen ist, ist Bioökonomie, das heißt ein zuneh­mender Abschied von der Nutzung fossiler Ressourcen hin zur Nutzung nach­wachsender Ressourcen. Auch das ist etwas, was für Österreich ganz, ganz wichtig ist, und die Bundesregierung spricht sich auch dafür aus, dass eine eigene Bioökono­miestrategie für den Staat Österreich ausgearbeitet wird. Dazu passt auch die Forst­wirtschaft sehr, sehr gut. Ich sage ja, Forstwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, bei dem langfristiges Denken schon sehr, sehr lange existiert, und das ist natürlich auch in Zusammenhang mit den Klimazielen etwas extrem Wichtiges. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die entscheidende Herausforderung, vor der wir allerdings global stehen, sind natürlich der Klimawandel und die Erderwärmung, und das ambitionierte Ziel der EU, diese auf 1,5 Grad zu beschränken, bedarf natürlich ganz besonderer Anstrengungen. Inten­sivste Verhandlungen diesbezüglich, wie das erreicht werden kann, werden in die Zeit der österreichischen Ratspräsidentschaft fallen, und ich bin davon überzeugt, dass sich unsere Regierung da auch aktiv einbringen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Beginn dieses Berichts steht eine Prä­ambel mit der Überschrift: „Nachhaltiges Europa“, in der die ökosoziale Marktwirtschaft angesprochen wird. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Aspekt, denn Ökologie und Ökonomie sind keine Widersprüche, sondern Ökologie ist Ökonomie auf lange Sicht.

Der Bericht der Ministerin ist ambitioniert. Er deckt ein breites Spektrum ab, und er ist eine gute Grundlage für die Arbeit in diesem Jahr. Daher bitte ich Sie – der Weg ist weit, aber die Richtung stimmt –: Gehen wir den Weg gemeinsam! – Danke schön. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)

14.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 80

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rädler zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.08.02

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Wenn man die heutige Debatte und die Debattenbeiträge der linken Reichshälfte verfolgt, dann merkt man: Das schließt an das an, was wir in den letzten Wochen erlebt haben (Abg. Drozda: Ja, weil wir ...!), nämlich die Inhaltsleere der Opposition und dass wir uns nur mehr mit Verboten beschäftigen: mit Rauchverbot, mit dem Verbot von Dieselfahrzeugen – vielleicht kommt noch ein Denkverbot. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Wir haben heute auch Beiträge gehört, die aus dem tiefsten Sozialismus stammen, wie jener der Kollegin Margreiter, die heute hier Verschwörungstheorien vorgetragen hat, und Kollege Feichtinger hat nach 93 Tagen eine Bilanz der Bundesregierung ein­gefordert. Ich erinnere mich noch an Zeiten unter Bundeskanzler Faymann, als man gesagt hat, man soll ihm einmal 100 Tage Zeit geben. – Das alles hat man vergessen.

Denken wir nach vorne! Wir haben große Herausforderungen zu bewältigen. Die Gemeinsame Agrarpolitik wurde heute angesprochen, da kommt einiges auf uns zu! Das wird auch im Tourismusbereich seinen Niederschlag finden, Herr Kollege Schellhorn: 2 Milliarden Euro an Investitionen im Agrarbereich durch Fördermittel, die gekürzt werden sollen, die Bedrohung von 160 000 Familienbetrieben. Der Konnex, der heute von unserem Herrn Finanzminister Löger bei der Budgetrede hergestellt wurde, nämlich dass eine funktionierende Landwirtschaft die Basis für einen funktionierenden Tourismus ist, ist hier berechtigt.

Sie wissen das ganz genau: 45 Milliarden Euro Wertschöpfung im Tourismusbereich bedeuten nicht nur Leben im ländlichen Raum, sondern bedeuten auch Arbeit im ländlichen Raum. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es gibt 270 000 Beschäftigte im Tourismusbereich, davon sind 10 000 Lehrlinge, das sollte man nicht vergessen! Das ist ein arbeitsmarktpolitischer Faktor in unserem Land, der nicht zu unterschätzen ist.

Und wenn wir jetzt noch weiter vorausblicken, welche zukunftsorientierten Maßnahmen notwendig sind – Frau Abgeordnete Rendi-Wagner war die Einzige von dieser (in Richtung SPÖ weisend) Seite, die in ihrem Debattenbeitrag die Nachhaltigkeit ange­sprochen hat –, diese Nachhaltigkeit, die wir im Energiebereich brauchen, so muss man sagen: In Niederösterreich erzeugen wir 100 Prozent unseres Stroms aus er­neuer­barer Energie, bundesweit sind es nur 70 Prozent. Da ist Luft nach oben, da haben wir noch einiges zu tun.

Oder denken wir auch noch an die abgasfreie Zukunft im Automobilbereich! Letzt­endlich gibt es derzeit nur 7 000 Elektrofahrzeuge in Österreich. Elektromobilität ist eine Frage der Zukunft! Jetzt kann man sagen, Niederösterreich ist wieder Vorreiter: Wir haben 4 000 Elektrofahrzeuge. Wir fördern das, wir haben eine Strategie in diesem Bereich.

Ich möchte zum Abschluss hier eines festhalten: Entfernen wir uns von der Diskussion der letzten Tage und Wochen, nämlich in Verboten zu denken, denken wir in Ge­boten! – Umweltschutz ist ein Gebot der Zukunft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.11

14.11.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 81

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, den vorliegenden Bericht III-106 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die den Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das erfolgt mehrheitlich. Angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhandlungen über ein Handelsabkommen EU-Mercosur“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

14.12.348. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Bürgerinitiative (27/BI): „die ökolo­gische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Öster­reich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“ (56 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Bürgerinitiative (6/BI): „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllent­sorgung – Anti-Wegwerf-Gesetz“ (57 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren, wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, über welche die Debatte unter einem durch­geführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Robert Laimer das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeord­neter.


14.13.26

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Umweltschutz, insbesondere Klimaschutz, bedeutet Schutz der Menschheit, Schutz der Folgegenerationen. Wir als Politiker und Politike­rinnen werden einmal daran gemessen werden, wie wir mit vorhandenen Ressourcen umgehen und welche Prozesse wir einleiten, um das Leben auf unserem Planeten in hoher Qualität zu erhalten und zu schützen.

Die zu behandelnden Bürgerinitiativen betreffend Energiewende beziehungsweise Lebens­mittelverschwendung, also Wegwerfgesellschaft, sind von hohem gesamtge­sell­schaftlichem Interesse und haben politische Priorität. Eine Anhörung der Initiatoren der gegenständlichen Bürgerinitiative ist in einer liberalen Demokratie von großer Bedeutung. Auch wenn nicht alle Forderungen wie Müllwächter oder auch das Recht auf Zugang zu Müllcontainern in der vorgeschlagenen Fassung umsetzbar sind, sind meiner Meinung nach Gespräche darüber zu vertiefen. Diese Anhörung engagierter Bürger hat leider nicht stattgefunden und wurde von den Regierungsparteien nicht ermöglicht.

Geschätzte Damen und Herren, die fortschreitende Klimaerwärmung und die katastro­phalen Folgen für unsere Welt sind nur durch konsequente Handlungen aufzuhalten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 82

beziehungsweise abzuschwächen. Wir haben es in der Hand, wie wir mit unserer Welt umgehen und wie sich die weitere Entwicklung auf die Menschheit und alle Lebewesen auswirkt.

Österreich kann sich die Energiewende zunutze machen und noch mehr in Forschung und Entwicklung investieren, damit wir als globaler Vorreiter in diesem Zukunfts­politikfeld agieren. Nutzen wir gemeinsam die digitale Revolution für eine ökologisch und sozial verträgliche Welt in einem Umfeld, das den Bereich der Ressourcen­ver­schwendung verlässt und in eine ressourcenschonende und bereicherndere Welt eintaucht!

In Bezug auf Mobilität, Strom und Wärme sind Verhaltensänderungen unabdingbar, um die Wende umzusetzen und die Klimaziele zu erreichen. Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden sind fehl am Platz, genauso wie das Freikaufen von Umweltsünden. Das wäre besonders fatal für ein Land wie Österreich, das international nicht nur für seine kulturellen Einrichtungen, sondern vor allem als Alpenrepublik mit unberührter Natur und mit einem riesigen Reservoir an Wasser anerkannt und respektiert ist.

Die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung harrt ihrer Umsetzung, genauso wie die Einhaltung der Aarhus-Konvention, die bereits vor 13 Jahren ratifiziert wurde, um den BürgerInnen einen transparenten Zugang zu Informationen in Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltverfahren zu ermöglichen. Da zu vertagen ist nicht angebracht, sondern angesagt ist vielmehr, eine aufrichtige Partizipation in Umweltfragen für Bürger zu ermöglichen.

Die Pariser Klimaverträge aus dem Jahr 2015 sind ein Meilenstein globaler Umwelt­politik. Wir alle hier im Hohen Haus tragen höchste Verantwortung, dass wir ihre Ziele auch fristgerecht erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

14.16


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Gödl zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.17.00

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich möchte, bevor ich auf das Thema eingehe, ganz kurz auf Herrn Feichtinger, den Umweltsprecher der SPÖ replizieren, und schon Folgendes klarstellen: Sie, Frau Minister, sind, glaube ich, ganze fünf Stunden im Ausschuss gesessen und sind zu allen Themen Rede und Antwort gestanden, und du, Herr Umweltsprecher der SPÖ, hast das auch noch ausdrücklich gewürdigt. Daher habe ich es umso sonderbarer gefunden, dass du jetzt hier im Plenum eine derart kritische und negative Stellungnahme dazu abgegeben hast. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass sich unsere Frau Minister intensivst mit den Themen des Umweltschutzes, des Klimaschutzes befasst und im Rahmen des Umweltausschusses auch ganz deutlich ihre Kompetenz gezeigt hat – aber nun zum aktuellen Tagesordnungspunkt.

Ich glaube, wir behandeln hier zum ersten Mal in dieser Gesetzgebungsperiode eine parlamentarische Bürgerinitiative, und ich möchte vor Eingang in das Thema einfach dieses Instrument an sich herausstreichen, auch für die Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen. Es gibt diese Form der Bürgerbeteiligung, dass sich Menschen aus der Bevölkerung zusammentun, ein gemeinsames Anliegen formulieren und dieses mit Unterschriften versehen hier ins Plenum bringen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 83

In Summe haben bei dieser ersten Bürgerinitiative – Thema ist „die ökologische Aus­richtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich“ –, die wir jetzt behandeln, immerhin 3 200 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben und die Anliegen, die ihnen wichtig sind, damit ins Parlament gebracht. Sehr erfreulich ist auch der Text, den diese parlamentarische Bürgerinitiative eingereicht hat, und das beweist auch, dass diese Regierung, aber vor allem auch die Regierungen zuvor – das Umwelt­ressort war ja eigentlich in letzter Zeit, in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer in ÖVP-Hand – sehr erfolgreich gearbeitet haben. Der erste Satz lautet nämlich folgen­dermaßen: 

„Der Nationalrat wird ersucht, die bisher sehr erfolgreiche Klima- und Energiepolitik der Republik Österreich unter vermehrter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte fortzuführen.“

Es wird also ausdrücklich von einer erfolgreichen Politik ausgegangen – und das ist auch so. Ich glaube, wenn wir einen Blick in unser Regierungsprogramm werfen, dann müssen wir sagen, das ist Zuversicht, das ist Zukunft, was wir hier vorhaben, nämlich auf diesem Fundament einer guten Umweltpolitik aufzubauen. Und die Anliegen, die diese Bürgerinitiative an uns heranträgt, nämlich zum Beispiel Vorrang für Energie­effizienzmaßnahmen oder auch die Überarbeitung des bestehenden Fördersystems, ja, diese Anliegen nehmen wir natürlich sehr ernst und sie werden selbstverständlich auch Eingang in unsere Beratungen der nächsten Zeit finden.

Die VorrednerInnen meiner Fraktion haben mehrmals das Thema Nachhaltigkeit und vor allem auch die ökosoziale Marktwirtschaft angesprochen. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Ja, es ist ein Markenzeichen der Volkspartei und ganz besonders auch der neuen Volkspartei, dass wir im Rahmen der Umwelt- und Zu­kunftspolitik diese ökosoziale Marktwirtschaft, die Joschi Riegler – Joschi Riegler war 1990 Vizekanzler dieser Republik – seinerzeit begründet hat, konsequent weiter­betreiben. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Jede ökologische Maßnahme muss natürlich im sogenannten Nachhaltigkeitsdreieck eingebettet sein, nämlich auch eine Über­prüfung der sozialen Verträglichkeit und der ökonomischen Vertretbarkeit beinhalten. Und nur, wenn bei diesem Dreieck alle Seiten gleich lang sind, nämlich die Ökologie, die Ökonomie und die sozialen Aspekte, nur dann werden sie auch erfolgreich sein.

Frau Kollegin Bißmann von der Liste Pilz, im Regierungsprogramm steht, dass wir uns ganz klar zu einem vollständigen Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke bekennen. (Abg. Bißmann: Das steht nicht im Bericht!) Das ist kein Weg von heute auf morgen, das weiß ich. Selbst in unmittelbarer Nähe von dort, wo ich herkomme, in Graz-Umgebung, haben wir ein Gaskraftwerk, haben wir auch ein Kohlekraftwerk laufen, aber die mittelfristige Zukunft muss es sein, die Energie, die wir brauchen, mit rein ökologischen Brennstoffen, mit ökologischen Mitteleinsätzen zu substituieren.

Wir dürfen die soziale Absicherung auch im Sinne dieser Bürgerinitiative, die wir hier behandeln, nicht aus den Augen verlieren. Ich glaube, das habe ich jetzt ohnedies schon erklärt.

In allen Politikfeldern, aber ganz besonders in der Umweltpolitik hängt der Erfolg davon ab, ob wir die Breite erreichen, ob es uns gelingt, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, dass jede Einzelne, jeder Einzelne ihren oder seinen Beitrag zu einem besseren Umwelt- und Klimaschutz leistet. Diese Bürgerinitiative zur ökolo­gischen Ausrichtung unserer Energiewende ist so ein Beispiel dafür, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die uns auf diesem Weg unterstützen und bestärken wollen. Daher bitte ich auch Sie von der Opposition: Gehen Sie diesen konsequenten Weg, den wir eingeschlagen haben, den wir jetzt mit unserer neuen Umweltministerin


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 84

weitergehen werden, mit uns und unterstützen Sie uns dabei! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bißmann. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


14.22.36

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! In dieser Debatte geht es um Petitionen und Bürgerinitiativen, konkret um zwei Bürgerinitiativen: „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Men­schen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“ und „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung – Anti-Wegwerf-Gesetz“. – Vielen herzlichen Dank an die Initiatoren dieser Initiativen, für die vielen Stunden an ehrenamtlicher Arbeit, damit Sie diese hier einbringen konnten!

Wie viele hier im Saal wissen eigentlich, dass das Petitionsrecht ein Relikt aus der Kaiser­zeit, aus der Monarchie ist? Seit der Verabschiedung des Staatsgrund­ge­setzes 1867 konnte jeder Mann und übrigens auch jede Frau, von der Kammerzofe bis zum Fürsten, um Audienz bei Kaiser Franz Joseph persönlich ansuchen. Wenn der Bittsteller oder die Bittstellerin dann dem Kaiser gegenüberstand und eine Petition vorbrachte, dauerte der Empfang aber nur 3 Minuten, weil die Antwort vorher schon festgelegt wurde.

Das erinnert irgendwie auch an die heute noch gängige Praxis hier im Parlament. Wir haben in der parlamentarischen Demokratie den Zugang zu Macht und Gesetzgebung weiterentwickelt und der niederschwelligste Zugang ist die parlamentarische Bürger­initiative, wo 500 Unterschriften erforderlich sind, damit ein Anliegen im Parlament ein­gebracht werden kann. Das ist eine sehr gute Möglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger, um mit uns in Dialog zu treten und Zugang zu Macht und Gesetzgebung zu erhalten.

Was ich im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen und im Umweltausschuss erleben durfte, hat mich aber schockiert, hat mich echt schockiert. Die Bürgerinitiative zum Anti-Wegwerf-Gesetz, mit 8 000 Unterschriften, wurde im Oktober 2014 einge­bracht. Das Parlament hat fast vier Jahre gebraucht, um sich damit zu beschäftigen. Ich habe echt gedacht, mein Schwein pfeift. Das Wort beschäftigen ist eigentlich zu hoch gegriffen, denn eigentlich haben wir gar nichts gemacht. Ohne eine inhaltliche Diskussion, ohne auch nur Worte zum Inhalt der Bürgerinitiative zu verlieren, wan­der­ten bürgerliches Engagement und Herzblut auf Nimmerwiedersehen vom Petitionsaus­schuss in den Umweltausschuss, haben unterwegs noch ein paar kurze Stellungnah­men von Ministerien eingesammelt, um dann hier von uns Abgeordneten gnädiger­weise noch einmal debattiert zu werden – von uns Abgeordneten, die Initiatoren von Bürgerinitiativen haben nämlich immer noch kein Rederecht hier. Das Rederecht für Initiatoren ist übrigens ein Reformvorschlag des Kollegen Michael Bernhard von den NEOS. Ich hoffe, er wird eines Tages verwirklicht werden. Da hat sich anno dazumal sogar der Kaiser mehr Zeit genommen, den BürgerInnen zuzuhören. (Abg. Neubauer: Sie wissen aber schon, dass wir eine repräsentative Demokratie haben!)

Wir von der Liste Pilz nehmen lebendigen Parlamentarismus sehr ernst, im Gegensatz zur Wendehals-FPÖ (Abg. Zanger: Was ist mit dir los?) nehmen wir auch den Wunsch der Bevölkerung nach mehr direkter Demokratie und Mitbestimmung ernst. Unser Listengründer Peter Pilz hat hier schon 1986 einen Antrag zur Einführung der direkten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 85

Demokratie eingebracht. (Abg. Steger: Es gibt die direkte Demokratie! Wenn, dann muss man sie nicht einführen, sondern weiterentwickeln! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) Und genau da schlagen wir den Bogen zu Bürgerinitiativen und auch zu Volksbegehren, wie dem Raucher- und dem Frauenvolksbegehren. Ich will den Initiatoren das Recht einräumen, ihre Vorschläge ab einer bestimmten Anzahl von Unterschriften vor den eigentlichen Souverän des Landes, vor das Volk, zu bringen, und zwar per verbindlicher Volksabstimmung. (Abg. Zanger: Können wir einmal Haare tauschen?)

Über kurz oder lang führt an der direkten Demokratie kein Weg vorbei, der Zeitgeist schreit danach, die Bevölkerung ist bereit, das zeigen repräsentative Umfragen. (Abg. Neubauer: Was Sie nicht alles wissen! – Abg. Steger: Sie sollten sich ein bisschen besser informieren!) Es geht nur mehr um das Wie und Wann. Welches Modell wir genau entwickeln und wie wir den Vorbehalten und Bedenken betreffend die direkte Demokratie begegnen, das können, das müssen wir noch eingehend diskutieren. Wir brauchen ja nur die Ergebnisse der Demokratie-Enquete aus der Schublade zu holen, die die vergangene Regierung schändlicherweise dort hat verschwinden lassen.

Liebe FPÖ, Sie haben sich die direkte Demokratie ja erfolgreich von der ÖVP aus dem Regierungsprogramm rausverhandeln lassen. (Abg. Kassegger: Haben Sie es gelesen?) Das, was im Jahr 2022 eingeführt werden wird, ist nicht mehr als ein Anschein einer direkten Demokratie. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Schimanek: Frau Kollegin, bitte bleiben Sie bei der Wahrheit! – Abg. Höbart: Sie wissen schon, dass das Demokratiepaket von den Grünen ...!)

Lassen Sie uns doch die Zeit bis dahin nutzen, die Bürgerinnen und Bürger mehr ein­zu­beziehen und die direkte Demokratie breit zu debattieren. Ein Hoffnungsschimmer hier im Parlament ist die neu gegründete Stabsstelle für Crowdsourcing, vielleicht entstehen ja dort funktionierende Ansätze für mehr Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.

Ich prophezeie Ihnen ganz grundsätzlich: Nicht die sogenannten Eliten werden dieses Land reformieren und ins 21. Jahrhundert heben, nicht Sie und Ihre Sponsoren. Die Reform wird von unten kommen, von der Zivilgesellschaft und deren wenigen Ver­bündeten im Parlament, die hoffentlich mehr werden. So eine will ich sein, und auch meine FraktionskollegInnen sind dafür. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Neubauer: Sind Sie es, die das Parlament für den Herrn Pilz verlassen muss?)

14.28


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Riemer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


14.28.25

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­ter! Ja, Frau Kollegin, schön, dass es Sie gibt, auch im Umweltausschuss war es schön, mit Ihnen zu diskutieren. Ich glaube, wir alle, die hier im Parlament sind, neh­men unseren Job ernst. Ich glaube, Sie haben das auch sehr positiv so vermerkt, auch die Freiheitlichen nehmen ihre Arbeit sehr ernst.

Bürgerinitiativen sind etwas, das man sehr ernst nehmen muss. Ich möchte hier zur Bürgerinitiative betreffend „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung – Anti-Wegwerf-Gesetz“ Stellung nehmen. Na ja, das passt auch in die vorösterliche Zeit, denn wir wissen, es ist ja Fastenzeit. Ob aus religiösen Gründen, aus rituellen Anlässen oder aus gesundheitlichen, ein jeder fastet. Was passiert dann höchstwahrscheinlich am Karsamstag? – Dann wird man ver­suchen, das, was man gefastet hat, mit dem entsprechenden Essen wiedergut­zu-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 86

machen. Was übrig bleibt – das kann man sich dann am Dienstag anschauen –, das sind Müllberge entsorgter Lebensmittel, und darum geht es in dieser Initiative.

Ich komme noch aus einer Zeit, in der man, wenn man ein Butterbrot oder ein Schmalzbrot hätte wegwerfen wollen, von der Mutter ein Liebestatscherl bekommen hätte. Ich weiß nicht, ob es das heute noch gibt. Lebensmittel waren zu meiner Zeit immer etwas Heiliges, und eine Mindestrentnerin hat nicht gar so viel gehabt.

Zurück zur Initiative: Sie will die Verpflichtung der Supermärkte zur Abgabe unver­käuflicher Ware an die Zivilgesellschaft. An und für sich ist das ein sehr ambitioniertes Denken, auch ein notwendiges Denken, weil es uns ja in eine Vielzahl von Themen hineinbringt. Es geht um die Lebensmittelverschwendung; 1,3 Milliarden Tonnen Le­bens­mittel, schätzt man, werden weltweit pro Jahr vernichtet. Das bedeutet in weiterer Folge für die Europäische Union, dass 173 Kilogramm Lebensmittel pro EU-Bürger weggeworfen werden, und das bedeutet, dass 30 Prozent in der Landwirtschaft und bei den Produzenten im Müll landen, 12 Prozent in der Gastronomie und 5 Prozent im Handel. Österreich selbst verzeichnet 760 000 Tonnen Lebensmittelabfälle und ‑verluste pro Jahr! – Ich denke, das ist auch ein Ausrufezeichen wert, und man sollte über diese Thematik nicht heute oder morgen, sondern eigentlich öfter diskutieren.

40 Kilo Lebensmittel landen in Österreich pro Supermarkt täglich in der Tonne. Was bedeutet das? – Das bedeutet natürlich auch für die Umwelt eine riesige Katastrophe. Österreich liegt ja, was den Fleischkonsum betrifft, an erster Stelle in Europa und ist mit 100 Kilo pro Jahr – das ist gar nicht so wenig – auch weltweit ganz vorne. Das bedeutet aber auch, dass man weiterdenken muss, um das Ökologische zu betrachten: 100 Kilo Fleisch – pro Kilo Fleisch werden je nach Tierart und Haltungsform ungefähr 6 bis 16 Kilogramm Futtermittel gebraucht. Das muss man sich vorstellen!

Oder Fisch: Bei der Fischerei gehen 38 Millionen Tonnen Beifang, also 40 Prozent des weltweiten Fischfangs, wieder zurück ins Meer – leidende Tiere, sterbende Tiere. Österreich importiert 95 Prozent seiner Fische. (Abg. Vogl: Was tut ihr jetzt dagegen?)

Eine wichtige Sache dieser Petition ist, sogenannte DumpsterInnen einzusetzen, also Damen und Herren, die den Müll in Empfang nehmen, bevor er überhaupt in die Tonne kommt. Sie wollen mit den Supermarktketten kurzgeschlossen werden, denn das Ziel ist wiederum, dass alles, was essbar ist, diesen Müllwächtern übergeben wird. Men­schen in ungünstigen Lebensbedingungen wird in der Folge der Gratisbezug der Waren ermöglicht und ein Sprungbrett in ein neues, stabileres Lebensumfeld gegeben. Das ist also eine sehr gute Sache.

Ein Punkt ist auch, Menschen in ungünstigen Lebensbedingungen über soziokratische Selbstorganisation in gemeinnützigen Vereinen Hilfe zur Warenverteilung zu bieten. Ihnen schwebt eine Idee vor, die im Prinzip an ein Projekt in Belgien, und zwar in der Stadt Herstal in Wallonien, angelehnt ist. Dort wurden, erstmalig gesetzlich verankert, Supermärkte verpflichtet, genießbare Lebensmittel an karikative Einrichtungen weiter­zugeben. Das ist auch eine gute Geschichte. So etwas Ähnliches wird auch für Öster­reich gefordert. In Frankreich gibt es das schon, dass Supermärkte mit Verkaufsflächen von mindestens 400 Quadratmetern gesetzlich dazu verpflichtet werden, Lebensmittel, die nicht verkauft wurden, entsprechenden karikativen Einrichtungen zu geben.

Auch Österreich hat etwas geleistet: Österreich bekennt sich – das wurde im Vorjahr vom Bundesminister verabschiedet – zum Ziel der UN-Agenda 2030. Damit hat man gesagt, man möchte der Lebensmittelwegwerfmentalität entgegenwirken und bis 2030 zum einen im Handel, aber zum anderen auch in den Haushalten die Lebens­mittel­abfälle auf 50 Prozent reduzieren. Diese Vereinbarung wurde von Andrä Rupprechter gemeinsam mit den führenden österreichischen Lebensmittelhandelsunternehmen unterschrieben. In der Präambel wurde festgehalten, dass Lebensmittelketten, die sich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 87

verpflichtend einbringen, ein Logo mit der Aufschrift „Lebensmittel sind kostbar!“ bekom­men.

Das ist keine schlechte Geschichte, denn man muss sich vorstellen, die Angestellten werden zum einen dazu ausgebildet, zum anderen müssen sich die Lebensmittelketten zu Alternativmaßnahmen verpflichten, zum Beispiel Waren mit knapper oder über­schrittener Mindesthaltbarkeit vergünstigt abzugeben oder das Frischwarenangebot gegen Ladenschluss zu verringern. Das sind Punkte, die die Lebensmittelketten zu beachten haben, und das funktioniert ja in der Zwischenzeit. Wir alle sind schon gespannt: Im April dieses Jahres soll der erste Lebensmittelbericht hier präsentiert werden.

Wenn man schon über Lebensmittelwegwerfmentalität spricht: Das beginnt immer bei uns selbst, beim Konsumenten. Wir alle sind Konsumenten, und ich glaube, alle politisch Engagierten werden sich auch dafür einsetzen, ihrem Umfeld zu zeigen, dass Lebensmittel etwas Kostbares und Wertvolles sind. Wir als Vorbilder sollten mit einem entsprechend bescheidenen Lebenswandel auch in der Zivilbevölkerung voran­schreiten. Dazu passt auch das ambitionierte Programm der Bundesregierung.

Die Bundesregierung setzt sich für die Vision Null Abfall ein. Dazu kann ich hier aus vollem Herzen applaudieren. Es geht dabei um forcierte Kooperationen, es geht um Entsorgung, es geht um Binnengewässer, es geht um Plastikmüll, ja, es geht in Wirklichkeit um den Schutz der Ökosysteme.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Walter Rauch, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nachhaltige Abfallwirtschaftspolitik und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, weiterhin Maß­nahmen zu ergreifen, die eine nachhaltige Abfallwirtschaftspolitik sowie die Vermei­dung von Lebensmittelabfällen zum Ziel haben.“

*****

Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Walter Rauch, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Nachhaltige Abfallwirtschaftspolitik und nachhaltiger Umgang mit Lebens­mitteln“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Umweltausschusses über die Bürgerinitiative (6/BI): "Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivil­gesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz" (57 d.B.) in der 15. Sitzung des Nationalrates am 21.03.2018, XXVI. GP.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 88

Österreich ist beim Recyceln von Hausmüll im internationalen Vergleich zwar Spitzen­reiter, jedoch wächst das Gesamtvolumen an Abfall stetig an. Das zeigt auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP).

Ein wichtiger Bestandteil des BAWP ist die Abfallvermeidung, welche auf eine Entkop­pelung des Wirtschaftswachstums von den mit der Abfallerzeugung verbundenen Umweltauswirkungen abzielt.

Im Rahmen des BAWP werden nationale und internationale Maßnahmen zur Schaf­fung einer Kreislaufwirtschaft erarbeitet, durchgeführt und evaluiert. Diese Kreislauf­wirtschaft schafft eine neue Dimension für innovative Rohstoffpolitik. Die Bundesregie­rung setzt sich für die Vision „Null Abfall“ ein, verwirklicht die maximale Ausschöpfung des Potenzials eines jeden Produktes und Rohstoffes und möchte nachhaltigen Konsum fördern.

Einige Maßnahmen dazu sind:

•             die Entwicklung eines strategischen Maßnahmenplans für Umwelttechnologien sowie für die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft,

•             Forcierte Kooperation mit Handel, Gastronomie und Herstellern zur Reduktion von Einweggebinden,

•             Mehr Abfallvermeidung und Recycling sowie höhere Strafen bei unsach­gemäßer Entsorgung (illegalen Abfallexport unterbinden),

•             Verstärktes Engagement auf europäischer Ebene gegen Plastikverschmutzung in den Binnengewässern und Weltmeeren sowie die Forcierung des europaweiten Ausstiegs aus der Verwendung von Mikroplastik in diversen Produkten sowie

•             Forcierung von langlebigen, reparierbaren und wiederverwertbaren Produkten – Umsetzung der Ökodesignrichtlinie.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten im Interesse der Umwelt, einer nachhaltigen Abfallwirtschaftspolitik und eines nachhaltigen Umganges mit Lebensmitteln nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, weiterhin Maß­nahmen zu ergreifen, die eine nachhaltige Abfallwirtschaftspolitik sowie die Vermei­dung von Lebensmittelabfällen zum Ziel haben.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt und wird anschließend mitabgestimmt.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte schön.


14.36.57

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Bürgerinitiative „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich“.

Kollege Gödl hat vorhin einleitend gesagt, dass die Initiative den Eindruck erweckt, dass in Österreich derzeit alles erfolgreich unterwegs ist. Ich habe mich beim ge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 89

naueren Studium der Bürgerinitiative gefragt, wie er auf die Idee kommt. Diese Bürgerinitiative – ich würde das gerne kurz auch inhaltlich anbringen – fordert den Vorrang für Effizienzsteigerungen bei der Energieproduktion vor dem Ausbau neuer Kapazitäten, sie fordert, dass die Fördermittel wirkungsvoller eingesetzt werden sollen, dass Fördermittel für technologische Spitzenforschung in einem größeren Ausmaß zur Verfügung stehen sollen, dass eine Differenzierung der Förderung nach der Wertigkeit der Energie gemacht werden soll – das passiert derzeit noch nicht in ausreichendem Maß – sowie eine grundlegende Reform des Fördersystems, eine neue Festsetzung der Ökostromzuschläge.

Sie wünscht sich, dass Natur und Landschaft in Zukunft für die nächsten Generationen mehr geschont werden, dass geprüft wird, was bei der Windkraft sozusagen an Landschaft und Natur in einem Maß, in dem es vielleicht nicht notwendig wäre, zerstört wird und wie das verhindert werden könnte. Sie wünscht sich ein besseres Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz, sie übt Kritik an der Umweltverträglichkeitsprüfung für Windenergieanlagen, sie wünscht sich mehr Rechte für BürgerInnen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, und sie wünscht sich ein begleitendes Controlling.

All das hat unsere Umweltpolitik heute nicht zu bieten. Man muss ganz klar sagen, dass wir die Bürgerinitiative auf Initiative der NEOS – das war unser Vorschlag im Umweltausschuss – im Rahmen eines Hearings im Parlament hören wollten. Man hat sich als Bürgerinitiative die Mühe gemacht, mehrere Gesetzesvorschläge zu formu­lieren. Das ist nicht ohne, das sollte aus meiner Sicht auch im Diskurs gewürdigt werden. Ich halte den Vorschlag der Regierungsfraktionen – der mir bekannt ist –, das in Richtung Nachhaltigkeitsministerium weiterzugeben und dahin gehend zu unter­stützen, für gut, aber wesentlich sinnvoller wäre es, wenn wir als Hohes Haus in Zu­kunft unsere Aufgabe ernster nehmen und innerhalb des Nationalrates mit den Bürgerinitiativen die Diskussion und den Austausch suchen. So ist es viel zu wenig. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.39


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Schrott. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.39.25

Abgeordneter Dominik Schrott (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass ich heute hier meine erste Rede im Nationalrat halten darf.

Wir haben nur eine Welt, aber wenn wir so weiterleben, brauchen wir mehrere davon. Dieser oder ähnliche Sprüche sollen uns zum nachhaltigen Umgang mit unserer Welt mahnen. – Ja, dafür müssen wir wohl die eine oder andere Gewohnheit umstellen.

Ein gutes Beispiel dafür ist der Umgang mit unseren Lebensmitteln. In den letzten Jahren wurden schon einige Fortschritte bei der Vermeidung von Abfällen gemacht. Es ist aber noch einiges zu tun. Unser Ziel muss es sein, die Lebensmittelverschwendung bis zum Jahre 2030 zu halbieren. Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle unserer Bundesministerin Elli Köstinger, die sich mit diesem Thema bereits intensiv beschäftigt.

Der nachhaltige Umgang mit dem, was wir haben, ist aber auch eine finanzielle Frage. Genauso wie wir in unserer Familie mit unserem Geld umgehen müssen, müssen wir als Staat ordentlich haushalten. (Beifall bei der ÖVP.) Das von Finanzminister Löger vorgestellte Budget hat diesen notwendigen Weitblick. Es ist ein guter Start in eine neue Zukunft. Das Budget ist aber nicht nur nachhaltig, es gibt uns auch den nötigen Spielraum zur Absicherung. Damit meine ich insbesondere meine Heimat im Tiroler Oberland. Ich bin dankbar, dass dieses Budget ausreichend Mittel beinhaltet, um Hilfe


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 90

bei Katastrophen zu sichern. Diese Mittel sind absolut notwendig, um unseren alpinen Lebensraum ständig und nachhaltig zu sichern. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle darf ich insbesondere auch darauf hin­weisen, dass die alpine Region Tirol durch ihre touristischen Aktivitäten ganz ent­scheidend zum Erfolg dieser Republik beiträgt. Die Menschen in meiner Heimat steuern durch ihre tagtägliche Arbeit einen ordentlichen Teil der Einnahmen für unseren Staatshaushalt bei. Damit ist das Tiroler Oberland sozusagen ein Nettozahler nach Wien. Umso mehr gilt es, hier im Parlament darauf zu schauen, dass diese Region nachhaltig und stark unterstützt und gestärkt wird.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir im Tiroler Oberland haben einen wunder­schönen Lebensraum, und wir wissen mit diesem – auch im Bereich der Lebensmittel – sorgsam und nachhaltig umzugehen. Das heute hier vorliegende Budget gibt uns den notwendigen finanziellen Rahmen, damit auch die junge Generation im alpinen Lebensraum weiterhin gut leben und wirtschaften kann. Da auch uns die Meinung der Bürger extrem wichtig ist, möchten wir hierzu einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung der Anliegen der Bürgerinitiative zum Thema Energie­wende“

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, die Anliegen der Bürgerinitiative umfassend zu prüfen und diese gegebenenfalls in die Klima- und Energiestrategie einfließen zu lassen.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Manfred Hofinger, Petra Wagner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Prüfung der Anliegen der Bürgerinitiative zum Thema Energiewende

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8 – „Bürgerinitiative betreffend die ökolo­gische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur." (56 d.B.)

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erarbeitet zurzeit eine um­fassende Klima- und Energiestrategie, die unter anderem die Weiterentwicklung des österreichischen Energiesystems zum Bestand haben wird. Im Zuge der Ausarbeitung und anschließenden öffentlichen Diskussion werden auch von der Bürgerinitiative genannte Punkte behandelt und thematisiert.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 91

Das Anliegen der Bürgerinitiative, wie etwa die Wichtigkeit von Effizienzsteigerungen im System, wird von den unterzeichnenden Abgeordneten unterstützt. Es ist aber für die Mandatare von großer Bedeutung, dass die verschiedenen Möglichkeiten zur Erzeugung von erneuerbarer Energie nebeneinander Platz haben. Auch eine laufende Überprüfung der Wirksamkeit von geförderten Maßnahmen gegen den Klimawandel wird als sinnvoll erachtet. Viele der weiteren von der Initiative angeführten Punkte sind bereits im Modus der Überarbeitung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, die Anliegen der Bürgerinitiative umfassend zu prüfen und diese gegebenfalls in die Klima- und Ener­giestrategie einfließen zu lassen.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit zur Abstimmung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pewny. – Bitte schön.


14.42.56

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bei meiner heutigen ersten Rede darf ich auf die „Bürgerinitiative betreffend die ökologische Ausrichtung und die soziale Absiche­rung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“ eingehen, welche am 13. März im Zuge des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen wurde.

In Bezug auf die Bürgerinitiative darf ich festhalten, dass es diese mit dem Regie­rungswechsel nach immerhin über einem Jahr Wartezeit – seit November 2016 – nun doch sehr rasch in den Ausschuss und ins Plenum geschafft hat. Wir nehmen uns der Anliegen der Bevölkerung sehr wohl an – nicht so, wie man es von der Vorgän­ger­regierung gewohnt war, als Bürgerinitiativen oft jahrelang vertagt wurden. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schwarz.)

So wird Frau Bundesminister Köstinger die angeführten Punkte in ihrer Ausarbeitung der Klima- und Energiestrategie so weit wie nur möglich integrieren, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Umweltschutz ist auch Heimatschutz. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Deshalb setzen wir Freiheitlichen uns seit jeher für eine konsequente Umstellung der Energieversorgung auf heimische und erneuer­bare Ressourcen ein. Allgemein streben wir einen Naturschutz in einer Partnerschaft von Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft, Jagd und Fischerei an und sehen es als unsere Pflicht, die Artenvielfalt für unsere nachfolgenden Generationen zu erhalten.

Es ist uns gelungen, gemeinsam mit der ÖVP ein Regierungsprogramm auszuver­handeln, das dieser Maxime entspricht. Es ist mir aber auch wichtig, in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass viele Forderungen dieser Bürgerinitiative den Reformen, wie sie bereits im Regierungsprogramm vorgesehen sind, entsprechen. So hat die Bundesregierung nach intensiver Diskussion mit Experten sowie unter Kon­sultation von Stakeholdern die integrierte Klima- und Energiestrategie für die Er­reichung


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 92

der EU-Klimaziele für 2030 für Österreich durch die Verringerung des CO2-Ausstoßes sowie die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien festgelegt.

Auch die Reform des Fördersystems ist im Zuge des österreichischen Energiegesetzes Neu selbstverständlich entsprechend den europarechtlichen Vorgaben in Arbeit. Unser Ziel muss es aber sein, die Energieversorgung unseres Landes kontinuierlich durch erneuerbare Energieträger aus eigener Produktion zu decken. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir wollen damit Österreich nicht nur unabhängiger von Energieimporten machen, sondern gleichzeitig einen großen zusätzlichen Impuls für neue Investitionen und damit nationale Wertschöpfung, neue Arbeitsplätze und zusätzliches Wirtschaftswachstum generieren.

Um die Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, muss aber sichergestellt sein, dass die einzelnen Maßnahmen auch effizient sind und einander nicht konterkarieren. Dafür müssen wir die öffentlichen Förderungen durchforsten, damit divergierende Ansätze verhindert werden. Festzuhalten ist aber: Die Grenze für jede Reform muss immer die soziale Verträglichkeit sein. So wichtig die rasche Erreichung der Klimaschutzziele auch sein mag, sie darf in keiner Weise existenzgefährdend sein. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.47

14.47.53


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Umwelt­ausschusses, seinen Bericht 56 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, ihre Zustimmung in ent­sprechender Weise kundzutun. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung der Anliegen der Bürgerinitiative zum Thema Energiewende“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 2)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Um­weltausschusses, seinen Bericht 57 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Rauch, Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nach­haltige Abfallwirtschaftspolitik und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 3)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 93

14.49.2010. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (9 d.B.): Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (49 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (12 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicher­heit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (50 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (5 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (51 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 10 bis 12, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Tschank. Ich bitte ihn um seine Ausfüh­rungen. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


14.50.24

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Wir behandeln heute ein ganz entscheidendes sicherheits­politi­sches Thema. Es geht um die Sicherheit Europas. Es geht um die weltweite Sicherheit. Wir verhandeln und wollen den Atomwaffenverbotsvertrag hier in Österreich ratifizie­ren.

1983 – wir schauen ein bisschen zurück – stand die Welt schon einmal am Rande eines Atomkrieges. Damals meldeten sowjetische Satelliten den Abschuss von US-amerikanischen Atomraketen mit dem Ziel Russland. Ein couragierter russischer Offizier hat den Alarm damals als Fehlalarm eingestuft und damit eine Kettenreaktion verhindert, die in einem atomaren dritten Weltkrieg hätte enden können. Tatsächlich wurde der Alarm jedoch nur von Sonnenreflexionen über der amerikanischen Küste ausgelöst. Dieses Schreckensszenario, das Gott sei Dank nicht Realität geworden ist, darf niemals Realität werden, sehr geehrte Damen und Herren. Und dafür stehen auch die FPÖ und die österreichische Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schwarz.)

Damals, sehr geehrte Damen und Herren, war die politische Stimmung zwischen Ost und West in hohem Grade angespannt. Heute ist die Situation zwar nicht ident, aber doch in vielen Bereichen vergleichbar. Das Verhältnis des Westens zu Russland bezeichnet Michail Gorbatschow als neuen Kalten Krieg. Massive Wirtschafts­sank­tionen belasten das Verhältnis zwischen dem Westen und Russland. Seit Jahren hat ein zunehmendes Wettrüsten zwischen den Großmächten eingesetzt. Nordkorea gilt heute als Nuklearmacht, und die USA reagieren darauf mit – wie es Trump formuliert hat – „Feuer, Wut und Macht“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 94

Es macht den Anschein, als hätten sich die Großmächte sicherheitspolitisch nicht sehr viel weiterentwickelt. Wir leben wieder in einem Zeitalter der globalen Aufrüstung. Wir, die FPÖ und die österreichische Bundesregierung, stellen uns ganz klar gegen diese Art und jede Art von atomarer Aufrüstung, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der nunmehr zu ratifizierende Atomwaffenverbotsvertrag leistet einen Beitrag zur Freiheit und zur Sicherheit unseres Kontinents, ja der gesamten Welt. Auch wenn manche politischen Vertreter vielleicht von Naivität sprechen, wenn man das Konzept der nuklearen Abschreckung in Zweifel zieht, ist es doch ein Anliegen, die Verbreitung von Atomwaffen zu limitieren. Dieses Anliegen ist ein grundrichtiges, und hinter diesem Anliegen stehen wir felsenfest, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der vorliegende Vertrag ist vor allen Dingen eine Reaktion der Vereinten Nationen und der einzelnen Staaten wie Österreich auf die Nichteinhaltung des Atomwaffen­sperr­vertrages von 1968. Die Ziele dieses Vertrages, nämlich die Abrüstung, die friedliche Nutzung, die Sicherheit, kollidierten und kollidieren in der Realität tatsächlich mit einer Aufrüstung und Modernisierung nuklearer Waffen. Das wollen wir so nicht hinnehmen, sehr geehrte Damen und Herren. Die österreichische Bundesregierung lehnt das eben mit Blick auf die verheerenden Auswirkungen von Atomwaffeneinsätzen klipp und klar ab.

Werfen wir einen Blick zurück ins Jahr 1945, an das Ende des Zweiten Weltkriegs im Pazifik, und führen wir uns noch einmal vor Augen, was der Einsatz von Atomwaffen eigentlich bedeutet! Die beiden japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki wurden in wenigen Augenblicken dem Erdboden gleichgemacht. Es starben sofort 150 000 Menschen, über 20 000 Menschen verdampften in der Hitze der Bombe. In den Jahren darauf starben weitere circa 100 000 Menschen an radioaktiver Verstrahlung. Die Überlebenden mussten mit massiven Spätfolgen kämpfen.

Sehen Sie sich einmal die Bilder der Menschen an! Im Internet sehen Sie es ja auch teilweise, was der Einsatz von Atomwaffen letztlich bedeutet. (Der Redner hält ein Schwarz-Weiß-Foto eines Opfers eines der beiden Atombombenabwürfe in die Höhe.) Dies soll uns ein Mahnmal sein, was der Einsatz von Atomwaffen auslösen und bewirken kann. Wir sagen hier ganz klar: Nie wieder!, und wir bleiben auch dabei und setzen mit der Ratifizierung dieses Vertrages ein Zeichen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der zu ratifizierende Atomwaffenverbotsvertrag verbietet die Herstellung, die Erpro­bung und den Besitz von Atomwaffen sowie vieles mehr, was problematisch ist. Als neutrales Land kann man sich diesem Anliegen nicht verschließen. Wir bleiben dabei, aus Verantwortung für Österreich und aus Verantwortung für unsere Kinder. – Danke schön. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.55.49

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Außenministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ratifizierung des Vertrages über das Verbot von Nuklearwaffen ist ein wichtiger Schritt hin zu der Vision einer atomwaffenfreien Welt. Ich glaube, es wird noch ein sehr weiter Weg sein, bis wir dort wirklich ankommen, aber Österreich hat eine sehr gute und eine sehr lange Tradition in diesem Bereich.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 95

Wir wissen auch ganz genau, warum wir ein besonderes Augenmerk auf die huma­nitären Aspekte, auf die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen legen.

Ich möchte einerseits – mit doch etwas Stolz – hervorstreichen, dass Ican, eine ursprünglich in Wien gegründete NGO zur Abschaffung von Atomwaffen, im Jahr 2017 den Friedensnobelpreis bekommen hat. Ich finde es wunderbar, dass Alexander Kmentt, ein Beschäftigter des Außenministeriums, im Jahr 2014 zur Abrüstungsper­sönlichkeit des Jahres gewählt worden ist. Ich finde es auch fein, dass es fast selbstverständlich ist, dass Jan Kickert, unser österreichischer Botschafter in New York bei den Vereinten Nationen, von der UN-Untergeneralsekretärin und Hohen Beauf­tragten für Abrüstungsfragen zu einer kleinen Klausur eingeladen wird, wenn es um Fragen der Abrüstung geht. Also: Wir haben einen guten Ruf in diesem Bereich, wir haben da viel geleistet, und wir können an eine gute Tradition anknüpfen.

Aber Folgendes ist für mich nicht ganz nachvollziehbar: Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen schon die Möglichkeit gehabt haben, nebst den Budgetzahlen auch die Wir­kungs­ziele zu studieren. In diesem Zusammenhang finde ich es nicht sehr ambitioniert, wenn wir sowohl im Jahr 2018 als auch im Jahr 2019 ein Wirkungsziel haben, das beinhaltet, dass wir im Rahmen der Vereinten Nationen weiterhin Initiativen setzen wollen – seien es Seminare, seien es Konferenzen, seien es andere internationale Veranstaltungen, die wir initiieren wollen – und dass wir deren Zahl sowohl im Jahr 2018 als auch im Jahr 2019 bei 20 Stück jährlich halten wollen, während es im Jahr 2016 23 Stück gewesen sind. Und es ist nach wie vor sehr viel zu tun. Es ist nach wie vor so, dass viele Staaten die entsprechenden Verträge nicht ratifiziert haben, nicht unterzeichnet haben – allen voran natürlich die Atommächte.

Ich möchte auch noch ganz kurz auf einen in dieser Form zum Glück nicht ein­gebrachten Unselbständigen Entschließungsantrag eingehen, der jetzt abgewandelt wurde und der meiner Meinung nach so, wie er ursprünglich vorgelegen ist, auch keinerlei Mehrwert für die ganze Frage der Ratifizierung gehabt hätte, denn er hätte nur zum Inhalt gehabt: Wir setzen uns für die Sicherheit in Europa mit internationaler Zusammenarbeit ein. – Was ja schon jetzt der Fall ist.

In diesem Zusammenhang, Frau Außenministerin, ist es mir wichtig festzuhalten: Ich habe vor ein paar Jahren mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Öster­reich einen Schwenk von einer wertegeleiteten Außenpolitik hin zu einer interes­sengeleiteten Außenpolitik gemacht hat. Ich finde es wichtig, zu schauen, dass wir nicht den Schwenk zu einer fremdbestimmten Außenpolitik machen, einer von fremden Interessen geleiteten. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es für mich wirklich nicht nachvollziehbar ist, dass wir einen Fünfparteienantrag, der auf der Tagesordnung des letzten Außenpolitischen Ausschusses gestanden ist, in dem es darum gegangen wäre, Minurso – das ist das UN-Mandat in der Westsahara – um Menschenrechtsbeobachtung zu erweitern, vertagt haben. Für ein Land, das sich gerade um einen Sitz im Menschenrechtsrat bewirbt, ist das durchaus nichts Abwe­giges. Allerdings haben dann aufgrund dessen, dass der marokkanische Botschafter bei ein paar Leuten angerufen hat, offensichtlich einige kalte Füße gekriegt und wollten diesen Fünfparteienantrag von der Tagesordnung nehmen. Da das dann doch zu peinlich gewesen wäre, hat man ihn vertagt. Auch nicht unpeinlich.

Nachdem es rund um diesen Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen Bedenken und einen Radau vonseiten Frankreichs gegeben hat, halte ich es für wichtig, auch Frankreich nicht nachzugeben, sondern wirklich hier in diesem Haus und (in Richtung Bundesministerin Kneissl) auch bei Ihnen im Haus natürlich eine österreichisch selbstbestimmte Außenpolitik zu machen. Wir sollten uns in Zukunft nicht von anderen Mächten oder von anderen Ländern sagen lassen, wie wir unsere Außenpolitik zu ge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 96

stalten haben. Ich glaube, da sollten wir selbstbewusst genug sein, das ganz allein in die Hand zu nehmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

15.00


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Das war eine Punktlandung. Perfekt, Frau Abge­ordnete.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 bis 12 der Tages­ordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Ge­schäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.30Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etablierung einer effektiven Schuldenbremse“ (172/A)(E)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 172/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Generationengerechte Politik muss auf einem mittelfristig ausgeglichenen Budget fußen

Eine populistische Budgetpolitik äußert sich vor allem darin, dass die Regierung für die Lösung politischer Probleme einfache, schnell wirkende Maßnahmen einsetzt und deren mittel- und langfristige Kosten ignoriert. Den Bürger_innen soll im Hier und Jetzt ein Leben über den Verhältnissen ermöglicht werden, um die Popularität der Regierung nicht zu gefährden. Besonders augenscheinlich wird dieses Phänomen, wenn eine derartige Budgetpolitik auch in einer Hochkonjunkturphase verfolgt wird.

Österreich erlebt derzeit eine Phase guten Wirtschaftswachstums und allein im Jahr 2017 stiegen die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent. „Die Regierung muss der Versuchung widerstehen, erwartete Mehreinnahmen zu Mehr­ausgaben zu benützen", sprach daher WIFO-Chef Christoph Badelt bereits vor Weih­nachten eine deutliche Warnung aus. In einer aktuellen Analyse des WIFO wird außer­dem davon ausgegangen, dass in diesem Jahr ein Defizit des Gesamt-staats von 0,3 Prozent des BIP und für 2019 ein Überschuss von 0,1 Prozent erzielt werden kann. Das heißt, selbst ohne das Zutun der Regierung käme es zu einem Budgetüberschuss. Die Steuereinnahmen und damit einhergehend die Steuerbelastung werden 2018 jedenfalls einen neuen Rekord erreichen.

Über einen Konjunkturzyklus hinweg darf es keine neuen Schulden geben. Es braucht endlich eine Trendwende, denn seit dem Jahr 1980 sind die Schulden doppelt so schnell gestiegen wie das BIP. Eine Trendwende muss nachhaltig abgesichert werden. Nur so können wir die richtigen Anreize für eine verantwortungsvolle und enkelfitte Budgetpolitik sicherstellen.

Der Schuldenberg ist seit der Finanzkrise 2008 um 60 Prozent auf gesamtstaatliche 300 Mrd. Euro gestiegen – und das trotz der ersparten Milliarden durch die niedrigen Zinszahlungen in jüngster Vergangenheit. Es ist daher klar, dass es eine Pflicht­aufgabe ist, keine neuen Schulden mehr zu machen, wenn die Konjunktur gut läuft. Einem überraschend hohen Wirtschaftswachstum von 2,9% 2017 folgt ein Jahr 2018 mit prognostizierten 3,2% Wachstum. Das ist ein Anstieg, wie wir ihn seit einem Jahrzehnt nicht mehr gesehen haben. Es gilt, die Gunst der Stunde zu nutzen und mit


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 97

dem „ewigen“ Schuldenmachen nun aufzuhören. Wir tragen hier Verantwortung für die kommende Generation, die ohnehin bereits mit einem riesigen Schuldenberg konfrontiert ist. Dass es anders gehen kann, zeigt beispielsweise Schweden. Hier ist seit 1995 das BIP schneller gewachsen als die Schulden. Die schwedische Verschul­dung liegt nur bei etwa 42 Prozent des BIP, während sie in Österreich bei über 80 Prozent des BIP liegt. Und das bei einer ähnlichen Steuer-quote. Viele EU-Staaten haben mittlerweile reagiert: Es gilt dort als selbstverständlich, in guten Jahren Über­schüsse zu erwirtschaften – in Deutschland, Holland, Schweden und Tschechien war das bereits 2016 der Fall. 2017 werden sich noch einige mehr dazu gesellt haben.

Es muss klar sein, dass bei einem Zinsanstieg oder einer Abflachung der Konjunk­turkurve die Schuldenquote auch steigen wird. Dann wird eine Abkehr von der Schul­denpolitik noch schwieriger werden.

Das Ausgabenprogramm wird uns noch länger verfolgen

Im österreichischen Staatshaushalt gibt es ein viel zitiertes Ausgabenproblem. Dieses fußt in erster Linie auf schon lange ausbleibende Reformen. Aber auch auf einem Phänomen, welches in den Wirtschaftswissenschaften unter dem Namen Baumolsche Kostenkrankheit bekannt wurde. Diese Theorie erklärt auch einen Teil der immer mächtiger werdenden Staatsausgaben. Angewandt erklärt die Theorie das Phänomen, dass die Löhne im öffentlichen Sektor meist im gleichen Ausmaß steigen wie in der freien Wirtschaft, ihre Produktivität allerdings nicht – was mehr mit dem Charakter ihrer Tätigkeiten zu tun hat, als mit ihrer Arbeitseinstellung. Dies führt dazu, dass die staatlichen Leistungen immer teurer werden, weil ihre Stückkosten zunehmen. In Österreich wird das Baumolsche Szenario jedenfalls erfüllt. Während die Produktivität hinterher hinkt, steigen die Löhne im öffentlichen Sektor in den letzten Jahren sogar stärker an als in der freien Wirtschaft.

Wenn also Ausgaben nicht gebremst werden, müssen zusätzliche Einnahmen her­halten. Zum Beispiel durch die kalte Progression. Die Verschuldung wird nur durch die immer steigenden Steuereinnahmen begrenzt. So sind die Steuereinnahmen seit dem Jahr 1995 um fast 90% gestiegen. Nachhaltige Budget- und Steuerpolitik geht anders. Die Schulden und die Ausgaben sind also zwei Seiten derselben Medaille.

Es ist außerdem anzumerken, dass der Staat zu viel konsumiert und zu wenig investiert. Wenn der Finanzminister in Projekte investieren würde, die für zukünftige Generationen von Bedeutung wären und diese aus technologischen Gründen zeitnah umsetzen würde (Stichwort Digitalisierung und Modernisierung des Schul-systems sowie Klimaschutz), könnte man Ausgaben bei niedrigen Zinsen noch rechtfertigen, aber der Staatskonsum (2016: 20,9 Prozent des BIP) ist rund sieben Mal so hoch wie die Investitionen (2016: 2,9 Prozent des BIP).

Defizit-Politik in Österreich und der EU

Auch Länder und Gemeinden sind hier in der Pflicht: Auf Landesebene haben Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien 2016 das Ziel verfehlt. Auch in den Ländern braucht es eine verantwortungsvolle und nachhaltige Budgetpolitik.

Angesichts der jahrzehntelangen Schuldenmacherei fordern NEOS die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang. Eine in der Verfassung verankerte Schul­denbremse würde dafür sorgen, dass Österreich, zumindest in konjunkturell hervor­ragenden Jahren, einen Überschuss erwirtschaftet. Mit diesem Polster können dann notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanziert werden.

Zwar zielt der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt auf ein ausgeglichenes Budget ab, jedoch ohne Mechanismen zur automatischen Anpassung der Steuern oder Ausgaben. Und erst nach einem zeitaufwändigen (stark politisch geprägten) Prozess zwischen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 98

Mitgliedsstaat und EU-Institutionen können Sanktionen in Form von Strafgeldern ver­hängt werden.

Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild

Als Vorbild kann hier die Schweiz dienlich sein. Konkret werden im Fall der Schul­denbremse die zulässigen Ausgaben auf die Höhe der um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen begrenzt. Damit ist dafür gesorgt, dass in einer Hoch­konjunkturphase der Konjunkturfaktor kleiner als Eins ist, und damit Überschüsse erzielt werden müssen, während in einer Rezession Defizite erlaubt werden. Über den kompletten Konjunkturzyklus ist der Haushalt somit ausgeglichen. Nicht auszu­schließen ist, dass Schätzfehler passieren. Die dadurch entstehenden Fehlbeträge werden auf einem Ausgleichskonto verbucht und werden in den Ausgaben der folgenden Jahre entsprechend berücksichtigt.

Eine Schuldenbremse nach dem Schweizer Vorbild ist daher notwendig, um eine nach­haltige Budgetpolitik zu gewährleisten. Dafür muss die Schuldenbremse mit einem entsprechenden gesetzlichen Hebel ausgestaltet werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat ein Gesetz zuzuleiten, das vorsieht, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang zu etablieren, und welches zum Ziel hat, ein ausgeglichenes Budget über eine Konjunkturphase herzustellen. Außerdem soll die Effektivität dieser Fiskal­regeln durch folgende Kriterien sichergestellt werden:

•             Die Regeln müssen klar formuliert sein und sich auf technisch eng definierte Variablen beschränken, die wenigen Revisionen unterliegen und von den statistischen Ämtern zeitnah publizierbar und stabil prognostizierbar sind.

•             Starke Sanktions- und Korrekturmechanismen sollen die Durchsetzbarkeit sicherstellen.

•             Unabhängige Institutionen, wie etwa Fiskalräte, die sich aus fachkundigen Expert_innen zusammensetzen und keine politischen Amts- oder Mandatsträger_innen sind, sollen die Regeleinhaltung überwachen.

Diese Schuldenbremse soll mit 2019 in Kraft treten.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs.1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag-steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Schellhorn zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


15.00.57

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Wir haben diesen Dringlichen Antrag gestellt, weil es um einen Antrag betreffend


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 99

Etablierung einer effektiven Schuldenbremse geht. Sie haben heute Vormittag sehr ausführlich erläutert, worum es Ihnen geht. Sie haben mich ein bisschen, wenn ich das so salopp sagen darf, an einen Fußballklub bei uns in der „Gletscherliga“ erinnert, das ist die unterste Liga: Sie haben stark angefangen und schnell nachgelassen. Insofern war Ihre Rede nicht von Inhalten geprägt (Abg. Schnöll: 100 Tage!), was eine ver­nünftige Finanzpolitik sein muss.

Eine vernünftige Finanzpolitik – Sie verwenden das Wort auch, Sie haben es leider nicht so oft verwendet wie Leistung – muss eine nachhaltige Politik sein. Sie haben auch selbst erwähnt, Herr Minister, dass es nur zwei Jahre gab, in denen Überschüsse erwirtschaftet wurden; auf die komme ich noch zu sprechen.

Als Sie, Herr Finanzminister – Sie sind ein bisschen älter als ich –, 1965 das Licht der Welt erblickten – Sie haben heute auch erwähnt, wie viele Abgeordnete damals, beim letzten Überschuss bereits das Licht der Welt erblickt hatten –, lag der Haus­haltsüberschuss im Bund gerade einmal elf Jahre zurück. Heute liegt dieser Über­schuss über 64 Jahre zurück, und das Budgetdefizit ist faktisch auf dem besten Weg in Richtung gesetzliches Pensionsantrittsalter, könnte man sagen.

64 Jahre Budgetdefizit ohne Unterbrechung, Herr Minister, 64 Jahre, meine Damen und Herren, das muss man erst einmal zusammenbringen! 31 Jahre ÖVP-Regie­rungsbeteiligung, das muss man in dieser Zeit auch zusammenbringen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Neubauer: Das kriegt ihr nie zusammen!)

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges gelang es überhaupt nur einem Minister – und das wissen Sie –, mit dem Geld das Auslangen zu finden. Es war Reinhold Kamitz, dem dieses „Missgeschick“ passierte, am Ende des Jahres mehr Geld in der Kassa zu haben, als er budgetiert hatte. In Summe wurden seit 1945 nämlich – und das erwähn­ten Sie auch – nur 1953 und 1954 Überschüsse im Bundeshaushalt erzielt. Diesen zwei Überschüssen stehen mittlerweile 70 Defizitjahre gegenüber. Die Regierungen der vergangenen Jahrzehnte schafften es sogar, auch in Jahren des Wirtschaftsbooms neue Schulden anzuhäufen.

Egal, ob es wirtschaftlich gute Jahre oder Krisenjahre waren, die Konstante in der österreichischen Budgetpolitik heißt: permanente Staatsverschuldung. Allein in den letzten 60 Jahren sind die Staatsschulden fünfmal schneller gewachsen als die nomi­nelle Wirtschaftsleistung. Fünfmal schneller, meine Damen und Herren!

Nach jedem schwarzen Finanzminister – und jetzt dürfen Sie gut aufpassen – gab es eine Ausrede, warum das Nulldefizit nicht zustande gekommen ist. Bei Molterer waren es die Eurofighter, bei Pröll war es die Wirtschaftsleistung, bei Fekter war es noch immer die Krise, bei Spindelegger war es die Hypo, bei Schelling waren es die Flücht­linge.

Sie sind jetzt ein Türkiser, aber dennoch, glaube ich, ein Schwarzer. Seit 2008 ist der Schuldenberg um 60 Prozent, also 300 Milliarden Euro, gestiegen, das haben Sie auch erwähnt. Das ist trotz ersparter Milliarden geschehen, das haben Sie nicht erwähnt, nämlich trotz der niedrigen Zinszahlungen. Das ist ein wichtiges Detail, das man dabei nicht vergessen darf. Diese konjunkturell bedingten Schulden müssen jetzt wieder abgetragen werden, und dieses Jahr wird es auch für Sie schwierig sein, eine Ausrede zu finden. Selbst die schwarz-türkisen Kohlmeisen haben bei dieser Hochkonjunktur auch das eine oder andere Problem, dies argumentieren zu können. Ich vertrete die Meinung – und das ist auch ein Leitsatz, den mich meine Mutter gelehrt hat –: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!

Nun wissen alle – ich sage das auch selbst nicht –, dass Staatsschulden nicht prin­zipiell etwas Schlechtes sind, es kommt aber darauf an, was man mit diesem gelie-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 100

henen Geld macht. Wird das Geld in die Zukunft investiert, ist eigentlich nichts dage­gen einzuwenden. In Österreich wurde das Geld aber nie für enkelfitte Projekte ver­wendet, sondern immer in die Vergangenheit gesteckt. Die Republik Österreich gibt etwa 20 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung für den Staatskonsum aus und nur 3 Prozent für öffentliche Investitionen. Siebenmal mehr Geld fließt also in den öffent­lichen Konsum als in öffentliche Investitionen. Das sind Ihre Biedermeierpolitik und Ihr alter Stil. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Vor allem geht jede Menge Geld in das chronisch defizitäre Pensionssystem. Jahr für Jahr werden rund 21 Milliarden Euro mehr an Pensionen ausgezahlt, als von den Aktiven eingezahlt werden. Dieses Pensionsloch wird jedoch jedes Jahr mit Steuer­geldern und Schulden gedeckt. Allein ein Viertel des jährlichen Bundeshaushaltes muss also für die Deckung der klaffenden Pensionslücke aufgewendet werden. Ein Viertel! Da ist noch keine Straße gebaut, kein Lehrer oder kein Polizist bezahlt, keine Schule gebaut, geschweige denn wurde in Digitalisierung oder Forschung investiert.

Haben Sie Angst, Herr Minister, um Ihre teuer erkauften Wählerstimmen? Wie wollen Sie die nächsten Jahre finanzieren? Sosehr ich Sie schätze, Herr Finanzminister, denn die Aussprache im Ausschuss war ja im Vergleich zu anderen großartig, muss ich doch sagen, Sie sehen da für die gesamte Regierung überhaupt keinen Handlungsbedarf.

Ich darf nur erwähnen, die Frau Sozialministerin hat unlängst erklärt, dass es in dieser Legislaturperiode keine Pensionsreform geben wird. Erst vergangene Woche haben Sie im „Kurier“ Entwarnung gegeben: Eine größere Pensionsreform, so meinten Sie, sei überhaupt nicht in Sicht. Diese Entwarnung ist zumindest für alle jüngeren Jahr­gänge eine gefährliche Drohung oder eine Sturmwarnung, wenn ich das nicht sagen darf. (Beifall bei den NEOS.)

Da ist nichts, da ist aber schon gar nichts dabei, was Zeit für Neues betrifft, sondern das ist die gute Zeit für Altes, für eine Politik, die nicht an die Zukunft denkt, nicht an eine nachhaltige Verbesserung in unserem Lande. Angesichts der hervorragend laufenden Konjunktur und der sprudelnden Steuereinnahmen – immerhin 5 Prozent mehr dieses Jahr – ist zwar absehbar, dass die Bürger dieses Jahr aus budgetärer Sicht mit einem blauen Auge davonkommen werden – das Defizit wird niedriger aus­fallen als in den letzten Jahren –, aber dennoch bleibt, anders als von Ihnen ange­kündigt, ein Defizit, außer Sie haben Glück und schaffen durch die hohen Steuer­einnahmen sogar einen Überschuss. Mich würde es nicht wundern, wenn nicht doch noch eine Krise dazwischenkommt und das Budget dann doch keinen Überschuss abwirft. Die Konjunktur wird nicht dauerhaft so brummen wie derzeit.

Wie wird die Sache eigentlich in wirtschaftlich mageren Jahren aussehen? – Jetzt komme ich auf den Punkt: nämlich schlecht, weil Ihre Haushaltsplanung keinerlei Strukturreform bereithält. Wie die vergangenen Jahrzehnte eindrucksvoll gezeigt haben, ist es vor allem die heillose Überforderung der österreichischen Regierung in Sachen Budgetdisziplin. Andere EU-Staaten sehen es mittlerweile als selbstver­ständ­lich an, in guten Jahren Überschüsse zu erwirtschaften, Deutschland, Holland, Schwe­den oder Tschechien, wo das bereits 2016 der Fall war.

Wir werden unsere Zahlen genau anschauen. Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Das ist das, was uns unterscheidet. Wir NEOS fordern seit Beginn unseres politischen Handelns eine Schuldenbremse im Verfassungsrang. Eine Schulden­bremse, die nicht in der Verfassung steht, können Sie sich gleich sparen. Diese Art der Symbolpolitik betreiben Sie jetzt und betreibt die ÖVP ja schon viel zu oft.

Auch in den Tagen vor der letzten Wahl haben wir wieder einen kurzsichtigen, von Populismus getriebenen Aktionismus gesehen. Dieser kommt die nächste Generation auch teuer zu stehen. Die Wahlzuckerl mit bitterem Beigeschmack müssen endlich ein


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 101

Ende haben. 2008 war es die Ausweitung der Hacklerpension, 2013 die Abschaffung der Studiengebühren, und 2017 waren es der Pflegeregress mit immerhin 429 Mil­lionen Euro jährlich, der Beschäftigungsbonus und die Aktion 20 000 mit rund 780 Mil­lionen Euro und der Pensionshunderter, der uns auch 210 Millionen Euro kostet.

Wir müssen nachfolgende Generationen nachhaltig vor diesen Ausgaberäuschen öster­reichischer Bundesregierungen schützen. Das geht nur, indem sich die Regierung selbst fesselt. So wie sich, glaube ich, Odysseus gegen den Sirenengesang selbst an den Schiffsmast binden ließ, sollte sich die Regierung vor den permanenten Ver­suchungen neuer Schulden selbst schützen. Dieses Land braucht verfassungsrechtlich abgesicherte Schuldenbremsen, die von funktionstüchtigen Ausgabenbremsen flankiert werden. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben ja selbst in Ihrer Budgetrede auch Seneca zitiert: Sie wagen es nicht, weil es schwer ist. Ich glaube, das ist der Punkt. Es ist Ihnen zu mühsam. Es ist Ihnen auch zu mühsam, weil Sie einmal ehrlich sein müssten, auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber, auch der nächsten Generation gegenüber.

Wie andere mit Österreich durchaus vergleichbare Länder zeigen, sind das die Instru­mente, die eine solide Haushaltsführung sicherstellen. Es sind Instrumente, die den Bürgern garantieren, dass die Regierungen in wirtschaftlich guten Jahren jene Über­schüsse erwirtschaften, mit denen die Defizite aus den schlechten Jahren ausge­glichen werden. Das sind die Instrumente, die sicherstellen, dass die Ausgaben eben nicht schneller wachsen als die Einnahmen.

Wie das funktioniert, könnten wir uns bei den Schweden anschauen. Schon in den Neunzigerjahren mussten die Schweden erkennen, warum es demokratiepolitisch enorm wichtig ist, die öffentlichen Schulden unter Kontrolle zu halten. Damals konnten nicht mehr die Parlamentarier wie wir hier entscheiden, wie viel Geld für welche Projekte ausgegeben werden sollen, sondern es waren die Geldgeber, die bestimmten. (Abg. Haubner: Wer zahlt ...?) Mit fortschreitender Verschuldung wurde die politische Entscheidungsmacht immer weiter an die verhassten Kapitalmärkte ausgelagert. Mit der drohenden Staatspleite kam die scharfe Korrektur dieses politischen Kurses, dieses politischen Kurses, den Österreich heute noch für den richtigen hält. Das ist fatal.

Schweden hat den Haushalt ausgabenseitig saniert und in guten Jahren verlässliche Überschüsse erwirtschaftet. Heute hat das skandinavische Hochsteuerland mit derselben Steuer- und Abgabenquote mittlerweile halb so hohe Staatsschulden wie Österreich. Mitte der Neunzigerjahre war Schweden wie Österreich mit 70 Prozent der Wirtschaftsleistung verschuldet. Heute liegen die Schulden in Österreich bei knapp 80 Prozent des BIPs – Sie haben es erwähnt – und in Schweden, man staune, bei 40 Prozent. So, meine Damen und Herren, glaube ich, funktioniert verantwortungsvolle Haushaltspolitik.

Wären wir Österreicher Schweden, stünden wir heute vor einem deutlich kleineren Schuldenberg. Unter den Kopfpölstern unserer Kinder, Ihrer Kinder würden nicht offene Rechnungen in der Höhe von rund 300 Milliarden Euro liegen, sondern von knapp 150 Milliarden Euro. Leider sind wir nicht Schweden. Leider, müssen wir sagen, denn in Schweden gilt für den Bund seit zehn Jahren ein Überschussziel von 1 Prozent des BIPs, und das über einen Konjunkturzyklus hinweg: ich wiederhole: über einen Konjunkturzyklus. Dasselbe gilt übrigens für das Pensionssystem. Dadurch bleibt der Staat für aktive Fiskalpolitik handlungsfähig und kann in Krisensituationen gegen­steu­ern.

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Fallen in schwierigen Zeiten Defizite an, sind diese in guten Phasen auszugleichen. Begleitet wird die Regel von einer Aus-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 102

gabenbeschränkung. Im schwedischen Parlament wird das Budget für mindestens drei Jahre unter der Prämisse des Überschussziels beschlossen. Daran können Sie sich, sehr geehrter Herr Finanzminister, ein Beispiel nehmen. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Ich empfehle Ihnen sogar, fliegen Sie nach Stockholm und lassen Sie sich von Ihrer sozialdemokratischen Amtskollegin Magdalena Andersson erklären, wie man wirklich ordentliche Haushaltspolitik betreibt!

Auch in der Schweiz schreibt die Verfassung ein strukturelles Nulldefizit vor. Wird dieses Ziel verfehlt, ist das Budget auf verfassungswidrige Art und Weise zustande gekommen. Das wiederum ist etwas, das sich die Schweizer nicht vorwerfen lassen wollen. Bleibt die Staatsverschuldung unter Kontrolle, hat die Schweizer Regierung auch weiterhin den budgetären Spielraum, um in Krisenzeiten die automatischen Sta­bilisatoren wirken zu lassen. Das, sehr geehrter Herr Finanzminister, ist solide Haus­haltsführung. Ich empfehle Ihnen auch in diesem Zusammenhang – es ist nicht weit –, fliegen Sie nach Bern und lassen Sie sich von Ihrem eidgenössischen Amtskollegen Ueli Maurer erklären, wie man ordentliche Haushaltspolitik betreibt!

Herrn Staatssekretär Fuchs können Sie gleich hierlassen, denn der hat nämlich 2015 denselben Antrag gestellt, den wir heute stellen, nämlich die Schuldenbremse in den Verfassungsrang zu heben. Der weiß also, worum es geht. (Beifall bei den NEOS.)

Meiner Ansicht nach sollten Sie sich, statt sich hier zu loben und in Zeiten eines Wirtschaftsbooms wie heuer neue Schulden anzuhäufen, ein Beispiel an der Schweiz und Schweden nehmen und sich mit Schulden- und Ausgabenbremsen im Ver­fassungsrang selbst fesseln, so wie eben Odysseus gegen den Sirenengesang. Ich glaube aber, der ÖVP fehlt die Courage. Während es im Wahlkampf noch „Zeit für Neues“ hieß, heißt es im Parlament natürlich Zeit für Altes, zum Wohle ihrer Partei­gänger, zum Wohle der Länder.

Sogar Ihr Vorgänger Finanzminister Schelling meinte, wir leben in einem Land, in dem jeder für etwas zuständig ist und keiner für etwas verantwortlich. Diese Mentalität sollte endlich ihre Auskehr haben. Das Wohlbefinden Ihrer Landeshauptleute ist Ihnen, glaube ich, wichtiger als ein nachhaltiges, bewusstes Haushalten mit Ihrem Budget.

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Falls Sie noch zur Besinnung kommen und mit uns gemeinsam eine Schuldenbremse im Verfassungsrang verankern wollen, damit auch nachfolgende Generationen ein enkelfittes Land vorfinden, dann müssten wir anpacken und liefern.

Ich glaube, das ist ein generelles Thema, denn durch dieses nachhaltige Wirtschaften gewinnen wir Politiker wieder Vertrauen zurück. Das Vertrauen in die Politik und die Demokratie, das uns nach den ganzen Schmutzkübelkampagnen im letzten Sommer noch geschenkt wird, müssen insbesondere Sie, liebe Regierung, wieder stärken, Sie dürfen es nicht noch weiter schwächen.

Zweitens ist es wichtig, dass wir eine transparente Politik, eine transparente Budget­politik haben. Wir NEOS fordern, dass auch Sie endlich alle Ihre Ein- und Ausgaben bis zur letzten Wurstsemmel transparent machen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Wir brauchen Budget- und Fiskalregeln, deren Verletzung auch spürbare Konse­quen­zen hat, damit Sie sich nicht mehr von Landeshauptleuten an der Nase herumführen zu lassen brauchen. Wir brauchen striktere Fiskalregeln, damit die Ausgaben nicht mehr schneller wachsen als die Einnahmen.

Meine Damen und Herren! Wir können es auch kurz machen: Wir hätten die not­wendige Mehrheit im Parlament für die Einführung einer Schuldenbremse in der Ver­fassung, für die nächste Generation. Sie fordern diese in Ihrem Regierungsprogramm und in Ihrem Budgetbericht, liefern aber nicht, und das ist das Kernproblem. Sie haben


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 103

vorhin gesagt, Sie halten Ihre Versprechen. Dann frage ich Sie: Was ist da los? Was ist mit Ihren Versprechen? Wo ist diese Schuldenbremse?

In meinem Geschäft sagt man bei einem schönen Terrassengeschäft: Wann, wenn nicht jetzt? Sie müssen gerade jetzt und trotz dieser guten Konjunktur die Schul­denbremse einführen, um nachhaltiges Wirtschaften, nachhaltiges Haushalten in unse­rem Land auch für die nächste Generation zu garantieren. Lassen Sie es uns gemeinsam beschließen! (Beifall bei den NEOS.)

15.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Bun­desminister für Finanzen zu Wort gemeldet. Auch Ihre Redezeit, Herr Minister, soll bitte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Minister.


15.19.41

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause! Ich werde nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen, ich habe Sie heute schon ein bisschen über Gebühr mit meiner Budgetrede beansprucht. Ich freue mich aber, dass in der Rede des Herrn Schellhorn schon sehr viel positiver Bezug darauf genommen wurde.

Ich möchte einleitend ein paar Klarstellungen bringen und sagen, was gestern in der Budgetrede verlorengegangen ist und was ich somit heute bewusst nicht zitiert habe. Es ist gestern Nachmittag ein Zitat aus der Budgetrede gestrichen worden, weil ich den Dringlichen Antrag der NEOS gelesen habe. In diesem stand nämlich auch das großmütterliche Zitat: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ – Ich wollte mich nicht einer Copyright-Diskussion ausliefern, ich will es nur inhaltlich bestätigen.

Die wichtigste Botschaft ist: Es geht jetzt nicht darum, ob wir die Schuldenbremse brauchen oder nicht – wir brauchen sie und wir stehen auch dazu, Herr Schellhorn, wie wir es im Regierungsprogramm definiert haben, weil es darum geht, diese verfas­sungs­rechtliche Schuldenbremse auch einzurichten. So gesehen, glaube ich, ist die inhaltliche Auseinandersetzung zumindest zwischen den NEOS und den Regie­rungs­parteien gar nicht so schwierig.

Es gibt aber ein anderes Zitat, wo wir jetzt die Copyright-Ebene möglicherweise strapa­zieren müssen. Sie haben gefragt: „Wann, wenn nicht jetzt?“ – Das war auch auf Wahl­plakaten der Liste Sebastian Kurz in der Form dargestellt. So gesehen müssen wir auch diese Wurzel noch einmal hinterfragen, aber sie trifft ja wieder uns beide. In dem Bereich gilt es aber Klarheit zu schaffen.

Es wurde heute auch ausformuliert – ich hoffe, es ist klar rübergekommen –: Diese Regierung steht dafür, dass wir in den nächsten Jahren, ab 2019 mit einem Über­schuss beginnend, kontinuierlich – so haben wir es auch in der Mittelfristplanung dargestellt – Überschüsse erzielen werden, obwohl wir gleichzeitig investieren, obwohl wir gleichzeitig Entlastungsmaßnahmen setzen, um die positive Konjunktur weiter voranzutreiben. Ich glaube, auch da begegnen wir einander. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Der einzige Punkt, in dem wir einen Unterschied aufweisen, ist der Zeitpunkt. Wenn Sie fragen: „Wann, wenn nicht jetzt?“, dann ist unser Argument, dass wir jetzt nicht die optimale Voraussetzung haben. Warum? – Da geht es jetzt nicht darum, die Schulden nicht abzubauen, da geht es nicht darum, das Defizit nicht einzuhalten. Das tun wir! Das tun wir, auch damit, dass wir uns in diesem Bereich derzeit eine Grundlage schaffen, sodass wir konsequent diesen Überschuss erzielen werden. Wir brauchen aber auch Rahmenbedingungen, und wir haben derzeit auf europäischer Ebene die Grunddiskussion über einen Fiskalpakt, der dazu führt, dass wir als Österreicher, die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 104

wir auch diesen EU-Richtlinien unterliegen, nicht völlig frei und unbeeindruckt von dem, was auf europäischer Ebene richtlinienmäßig definiert werden soll, unsere verfas­sungsrechtliche Grundlage definieren können. Das heißt, wir wollen hier eine für die österreichische Situation passende sinnhafte Verankerung des Verfassungsrechts. Darauf wollen wir Bezug nehmen.

Daher können wir im Zusammenhang mit dem Vorschlag – ich sage es jetzt ein bisschen flapsig –, dass Sie mich auf die Reise schicken wollen, auch schon wieder die Kosten einsparen. Ich habe mit der schwedischen Kollegin und auch mit vielen anderen Finanzministerinnen und Finanzministern der EU schon intensive Gespräche geführt. Es gibt sehr positive und sehr gute Beispiele, aber letztendlich brauchen wir uns mit dem, was wir in Österreich tun, vor den anderen nicht zu verstecken. Ich freue mich auch schon darauf, dass, wenn wir diesen Weg konsequent umsetzen, die ersten Finanzminister von internationaler Ebene in den nächsten Jahren zu uns kommen werden, um sich auch an uns ein Beispiel zu nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Unser Ansatz ist der: Ja, wir wollen eine verfassungsrechtliche Verankerung der Schul­denbremse. Wir sehen das Schweizer Modell nicht als das ideale Modell, weil es nicht diesem EU-Rechtsrahmen entspricht, weil wir dort nicht die gesamtstaatliche Ebene haben, weil wir dort nicht diese föderalistischen Strukturen haben. Ich glaube, es ist sinnhafter, ein deutsches Modell heranzuziehen, das auch einen zusätzlichen Rahmen, eine Abfederung im Bereich des strukturellen Defizits gibt.

Es wird auch von unserer Seite her notwendig sein, eine klare Zielrichtlinie vorzu­geben, um nachhaltig sicherzustellen, dass es, egal welche Regierungen in den nächs­ten Jahrzehnten in irgendeiner Form Verantwortung tragen, keine Schulden mehr geben darf. Gleichzeitig muss es aber eine vernünftige Regelung sein, die auch dazu führt, dass wir unser Wachstum, unsere Impulse nicht abdrehen und uns nicht zu Tode sparen, sondern eine positive Weiterentwicklung Österreichs auch in Zukunft sicher­stellen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das heißt, ich folge der Idee des verfassungsrechtlichen Verankerns der Schulden­bremse auch im Sinne des Antrages, aber unter anderen EU-rechtlichen Rahmen­bedingungen. Wir gehen davon aus, dass die Richtlinie der EU im Fiskalpakt auch regional in Österreich Mitte nächsten Jahres eine legislative Umsetzung haben wird. Auf dieser Grundlage sollten wir in den nächsten Monaten eine passende und richtige Umsetzung für Österreich erarbeiten. Daher unterstütze ich den Antrag, der von den Abgeordneten Winzig und Angerer gestellt wird, in dem es auch darum geht, zum richtigen Zeitpunkt tätig zu werden – so viel zur Frage: „Wann, wenn nicht jetzt?“ ‑, nämlich dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und wir auch die richtige Grundlage haben, um ein Gesamtpaket auf der richtigen rechtlichen und legislativen Ebene zu setzen, um damit auch die Grundlage für Österreich zu sichern.

Ich sage aber auch dazu: Ich als Finanzminister sehe mich jetzt schon verpflichtet, weil es einen Beschluss zu einer Schuldenbremse auf Regierungsebene gibt und ich als Finanzminister nicht nur der Verfassung verpflichtet bin, sondern auch verpflichtet bin, entsprechend den Regierungsbeschlüssen zu arbeiten. Daher dürfen Sie darauf vertrauen, dass nichts passieren wird. Wir werden die Verankerung in der Verfassung schaffen, und Sie dürfen davon ausgehen: So wie wir die Budgets 2018 und 2019 heute präsentiert haben – darauf können Sie vertrauen –, werden wir sie konsequent umsetzen. Das führt dazu, dass wir, ohne das verankert zu haben, ohnehin keine Schulden aufbauen werden, sondern abbauen, so konsequent, wie wir uns das vorge­nommen haben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Minister.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 105

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Strolz gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


15.27.01

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister, wenn wir schon Küchenweisheiten austauschen, möchte ich auch mit einer beginnen: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ – Das ist halt einmal ein Punkt. (Beifall bei den NEOS.)

Ich finde ja, dass Sie kein Zuwiderer sind (Heiterkeit bei der ÖVP), und ich finde, dass Sie durchaus glaubwürdig Kompetenz in dieses Amt mit einbringen. Wir werden aber morgen noch im Detail diskutieren, dass wir mit Ihrem Doppelbudget nicht einverstanden sind.

Jetzt aber zur Schuldenbremse: Wenn Sie hier mehrere Gründe dafür schildern, warum das jetzt nicht geht – Europa und so weiter und Gesamtpaket –, dann muss ich sagen: Ich glaube es Ihnen nicht, denn alles, was diese Regierung irgendwie nicht über die Kante bringt, das verschiebt sie. Das Thema direkte Demokratie war vor den Wahlen ganz wichtig, nach den Wahlen heißt es plötzlich: 2021. Da werden Sie sich dann entweder schon längst nach Neuwahlen oder in einem Vorwahlkampf befinden. Es wird nicht stattfinden.

Zur Abschaffung der kalten Progression: Mit Strache habe ich im Herbst letzten Jahres noch einen Antrag verhandelt. Sebastian Kurz ist mit wehenden Fahnen in den Wahlkampf gezogen und hat gesagt: Ja, wir wollen das auch! Mit Finanzminister Schelling hatten wir eigentlich schon im Juli ein Agreement. Kurz hat es dann vor der Wahl abgedreht, hat es in sein Programm hineingeschrieben. Im Regierungsprogramm steht, man werde es evaluieren – und heute in der Früh ist das Vorhaben Abschaffung der kalten Progression begraben worden.

Was soll man jetzt davon halten, wenn Sie sagen: Wir machen das, wir machen das ohnehin – aber eben am Sankt-Nimmerleins-Tag im Jahr 2020 –, wir müssen aber zuerst ein bissel auf die EU schauen!? Was ist mit der EU? – Wenn Sie sagen: Machen wir es wie die Deutschen! – offensichtlich sind die von der Systematik her auch EU-rechtskonform aufgestellt –, dann müssen wir meines Erachtens nicht darauf warten.

Wir NEOS sind mit zwei Tragflächen unterwegs, einerseits als Kontrollkraft – das nehmen wir sehr ernst: Transparenz, Hüterin der Verfassung - - (Zwischenruf des mit den Armen Flügelschlag nachahmenden Abg. Lugar.) – Ja, mit zwei Flügeln fliegt man besser, Herr Lugar, es sei denn, man hat noch nie abgehoben, aber dann ist man nicht vom Fach. Der zweite Flügel ist der Reformturbo, und das ist ein Gebiet, wo wir natürlich den Reformturbo zuschalten, weil hier die Regierung nicht in die Gänge kommt. Ich glaube, der Grund dafür, dass Sie es jetzt nicht machen wollen, ist ganz einfach – ich schaue in Ihre Budgetrede und stelle das fest –: Sie haben doch tatsächlich heuer und auch nächstes Jahr ein strukturelles Defizit vorgesehen. Ja, und das packe ich nicht ganz.

Herr Minister! Manche haben heute gemeint, dass es ein bisschen streng ist, wenn ich Ihnen sage, dass auch ein Hydrant als Finanzminister ein ausgeglichenes Budget zustande bringen würde. Das meine ich Ihnen gegenüber aber nicht despektierlich, sondern das ist quasi eine bildhafte Übersetzung. (Abg. Winzig: Nein, gar nicht!) –


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 106

Nein, Nein! (Abg. Wöginger: Dann sagt man es auch nicht! – Abg. Winzig: In der Presseaussendung steht etwas anderes!) Das ist eine bildhafte Übersetzung der Meinung der Experten, die sagen: Wenn du zwei Jahre lang nichts tust, kommt es zu einem ausgeglichenen Budget. Das Problem ist, dass Sie etwas tun, aber das Falsche. Es kommen keine Reformen, keine Pensionsreform, keine Föderalismusreform, nichts vorhanden. (Beifall bei den NEOS.)

Die Fürsten der Finsternis werden weiter ermuntert, im Dunkeln ihre Anfütte­rungsför­derungen auszuschütten. Sie haben zwar versprochen: Wir machen es, stellen es scharf – aber irgendwann in der Zukunft. Sie könnten es schon heuer machen: Abzug von 50 Millionen Euro im Finanzausgleich für jene Landesfürsten, die ihre Förderungen nicht transparent machen. Sie finden eine Mehrheit hier herinnen, wir sind sofort dabei. Dann haben Sie schon wieder 50 Millionen gefunden, ich behaupte, wahrscheinlich ein paar Hundert Millionen Euro, weil die Landeshauptleute lieber weiter im Dunkeln fuhrwerken und Strafe zahlen, und das auf Kosten der Bürger.

Änderungen bei der Parteienförderung, Strukturreform bei der Sozialversicherung – nichts davon erkenne ich 2019.

Herr Minister, Sie wissen haargenau: Würden Sie eine Schuldenbremse im Verfas­sungsrang einführen, dann wäre es Ihnen nie und nimmer möglich, mit den Rah­menbedingungen, die Sie jetzt haben, 2019 ein strukturelles Defizit vorzulegen, denn bei diesen Rahmenbedingungen, die wir jetzt haben – brummende Konjunktur, sin­kende Arbeitslosigkeit, Entlastung des Sozialbudgets, eine in dieser Form histo­rische Niedrigzinsphase in der Zweiten Republik –, könnte niemand argumentieren, dass das mit einer ernsthaften Schuldenbremse im Verfassungsrang konform ginge.

Sie wissen, dass Sie natürlich im nächsten Jahr einen strukturellen Überschuss erar­beiten müssten. Das strukturelle Defizit bildet ab: das Defizit bereinigt um konjunk­turelle Dynamiken. Wann, wenn nicht in der Hochkonjunktur, müssten Sie hier ein sattes Plus haben und natürlich auch ein strukturelles Plus?

Das wissen Sie haargenau, und das ist der Grund dafür, dass Sie es nicht machen, denn dann könnten Sie nicht so weitermachen wie bisher. Das ist meines Erachtens eine kleine Tragik, die da enthalten ist, denn ich glaube, dass Sie das besser können. Sie als Person können das besser, Sie haben aber schon ein bisschen das Schelling-Syndrom. Ich habe das Gefühl gehabt, dass Schelling eigentlich der beste NEOS in der Regierung war, aber irgendwie war er halt gefesselt. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Haubner: Der war gut!) Sie sind auch solch ein Fesselungskandidat: Sie kommen nicht vom Fleck, weil Sie im Hinterland offensichtlich nicht dürfen. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist schade! Wir stehen bereit, um hier Gespräche über eine Zweidrittelmehrheit zu führen. Wenn Sie sagen, nicht das Schweizer Modell, dann legen Sie gerne einen anderen Vorschlag auf den Tisch, nutzen wir aber die Gunst der Stunde. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Ich weiß, jetzt kommen dann die Liste Pilz und auch die Roten heraus und sagen: Das brauchen wir alles nicht, denn das ist alles Blödsinn!, aber dann frage ich Sie: Was sind denn die Grundlagen Ihrer Fiskal- und Ihrer Finanzpolitik, Herr Rossmann? Was sind denn die Grundlagen? (Beifall bei den NEOS.)

Ich zitiere John Maynard Keynes, der nicht in der liberalen Ahnengalerie steht, sondern der mit roten Socken in Ihrer Galerie steht, Keynes hat immer gesagt, dass man in guten Zeiten etwas auf die Seite legen und in schlechten Zeiten investieren soll. Deficit Spending ja, aber bitte nicht 70 Jahre in der Zweiten Republik seit 1945 – Herr Rossmann, jetzt müssen Sie die Rede umschreiben –, denn das kann niemand, der sich ernst nimmt, verteidigen. Das geht sich nicht aus – Kai Jan Krainer, bitte das nicht


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 107

verteidigen. Das ist ein Topfen, das ist ein grober Topfen, wenn Sie das verteidigen! (Beifall bei den NEOS.)

15.33


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Wöginger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


15.34.02

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Nach einer einigermaßen leidenschaftslosen Rede des wahlkämpfenden Sepp Schellhorn und einer durchaus kabarettistischen Einlage von Klubobmann Strolz ist es notwendig, das zu sagen, was am heutigen Tag zu sagen ist, dass wir nämlich einen ausgezeichneten Finanzminister haben, der heute eine hervorragende Budget­rede gehalten hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strolz.) Er hat mit diesem Budget die Grundlage dafür gelegt, dass wir in eine neue, in eine gute Zukunft starten können. Das ist für die Menschen in diesem Land wichtig, und darum geht es in erster Linie, meine Damen und Herren. Es ist seit 65 Jahren das erste Mal wieder der Fall, dass wir weniger ausgeben, als wir einnehmen, ohne dass wir Steuern einführen oder auch Steuern erhöhen – und darauf kommt es an.

Das ist das, was die Menschen verstehen! Jeder, der zu Hause, in seinem Betrieb oder auf seinem Bauernhof wirtschaftet, weiß, dass man nicht auf Dauer mehr ausgeben kann, als man einnimmt. Ja, wir in der Volkspartei haben auch als Abgeordnete oft darunter gelitten, dass wir es am Ende nicht zustande gebracht haben, aber jetzt bringen wir es zustande. Der Dank dafür gilt dem Finanzminister, denn das Budget 2019 weist einen Überschuss von über 500 Millionen Euro – einer halben Milliarde! – aus. Darauf können sich die Österreicherinnen und Österreicher verlassen: Dieser Finanz­minister namens Hartwig Löger geht sorgsam mit dem Steuergeld der Österreiche­rinnen und Österreicher um, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Es ist die Politik mit Hausverstand, die mit dieser Regierung hier Einzug gefunden hat, und vor allem ist es auch der neue Stil. Dazu möchte ich auch einen Satz sagen: Innerhalb von nicht einmal drei Monaten wurde ein Doppelbudget vorgelegt, das in der Vergangenheit seinesgleichen sucht, und man hat eigentlich in der Öffentlichkeit nichts davon gespürt: kein Zank, kein Streit, sondern wir haben das gemeinsam innerhalb der beiden Koalitionsparteien ausgemacht. Darauf sind die Menschen auch stolz: Es gibt diese Streiterei nicht mehr, wir arbeiten gemeinsam an diesen Dingen und wir bauen zusätzlich die Schulden ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Herr Kollege Strolz, natürlich starten wir von 2017 mit 6,9 Milliarden Euro Defizit weg. Heuer bringen wir bereits ein Defizit von 2 Milliarden Euro zustande, also fast 5 Milliar­den weniger, und 2019 werden wir einen Überschuss von rund 500 Millionen Euro haben. Alles auf einmal geht nicht, und wir wollen auch das Land nicht kaputtsparen, aber wir nützen natürlich auch die gute Zeit, die gute Konjunktur, und wir können diesen Überschuss letztlich 2019 abbilden, und darum geht es. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Die Schuldenquote wird in dieser Legislaturperiode von über 80 Prozent auf ungefähr 62 Prozent im Jahr 2022 sinken. Damit sind wir fast bei den Maastrichtkriterien, und ich brauche Ihnen auch nicht zu erklären, dass uns manche Banken in den vergangenen Jahren einen ordentlichen Rucksack hinterlassen haben. Es ist der richtige Weg, der hier eingeleitet wird. Wir sind auf einem guten Weg und diesen werden wir auch gemeinsam fortsetzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 108

Worauf ich persönlich auch besonders stolz bin, meine Damen und Herren, ist, dass wir jetzt die ersten Entlastungsmaßnahmen umsetzen, die wir den Menschen ver­sprochen haben. Als wir uns darauf verständigt haben, ein Regierungsprogramm gemeinsam zu gestalten, in den kommenden fünf Jahren gemeinsam zu arbeiten, haben wir den Menschen versprochen: Jawohl, wir wollen die Menschen entlasten!, und die ersten drei Maßnahmen sind auf den Weg gebracht.

Der Familienbonus Plus: 1 500 Euro pro Jahr pro Kind – das ist ein Nettobetrag, meine Damen und Herren, der bereits bei einem Monatseinkommen von 1 750 Euro brutto zur vollen Wirksamkeit gelangt. Das ist die größte steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern der letzten Jahrzehnte, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern werden davon profitieren. Das sind familienpolitische Maßnahmen, die wirklich auch herzuzeigen sind und auf die wir stolz sein können.

Morgen werden wir für den Bereich der niedrigen Einkommen zwischen 1 350 und 1 950 Euro brutto pro Monat eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge beschließen. Wir werden manchmal gefragt: Warum macht ihr das? – Das ist die Senkung der Abgabenquote, meine Damen und Herren, die vielfach hier auch von diesem Pult aus beschworen wurde. Wir senken diese im Bereich der Lohn­neben­kosten im Bereich der Dienstnehmer. Und für diese Menschen – ob das ein Tischler ist, ein Handelsangestellter, jemand, der in der Gastronomie arbeitet – ist das sehr viel Geld, wenn sie 300 oder 400 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung haben. Wir entlasten diese Menschen, weil sie auch zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft zählen. Wir brauchen sie in unseren Betrieben, sonst würde die Wirtschaft nicht so funk­tionieren, wie sie funktioniert. Dafür danken wir diesen Menschen, weil sie letztlich tagtäglich auch im Einsatz für unsere Betriebe unterwegs sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Auch das Versprechen, das der Bundeskanzler und auch die FPÖ abgegeben haben, dass wir nämlich im Bereich des Tourismus den Mehrwertsteuersatz wieder von 13 auf 10 Prozent senken, ist bereits in der Umsetzungsphase.

Wir sparen aber auch ein, wir sparen in der Verwaltung. Das ist durchaus heraus­fordernd, wir wissen das, denn wir haben oftmals ein verstricktes System. Die richtigen Hebel und Ansätze wirklich zu finden ist nicht immer einfach. Dank des Finanzministers haben wir jetzt die Kosten in der Verwaltung und bei den Förderungen des Bundes. Wenn Hochkonjunktur herrscht, braucht man nicht jede Förderung, so ehrlich muss man auch einmal sein. Das sind Mitnahmeeffekte, die wir nicht unbedingt haben wol­len.

Wir sparen bei den Kosten der ausgegliederten Einheiten, auch bei den Mietkosten bei uns in den Bundesgebäuden und – ja, dazu stehen wir auch – bei der Zuwanderung. Wenn weniger Flüchtlinge in unser Land kommen, brauchen wir dafür auch weniger Geld im Budget abzubilden. Das sagt einem der Hausverstand, das verstehen die Leute, und das steht auch so im Budget. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, zu guter Letzt – und das ist eigentlich das Wichtigste –: Wir investieren in die Zukunft, in die Bildung, in die Forschung. Wir investieren in die Digi­talisierung, Stichwort Breitbandausbau, und in die Sicherheit in diesem Land. 4 000 zu­sätzliche Polizisten in den Bereichen direkte Aufstockung und Ausbildung. Das ist das, was den Menschen wichtig ist, nämlich dass wir weiterhin zu einem der sichersten Länder der Welt zählen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 109

Auch der Sozialbereich ist bei uns sehr gut ausgestattet. Es gibt wenige Länder, die mehr für Soziales und Gesundheit ausgeben, als das in der Republik Österreich der Fall ist. Ich erwähne den Pflegebereich, der mit über 300 Millionen Euro deutlich auf­gestockt wird. Der Herr Minister hat auch angekündigt, die Problematik Pflegeregress werden wir im Sinne der Gemeinden und der Bundesländer einer gerechten Lösung zuführen können.

Die gute Konjunktur hilft uns dabei – ja, das ist richtig, wir haben ein Wachstum von 3,2 Prozent.

Abschließend möchte ich aber auch betonen: Wir haben eine sehr positive Stimmung in der Wirtschaft. 40 Prozent der Wirtschaftstreibenden sagen: Ja, der Weg, der jetzt eingeschlagen wird, ist richtig. Wir haben auch eine Hochphase im Bereich des Kon­sumentenvertrauens.

Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir diese positive Stimmung auch positiv weiterentwickeln. Das gilt nicht nur für die Regierungsparteien, sondern das gilt für die gesamten Abgeordneten in diesem Haus. Helfen wir zusammen, damit Öster­reich in eine gute Zukunft gehen kann! Dieses Budget bietet die Grundlage dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.42


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.42.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ist jetzt in dieser Rede das Wort Schuldenbremse ein einziges Mal vorgekommen? – Ich glaube, Kollege Wöginger hat die Rede von morgen heute gehalten, das heißt, diejenigen, die morgen auch hier sind, hören sie wahrscheinlich ein zweites Mal. (Ruf bei der ÖVP: Eine sehr gute Rede! – Abg. Winzig: Und bei Ihrer Rede zum Thema Finanz?! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Aber egal.

Ich kann einigen Punkten, die die NEOS eingebracht haben, durchaus etwas abge­winnen, etwa als sie gesagt haben, dass aufgrund der guten Konjunktur heuer und nächstes Jahr an und für sich ein Überschuss drinnen sein muss. Das sehen wir auch so. Das sehen auch alle Wirtschaftsforschungsinstitute so. Es ist vollkommen richtig zu sagen, dass man über den Konjunkturzyklus ausgeglichene Haushalte haben muss, sofern man einem Konjunkturzyklus unterliegt – das tun ja nicht alle Verwaltungs­ebenen, aber auf Bundesebene tun wir das zweifellos. Das halte ich für richtig und wichtig.

Wenn Sie sich zum Beispiel die Regierungen Kreisky ansehen, dann werden Sie fest­stellen, wir hatten damals – 1970, 1971, 1972, 1973 und 1974 – fünf Jahre hinter­einander gesamtstaatliche Überschüsse; da können Sie in den Wifo-Zeitreihen nach­schauen. Mit dem Ölpreisschock war es vorbei. Man darf nicht vergessen, dass dies auf den Weltmärkten zu massiven Turbulenzen geführt hat. Sie können zum Beispiel einen Vergleich mit Deutschland ziehen und werden sehen – wenn Sie Jahr für Jahr vergleichen –, dass Österreich eine sehr solide Budgetpolitik gemacht hat.

Wenn wir uns zum Beispiel die nominelle Verschuldung anschauen, also wie hoch die Schulden Österreichs zum 31.12.2017 waren, und das mit einem Jahr davor ver­gleichen, werden Sie sehen: Die Schulden sind nicht nur im Verhältnis zum BIP, son­dern auch nominell gesunken.

Der Schuldenabbau ist jetzt nicht irgendeine Erfindung der neuen Bundesregierung. Es ist auch Teil der Politik der alten Bundesregierung gewesen, dass man natürlich ab-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 110

sichtlich, bewusst und richtigerweise in der Finanzkrise gesagt hat: Ja, das wird uns jetzt Geld kosten, ja, jetzt werden die Schulden in die Höhe gehen, aber wenn die Krise vorbei ist, müssen wir mit der Verschuldung, mit den Defiziten wieder runtergehen! Und ja: Das passiert. Das ist auch bereits 2017 passiert. Schauen Sie sich die nominelle Verschuldung des letzten Jahres an! Sie ist auch in Euro zurückgegangen. Das ist gut und richtig.

Diese Fokussierung aber – das Allerallerwichtigste in der Politik sind die Verschul­dungsquote und die Defizitquote – ist ein bisschen das, was uns die NEOS hier erzählen – das ist das Allerwichtigste und muss gleich in die Verfassung. Vollkommen wurscht, welchen Politikbereich wir uns anschauen, das Wichtigste ist immer das Geld. (Abg. Strolz: Das ist wichtig!) Da klingen Sie, ganz ehrlich, wie ein Kom­missionsbeamter der EU. (Abg. Strolz: Generationengerecht!) Die schauen sich näm­lich die Welt genau aus dieser Brille an.

Wir haben ja das Europäische Semester. Da haben wir zum Beispiel die Länder­berichte, in denen von der europäischen Ebene her geschaut wird, wie Systeme – Sozialsysteme, Pensionssysteme – funktionieren. Sie reden immer davon, dass es enkelfit sein muss. Ich sage, ein Pensionssystem muss aber nicht nur enkelfit sein, sondern auch omafit.

Darauf vergessen Sie immer im Zusammenhang mit Pensionssystemen, dass das keine Zahlung für die Vergangenheit ist. Das ist immer so dieses Spielchen: das Pen­sionssystem als vergangenheitsbezogene Ausgaben. – Nein! Ein Pensionssystem ist Gegenwart. Die Menschen, die heute in Pension sind, bekommen heute das Geld, und das ist Gegenwart. Das ist das Geld, von dem sie heute leben müssen und auch leben können müssen, mit dem sie auskommen müssen. Das ist entscheidend für Pensions­systeme. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie beurteilen das Pensionssystem ausschließlich danach, wie viel es aus dem Budget kostet – genauso wie die Europäische Kommission. (Abg. Strolz: Jetzt für unsere Kinder!) Sie schauen sich nicht an, ob jemand von der Pension, die er heute bekommt, leben kann. (Abg. Strolz: Ja schon, das ist das Thema!) Das ist ja die entscheidende Frage.

Natürlich ist die Finanzierungsfrage wichtig, aber mindestens so wichtig, wenn nicht sogar wichtiger, ist die Frage, ob das Pensionssystem auch dazu führt, dass Men­schen, die so alt sind, dass sie nicht mehr arbeiten können, dass sie gar keine Arbeit am Arbeitsmarkt mehr finden, mit diesen Pensionen ihren Lebensstandard halten können. Wenn Sie das nicht nur aus der Sicht eines EU-Beamten, wie es heute pas­siert, anschauen, dann werden Sie zum Beispiel sagen: Das deutsche Pensionssystem ist nicht omafit. Es mag theoretisch enkelfit sein, obwohl es in Wahrheit auch nicht enkelfit ist, denn ein Pensionssystem ist nur dann enkelfit, wenn die Enkel, also die, die heute klein sind, auch später Pensionen haben, von denen sie leben können. (Abg. Strolz: Das ist unser Thema!) – Ja, aber unser System bildet das eben ab.

Von 100 Euro, die heute in Österreich verdient werden, geben wir jetzt 13,8 Euro für Pensionen aus, und das steigt auf 14,9 Euro. – Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Das ist eine Herausforderung, aber nicht der Weltuntergang. Dabei geht es darum, dass wir organisieren, dass unsere Arbeitsmärkte funktionieren, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung sind und dass es vernünftige Löhne gibt – dann ist das Pensionssystem gesichert. Die Frage des Pensionssystems ist nicht nur jene nach dem Steueranteil, sondern auch: Kann ich von dieser Pension leben? – Und das gilt für viele andere Bereiche auch.

Einen Bereich, den mein Vorredner erwähnt hat, muss ich jetzt noch herausnehmen (Abg. Loacker: Das ist das Sozialhilfegesetz!), es ist der Familienbonus. Man sagt,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 111

das Allerwichtigste ist, Familien zu fördern und so weiter. Das halte ich auch für richtig. Sie hätten aber auch eine ganz einfache andere Maßnahme setzen können, nämlich die Familienbeihilfe um 100 Euro im Monat zu erhöhen. Damit hätten Sie bei den Menschen, die Kinder haben, dieselbe Wirkung erzielt, mit zwei Unterschieden: Der erste Unterschied ist: Ihr jetziger Vorschlag produziert wahnsinnige Verwaltungskosten für die Unternehmen, für die Steuerbehörden und auch für die Eltern. Das kostet Verwaltung. Wenn Sie die Familienbeihilfe einfach um 100 Euro erhöht hätten, hätten Sie null zusätzliche Verwaltungskosten gehabt. Null! – Ihr Vorschlag produziert also Verwaltung.

Der zweite große Unterschied wäre gewesen, dass der Grundsatz, jedes Kind in unserem Land ist gleich viel wert, eingehalten worden wäre. Das, was Sie jetzt machen, ist, dass ein Drittel – oder 40 Prozent – der Kinder viel bekommt, ein Teil ein bisschen etwas und die, die es ganz besonders schwierig haben, gar nichts. Das ist Ihr System! Sie halten sich nicht mehr an den Grundsatz, dass jedes Kind gleich viel wert ist.

Man hat mehr Verwaltungsaufwand, und nicht jedes Kind ist gleich viel wert – und das nur aus einem statistischen Grund, denn das Einzige, dem Ihre Politik dient, ist das Statistische dahinter, nämlich dass die Steuer- und Abgabenquote sinkt. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Das ist aber nur ein statistischer Effekt, das hätten Sie anders auch lösen können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

15.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Angerer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


15.50.25

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Finanz­minister! Hohes Haus! Wir befassen uns mit einem Dringlichen Antrag der NEOS zum Thema Etablieren einer effektiven Schuldenbremse. Nachdem ich mir die Erläu­terungen von Herrn Schellhorn und Herrn Strolz angehört habe, muss ich sagen: Offen­sichtlich ist der Antrag in der letzten Gesetzgebungsperiode bei Ihnen liegen geblieben, sonst hätten Sie ihn heute nicht eingebracht, sondern sich vorher die Budgetrede unseres Finanzministers angehört. Dann hätten Sie sich vieles erspart. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn man heute zugehört hat und den Finanzminister, der jetzt 93 Tage im Amt ist, dem Vorwurf aussetzt, dass er zu verantworten hätte, dass das Land heute 300 Mil­liarden Euro Schulden hat, den Finanzminister, der heute mit einem Budget, das er vorgelegt hat, eine Wende in der Budgetpolitik eingeleitet hat, dann ist das einfach unseriös. Ich muss ehrlich sagen: Das hätte ich mir von den NEOS nicht erwartet! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Sie, die Sie ja immer auf Seriosität drängen und dem Land, den Leuten und vor allem der Jugend in diesem Land Flügel verleihen wollen, kommen mit solch einem Antrag daher.

Sie wissen, und das hat der Finanzminister heute in der Budgetrede auch dargelegt, dass geplant ist, schon in diesem Jahr die Schulden auf eine Schuldenquote von 75 Prozent zu senken, im nächsten Jahr auf 70 Prozent und bis ins Jahr 2022 auf 60 Prozent. Dafür gibt es einen restriktiven Kurs, der in die Richtung geht, dass man in der Verwaltung spart, bei Förderungen genau schaut, wohin sie gehen, und man natürlich eine Föderalismusreform angehen muss. Um das umzusetzen, braucht es halt ein paar Tage mehr als nur 93. Aber eines können Sie uns glauben, nämlich dass wir das ernsthaft angehen wollen und werden, um dieses Budget – und das ist das


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 112

Wichtige – nachhaltig zu sanieren und den Haushalt nachhaltig in Ordnung zu bringen in diesem Land. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich glaube, das erwarten sich die Bürger, und das können sie sich von uns auch erwarten, denn das ist der Ansatz, mit dem diese Regierung angetreten ist, nämlich dieses Budget nachhaltig zu sanieren.

Selbstverständlich hilft uns die Konjunktur, sonst wäre das nicht möglich, wie schon entsprechend ausgeführt worden ist. Die Konjunkturzyklen muss man nutzen; dementsprechend wurde das Budget auch mit Maß und Ziel aufgestellt.

Kollege Krainer hat gerade gesagt, man hätte hier die Ärmsten der Armen wieder einmal vergessen, aber das ist auch nicht richtig, denn der Familienbonus ist für alle, die heute Kinder haben. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Nein, das stimmt beides nicht! Wenn sie arbeitslos sind, kriegen sie ihn nicht!) – Selbstverständlich, Frau ehemalige Minister, ist er für alle ein Vorteil, denn Geringverdiener, Alleinverdiener oder Allein­erziehende bekommen eine Negativsteuer von nicht nur 100 Euro mehr, sondern 250 Euro mehr im Jahr. (Beifall bei der FPÖ.) – Das ist unabhängig vom Familien­bonus und berücksichtigt worden. (Ruf bei der FPÖ: Man muss bescheiden bleiben!)

Kollege Strolz hat gemeint: „Wann, wenn nicht jetzt?“ – Sie haben recht, Kollege Strolz. Wir haben das auch in unserem Regierungsprogramm auf Seite 21 niedergeschrieben. Wir wollen eine Schuldenbremse im Verfassungsrang verankert wissen. Deshalb bringe ich einen Entschließungsantrag ein.

Warum wir Ihrem nicht zustimmen können, wurde vom Finanzminister heute schon erläutert: Es müssen entsprechende Fiskalregeln auf EU-Ebene abgewartet werden. Ein weiterer Grund ist, dass das von Ihnen genannte Schweizer Modell auf das öster­reichische föderalistische System nicht passt. Deshalb ist es vernünftig, sich das in Ruhe anzuschauen. Der Herr Finanzminister hat auch schon gesagt, dass er es sich anschauen wird und mitunterstützt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend „die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat begrüßt die im Regierungsprogramm festgeschriebene Absicht einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse und ersucht die Bundesregierung, zur Unterstützung dieses Vorhabens unter Beachtung allfälliger Beschlüsse auf euro­päischer Ebene dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.

*****

Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 113

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven Schuldenbremse in der 15. Sitzung des Nationalrates am 21.03.2018

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur Ver­ankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung. Durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent werden.

In diesem Zusammenhang gilt es nun, zunächst die weiteren Beschlüsse und Maß­nahmen auf Europäischer Ebene insbesondere in Bezug auf die mögliche Überführung des Fiskalpaktes in Unionsrecht abzuwarten. Die beabsichtigte Überführung des Fiskal­paktes in EU-Recht soll in Form einer EU-Richtlinie erfolgen, die dann in der Folge innerstaatlich umzusetzen wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat begrüßt die im Regierungsprogramm festgeschriebene Absicht einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse und ersucht die Bundesregierung zur Unterstützung dieses Vorhabens unter Beachtung allfälliger Beschlüsse auf Euro­päischer Ebene dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

15.55.06Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass das von mindestens 46 Abge­ordneten unterstützte Verlangen Nr. 2/US auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Aufga­benerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) eingebracht wurde.

Dieses wird gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung an alle Abgeordneten verteilt.

Die Zuweisung des gegenständlichen Verlangens an den Geschäftsord­nungsaus­schuss erfolgt gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung am Schluss dieser Sitzung.

Das Verlangen hat folgenden Gesamtwortlaut:

Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

§ 33 Abs. 1 GOG

der Abgeordneten Mag. Kern, Mag. Schieder, Genossinnen und Genossen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Aufgabenerfüllung des Bun­desamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungs­ausschuss)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 114

Die unterzeichnenden Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand ist die Klärung der politischen Verantwortung betreffend die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämp­fung (BVT) und allfälliger in diesem Bereich der Vollziehung bestehender Missstände im Zeitraum 16. Dezember 2013 bis 13. März 2018.

Vollziehung des Bundes

Gemäß Art. 53 Abs. 2 B-VG muss der Gegenstand der Untersuchung im Bereich der Vollziehung des Bundes sein.

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes, mit dem das BVT in seiner heutigen Form geschaffen wurde, gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 7 ("Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit") und Z 14 ("Organisation und Führung der Bundespolizei") des B-VG. Gemäß § 22 PStSG ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes der Bundesminister für Inneres betraut.

Zeitraum der Untersuchung

Am 16. Dezember 2013 erfolgte die Angelobung der 28. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich. Diese Bundesregierung sah in ihrem Regierungsübereinkommen explizit die Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für den Staats­schutz (PStSG) vor. Dieser Zeitpunkt markiert daher die Initiative zur Einrichtung des BVT in seiner heutigen Form.

Es handelt sich daher beim Untersuchungsgegenstand um einen bestimmten abge­schlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes.

Der Anschein grober Missstände in diesem Bereich der Vollziehung ergibt sich unter anderem aus

- anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe von leitenden Beamten des BVT, die auch zu Suspendierungen geführt haben,

- daraus resultierenden Verunsicherungen der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter,

- der Gefährdung von aktuellen Ermittlungen im rechtsextremen Bereich sowie

- der Skepsis anderer ausländischer Geheimdienste, den Informationsaustausch mit dem BVT aufrechtzuerhalten.

Weiters wird eine inhaltliche Gliederung gem. § 1 Abs. 5 VO-UA in folgende Beweis­themen vorgenommen:

Die politische Verantwortung für

1. Einflussnahmen auf das BVT durch Mitglieder der Bundesregierung, Staats­sekre­täre, Generalsekretäre und Mitarbeiter der Kabinette sowie Ermittlungen gegen den Direktor, den stellvertretenden Direktor sowie Bedienstete des BVT wegen angeblicher Rechtswidrigkeiten

2. die Verarbeitung von Daten, deren Sicherheit, deren Verwendung, deren Übermitt­lung sowie deren Löschung samt Protokollierung dieser Vorgänge sowie die Zurver­fügungstellung von Ressourcen an die Rechtsschutzbeauftragten

3. allfällige Weitergaben von Informationen an nicht berechtigte Personen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 115

4. die Aufgabenerfüllung des BVT im Bereich des Schutzes der Obersten Organe

5. die Gefährdung der Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten

6. die Zurverfügungstellung von Ressourcen, die Aufgabensetzung und den Umgang mit den Ermittlungsergebnissen des Extremismusreferats samt Gefährdung von Ermittlungen im rechtsextremen Bereich durch die Beschlagnahmung von Akten

7. die Ausübung des Auskunftsrechts gegenüber dem BVT gemäß dem Bundesminis­teriengesetz

8. die Zusammenarbeit des BVT mit den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) sowie mit den Nachrichtendiensten des Bundesminis­teriums für Landesverteidigung

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


15.56.07

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Ich möchte zu meinem Vorredner noch das eine oder andere Wort im Zusammenhang mit dem Familienbonus sagen. Also rechnen können wir schon alle, und ich glaube, da sollten wir das den Menschen auch vorrechnen. (Ruf bei der FPÖ: Der Herr Professor für Umverteilung!)

Menschen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, können vom Familienbonus maximal 250 Euro pro Jahr bekommen. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Die zahlen eh keine Steuern mehr!) Menschen, die mehr Steuern zahlen, können bis zu 1 500 Euro bekommen. Das nennen Sie gerecht? – Nein, das ist mitnichten gerecht! Gespart wird – und das werden wir noch sorgsam und ausführlich in den kommenden Tagen und Wochen diskutieren – bei den Ärmsten dieser Gesellschaft. Dabei bleibe ich. (Ruf bei der FPÖ: Ja, arm, dass sie gar keine Steuern mehr zahlen müssen!)

Zur Verschuldung: Heute haben wir schon so oft das Wort Verschuldung gehört, ich kann es gar nicht mehr hören.

Wir gehen wieder in eine Debatte zurück, die wir auch Anfang der 2000er-Jahre hatten, als wir die Frage des Nulldefizits diskutiert haben. Da hatten wir einen Minister, das war Minister Grasser, der mit vielen Tricks damals ein Nulldefizit erreicht hat, das mittlerweile zu einem Defizit geworden ist. Sei’s drum!

Wir haben diese Debatte wieder, und ich frage mich, wozu wir diese Debatte allen Ernstes führen müssen, denn weder sehen es die europäischen Haushaltsregeln vor, dass wir ein Nulldefizit haben müssen, nämlich im Sinne von 0,0 Prozent des Brutto­inlandsproduktes, noch ist es ökonomisch geboten. Wenn wir nämlich eine Nulldefizit­politik fahren, das heißt, keine neuen Schulden eingehen, und dieses Ziel in den Vor­dergrund der Politik stellen und zum obersten Ziel der Politik machen, dann bedeutet das, dass wir nichts anderes tun, als auf das zentrale Gestaltungselement der Budget­politik zu verzichten. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das sieht man diesem Budget auch an: Es geht nämlich darum – und das wäre das alles Entscheidende –, Ziele zu definieren und anhand dieser Ziele zu überlegen: Brauche ich jetzt eine Verschuldung oder brauche ich keine Verschuldung? – Genau das tun wir ja nicht, sondern das oberste Ziel ist es, keine neuen Schulden zu machen,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 116

und dem wird alles untergeordnet. Das hat dann eben zur Folge, dass die untersten Einkommensbezieher unter die Räder kommen.

Schulden sind a priori, meine Damen und Herren, weder gut noch schlecht. Es kommt ausschließlich darauf an, wofür ein Staat das Geld verwendet, wenn er Schulden aufnimmt. Das Zweite ist die Frage, wie finanziert er das, wem nimmt der Staat wie viel über Steuern weg. Das sind die alles entscheidenden Fragen. Im Übrigen sind es die Zielsetzungen, über die wir diskutieren sollten, aber darüber wird ja kein Wort verloren.

Ich habe gestern Abend noch den Strategiebericht gelesen. Das ist eigentlich jener Bericht, der über die Strategie der Bundesregierung Auskunft geben sollte. Ein erbärm­liches Dokument, muss ich Ihnen sagen, Herr Finanzminister! (Beifall bei der Liste Pilz.)

Darin wird über diese Zielsetzungen nicht diskutiert, und es wird auch nicht diskutiert, wie wir in unserem Bundesstaat – und wir sind ein Bundesstaat – abgestimmt mit den Ländern über diese Ziele diskutieren und sie umsetzen können.

Das, was die Menschen in diesem Land interessiert, ist doch nicht die Frage, wie viele Schulden dieser Staat macht. Die Menschen in diesem Staat – und darauf haben sie ein Recht – wollen ein gutes Leben, und ein gutes Leben für alle muss doch das oberste Ziel staatlicher Politik sein. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Vorhin wurde hier an diesem Rednerpult der Vergleich mit dem privaten Haushalt gemacht und gesagt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! Dabei wird suggeriert, der Staat könne mit einem privaten Haushalt verglichen werden. – Das kann er eben nicht! Der Staat ist etwas ganz anderes, der Staat hat öffentliche Aufgaben zu erfüllen und der Staat ist daher mit anderen Möglichkeiten ausgestattet, auch im Hinblick darauf, Schulden machen zu können. Das unterscheidet ihn ja.

Es unterscheidet ihn von einem privaten Haushalt auch, dass er eben nicht an die Restriktion seines Einkommens gebunden ist, sondern er kann Schulden immer wieder erneuern. Das, was an Belastung da ist, das sind die Zinsen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Damit will ich aber jetzt nicht einer Verschuldungspolitik über alle Maßen das Wort reden. Nein, das will ich nicht! Ich will aber auch sagen, dass Schulden kein Malheur sind. Wenn ich, wie Herr Strolz gemeint hat, nur in guten Zeiten das Geld zur Seite legen und in schlechten Zeiten investieren soll, dann würden unsere Krankenhäuser vermutlich heute noch in Baracken untergebracht sein, dann hätten wir kein gut ausge­bautes Schienennetz und kein gut ausgebautes Straßensystem und so weiter. Die Schulden der Vergangenheit haben doch dazu geführt, dass Österreich zu jenem reichen Land geworden ist, das es heute ist.

Selbst wenn wir Schulden machen, bedeutet das noch lange nicht, dass wir unsere Schuldenquote nicht senken können. Ich bitte darum: Wenn wir eine Debatte über Schulden führen, führen wir sie auf der Basis von Schuldenquoten und nicht auf Basis der nominellen Erhöhung von Schulden. Kein Ökonom würde das je tun, das macht keinen Sinn. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die Schuldenquote hat immer einen Zähler und einen Nenner – im Zähler stehen die Schulden, und im Nenner steht das Brutto­inlandsprodukt. Wenn das Bruttoinlandsprodukt stärker wächst als die Schulden, dann geht die Schuldenquote zurück.

Also selbst mit einer gewissen Verschuldung sinkt die Schuldenquote unter der von mir genannten Prämisse kontinuierlich auf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Prämisse müssen wir beachten, nicht mehr. Das ist ein ganz simpler mathematischer Zusammenhang, da muss man nicht viel nachdenken.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 117

Nun zur Frage, ob wir denn diese Schuldenbremse in der Verfassung brauchen: Nein, diesen Unsinn brauchen wir nicht. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Im Übrigen haben wir bereits eine Schuldenbremse in unserer Rechtsordnung ver­ankert, Herr Kollege Strolz und meine Damen und Herren von FPÖ und von ÖVP: 2011 beschlossen, § 2 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz 2013. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Dort heißt es: „Der Haushalt des Bundes ist nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union grundsätzlich auszugleichen.“

Der Gesetzgeber hat damals auch normiert, was das heißt, „grundsätzlich auszu­gleichen“: Das heißt für den Bund, ein strukturelles Defizit in der Höhe von 0,35 Pro­zent des BIP einzugehen – und nicht mehr. (Abg. Strolz: Halten wir uns dran!) Das ist es!

Wir brauchen das nicht. (Abg. Strolz: Hält sich ... niemand dran!) Selbst in der Fiskal­politik der Europäischen Union wird das nicht vorgeschrieben. (Abg. Strolz: Herr Rossmann, es hält sich ja niemand dran! Die Selbstbindung in den Verfassungs­rang ...!) – Ja glauben Sie denn allen Ernstes, Herr Kollege Strolz  ich werde auf die Selbstbindung noch zu sprechen kommen , dass nur deshalb, weil man eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert hat, das Commitment der Politik dann ein solches ist, dass sie sagen wird: Ja, weil wir das jetzt in der Verfassung verankert haben, halte ich mich daran!? (Abg. Strolz: ...Grundverständnis ...! Sie als Abgeord­neter freilich!)

Herr Kollege Strolz, es gibt so viele Verfassungsbestimmungen, die totes Recht geblieben sind, auch im Zusammenhang mit dem Bundeshaushaltsgesetz. Ich nenne Ihnen nur eine davon: Denken wir beispielsweise an das Gender Budgeting, die Gleich­stellung von Männern und Frauen (Beifall bei der Liste Pilz) – ein Grundsatz, den wir 2009 in der Verfassung verankert haben. Dieser Grundsatz, Herr Kollege Strolz, wird nicht gelebt, weil es kein politisches Commitment dafür gibt. (Abg. Strolz: ... Bekenntnis!) So einfach ist das, so schaut das aus. (Abg. Strolz: Das können Sie ja nicht ernst meinen!)

Sie sind allen Ernstes gewillt, das in der Verfassung zu verankern, und glauben, dass Ihnen die Politik dann folgen wird, nur weil das in der Verfassung steht? Ent­schul­digen Sie bitte, aber ich halte das für reichlich naiv. Wir brauchen das nicht. Das ist ökonomischer Unsinn. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Als Deutschland seine Schuldenbremse 2009 in der Verfassung eingeführt hat, hat es 200 vernünftige Ökonominnen und Ökonomen gegeben, die gesagt haben: Lassen Sie diesen Unsinn bleiben! Deutschland hat es nicht bleiben lassen. (Abg. Strolz: Achtung! Sie stolpern über Ihre eigene Argumentation!) Derjenige, der in Deutschland die Schul­denbremse in der Verfassung verankern wollte, distanziert sich jetzt im Übrigen davon. Und genau diese Schuldenbremse nach deutschem Vorbild wollen Sie, Herr Finanz­minister – Sie haben es heute gesagt –, in der Verfassung verankern.

Bitte lassen Sie das, und bitte kommen Sie vor allem nicht wieder mit einem Entwurf daher, wie am 12.10. vergangenen Jahres! Da haben wir das nämlich diskutiert – es wurde von FPÖ und ÖVP eingebracht –, nur ist es Gott sei Dank nicht durchgegangen, da es keine Verfassungsmehrheit gegeben hat.

Der damalige Entwurf der Schuldenbremse war ein derartiger Pfusch, dass sich jeder, der ein wenig von Haushaltsrecht versteht, dafür genieren musste, wirklich. Das war ein derartiger Husch-Pfusch-Entwurf, wirklich unsäglich! – Ich kann das nicht oft genug wiederholen.

Schauen Sie sich das an! Lassen Sie diesen Entwurf, den Sie einbringen wollen, durch das Haus prüfen! Noch besser ist es aber, Sie verzichten darauf, einen solchen Ent-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 118

wurf überhaupt hier in diesem Hohen Haus vorzulegen. Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

16.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Nationalrätin Karin Doppelbauer. – Bitte.


16.06.53

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch ganz kurz etwas zu meinem Vorredner sagen: Bruno, es ist nicht so, dass wir mit einer Schuldenbremse den Staat nicht mehr finanzieren, sondern es geht darum, dass man sich in guten Zeiten, wenn man, so wie jetzt, die höchsten Einnahmen aller Zeiten hat, etwas auf die Seite legt, damit man in schlechten Zeiten investieren kann. By the way, unsere Ausgestaltung der Schuldenbremse solltest du dir vielleicht auch einmal an­schauen, die geht nämlich in die Richtung – Schweizer Modell –, dass man in diesen Zeiten auch ein Defizit haben kann. Das Modell des Totsparens ist nicht zutreffend.

Die Republik hat in den letzten Jahrzehnten durchgehend Schulden gemacht. 2017 – wir haben unterschiedliche Zahlen auf dem Tisch – haben wir um 3,7 Milliarden Euro mehr ausgegeben, als eingenommen wurde. Heuer geben wir wieder mehr Geld aus, als wir einnehmen. 2018 rechnen Sie, Herr Finanzminister, mit einem Maastrichtsaldo von minus 0,4 Prozent und 2019 mit 0 Prozent. Sie haben gesagt – und auch einige Vorredner haben das heute schon gesagt –, dann haben wir unser Nulldefizit, dann haben wir es geschafft.

Nach Ihren Ansprüchen möglicherweise ja, aber man muss sich auch noch den Plan für die Zukunft und die Gegenfinanzierungsmaßnahmen anschauen. Da ist es natürlich schon so, dass diese Maßnahmen größtenteils durch die kalte Progression finanziert werden. Deren Abschaffung wurde im Wahlkampf von ÖVP und FPÖ versprochen – jetzt nimmt man sie zur Gegenfinanzierung her!

Zurück zum Budget: Sie sagen also, Sie schaffen nächstes Jahr ein Nulldefizit. Das heißt also, wenn ich jetzt zu dieser Milchmädchenrechnung beziehungsweise – wie haben wir es genannt?, Herr Wöginger hat es, glaube ich, Hausverstand genannt zum Hausverstand zurückkomme, dann muss ich sagen: Die höchsten Einnahmen, die wir in dieser Republik jemals haben werden, geben wir alle wieder aus! – Das ist das Nulldefizit, das Sie uns hier verkaufen.

Sich dafür auf die Schultern zu klopfen finden wir ein wenig dreist. Es ist legitim, Herr Finanzminister – ich schätze Sie auch sehr, da schließe ich mich Matthias Strolz an –, dass Sie Ihr Budget bestmöglich verkaufen, es ist aber unser Job als Opposition und als Kontrollkraft, uns auch die anderen Seiten des Budgets anzuschauen, und wir nehmen auch ein anderes haushaltspolitisches Konzept her. Herr Wöginger hat, glaube ich, gesagt – es war der Hausverstand, ja –, es wird einen Überschuss geben.

Aus unserer Sicht muss man sich das strukturelle Defizit anschauen, denn das ist ein­fach aussagekräftiger. Das macht übrigens auch Deutschland bei der Schulden­bremse  die gehen auch vom strukturellen Defizit aus –, aber das wissen Sie ja sicher.

Wenn man sich das aber anschaut, dann steht sowohl heuer als auch im nächsten Jahr ein fettes Minus davor. Warum? – Weil nämlich im strukturellen Budget die Ein­maleffekte und die Konjunktur herausgerechnet sind. Das ist der große Unterschied. Deswegen ist es aus unserer Sicht das einzige Aussagekräftige, was herangezogen werden sollte – und nicht die Maastrichtkriterien. 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 119

Sie hätten im Augenblick die historische Chance, die Grundstruktur der Ausgaben und der Einnahmen nachhaltig umzubauen. Das geht nicht in einem Schritt, das ist uns schon klar, aber soweit wir das bis jetzt gesehen haben, machen Sie gar keinen Schritt.

Um Österreich in eine budgetär erfolgreiche Zukunft zu führen, muss man die Strukturreformen und die Leuchtturmprojekte angehen. Das sind, Sie alle wissen das, Pensionen, Föderalismus, Finanzausgleich, aber davon steht in diesem Budget im Augenblick nichts. Die Investitionen in die Zukunft, die heute Früh so gelobt und so hervorgehoben worden sind, sind uns zu wenig. Im Bereich Bildung wird nur ein Loch gestopft, es wird nicht wirklich mehr finanziert; Klimaschutz kommt nicht vor; für die Digitalisierung gibt es keine konkreten Pläne. Das sind in Wahrheit Dinge, die man sich anschauen müsste, die kommen aber im Haushalt nicht wirklich vor.

Der Haushalt verwaltet ängstlich die Gegenwart, er tritt nicht mutig in die Zukunft, er bedient hie und da ein bisschen eine Klientel. Aus unserer Sicht ist das ein budget­politisches Biedermeier, frei von Inspiration und frei von Weitblick.

Deswegen fordern wir die Schuldenbremse, Bruno und liebe Kolleginnen und Kollegen, denn wir glauben einfach, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das zu machen. Man kann natürlich streiten: Ist es das Schweizer Modell?, man kann natürlich sagen, es ist das deutsche Modell, das man auf Österreich umlegt. Ich glaube, da gibt es sehr viele Ausgestaltungsmöglichkeiten dazwischen.

Wichtig ist aber auch, dass es eine Ausgabenbremse gibt. Die Schweden haben das jetzt schon gemacht. Es geht auch darum, Karl-Heinz Grasser wurde ja auch schon angesprochen, dass die Regierung, wenn es um steigende Ausgaben geht, nicht ein­fach die Steuerquote wieder nach oben hebt. Das ist auch etwas, was man in diesem Sinne noch beachten muss, damit man sich nicht wie Ex-Finanzminister Grasser sein Nullbudget mehr oder weniger erschwindelt.

Der Verfassungsrang ist wichtig. Wir nehmen die Verfassung ernst, und wir glauben, es macht durchaus Sinn, das im Verfassungsrang zu haben. Das Ziel muss ein aus­geglichenes Budget über eine Konjunkturphase hinweg sein, und es braucht enge und klare Fiskalregeln, um die Dinge dann gut umzusetzen. Dazu möchte ich nur Folgen­des sagen: Ich habe ganz viele Punkte, aber der wichtigste davon ist vielleicht, dass es dabei effektive Sanktions- und Korrekturmechanismen geben muss, damit man die Schuldenbremse dann auch umsetzen kann. Das heißt, bei Nichteinhaltung müssen sowohl die entsprechenden Politiker zur Verantwortung gezogen werden als auch die Gebietskörperschaften zur Korrektur gezwungen werden können.

Das heißt, in einer richtigen Ausgestaltung ist eine Schuldenbremse ein Instrument im Verfassungsrang, das nachhaltig wirkt und echte Generationengerechtigkeit schaffen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte. (Abg. Strolz: Jetzt kriegen wir endlich ein Lob! Das freut mich!)


16.12.45

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich als Salzburger muss zuerst etwas von Salzburger zu Salzburger sagen: Lieber Sepp Schellhorn, die neue Rolle mit Anzug und Krawatte, so staatstragend, passt dir weniger. Das Revoluzzerimage mit der freien Rede ist dir besser auf den Leib geschnitten.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 120

Kollege Strolz, Ihnen möchte ich Folgendes mitgeben: Die Landeshauptleute machen gute Arbeit. Indem Sie sie immer abwerten, tun Sie sich selbst keinen Gefallen. Ich bin mir sicher, dass mein Landeshauptmann in Salzburg, Wilfried Haslauer, aufgrund seiner hervorragenden Leistungen wiedergewählt wird, Herr Kollege Strolz! (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Thema Schuldenbremse hat ja Herr Minister Löger schon alles ausgeführt. Ich denke, es ist heute ein guter Moment, um wieder einmal ein neues Kapitel in dieser Budgetpolitik aufzuschlagen. Unser Finanzminister hat ja gerade mit seinem Doppel­budget eine Budgetpolitik der Veränderung präsentiert. Ich sage es durchaus selbst­kritisch: Es ist Zeit geworden, dass wir die alten Pfade der Schuldenpolitik verlassen und zu neuen Ufern aufbrechen. Überschuss heißt unser neues Ziel, und dieses werden wir 2019 erreichen, meine Damen und Herren.

Ich bin sehr froh darüber, dass uns heute ein Budget präsentiert wurde, das den Staat in eine neue Zukunft bringt – in eine gute, neue Zeit ohne neue Schulden.

Wir tun ja nichts anderes als jeder und jede, der oder die Verantwortung zu Hause in seinem eigenen Haushalt oder in seinem Unternehmen trägt. (Abg. Jarolim: ... Ver­gangenheit!) Wir geben einfach nicht mehr aus, als wir einnehmen, und das ist gut so, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Es war notwendig, dafür einen neuen Koalitionspartner zu finden, mit dem es möglich ist, diesen Weg zu gehen, und dafür danke ich auch. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir beenden nämlich die große Umverteilung von Schulden und starten einfach in eine neue Zukunft, in eine gute, neue Zeit.

Jetzt muss ich schon sagen: Es ist besonders bemerkenswert, dass genau die NEOS, die immer kritisiert haben, dass wir zu viel ausgeben (Abg. Strolz: Ja!), dieses Budget kritisieren. Es kommt mir so vor, dass Sie dieses Überschussbudget einfach der Kritik wegen kritisieren.

Da Kollege Schellhorn von der „Gletscherliga“ gesprochen hat, würde ich gerne einen Vergleich aus der Bundesliga bringen. Es drängt sich der Vergleich mit dem Sonntags­spiel von FC Salzburg gegen Austria Wien auf. Lieber Wolfgang Katzian, bitte verzeih mir diesen Vergleich, aber die NEOS scheinen wie Austria Wien zu sein: voll­kommen motiviert, aber ein wenig überfordert.

Jetzt muss ich ganz ehrlich sagen, auf unserer Seite gibt es halt einen spielbe­stim­menden Finanzminister, und die Erfolge zeigen es ja ganz deutlich: Wir bauen konsequent Schulden ab. Unser Ziel für 2019 ist ein Überschuss von einer halben Milliarde Euro – eins zu null für Löger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir fördern Leistung und wollen Anreize für die Erbringung von Leistung setzen – zwei zu null für Löger. (Abg. Strolz: Gegen wen spielt er den?)

Wir entlasten die Bürger: Wir hatten im letzten Jahr eine Abgabenquote von 41,9 Pro­zent, wir wollen diese sukzessive bis 2022 auf 40 Prozent senken – drei zu null für Löger. (Ruf bei der SPÖ: ... steht ein Gegner?)

Wir sparen im System, aber nicht hinsichtlich Zukunft, wir geben mehr Geld für Bildung und Forschung, Digitalisierung und Sicherheit aus – vier zu null für Löger.

Wir nutzen die gute Konjunktur  ein Danke an die über 400 000 Unternehmer, die Betriebe und deren Mitarbeiter für dieses erwirtschaftete Wachstum. Wir sind auf einem guten Weg in eine gute, neue Zeit – fünf zu null für Löger. (Abg. Strolz: Lotto­zettel ist voll!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 121

Wir engagieren uns für Europa, und das ist ganz wichtig, denn Europa ist unverzichtbar für uns – sechs zu null für Löger.

Dringlicher Antrag der NEOS, ein Eigentor durch Schellhorn/Strolz – sieben zu null. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn ich das Ergebnis in einer Spielkritik zusammenfassen darf: Die Angriffe waren ein wenig unorganisiert und sind ins Leere gegangen. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Finanzminister Löger hat sich als treffsicher erwiesen und hat beide Halbzeiten 2018 und 2019  mit mutigen und zielgerichteten Vor­stößen ganz klar für sich entschieden. Der Unterschied zum Sonntag: Austria Wien hat nur fünf zu null verloren! (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Ich habe in den letzten Tagen auch viele Menschen getroffen, die es begrüßen, dass wir die Schuldenpolitik beenden und endlich einmal das umsetzen, was wir vor der Wahl zugesagt haben. Wir haben versprochen, diejenigen zu entlasten, die Steuern zahlen. Das machen wir mit dem Familienbonus (Zwischenruf bei der SPÖ), das machen wir mit dem Absenken des Arbeitslosenbeitrages für die Arbeitnehmer und das machen wir mit dem Absenken des Mehrwertsteuersatzes für Hotelbetriebe  ver­sprochen, gehalten! Auch das ist ein klares Zeichen für einen neuen Start in eine neue Zukunft.

Ich kann Ihnen nur empfehlen: Bitte mitarbeiten statt krankjammern! Unterstützen Sie uns beim Start in diese neue Zukunft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.


16.18.25

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mit­glieder auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen gerne der erfolgreichen Vergangenheit Österreichs in den letzten 65 Jahren widmen, denn ich habe wirklich manchmal das Gefühl, dass viele von Ihnen etwas unter Gedächtnisschwund leiden.

Wenn wir in die Geschichtsbücher blicken, wenn wir uns vor Augen halten, wie Österreich heute dasteht, dann ist das schon auch das Verdienst der vergangenen guten Politik und der Investitionen in unser Land. Wir stehen europaweit gut da, wir stehen betreffend Arbeitslosigkeit im Moment gut da, zwar belebt durch die Konjunktur, aber das hat ja auch einen Grund. Vergessen Sie bitte nicht, dass wir noch gemeinsam eine Steuerreform verabschiedet haben, die natürlich bewirkt hat, dass die Menschen wieder mehr ausgeben konnten und dass dadurch die Wirtschaft angekurbelt wurde, was unter anderem dazu beigetragen hat, dass wir jetzt ein konjunkturelles Hoch haben! Diese kollektive Amnesie macht mich einigermaßen fassungslos, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde ja in der Vergangenheit nicht nur eine Krise gemeinsam bewältigt, sondern mehrere. Es ist doch wirklich so, dass wir 2008 von einer unglaublich heftigen, welt­weiten Finanz- und Wirtschaftskrise überschwemmt wurden, die wir dennoch über­winden konnten. Wir konnten eine Steuerreform verabschieden sowie die Hypo-Alpe-Adria-Krise, die die Freiheitlichen in Kärnten verursacht haben, überwinden. (Äh-Rufe bei der FPÖ.) Und wie stehen wir heute da? – Auch ohne Budgetrede wüssten wir heute, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir uns dem Nulldefizit automatisch ge­nähert haben. Das ist nicht das Verdienst von 93 Tagen – verzeihen Sie, Herr Finanz­minister – Ihres Wirkens, sondern das haben alle in diesem Land erarbeitet, und das sollten wir uns auch einmal vor Augen führen. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 122

Die öffentliche Hand investiert in Infrastruktur, in Schulen, in Kindergärten, in das Gesundheitssystem, investiert so, dass das Rettungswesen funktioniert, dass die Polizei funktioniert, dass das Feuerwehrwesen funktioniert und so weiter – ich könnte jetzt vieles aufzählen –, obwohl in den Jahren 2000 bis 2006 massive Kürzungen im öffentlichen Dienst stattgefunden haben und wir jetzt draufkommen, dass wir mehr Sicherheitsbeamtinnen und -beamte brauchen, dass wir in unseren Schulen durch das damalige Verabschieden vieler 55-jähriger Pädagoginnen und Pädagogen mit Golden Handshake wieder Lehrerinnen und Lehrer brauchen. Gerade in diesen Bereichen, etwa im Bildungsbereich, sparen Sie jetzt aber, setzen Sie wiederum den Sparstift an!

Ich kann das nicht nachvollziehen, denn genau die Investitionen der vergangenen Jahrzehnte haben bewirkt, dass Menschen einen Gratiszugang zu Schulen, zu Uni­versitäten, zu Schulbüchern erhalten haben, dass ihnen eine bessere Bildung zuge­kommen ist und dass sie dadurch auch mehr in die gesamte Volkswirtschaft einbringen konnten. Genau das sehe ich beziehungsweise sieht meine Fraktion wieder in Gefahr, wenn man sagt, man misst mit zweierlei Maß.

Irgendwann in den Vierzigerjahren haben sich zehn reiche alte Männer in die Schweizer Berge zurückgezogen und haben dort die Schuldenbremse erfunden. Nein, sie haben dort das neoliberale Wirtschaftssystem vorbereitet und erfunden: Profit des Einzelnen, Profit von Unternehmen vor Gemeinwohl. – Das ist nicht unser Modell, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), das ist das Modell, das auch die Wählerinnen und Wähler (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) – Herr Kollege, das auch Ihre Wählerinnen und Wähler – in Zukunft nicht goutieren werden, im Gegenteil, denn Sie haben ja ganz andere Dinge im Wahlkampf versprochen, die Sie jetzt aber nicht durchführen.

Wenn ich lese, Herr Finanzminister, und das hat mich wirklich sehr unangenehm berührt (Zwischenruf des Abg. Mölzer), dass Sie sagen, für ältere Arbeitslose kann nicht in steuergeldfinanzierte Zweijahresscheinjobs investiert werden, dann ist das, muss ich sagen, ein Schlag ins Gesicht so vieler, die jetzt durch diese Aktion Arbeit bekommen haben. (Beifall bei der SPÖ.) Und wer heute Früh - - (Abg. Zanger: Das sind ja Scheinjobs!) – Das steht da (ein Exemplar des Manuskripts der Budgetrede in die Höhe haltend) drinnen! (Abg. Zanger: Wir haben es mit Steuergeld gezahlt und zahlen es weiter!) – Unfassbares Unwissen von Ihrer Seite ändert nichts an der Tatsache, dass sich viele Leute gefreut haben, dass sie jetzt Arbeit bekommen haben.

Wer heute das „Morgenjournal“ gehört hat, hat auch ein Interview mit ein paar älteren Personen gehört, die irgendwo auf dem Land ein Sammeltaxisystem hatten – die Wichtigkeit des ländlichen Raumes wird ja immer so betont; er ist wirklich wichtig und darf nicht ausgedünnt werden –, mit dem die Möglichkeit bestanden hat, Einkaufen zu fahren, in die Apotheke zu fahren. Und der 61-jährige, vorher arbeitslose Taxifahrer, der das betrieben hat, wird in Zukunft keine Arbeit mehr haben.

Das sind keine Scheinjobs, sondern das war der letzte Strohhalm für Personen, die knapp vor der Pension stehen und dadurch eine letzte Chance erhalten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Genau in diesem Zusammenhang muss ich Ihnen vorwerfen, dass Sie die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinanderklaffen lassen und dass wir aus dieser Almosenpolitik, in die Sie uns hineinmanövriert haben, sehr schwer wieder herauskommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Her­mann Brückl. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 123

16.24.07

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Klassenkampf ist wieder angesagt, Frau Kollegin. (Abg. Heinisch-Hosek: Zum Glück!) Klassenkampf ist wieder angesagt, aber dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Ich glaube, ich könnte es an jedem Sitzungstag wieder und wieder erwähnen: Wir stehen nicht für Klassenkampf und nicht für Um­verteilung zur Verfügung! (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Das ist ganz einfach. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Leistungsträger zu belohnen, das ist Politik, wie ÖVP und FPÖ sie haben wollen und wie sie auch gemacht wird.

Zur Thematik der Schuldenbremse: Als Finanzsprecher der FPÖ und auch als Oberösterreicher freut es mich, auch hier sagen zu können, dass wir in Oberösterreich seit dem Herbst 2017 das sogenannte Stabilitätssicherungsgesetz haben. Das ist nichts anderes als eine in der Landesgesetzgebung vereinbarte Schuldenbremse, die dafür steht, dass man Spielraum für neue Reformen schafft, Spielraum für Investitionen schafft, damit die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden kann. Und diese Schul­denbremse ist kein Selbstzweck, sondern sie bietet Möglichkeiten der Finanzierung im Bereich des Wohnbaus, der Bildung, der Digitalisierung, der Sicherheit. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Das ist gut so, dass wir das haben.

Jetzt frage ich Sie, liebe Sozialdemokraten: Wer regiert in Oberösterreich, wer ist dazu in der Lage? – Das ist eine Regierung aus ÖVP und Freiheitlicher Partei. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, dass im Regierungsprogramm zwischen Volkspartei und Freiheitlicher Partei festgehalten wurde, auch auf Bundesebene diese Schuldenbremse zu installieren. (Abg. Heinisch-Hosek: Kinder werden abgemeldet, weil Eltern es sich nicht leisten können! Furchtbar!)

Ich weiß, es tut euch weh, es tut euch von Herzen weh, dass ihr abgewählt wurdet, ich habe es heute schon gesagt, aber eines steht auch fest: Die Zusammenarbeit zwi­schen der Volkspartei und der Freiheitlichen Partei funktioniert sehr gut. Sie werden hier keinen Keil hineintreiben, das wird euch nicht gelingen, beim besten Willen nicht! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Stöger.)

Zu den NEOS, Kollege Schellhorn, Klubobmann Strolz: Ja, das Thema ist richtig, wie wir wissen, das stellen wir nicht in Abrede, was ich aber nicht verstehe, das sind die Angriffe auf die Bundesregierung in diesem Dringlichen Antrag, die Angriffe auf den Herrn Bundesminister, der heute ein Budget vorgelegt hat, das die Trendumkehr in diesem Land herbeiführt. Dieses Budget – und wir haben es heute schon oft genug gehört – ist ein zukunftsweisendes Budget. Nach 64 Jahren werden endlich im Jahr 2019 Überschüsse produziert. Nach 64 Jahren! Und das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren von den NEOS! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher sind diese Angriffe völlig substanzlos, sie gehen ins Leere, sie gehen völlig ins Leere. Wenn Sie diese Rede, Kollege Schellhorn, vor einem Jahr hier an dieser Stelle gehalten hätten, ja, dann hätten wir das nachvollziehen können, dann wäre das logisch gewesen, aber heute ist es das nicht mehr, da ein Budget vorliegt, das den richtigen Weg vorgibt und dieser auch gegangen wird. Wir machen das gut. Diese Bun­des­regierung macht das gut. Wir haben heute ein rot-weiß-rotes Budget präsentiert be­kommen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Klubobmann Wöginger hat gemeint, die Einlage, die Rede von Klubobmann Strolz war kabarettistisch. Ich habe sie eher als schauspielerisch empfunden, aber dafür sind Sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 124

bekannt, Herr Kollege; das machen Sie auch sehr gut, dafür schätzen wir Sie ja auch in diesem Haus. Ich möchte aber doch hinzufügen, ein Antrag, eine Dringliche Anfrage (Abg. Scherak: Antrag!) wie diese hier ist nichts anderes als wiederum ein Schnellschuss. Es braucht Vorarbeiten dazu.

Das Gleiche gilt für die kalte Progression. Wir haben vor knapp oder gut einem Monat über die kalte Progression diskutiert. Ja, ist gut, aber auch die steht im Regierungs­programm und da ist etwas vereinbart. Wir prüfen das. Voraussetzungen dafür müssen aber geschaffen werden. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Das ist so.

Das sind nichts anderes als Schnellschüsse, und in diesem Zusammenhang: Schnell­schüsse gab es im Wilden Westen, und sollte es eine Neuverfilmung geben, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich für die Hauptrolle im Film „Mein Name ist Nobody“ bewer­ben. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.


16.28.47

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Kollege Brückl berichtet live aus Oberösterreich: Die Schuldenbremse funktioniert. – Ja, sie funk­tioniert sehr gut, sie kommt auch bei jeder Familie an, nur leider im negativen Sinne. Wir haben momentan in Oberösterreich die Situation, dass es zu Gruppen­schließun­gen kommt, dass Kinder keine Nachmittagsbetreuung mehr erhalten (Abg. Neubauer: Wissen Sie, was der Soziallandesrat alles getan hat?! Schämen Sie sich!), weil das Land Oberösterreich beschlossen hat, auf die Schuldenbremse zu drücken und diese direkt in jede einzelne Familie hineinzudrücken. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie sagen, es ist kein Klassenkampf. – Es ist ein Klassenkampf, es ist einer, aber umverteilt wird von unten nach oben. Das ist das, was aktuell mit dem Familienbonus und mit der aktuellen Familienpolitik passiert. (Abg. Hafenecker: Sie merken sich nicht einmal fünf Jahre, bei welcher Partei Sie sind!) Wenn das untere Einkommensdrittel die Familienentlastung für Sehr-gut-Verdiener, für Manager, und, und, und durch die normalen Konsumsteuern bezahlt, dann ist das sehr wohl ein Klassenkampf, der von Ihnen durchgeführt wird und bei dem viele, viele Menschen, die Geringverdiener sind, sehr stark draufzahlen werden. (Abg. Hafenecker: Das haben Ihre ehemaligen Genos­sen gemacht!)

Zum vorliegenden Antrag der NEOS: Der Gedanke hinter dem vorliegenden Antrag auf Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang ist oberflächlich betrachtet auf den ersten Blick ja ganz nett, muss ich einmal sagen. Wenn das Milchmädchen ständig über seine Verhältnisse lebt, mehr Geld ausgibt, als es durch den täglichen Verkauf von Milch einnimmt, dann wird sich die besagte Rechnung irgendwann einmal nicht mehr ausgehen. – Korrekt, ja, das stimmt. Was aber den Staat betrifft, ist das nicht in dieser simplifizierten Form annehmbar und durchführbar.

Die Frage ist, ob wir das Problem zu hoher Staatsausgaben oder zu geringer Staats­einnahmen – denken wir etwa an die steuerschonende Behandlung von superreichen Unternehmern, die hier ihre Steuern nicht abführen, Steuergeschenke an Groß­industrielle (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ), die durch die aktuelle Regierung gemacht werden, KÖSt-Senkung, und, und, und; Milliarden­steuer­geschenke an Großunternehmer – durch ein Zwangsgesetz und eine Schuldenbremse lösen können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 125

Im Antrag schlagen Sie das Schweizer Modell vor, das entsprechend einem Berech­nungsschlüssel in wirtschaftlich mageren Zeiten kleine Mehrausgaben zulässt und in wirtschaftlichen Aufschwungzeiten Minderausgaben vorsieht, sodass es möglich wäre, Budgetüberschüsse zu generieren, in dieser Art und Weise somit einen Konjunk­tur­zyklus zu bereinigen und ausgeglichen zu wirtschaften.

Alles schön und gut, aber was bedeutet das dann konkret in der tagtäglichen Politik? – Erstens: Wir beschränken völlig den Handlungsspielraum dieses Parlaments, zukünf­tiger Parlamente und zukünftiger Regierungen, ohne aus heutiger Sicht ausreichend abschätzen zu können, welche Herausforderungen auf uns warten werden.

Ein weiterer Punkt: Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages und unterstellen damit bereits in dieser Begründung der Bevölkerung, dass die Bevölkerung im Hier und Jetzt tagtäglich über ihre Verhältnisse leben würde, befeuert durch die Politik der Bundesregierung, wird darin geschrieben, aber dass die Bevölkerung im Hier und Jetzt über ihre Verhältnisse leben würde. – Zeigen Sie mir diese Gruppe! Zeigen Sie mir die Bevölkerungsschicht, die über ihre Verhältnisse lebt! Ich möchte Sie nur an die Dis­kussion erinnern, die wir bezüglich Alleinerzieherinnen und die Unterhaltssicherung führen. Wir hören von der Bundesregierung, es ist kein Geld da. Nun, jetzt schon ist es nicht möglich, die Regressforderungen gegenüber Vätern einzubringen, es kann nicht noch mehr Geld des Staates investiert werden. Und mit einer Schuldenbremse dann schon? Oder wird das dann als Vorwand genommen, weitere Sozialkürzungen durchführen zu können? (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wir reden von AlleinerzieherInnen, wir reden von Menschen, die langzeitarbeitsuchend sind, von älteren Personen, die schwer wieder in den Job hineinkommen, wir reden von Teilzeitbeschäftigten, die bereits jetzt schwer über die Runden kommen. Und die­ser Befund geht aber bis tief in die Mittelschicht hinein.

Ich bitte: Schauen wir aus dieser Blase heraus! Zeigen Sie mir diese Menschen, die dieses konkrete Phänomen betreffen soll, dass sie über ihre Verhältnisse leben! 95 Prozent der Menschen in Österreich gehen einer Beschäftigung nach, kümmern sich um ihre Familie, pflegen Angehörige, sind ehrenamtlich in einem Verein engagiert, und, und, und. Von diesen Menschen ist das sicher niemand.

Wenn Sie nun diese Schuldenbremse einführen wollen, wie auch Minister Löger, der jetzt gerade nicht anwesend ist, erwähnt hat, dann werden Sie zukünftigen Regie­rungen, nämlich neoliberalen Regierungen – womöglich gehören Sie einer solchen selbst irgendwann einmal an –, genau jenes Argument liefern, genau in diesen Sozial­bereich hineinzuschneiden. Und Sie werden auch zukünftigen Regierungen, die eine soziale Ausrichtung haben, genau diese Politik durch – und das steht auch in Ihrem Antrag drinnen – private Aufpasserindustrien und masochistisch anmutende Strafdro­hungen aufs Auge drücken.

Also diesen Willen, sich selbst zu bestrafen, verspüre ich nicht. Ich möchte Politiker und Politikerinnen, ich möchte VolksvertreterInnen, die in diesem Haus eine Politik machen, die verantwortungsvoll ist – und das geht auch ohne Schuldenbremse im Verfassungsrang. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Was durch diese Schuldenbremse auch nicht erreicht werden kann, ist, die oberen 5 Prozent endlich zu einem gerechteren Beitrag zum Staatswesen zu bewegen. Das ist durch solche Anträge – wie diesen Bremserantrag, muss ich fast sagen – im Grunde nicht möglich, denn böse ist ja am Ende des Tages immer nur der Staat.

Eines sei noch gesagt: Wer Politik in ein Zwangskorsett zwingen will, der hat sich gedanklich schon lange von der Demokratie verabschiedet. Dass Sie annehmen, dass dieses Parlament als Versammlung von VolksvertreterInnen ohnehin nicht in der Lage


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 126

sei, vernünftige und nachhaltige Politik zu machen, das vonseiten der ÖVP, der FPÖ, der NEOS zu hören, ist wirklich erschütternd. (Abg. Scherak: Aber es ist so!) Ihr Antrag ist schwarz auf weiß die Besachwaltung der Parlamentarier, weil wir nicht in der Lage sind, unsere Politik entsprechend verantwortungsvoll zu betreiben. (Beifall bei der Liste Pilz).

Ich gebe Ihnen natürlich in einem gewissen Punkt recht: Man kann in vielen Momenten fragen und tatsächlich bezweifeln, ob Entscheidungen der Regierung oder der aktu­ellen Mehrheit im Parlament Ausdruck dieser vernünftigen und demokratischen Politik im Sinne der Menschen sind. Darin gebe ich Ihnen schon recht, auch ich zweifle hier oft daran. Genau deshalb lehne ich diese Verankerung der Schuldenbremse ab, möchte aber – wir wollen das und haben deshalb auch einen diesbezüglichen Antrag eingebracht; dieser ist natürlich nicht gleich abzustimmen, sondern es braucht für diesen Antrag eine ordentliche Diskussion im Ausschuss – die Verankerung von sozialer Gerechtigkeit als Staatszielbestimmung. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Einen Antrag bezüglich Verfassungsbestimmung, Staatszielbestimmung haben wir des­halb eingebracht, weil wir uns dafür einsetzen wollen, dass es eine umfassende Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit gibt. Wenn alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihren Möglichkeiten zum Wohl des Staates beitragen können und entsprechend ihren Bedürfnissen auch am Wohl des Staates teilhaben können, dann ist soziale Gerechtigkeit auch gewährleistet. Und das ist von ungeheurer Wichtigkeit für unser aller Zukunft, da das Staatswesen nicht darauf beruhen darf, dass Wirtschafts- und Bremsfetischismus betrieben werden, sondern dass wir auf dem gemeinsamen Weg niemanden verlieren. Alle Bevölkerungsschichten entsprechend ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen zu beteiligen und so sozialen Frieden als Grundlage und Basis der österreichischen Erfolgsgeschichte zu verankern, das sollte unser Ziel sein.

Ich darf Sie alle schon jetzt um eine wohlwollende Behandlung im Ausschuss bitten. Zeigen wir, dass das österreichische Parlament auch ohne Zwang und ohne Straf­androhung gute Politik machen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

16.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmannsdorff. – Bitte.


16.37.05

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Und insbesondere liebe junge Schü­lerinnen und Schüler, die oben auf der Galerie sind, und jene, die zu Hause zu­schauen! Was wir in den letzten Minuten hier erlebt haben, ist ein Abklatschen von verschiedensten Themen, die wir in den letzten Monaten immer wieder diskutiert haben, die aber eigentlich nicht der Kern sind, um den es hier geht. (Abg. Winzig: Der Kern ist nicht da heute!) Es geht hier rein um die nächste Generation, es geht hier rein um die jungen Menschen und die Chancen, die wir in diesem Land haben wollen, denn jeder Tropfen Schulden, den wir da anhäufen, jeder Tropfen, der unseren Schulden­berg höher macht, ist eine Vernichtung von Chancen für die nächste Generation.

Wir haben in den letzten Monaten des Wahlkampfs alle erlebt, wie hart es für uns persönlich sein kann. Wir haben alle körperlich unter diesem Wahlkampf gelitten, aber auch unser Budget hat darunter gelitten, genauer gesagt, der Schuldenberg ist natür­lich weiter gewachsen. Wir haben da wieder einen Haufen von neuen Wahlzuckerln verteilt, egal, ob das die Aktion 20 000 war, der Pensionshunderter und so weiter. Ich möchte inhaltlich gar nicht über diese Punkte diskutieren, aber das, was am Ende


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 127

immer überbleibt, ist, dass wir als junge Generation draufzahlen, da das alles Schulden sind, die uns bleiben werden.

Es denkt auch niemand daran. Ich habe nicht das Gefühl, dass in den Debatten damals, insbesondere von den zwei alten Regierungsparteien, das Thema: Wie gehen wir mit der nächsten Generation um?, groß da war. Es ging nur darum: Jetzt be­schließen wir schnell etwas, denn das macht sich gut in der Öffentlichkeit, das ist ein schönes Bild! – Das ist nicht die Politik, für die wir stehen wollen. Das ist Retropolitik, ist absolut unsexy und sollte für die nächsten Generationen nicht so weitergehen.

Wir können uns das Ganze auch genau in Zahlen anschauen. Wenn ein Mensch heute in Österreich auf die Welt kommt, dann hat er 39 000 Euro Schulden, einen Schul­denrucksack mit 39 000 Euro! Herr Minister, wenn Ihnen Ihre Eltern 39 000 Euro als Schuldenrucksack hinterlassen hätten, dann hätten Sie sie schief angeschaut – und das absolut zu Recht. Da würde jeder von uns seine Eltern schief anschauen, weil 39 000 Euro ein Haufen Geld sind. Und dieser Schuldenrucksack ist einerseits nicht verantwortungsvoll der nächsten Generation gegenüber, er ist unsexy, und es ist genau diese Retropolitik, die aufhören muss.

Deswegen fordere ich Sie auf: Haben Sie den Mut, das jetzt zu ändern! Haben Sie den Mut und nehmen Sie sich da ein Herz und sagen Sie für die nächste Generation: Ja, wir warten nicht mehr, wir machen es!

Jeder, dem dieser Betrag irgendwie zu abstrakt ist, schaue einmal auf staats­schul­den.at! Auf staatsschulden.at können Sie live mitverfolgen, wie unsere Schulden steigen, wie unsere Staatsschulden von Sekunde zu Sekunde höher werden.

Es geht wirklich ticktack, ticktack. Am Ende des heutigen Tages sind wieder 3,5 Mil­lionen Euro an neuen Schulden dazugekommen. Das ist einfach eine Tatsache, die wir nicht wegleugnen können.

Deswegen, Herr Minister, denken Sie daran: Es geht nicht nur um Ihre Amtszeit, es geht darüber hinaus. Die Schuldenbremse brauchen wir langfristig, und jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sie einzusetzen. Fassen Sie sich ein Herz, haben Sie Mut und stimmen Sie mit uns gemeinsam einem Antrag zu, damit wir diese Schuldenbremse endlich verlangen können!

Sie haben heute in Ihrer Budgetrede einige Zitate gebraucht, ich möchte auch mit einem enden. Das ist der Leitsatz, den mir meine Eltern mitgegeben haben und den ich auch in meinem politischen Leben immer wieder umzusetzen versuche, den wir im Arbeitsalltag und so weiter immer wieder brauchen: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.

Fassen Sie sich ein Herz! Haben Sie Mut und gehen Sie voran und lassen Sie uns endlich gemeinsam diese Schuldenbremse beschließen! (Beifall bei den NEOS.)

16.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angelika Winzig. – Bitte.


16.41.12

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanz­minister! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Strolz, als ich gestern Vormittag deine Presseaussendung zu dieser heutigen Dringlichen durchgelesen habe, ist mir zunächst wieder einmal deine Rede anlässlich des Besuchs von Generalsekretär Ban Ki-moon eingefallen. (Zwischenruf des Abg. Scherak. – Abg. Schellhorn: Wir erinnern uns an keine andere! – Abg. Strolz macht das Daumen-hoch-Zeichen.) Du hast unseren Gast damals ziemlich verwirrt, er dachte ja zeitweise, dass der Übersetzungsdienst aus-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 128

gefallen ist; du hast gesagt, du stehst gerne auf dem Balkon, schaust ins Universum (Abg. Strolz: Einzige Rede, die ich mir gemerkt habe!) und denkst, dass du nur ein kleiner Tropfen der Zeit bist. (Abg. Strolz: Winziger! Winzig!) – Ja, wahrscheinlich.

So einen Tag hattest du offensichtlich bei der Formulierung dieser Presseaussendung, denn bereits vor der Rede des Finanzministers und bevor wir überhaupt diese Budgetinformationen bekommen haben, hast du ja schon über die Presse die An­schuldigungen ausgeteilt, was dir in diesem Budget alles nicht passt (Abg. Strolz: Wurde präsentiert die nächsten Tage!), nämlich das sei alles zu wenig. Da steht zum Beispiel drinnen: Bei Forschung und Bildung kommt nicht viel. – Aber genau da wird ordentlich investiert. Aber ohne Budgetunterlagen solche Presseaussendungen zu machen: Da kann dir nur das Universum einfach falsch eingesagt haben. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)

Verwundert bin ich aber über euren neuen verbalen Stil. Ihr seid positiv angetreten (Abg. Strolz: Jetzt habt ihr gerade gesagt, wir waren lustig! Ihr müsst euch halt entscheiden!), habt aber diesen Weg irgendwie Richtung Sackgasse verlassen, und diese Sackgasse war bei diesen Ausführungen, die du da von dir gegeben hast, auf einem sehr tiefen Niveau. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.)

Wir hingegen sind im Oktober gewählt worden für unser Programm: Standort stärken, Sicherheit schaffen und Steuern reduzieren, und das setzen wir auch konsequent mit diesem Doppelbudget durch. Ja, wir nützen die Hochkonjunktur, um Schulden abzu­bauen.

Kollege Rossmann, wir machen das nicht just for fun, aber Sie wissen doch genau, wie hoch unsere Zinsen für diese Schulden sind. Wir nehmen Einsparungen bei Verwaltung und Förderungen vor, und es war gerade Kollege Schellhorn, der immer gesagt hat: Weg mit den Förderungen, hin zu Steuerentlastungen!

Wir werden einen Budgetüberschuss von einer halben Milliarde Euro erreichen. Darüber hinaus bereiten wir aber Reformen vor. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Reformen wie die Steuerstrukturreform und viele andere werden wir in dieser Legis­laturperiode umsetzen. Wir investieren aber auch in Zukunftsthemen, Bildung, For­schung, aber nicht nur das, sondern auch in den Sozialbereich, in die Pflege, denn wir sind uns sehr wohl unserer sozialen Verantwortung für dieses Land bewusst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Chancen statt Schulden, ein Land der Möglichkeiten, das muss unser aller Anliegen sein. Und ich lade – Herr Brückl hat es ja schon angesprochen – gemäß unserem oberösterreichischen Motto z’sammhalten und anpacken alle ein, diesen neuen, guten, erfolgreichen Weg mit uns zu gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Muchitsch. – Bitte.


16.45.00

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Strolz, kurz zu deinem Antrag bemerkt: Die Frage der Schulden oder Defizite oder Überschüsse im Staatshaushalt ist eine, die von der wirtschaftlichen Entwicklung und nicht von Verfassungsbestimmungen abhängt. Euer Dringlicher Antrag, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang zu etablieren, noch dazu gespickt mit Kriterien, noch dazu versehen mit Regeln, die sich technisch und eng definiert Variablen unterziehen, so wie ihr das formuliert habt, das funktioniert in der Praxis nicht. (Abg. Strolz: Schweiz! Deutschland!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 129

Da kann ich allen anderen hier auch nur zustimmen, die sich gegen diesen Ent­schließungsantrag aussprechen werden, einfach deshalb, weil ein Budget eine ge­wisse Flexibilität braucht – eine Flexibilität, die es der Politik in schwierigen Zeiten ermöglicht, zu handeln. Kollegin Heinisch-Hosek hat das treffend ausgeführt: Wir sind nicht gefeit vor Krisen, wir sind nicht gefeit vor Umweltkatastrophen, wir sind nicht gefeit vor einem Landeshauptmann, der ein Land in Schulden stürzt, bei denen die Republik einspringen muss, wie wir es erleben durften (Abg. Hafenecker: So wie in Salzburg, ja?), und deshalb ist es wichtig, dass ein Budget flexibel bleibt und dass die Politik es gestalten darf. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube aber, wir sind uns alle darin einig, dass wir in guten Zeiten Schulden abbauen können – und ja, die Konjunktur ist gut, die Konjunktur wird gut bleiben –, die Frage ist, wie wir das machen, Herr Finanzminister. Nur drei Beispiele:

Zu den Familien: Warum wird in Österreich nicht jedes Kind gleich behandelt, was Ent­lastung betrifft? Warum bekommen gerade Kinder in einkommensschwachen Familien pro Jahr Almosen von 250 Euro – ein Jahr später –, und warum bekommen andere Familien ein Vielfaches von 250 Euro?

Es stellt sich auch die Frage, warum Sie bei den Älteren die Brücken abbauen, mit denen sie vom Job in die Pension kommen. Dabei denke ich an die Altersteilzeit und Ihr Vorhaben, den Stichtag zwei Jahre zurückzuversetzen, beziehungsweise auch die Idee, die Blockvariante abzuschaffen. Das war genau jene Brücke, mit der in der Wirt­schaft und den Firmen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern und den Betrieben getroffen wurden, mit einer Kofinanzierung der öffentlichen Hand, damit diese älteren Menschen vom Job nahtlos in die Pension kommen und nicht Gefahr laufen, zum AMS abgeschoben zu werden.

Der letzte Punkt ist der Arbeitsmarkt. Herr Finanzminister, warum bauen wir auch da die Brücken ab, gerade für ältere Arbeitsuchende, dass sie wieder eine Chance be­kommen, zu einem Job zu kommen? Warum streichen Sie diese Beschäftigungs­programme? Sie sparen da wirklich nicht im System, sondern Sie sparen bei den Menschen, und das tut mir bei diesen drei Beispielen als Sozialsprecher ganz beson­ders weh, weil ich eigentlich nicht verstehen kann und will, warum Sie gerade bei Kindern unterschiedliche Maßnahmen setzen, bei den Älteren Maßnahmen setzen, damit sie keine Chance haben, ihre Pension zu erreichen.

Das wird dann auch noch damit ergänzt, dass Sie den Arbeitsmarkt mit Maßnahmen, denen wir in Regierungsverantwortung nicht zugestimmt hätten, zusätzlich öffnen wollen. Das führt mich schon dazu, wirklich an Sie zu appellieren, Herr Finanzminister: Ich habe mich eigentlich gefreut, als Sie bei der Regierungserklärung den ganzen Tag hier verbracht haben, das war im Dezember, kurz vor Weihnachten. Sie waren der einzige Minister, der den ganzen Tag hier verbracht und sich alles angehört hat. Ich habe mir gedacht, jetzt haben wir einen Finanzminister, der hört sich alle Positionen an, dem ist wirklich wichtig, welche Meinungen die verschiedenen politischen Vertreter zu verschiedenen Punkten haben. Dass dann aber ein Budget herauskommt, wo wirk­lich hinterfragt werden muss, wo das soziale Gewissen ist, das sozusagen einen Keil zwischen die Bezieher der niedrigen Einkommen und jene der höheren Ein­kommen treibt, das tut mir als Sozialsprecher weh. Bitte sparen Sie ehrlich im System! (Beifall bei der SPÖ.)

Sparen Sie bitte ehrlich im System, aber sparen Sie bitte nicht bei den Menschen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Natio­nalrat Wolfgang Klinger. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 130

16.50.21

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Alle Zuhörer und Zuseher! Kollege Schellhorn, du hast die Begründung deines Antrages damit begonnen, eine Reise in die Vergan­genheit darzustellen. Du hast davon gesprochen, dass von 2008 bis heute um 60 Prozent mehr Schulden gemacht wurden – ja, das stimmt natürlich –, aber dann bist du so quasi auf den Punkt gekommen: keine Strukturreformen; und im letzten Teil deiner Rede, es wäre schon ganz spannend geworden, bist du eigentlich alles schuldig geblie­ben. Du hast nämlich überhaupt nichts davon gesagt, wie die Reise funktionieren soll, wo die Reise hingehen soll und wie wir das machen sollen.

Ich habe 2016 ein Wirtschaftsprogramm zusammengestellt, kurz, bündig und über­sichtlich, so quasi eine Grundsatzdebatte über das, was in diesem Staat zu tun ist, und wer dafür eventuell ein Partner für uns sein könnte. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Das wurde 2016 geschrieben, und da steht unter anderem: die Zukunft unserer Bevölkerung, unserer Familien sichern. Machen wir das? – Natürlich machen wir das. Dann steht als Zweites, ganz wichtig: einen schlanken Staat erzeugen, weniger Planposten, die Planposten am Maß der Besten orientieren. Machen wir das? – Natürlich machen wir das, nicht jeder Planposten wird nunmehr nachbesetzt. Energiebereitstellung – eine ganz wesentliche Sache, der Ausbau der Wasserkraft ist ganz wesentlich in diesem Staat; die Eigenverantwortung der Unselbständigen stärken; und dann ganz wesentliche Punkte in einer Strukturreform: Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten. Machen wir das? – Auch das machen wir.

Oder: einheitliche und gerechte Pensionen für alle – auch das gehen wir an, das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Die Förderungen durchforsten – auch damit wird bereits begonnen. Und dann sagst du so quasi, es werde hier nicht das gemacht, was zu entsprechenden Strukturreformen führt. – Nein, wir sind auf dem besten Weg dazu, und die Garanten dafür sind unser tüchtiger Finanzminister und unser ausgezeichneter Staatssekretär.

Ich bin Einzelunternehmer seit 1984, in schwierigen Branchen, und ich sage ganz ehrlich, da hat es oft Hochs und Tiefs gegeben, aber was man nicht vernachlässigen darf, ist die Kurve, die Entwicklung der Schulden. Die müssen in einem Zusam­menhang mit der Leistungsfähigkeit des Betriebs stehen, da gebe ich dir wiederum völlig recht. Ich bin davon überzeugt, dass wir das in dieser Koalition in Zukunft nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten angehen werden. Es wird ganz wesentlich sein – dazu laden wir auch Sie ein –, dass wir jene Punkte, die bis dato nicht im entsprechenden Maße umgesetzt wurden, auch mit Ihrer Unterstützung umsetzen. Da gibt es sicher noch viele Verfassungsbestimmungen, die notwendig sein werden, damit es in diesem Staat auch tatsächlich vorwärtsgeht.

Jetzt kann man über eine Verfassung mit einer eingefügten Schuldenbremse reden, ja, aber wichtig ist, dass man die Ziele, die man sich vornimmt, auch tatsächlich erreichen kann. Sehr geehrter Kollege Strolz, du hast gesagt: Wir sind so toll unterwegs, weil wir zwei Flügel haben. – Wenn man ordentlich fliegen will, braucht man aber ein Leitwerk und ein Höhenruder, und vor allen Dingen auch Klappen, damit man bremsen kann, wenn es zu schnell bergab geht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Irmgard Griss. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 131

16.54.19

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es wirklich ein Armutszeugnis – da muss ich manchen meiner Vorredner recht geben –, dass wir so etwas wie eine Schuldenbremse in der Verfassung verlangen müssen. Es sollte völlig klar sein, dass Politiker und Politi­kerinnen die Verantwortung dafür tragen, künftige Generationen nicht über Gebühr zu belasten.

Was heißt nicht über Gebühr? – Das heißt, dass nicht heute Schulden gemacht werden, um Ausgaben zu finanzieren, die nur jetzt wirksam sind und nicht auch den künftigen Generationen zugutekommen wie etwa Investitionen in die Bildung, Inves­titionen in die Infrastruktur.

Eigentlich dürfte man so etwas wie eine Schuldenbremse im Verfassungsrang gar nicht brauchen, und es ist ja auch eine wirklich paradoxe Situation: Wir leben in einer Zeit, in der man immer wieder hört, wie wichtig es den Menschen ist, dass ihre Kinder und Kindeskinder auch einmal ein gutes Leben haben, und gleichzeitig – wir haben es heute schon einige Male gehört – wird jedem Neugeborenen ein Schuldenrucksack umgehängt und findet man nichts dabei, dass eine Politik gemacht wird und dass Politiker und Politikerinnen gewählt werden, die dafür eintreten, Schulden zu machen, und sich dagegen aussprechen, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang zu veran­kern. Dass das notwendig ist, das hat die heutige Diskussion auch gezeigt. Denn wenn man soziale Gerechtigkeit will – und das muss ein Anliegen von uns allen sein –, dann müssen wir gegen eine überbordende Verschuldung des Staates auftreten.

Schauen Sie nach Griechenland: Wen hat die Staatsschuldenkrise dort in erster Linie getroffen? – Die Mindestrentner, die Armen, die sozial Schwachen. Das heißt, der Staat, der sich verschuldet, gefährdet damit auch die sozialen Systeme.

Es ist heute auch gefragt worden, warum sich Politiker für ihre Politik Fesseln in der Verfassung auferlegen sollen. – Meine Gegenfrage dazu ist: Ist es besser, wenn internationale Geldgeber die Grenzen nationaler Politik bestimmen, wenn sie vorge­ben, was in einem Land noch gemacht werden darf und was nicht gemacht werden darf? (Beifall bei den NEOS.)

Daher, glaube ich, ist es notwendig, gerade auch für die Bewusstseinsbildung in unserem Land, dass wir eine solche Schuldenbremse in der Verfassung verankern, aufgrund unserer Verantwortung künftigen Generationen gegenüber und auch unse­rem Staat und unserem Gemeinwesen gegenüber. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte.


16.58.12

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf die wichtigen Punkte in unserem Budget eingehen. Wir starten in eine neue Zukunft, indem wir sie enkelfit machen. Wir werden erstmals seit 1954 einen Überschuss erwirtschaften, das Budget 2018 und 2019 stellt die Weichen, um bis 2022 die Schuldenquote auf 62 Prozent zu reduzieren. Derzeit sind es 80 Prozent.

Wir starten mit Reformen und Maßnahmen, um im System zu sparen. Nutzen auch wir die Chancen der modernen Zeit, nutzen wir die Chancen der Digitalisierung! Auf die Entlastung für Familien und Niedrigstverdiener ist mein Kollege Gust Wöginger schon


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 132

eingegangen, weiters starten wir mit Mut zu Veränderungen. Nutzen wir das Wachs­tum, nutzen wir auch das Wachstum für unsere Landwirtschaft! Unsere öster­reichi­schen Qualitätsprodukte sind gefragt, sie sind besonders und werden wertgeschätzt. Wertschätzung bringt Wertschöpfung nach Österreich, und dazu tragen unsere Bäuerinnen und Bauern zu einem Großteil bei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Sie sichern die Versorgung mit großartigen Produkten, die sehr qualitativ sind.

Unsere Bäuerinnen und Bauern müssen aber auch dem internationalen Wettbewerb standhalten, was für die kleinen Betriebe eine große Herausforderung ist. Es darf daher keine Kürzungen bei den Geldern für die Gemeinsame Agrarpolitik geben. Die Bäuerinnen und Bauern sollen weiterhin eine Abgeltung für ihre Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaft bekommen.

Außerdem starten wir mit Investitionen in die Bildung, die Universitäten, die Forschung, für Lehrerinnen und für Lehrer, in die Weiterbildung, die Erwachsenenbildung und für unsere Lehrlinge. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir investieren ebenfalls in unsere Sicherheit, denn die Bevölkerung möchte Sicher­heit.

Wir starten, liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS. Sie müssen bedenken, dass es 93 Tage her ist, seit unsere Regierung im Amt ist. Sie sehen, dass gearbeitet worden ist und nachhaltig gearbeitet wird.

Die von Ihnen geforderte Schuldenbremse ist im Regierungsprogramm verankert. Wir haben im Herbst 2017 auch einen Entschließungsantrag dazu eingebracht, der leider keine Mehrheit fand. Auf europäischer Ebene wird gerade eine verpflichtende Schul­denbremse verhandelt. Es wäre somit nicht sehr effektiv, da den Regelungen der Richt­linien vorzugreifen, denn diese sollen im Jahr 2019 wirksam werden.

Als Mutter zweier erwachsener, studierender Söhne und als jahrelange Allein­verdie­nerin und Alleinerzieherin weiß ich um die Last, die auf den Familien liegt. Ich finde, mit dem Familienbonus ist wirklich ein großer Schritt getan. Deswegen und wegen der gleichzeitigen Investitionen in die Bildung habe ich sehr viel Hoffnung für unsere Jugend und sehr viel Mut für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit diesem Budget befreien wir unsere junge Generation von der Schuldenlast der vergangenen Jahrzehnte. Lieber Herr Bundesminister Löger, dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken!

Herr Kollege Strolz (Abg. Strolz: Ja?!), ich habe meine Söhne zu sehr anständigen jungen Menschen erzogen. Wenn ich mir vorstelle, dass meine Söhne den Herrn Finanzminister und das Wort Hydrant in einem Satz erwähnen, wäre ich wirklich sehr traurig, weil ich dann dächte, ich hätte in meiner Erziehung irgendetwas falsch ge­macht. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von NEOS und ÖVP. – Abg. Strolz: Ich werd’s der Mama ausrichten!)

17.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.03.08

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Mir ist aus den Redebeiträgen der Kollegen von ÖVP und FPÖ einiges nicht ganz klar geworden. Zuerst ist erklärt worden, dass wir so eine Schuldenbremse hier


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 133

und heute nicht beschließen können, weil wir beziehungsweise der Finanzminister auf europäischer Ebene entsprechende Verhandlungen führen. Eine kleine Nachhilfe: Das, was wir hier heute beschließen oder beschließen würden, ist ja nur der Ent­schließungstext, und da widerspricht gar nichts etwaigen möglichen Dingen, die auf europäischer Ebene beschlossen werden.

Dann kam die Ausrede, dass wir es nicht so machen können wie die Schweiz. Wir führen die Schweiz in unserer Begründung an, und da steht wörtlich: „Als Vorbild kann hier die Schweiz dienlich sein.“ – Da steht nirgendwo, dass die Schweiz als Vorbild dienen muss. Also dieses Argument finde ich auch ein bisschen irritierend.

Kollege Brückl hat noch gesagt, wir dürfen den Finanzminister nicht stressen – so war es wörtlich, glaube ich. (Abg. Brückl: Nein, das habe ich nicht gesagt!) Frau Kollegin Baumgartner hat heute gesagt, wir müssen warten, wir sollen nicht so hudeln, wir müssen warten, bis die EU-Richtlinie 2019 quasi wirksam wird. Um auch diesbezüglich noch einmal auf unseren Antrag zurückzukommen, es steht im Entschließungstext wörtlich: „Diese Schuldenbremse soll mit 2019 in Kraft treten.“ – 2019 ist lang, der 31. Dezember 2019 wäre eine Möglichkeit.

Ich verstehe nicht, wie man da dagegen sein kann. Sie haben es im Regierungs­programm, das haben Sie ja alle gesagt. Wir legen Ihnen da von unserer Seite ein bisschen eine Rutsche, damit wir in den nächsten eineinhalb oder eindreiviertel Jahren entsprechend dorthin arbeiten, aber Sie wollen es aus irgendeinem unerfindlichen Grund nicht und erzählen uns irgendetwas von wegen: Es geht nicht, weil die Euro­päische Union das so nicht oder nur anders will.

Ich verstehe nicht, wieso man nicht ganz klar als Nationalrat sagen kann, was man konkret im Zusammenhang mit einer Schuldenbremse will. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das, was Sie dann machen, ist, als Nationalratsabgeordnete etwas zu begrüßen, das im Regierungsprogramm steht, und das finde ich einigermaßen skurril.

Normalerweise ist es ja eh so, dass Sie das machen, was Ihnen die Bundesregierung vorlegt. Ich verstehe nun aber nicht, wieso wir extra begrüßen müssen, was im Regie­rungsprogramm steht – das Sie größtenteils auch mitverhandelt haben –, und es dann aber heißt, wir sollen eben auf die Beschlüsse auf der europäischen Ebene warten und das dann auch den Vorgaben entsprechend machen.

Gerade wir sind eine Partei, die Dinge und Vorlagen der Europäischen Union immer ernst nimmt und die sagt, dass wir uns natürlich im gesetzlichen Rahmen bewegen müssen. Wir würden das nicht anders sehen – normalerweise sind es andere politische Parteien, die eher auf europäische Regelungen pfeifen.

Ich finde, der Antrag, den Sie eingebracht haben, zeigt ehrlich gesagt, dass sich das Parlament in diesem Zusammenhang nicht sonderlich ernst nehmen soll. Ich will als Nationalrat eigentlich nicht irgendetwas begrüßen, das im Regierungsprogramm steht. Ich hätte gerne eine effektive Schuldenbremse, und unser Antrag wäre der erste Schritt dorthin.

Was Sie machen, ist das übliche Verschleppen. Am Schluss wird das passieren, was leider so oft passiert: Irgendetwas, das im Regierungsprogramm steht, wird am Ende der Legislaturperiode immer noch im Regierungsprogramm stehen, aber es gibt kein Gesetz dazu. (Beifall bei den NEOS.)

17.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Lugar ge­meldet. – Bitte. (Abg. Wöginger: Es wird passieren wie in Oberösterreich!)



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 134

17.06.14

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich finde es ja spannend, dass wir dieses Schauspiel heute nur deshalb über uns ergehen lassen mussten, weil in Salzburg Wahlen sind. Herr Schellhorn kommt hier heraus und macht etwas, das eigentlich gar nicht notwendig wäre, denn hätte man sich die Mühe gemacht zu warten, was hier heute präsentiert wird, dann hätte man sich das sparen können.

Sie haben ja auch gesagt, dass der Herr Minister stark angefangen hat, aber Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, Ihre Rede umzuschreiben – wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, hätten Sie das tun müssen, weil Sie ja heute gehört haben, dass wir genau das tun, was Sie hier wollen, nämlich die Schulden einbremsen. (Zwi­schenrufe bei den NEOS.)

Wir machen nicht nur das, was Sie immer wollten (Abg. Loacker: ... nicht ganz verstanden!), nämlich beim Staat sparen, also eine Diät, sondern wir haben dem Staat sogar die Idealfigur verordnet – nicht nur eine kleine Diät, so wie Sie das immer wollten. Wir wollen auch nicht nur ein ausgeglichenes Budget (Zwischenruf bei der SPÖ), nein, was wir wollen, sind Überschüsse.

Wir wollen vor allem auch etwas, das Sie sich in der Vergangenheit nicht einmal vorstellen konnten, nämlich auf die 60 Prozent Staatsschulden herunterzukommen. Das heißt, im Verhältnis zum BIP tatsächlich Schulden abzubauen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Auch das wollen wir, deswegen fragt man sich natürlich, warum Sie hier so unentspannt sind und warum Sie nicht applaudieren. Eigentlich müssten Sie ja hier herauskommen und sagen: Endlich macht die Regierung das, was wir schon jahrelang eingefordert haben und was nur deshalb nicht umgesetzt wurde, weil die Sozialisten mit im Boot waren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das Problem bei den Sozialisten ist ja, dass sie nicht wirtschaften können und nicht wirtschaften wollen. Es gibt da einen guten Spruch: Die Sozialisten verstehen so viel vom Geld, als dass sie es von den anderen haben wollen. (Ruf bei der SPÖ: Ja bist du so g’scheit?) – Genau das ist das Problem bei den Sozialisten. (Ruf bei der SPÖ: Obacht! ...!)

Der Staat ist ja etwas Komplexes, viele sagen: Der Staat macht Schulden, okay. – Das ist nicht sehr durchsichtig, daher gebe ich Ihnen ein Beispiel (Ruf bei der SPÖ: Obacht!): Stellen Sie sich vor, in Ihrer Nachbarschaft gibt es eine Familie, die wenig verdient. Da kommen die Sozialisten und haben die glorreiche Idee, dieser Familie das Einkommen aufzupeppen, indem sie einen Kredit für diese Familie aufnehmen. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Den zahlen aber nicht die Sozialisten zurück, nein, sondern die Familie mit Zins und Zinseszins. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Genau das haben Sie gemacht, und zwar jahrzehntelang: Sie haben Kredite aufgenommen, die der Bürger mit Zins und Zinseszins zurückzahlen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Politik ist überwunden. Die NEOS müssten eigentlich froh sein, dass wir endlich diese linke Politik überwunden haben. Das ist auch gut so.

Nun kann man sagen, dass wir das Ganze im Verfassungsrang brauchen. Aber warum brauchen wir das? Wir tun es ja. (Abg. Strolz: ... selbst beantragt!) Wir brauchen keine Selbstfesselung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die NEOS haben heute gesagt: Die Politiker müssen gefesselt werden. – Ist das bei Ihnen so? Müssen Ihre Politiker ge­fesselt werden? (Abg. Strolz: Nein, ihr seid die, die fesseln!)

Ich kann mir schon vorstellen, dass sich einige Kollegen von Ihnen, wenn Sie manch­mal hier draußen stehen, ihrerseits eine Fesselung wünschen. Das kann ich mir gut


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 135

vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube aber nicht, dass die Bevölkerung gefes­selte Politiker haben will. Ich glaube, die Bevölkerung will Politiker haben, die das tun, was notwendig ist, und da gehört auch dazu, dass man einen ausgeglichenen Haushalt zustande bringt 

Wenn Sie sagen, dass Sie das in der Verfassung stehen haben wollen, dann ist es genauso logisch. Das haben Sie auch heute hier gesagt: Eine Schuldenbremse, die nicht in die Verfassung geschrieben wird, macht keinen Sinn. (Abg. Strolz: Ja, aber das ist euer Antrag! Achtung, du bist jetzt bei der FPÖ! Du hast den Überblick ver­loren!) – Na, ich komme schon drauf, Herr Strolz, ich komme schon drauf! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Eine Schuldenbremse, die nicht in der Verfassung steht, macht keinen Sinn – das haben Sie heute gesagt. Das wäre ungefähr so, als würde man sagen, eine Diät macht keinen Sinn, bevor man nicht die ganzen Lebensmittelvorräte im Keller eingemauert hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Diese Selbstbeschränkung macht nur dann Sinn – da gebe ich Ihnen recht, deshalb brauchen wir das in der Verfassung –, wenn wir vermuten, dass irgendwann wieder die Linken an die Macht kommen. Dann brauchen wir das natürlich in der Verfassung, denn sonst haben wir das Problem, wenn die Linken regieren, dass wieder schlecht gewirtschaftet wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Mit dieser Regierung haben wir aber keine Eile. (Abg. Strolz: Das kann ja passieren, so wie im Burgenland!) Wir machen nämlich genau das, was notwendig ist: einen ausgeglichen Haushalt. Wir machen vor allem noch mehr, als Sie wollen, Herr Strolz (Abg. Strolz: Wir wollen!), wir machen sogar noch Überschüsse. Na, da schauen Sie aber! Das hätten Sie sich nicht gedacht! (Abg. Strolz: Aha! – Heiterkeit bei den NEOS. Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Herr Strolz wollte ein ausgeglichenes Budget, bekommen hat er Überschüsse. Trotz­dem ist er noch unglücklich, weil Wahlkampf ist, und wir wissen ja seit Häupl (Abg. Strolz: ... Defizit!), dass das die fokussierte Unintelligenz ist, die da durchschlägt. Das kann ich nachvollziehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Das, was wir deshalb brauchen, Herr Strolz, sind keine gefesselten Politiker, sondern vernünftige Politiker, die die richtigen Entscheidungen treffen. Deshalb haben wir uns dazu durchgerungen und beschlossen, ein ausgeglichenes Budget und dann auch Über­schüsse zu machen. Das ist nämlich Sozialpolitik, wie wir sie uns vorstellen: Dann können wir die Überschüsse auch dort investieren, wo es wirklich Sinn macht, und haben keine Schulden, die mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden müssen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.11

17.11.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 172/A(E) der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etablierung einer effektiven Schuldenbremse“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Winzig, Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 136

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (E 4)

17.13.07Fortsetzung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Verhandlungen über die Tages­ordnungspunkte 10 bis 12 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lopatka. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.


17.13.25

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme wieder zurück zur Tagesordnung. Wir hatten gestern weltweit zwei Meldungen, die in Öster­reich eigentlich kaum bemerkt worden sind, wenngleich sie von großer Tragweite sind – auch für unser Land. Die Geschäftsführerin der Weltbank Kristalina Georgiewa sagte, dass es 2050 weltweit 140 Millionen Klimaflüchtlinge geben wird, allein 86 Millionen aus der Subsahararegion.

Die zweite Meldung: 2050 werden 5,7 Milliarden Menschen ihren Wasserhaushalt nicht bestreiten können, sie werden also unter Wassermangel leiden. Das ist bei prognos­tizierten 9,8 Milliarden Menschen jeder Zweite auf diesem Planeten.

Zudem ist gestern gleichzeitig die Meldung gekommen, dass der nun auf Lebzeiten gewählte chinesische Staatspräsident Xi Jinping erklärt hat: „Wir sind entschlossen, den blutigen Kampf“ – blutigen Kampf! – „gegen unsere Feinde zu kämpfen.“

Das sind drei nicht unbedeutende Meldungen, die zeigen, wie gefährlich wir eigentlich weltweit unterwegs sind – einerseits der Klimawandel, der Ressourcen- und Wasser­mangel, der kaum bemerkt wird, andererseits fortschreitende diktatorische Entwicklun­gen, wenn man an China denkt.

Natürlich sind auch Aussagen wie jene des US-Präsidenten besorgniserregend, der im Februar gemeint hat, er werde kleine Atombomben mit vergleichsweise geringer Sprengkraft entwickeln, um diese gegebenenfalls einsetzen zu können. Gestern bekam er Besuch von Mohammed bin Salman, dem neuen starken Mann von Saudi-Arabien, der jüngst erklärt hat, dass er, wenn der Iran Atombomben entwickelt, alles tun werde, damit Saudi-Arabien so bald wie möglich – wie er es formuliert hat – auch mit diesen Waffen ausgestattet ist.

Die von mir angeführten Beispiele zeigen, wie wichtig die Initiative und der Beschluss ist, den wir heute hier gemeinsam fassen werden, nämlich alles zu tun, um der Atom­gefahr entgegenzutreten. Ja, wir sind da machtpolitisch recht schwach, aber auch wenn wir recht schwach sind, sind wir umso mehr gefordert, uns möglichst anzustren­gen, um das zu tun, was wir machen können. Österreich hat in diesem Bereich eine gute Tradition, einerseits, was die friedliche Nutzung der Atomkraft betrifft, aber andererseits natürlich auch, was unseren Einsatz betrifft, zu einem Atomwaffenverbot zu kommen.

Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Hinsicht sowohl im außenpolitischen Ausschuss Einstimmigkeit hatten, als auch heute bei der Abfassung eines gemeinsamen Ent­schließungsantrags – den ich am Ende noch kurz ansprechen darf – Einstimmigkeit zeigen. Es ist wichtig, dass wir in dieser Frage keine parteipolitischen Differenzen haben, denn selbst die Nato hat in ihrem strategischen Konzept im § 26 festgehalten,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 137

dass sie Voraussetzungen schaffen will, um eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaf­fen. Natürlich wissen wir, dass andererseits die nukleare Abschreckung ein Kern­ele­ment der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik der Nato ist. Daher ist es wichtig, dass wir vorangehen.

122 Staaten haben diesen Atomwaffenverbotsvertrag innerhalb der UNO bereits ange­nommen. Wir wollen nun auch bei der Ratifizierung dieses Vertrags voranmarschieren und darüber hinaus mit diesem Entschließungsantrag – den ich kurz, was die Be­schluss­formel betrifft, vortragen darf – klar unsere Position festhalten.

Wir bringen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Roman Haider, Mag. Andreas Schieder, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Zusammenarbeit im Rahmen der GASP, PESCO und NATO Partnerschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ratifizierung des Vertrages über das Verbot von Kernwaffen zum Anlass zu nehmen, weitere Initiativen im Bereich der nuklearen Abrüstung zu setzen. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich basierend auf dem Status der immerwährenden Neutralität weiter im Rahmen der GSVP und der strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) für die Sicherheit Europas einzusetzen, und auch die Zusammenarbeit im Rahmen der NATO Partnerschaft für Frieden fort zu setzen.“

*****

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei allen Fraktionen, dass wir hier ge­meinsam auftreten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

17.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Roman Haider, Andreas Schieder, Claudia Gamon, Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zusammenarbeit im Rahmen der GASP, PESCO und NATO Partnerschaft

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 10 Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (9 d.B.)

Es besteht international Konsens über die Gefahr von Nuklearwaffen. Am 7. Juli 2017 haben 122 Staaten den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen angenommen, für ein In-Kraft-Treten des Vertrages bedarf es einer Ratifikation von 50 Staaten. Der Ab­schluss eines solchen Vertrages fußt auf den Entwicklungen im Rahmen der inter­nationalen Staatengemeinschaft und soll das gegenseitige Vertrauen der Staaten stärken. Vor dem Hintergrund der unbestrittenen Verwüstung, die ein Einsatz von Nuklearwaffen für die Menschheit und den Planeten bringen würde und die irreparabel wäre, müssen alle Staaten der Welt gemeinsame Anstrengungen unternehmen, eine derartige Katastrophe abzuwenden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 138

Der Vertrag betont, dass der Nichtweiterverbreitungsvertrag der Grundpfeiler des nuklearen Abrüstungs- und Nichtweiterverbreitungsregimes bleibt, und stärkt sowie ergänzt diesen hinsichtlich der Erfüllung der im Nichtweiterverbreitungsvertrag ent­haltenen Abrüstungsverpflichtung. Österreich bekräftigt in diesem Zusammenhang seine weitere Unterstützung des Nichtweiterverbreitungsvertrags. Ungeachtet des Konsenses über die Gefahr von Nuklearwaffen ist es aus Sicht der Abgeordneten zentral darauf hinzuweisen, dass die Sicherheit Europas und die Zusammenarbeit mit allen europäischen Partnern in keiner Weise durch diesen Vertrag beeinträchtigt wird.

Durch die Ratifizierung dieses Vertrages durch Österreich wird die Zusammenarbeit Österreichs mit Partnern im Bereich der Sicherheit und Verteidigung, die unter Ein­haltung der österreichischen Neutralität erfolgt, nicht eingeschränkt. Diese Zusam­menarbeit erfolgt beispielsweise im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Ver­teidigungspolitik und in weiterer Folge im Rahmen der Ständigen Strukturieren Zusam­menarbeit oder auch im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden der NATO.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ratifizierung des Vertrages über das Verbot von Kernwaffen zum Anlass zu nehmen, weitere Initiativen im Bereich der nuklearen Abrüstung zu setzen. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich basierend auf dem Status der immerwährenden Neutralität weiter im Rahmen der GSVP und der strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) für die Sicherheit Europas einzusetzen, und auch die Zusammenarbeit im Rahmen der NATO Partnerschaft für Frieden fort zu setzen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Kollegen Lopatka, Haider, Schieder, Gamon und Zadić, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte.


17.19.02

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Neun Staaten besitzen insgesamt mehr als 17 000 Atomwaffen, 2 000 davon die USA und Russland gemeinsam, und dies in der gegenwärtigen Situation, in der die USA, Russland, Nordkorea und der Iran in einem hitzigen Klima zueinander stehen. Diese Situation an sich sollte uns in Angst und Schrecken versetzen.

Die Vision einer nuklearwaffenfreien Welt teilen viele Bürgerinnen und Bürger auf dem blauen Planeten. Während alle immer davon reden, dass man die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen sollte, wenn es um Migration geht, tut sich selten etwas, wenn es um die Angst der Menschen vor Krieg geht.

Dieser Vertrag ist daher ein wichtiger Schritt. Gemeinsam mit 121 anderen Mitglied­staaten der Vereinten Nationen hat Österreich der Ratifizierung zugestimmt. Wir tun uns, ehrlich gesagt, als Österreich leichter als andere Staaten, auch innerhalb der Euro­päischen Union, die im Besitz von Atomwaffen sind.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 139

Wir NEOS werden aber selbstverständlich zustimmen und möchten auch darauf hin­weisen, dass der Schutz von Menschenleben in der Welt nur durch friedenschaffende und friedenserhaltende Politik gewährleistet werden kann. Daher werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass Österreich endlich ein nennenswertes Engagement für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz.)

17.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Roman Haider. Ich darf es ihm erteilen.


17.20.47

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zum Vertrag über das Verbot von Kernwaffen hat Kollege Tschank vorhin für die Freiheitliche Partei schon gesprochen. Ich werde mich daher auf die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung beziehen.

Punkt 11 ist ein reiner Formalakt, der Abschluss eines Abkommens mit der Organi­sation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, über den Amtssitz in Wien. Das war bisher nicht mit einem eigenen Abkommen geregelt, sondern nur in einem Gesetz, das sich auf das Abkommen mit den Vereinten Nationen bezieht. Daher ist dieser Formalakt auf jeden Fall gut und notwendig. Auf den Status der Mitglieder dieser Organisation, aber auch auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OSZE hat das keinen Einfluss.

Diffiziler wird es beim Tagesordnungspunkt 12, Einspruch gegen den Beitritt Tunesiens zum Abkommen zur Urkundensicherheit. Derzeit ist die Urkundensicherheit mit Tune­sien ja leider nicht gegeben. Daher war der Einspruch, den die Frau Bundes­minister vorsorglich mit 29. Jänner gegen den Beitritt Tunesiens zu diesem Überein­kommen eingelegt hat, ein ganz, ganz wichtiger.

Wir sind da auch in guter Gesellschaft, auch die Bundesrepublik Deutschland beein­sprucht den Beitritt Tunesiens, denn im Hinblick auf die bestehende Korruption und in Verbindung mit dem relativ niedrigen Einkommensniveau in Tunesien ist nicht aus­zuschließen, dass Urkunden aus Tunesien mit unrichtigem Inhalt auch käuflich erwor­ben werden können.

Ein Verzicht unsererseits auf den Einspruch würde auch bedeuten, dass öffentliche Urkunden, die von den tunesischen Behörden mit einer sogenannten Apostille, also mit einer vereinfachten diplomatischen Beglaubigung, versehen werden, dann ohne jede weitere Kontrolle auch von den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden oder überhaupt Behörden als echt anzuerkennen sind – obwohl mit der Apostille nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde bestätigt wird.

Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, weil die Urkundensicherheit in Tunesien nun einmal leider nicht gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

17.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Harald Troch zu Wort. Ich darf es ihm erteilen.


17.23.31

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Welt ohne Atomwaffen ist einerseits eine wunderbare, menschliche Vision, andererseits aber eine absolute Notwendigkeit. Die meisten Freun-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 140

de einer atomwaffenfreien Welt findet man in Japan – und das aus gutem Grund: Japan hat die bittere Erfahrung einer atomaren Attacke erlebt – einer nuklearen Katastrophe im eigenen Land, einer Katastrophe in humanitärer, sozialer und ökolo­gischer Hinsicht.

Dazu kommt noch das Leiden von Hunderttausenden Menschen, die die Katastrophe selbst überlebt hatten, in Japan als Hibakusha bekannt. In den Sechzigerjahren ist bei uns in Österreich ein bekannter Roman erschienen, „Sadako will leben“. Viele Öster­reicher sind damals geprägt worden von diesem Roman über das Leben und Sterben eines jungen Mädchens aus Hiroshima, das dann den Kampf gegen die atomare Verseuchung letztlich nicht gewinnt.

Die Welt ist allerdings in den letzten 25 Jahren nicht sicherer, sondern im Gegenteil unsicherer geworden. Die Atommächte modernisieren ihre Arsenale. Derzeit ist es so, dass wir circa 15 000 Atomsprengköpfe in den Arsenalen lagernd haben. Die Droh­gebärden werden stärker. Man braucht nur zu schauen, was sich im pazifischen Raum zwischen Nordkorea und den USA abspielt. Besonders bedenklich ist: Der Rüstungs­wettlauf – dabei haben wir schon geglaubt, mit dem Mittelstreckenraketenabkommen hier eindämmend wirken zu können – hat sich verstärkt.

Daher glaube ich, dass der vorliegende Vertrag ein nützlicher, ein richtungsweisender ist. Das wird von der SPÖ voll mitgetragen, denn wir leben in einer Welt mit einem gigantischen Risiko. Das Risiko ist nicht nur der bewusst herbeigeführte Atomkrieg – ein falscher Alarm, ein falscher Knopfdruck, und ganze Landstriche der Erde sind entvölkert. Es geht letztlich um das Überleben der Menschheit selbst. Daher ist dieser Vertrag ein Schritt in die richtige Richtung, gemeinsam getragen von 122 Staaten.

Ich glaube, Österreich hat durch die Präsidentschaft, aber auch durch die Einbindung in diverse Nato-Partnerschaften und strukturierte Zusammenarbeiten eine gute Brücke, um für die Idee von kernwaffenfreien Zonen beziehungsweise letztlich einer atom­waffenfreien Welt auch wirklich positiv zu wirken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Haider.)

17.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Josef Lettenbichler. – Bitte.


17.26.34

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin! Verehrte BesucherInnen auf der Galerie, vor allem aus Osttirol, aus dem schönen Sillian! Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Wie ein Vorredner schon erwähnt hat, geht es bei diesen Tagesordnungspunkten auch um ein Amtssitzabkommen mit der OSZE. Ich darf hier ein wenig ausholen: Die Rah­menbedingungen der OSZE sind seit 1993 in einem österreichischen Bundesgesetz geregelt, das unter anderem auf das Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen verweist, wobei die darin enthaltenen Ausführungen für die OSZE und ihre Mitar­beite­rinnen und Mitarbeiter übernommen wurden.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage besteht kein zwischen Österreich und der OSZE geschlossenes seriöses und klares Abkommen. Grund dafür ist, dass die im Jahr 1993 bestehende damals noch KSZE keine internationale Organisation im Sinne des Völkerrechts war und somit kein Übereinkommen schließen konnte. Dem­gegen­über besitzt die OSZE nunmehr Völkerrechtssubjektivität, und es ist höchste Zeit, ge­schätzte Damen und Herren, ein derartiges Sitzabkommen zu schließen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 141

Die OSZE mit ihrer zentralen Agenda der Friedenssicherung nimmt unter anderem auch Aufgaben wie Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit und Migration wahr. Wir können stolz darauf sein, dass die weltweit größte Sicherheitsorganisation mit immer­hin 57 teilnehmenden Staaten ihren Sitz in Wien hat. Mit dem vorliegenden Sitz­abkommen erreichen wir eine Stärkung des Standortes Österreich als Amtssitz und als Konferenzort sowie einen Ausbau der Beziehungen zu den internationalen Organi­sationen. Erwähnenswert ist, glaube ich, auch, dass sich aus den gegenständlichen Maßnahmen keinerlei finanzielle Auswirkungen ergeben.

Mit dem OSZE-Vorsitz im vergangenen Jahr konnten wir uns abermals als gast­freundliches, weltoffenes Land präsentieren sowie das außenpolitische und diplo­matische Können einmal mehr unter Beweis stellen. Wir sind ein hervorragendes Sitzland. Nicht umsonst ist Wien auch der einzige Amtssitz der Vereinten Nationen in der Europäischen Union. Insofern müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass dies auch so bleibt. Ein seriöses Amtssitzabkommen zwischen Öster­reich und der OSZE ist deshalb zu begrüßen. Ich ersuche um Ihre Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan Schnöll. – Bitte.


17.29.25

Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­ter! Ich glaube, man kann in diesem Raum sagen, dass wir definitiv in sehr span­nenden außenpolitischen Zeiten leben. Es sind aber nicht nur spannende, sondern vor allem auch herausfordernde Zeiten. Wir haben wahrscheinlich Krisen­herde auf allen Kontinenten, auch in Europa, wenn man an die Ukraine denkt. Umso wichtiger ist daher, meine ich, die Funktion Österreichs als Brückenbauer und Ver­mittler.

Wir haben da eine große Tradition – man denke nur an die Sitze der verschiedenen internationalen Organisationen in Wien. Ich glaube, diese Bundesregierung bleibt dieser Tradition treu, indem sie diesen außenpolitischen Kurs fortsetzt. Das sieht man an den Reisen der Frau Außenminister nach Südosteuropa und an der Reise des Bundeskanzlers nach Russland, wo es um den Syrienkonflikt geht oder eben um die Lage in der Ukraine.

An dieser Stelle, Frau Minister, darf ich Ihnen zu einem sehr sympathischen und vor allem kompetenten Auftritt im Ausschuss gratulieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es hat relativ lange gedauert, aber ich glaube, es ist am Ende keine Frage offen ge­blieben, und das ist das Entscheidende.

Das bringt mich schon zum aktuellen Tagesordnungspunkt. Wir werden heute den Vertrag über das Verbot der Kernwaffen beschließen. Kollege Lopatka hat es schon angesprochen: Jeder, der glaubt, dass dieses Thema nicht brandaktuell ist, ist gut beraten, den Review-Bericht der Trump-Administration zu lesen, der nämlich eine For­de­rung nach kleineren atomaren Sprengköpfen enthält.

Ich glaube, das sollte uns, vor allem der jungen Generation, zu denken geben, weil es natürlich die Hürde für den Einsatz dieser atomaren Waffen dramatisch senkt. Darum ist dieser Vertrag, den wir heute beschließen, umso wichtiger. Da hat Österreich auch wieder eine Vorreiterrolle und eine Brückenbauerfunktion eingenommen: Wir werden eines der ersten Parlamente sein, die diesen Vertrag ratifizieren. Ich glaube, da sind wir auch in eine gute Richtung unterwegs.

Zu TOP 12, Thema Tunesien: Frau Minister, Sie werden mir beipflichten, dass Tune­sien eines der wenigen Länder oder gar das einzige Land im arabischen Raum ist, das


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 142

sich wahrscheinlich schrittweise in eine demokratische Richtung entwickelt. Ich glaube, das gilt es zu unterstützen. Die Korruption ist aber nach wie vor ein sehr drängendes Thema in diesem Land.

Tunesien ist im Transparency-International-Bericht von Platz 75 auf Platz 76 zurück­gefallen. Das ist natürlich eine dramatische Entwicklung, der man nicht einfach so zu­schauen kann. Es geht um die Urkundensicherheit, die keinesfalls gewährleistet ist. Auch die österreichische Botschaft in Tunis hat diesen Zustand als mangelhaft kriti­siert. Deswegen war es, glaube ich, dringend notwendig, dass wir da handeln.

Es bedeutet auch, dass Urkunden mit unrichtigem Inhalt käuflich erwerbbar sein können, was wiederum bedeutet, dass man sich zum Beispiel ein Studium illegal erkaufen kann oder auch, dass die Einbürgerung beziehungsweise die Ausstellung von Pässen illegal geschehen kann. Darum, glaube ich, ist es richtig, dass wir heute diese Erklärung gemeinsam beschließen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.32


17.32.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Ich komme zuerst zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag über das Verbot von Kernwaffen, in 9 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die die Zustimmung erteilen wollen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lopatka, Haider, Schieder, Gamon und Zadić betreffend „Zusammenarbeit im Rahmen der GASP, PESCO und NATO Partnerschaft“.

Ich bitte die Damen und Herren, die dem zustimmen, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (E 5)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammen­arbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusam­menarbeit in Europa, in 12 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig ange­nom­men.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Re­publik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, in 5 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wieder einstimmig, daher ist die­ser Antrag angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 143

17.34.3913. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 122/A(E) der Abge­ordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betref­fend humanitäre Versorgung und Wiederherstellung der Sicherheit für die Zivil­bevölkerung in Afrin (52 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Lopatka. – Bitte.


17.35.09

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Außenministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An die 30 Millionen Kurden leben ohne eigenen Staat in Gebieten der Türkei, des Irak, des Iran und in Syrien. Afrin ist eine Stadt, wo die Bevölkerungsmehrheit seit Jahrhunderten kurdisch war. Seit wenigen Tagen ist das anders, die Türkei hat Tatsachen geschaffen, rund 150 000 Kurden sind in der Region auf der Flucht.

Die Türkei spricht von einer Befreiung der Region. Es sind aber mehr als 100 000 Menschen auf der Flucht. In – auch englischsprachigen – türkischen Zeitungen war davon die Rede, dass die Menschen aus Afrin in ihre Häuser in das befreite Afrin zurückkehren können. (Der Redner hält eine Ausgabe der Zeitung „Daily Sabah“ in die Höhe.) Wenn etwas die Bezeichnung Fake News verdient, dann diese Darstellung in türkischen Medien. Die Mehrheit der Bevölkerung wird vertrieben und man spricht von einer Befreiung der dortigen Bevölkerung.

Besonders gefährdet sind nicht nur die Kurden. Sie sind natürlich die Hauptleidtra­genden, aber die Kurden haben bisher in dieser Region dafür gesorgt, dass auch Christen, die seit Jahrhunderten dort leben, und Jesiden friedlich zusammengelebt haben. Dörfer rund um Afrin waren auch von Aleviten besiedelt. Niemand weiß jetzt, wie es diesen Gruppen, diesen religiösen Minderheiten und diesen Volksgruppen, tatsächlich ergehen wird.

Ein Teil der Bevölkerung ist dort hingekommen, als 1915 ein Massaker im Osmani­schen Reich angerichtet worden ist. Damals waren die Armenier die Hauptleidtra­genden, aber auch kurdische Bevölkerungsgruppen und andere religiöse beziehungs­weise ethnische Minderheiten sind damals in die Flucht geschlagen worden.

Bisher war die Türkei ein Land, das Flüchtlinge aufgenommen hat und dafür auch großzügigst von der Europäischen Union unterstützt worden ist. Es ist ja kein Bagatell­betrag, wenn man dafür zweimal 3 Milliarden Euro seitens der Europäischen Union bekommt.

Jetzt verursacht die Türkei selbst ein Flüchtlingselend, und andererseits will man in diesem Gebiet eine große Umsiedlung vornehmen. Präsidentengattin Emine Erdoğan hat schon im Februar in einer öffentlichen Rede in Istanbul gesagt, dass man in diese Gegend, wo bisher Kurden angesiedelt waren, eine halbe Million Syrer bringen möch­te. Das wäre eine reine Umsiedlung, da aus Afrin bisher keine Syrer geflohen sind, weil eben die Kurden dieses Gebiet gehalten haben.

Es war schon eine wirkliche Irreführung oder ein Versuch der Irreführung der Öffent­lichkeit, als Erdoğan im Vorfeld dieser militärischen Invasion davon gesprochen hat, dass in Afrin ohnehin auch bisher schon die Mehrheit eigentlich arabisch gewesen sei


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 144

und nur 35 Prozent Kurden. Alle Fakten und Daten zeigen Gegenteiliges. Schade ist nur, dass das von der Europäischen Union ziemlich stillschweigend hingenommen wird.

Umso wichtiger ist es, dass wir als österreichisches Parlament hier unsere Stimme erheben und einstimmig vorgehen. Ich danke allen Abgeordneten für diese Unterstüt­zung. Ich bin fest davon überzeugt, das Schicksal der Kurden sollte uns nicht gleich­gültig sein! Hoffentlich wird da in Zukunft auch die Europäische Union lauter reagieren als bisher. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

17.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Schieder. – Bitte.


17.40.02

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Anschluss an das, was mein Vor­redner, Kollege Lopatka, schon richtigerweise erwähnt hat, möchte ich sagen: Es ist eine menschliche und humanitäre Tragödie, die wir erleben.

Seit 20. Jänner ist die türkische Armee brutalst gegen Afrin und die dortige Bevöl­kerung vorgegangen, immer mit der Ausrede, es ginge um den Kampf gegen die kurdische YPG-Truppe. Es ging nicht nur gegen sie – auch das wäre meiner Meinung nach ein falsches Vorgehen –, sondern auch gegen die Zivilbevölkerung. Auch das Europäische Parlament hat schon diese Operation Olivenzweig der Türkei, wie sie euphemistisch missverständlich auch genannt worden ist, verurteilt.

Trotzdem sind über 100 000 Menschen aus der Stadt vertrieben worden, trotzdem sind allein an einem Tag über 30 000 Menschen aus der Stadt Afrin geflohen. Trotzdem sind an einem Tag 1 200 Zivilistinnen und Zivilisten getötet worden, es sind syste­matische Vergewaltigungen von Frauen durch Soldaten berichtet worden.

Mogherini, die EU-Außenbeauftragte, spricht von einer neuerlichen dramatischen Eskalation der militärischen Aktivitäten. Das ist zwar richtig, aber gleichzeitig so traurig im engeren Sinne, denn es gab keine Gegenaktion. Ganz im Gegenteil! Europa hat zugesehen, wie die Türkei gegen ein Land nicht nur Krieg geführt hat, sondern einen Teil davon auch erobert hat, so wie es auch angekündigt war. Auch die Vereinten Nationen stehen eigentlich gelähmt vor diesem dramatischen Schauspiel.

In den Vereinten Nationen ist jede Resolution durch das Vetorecht der Alliierten der Türkei verhindert worden. Auch das muss man hinterfragen, nämlich ob wir zuschauen können, dass das internationale Recht, das ja genau für den Schutz der Zivilbe­völkerung geschaffen worden ist, durch Blockadepolitik eigentlich seines Sinnes beraubt wird.

Vor all diesem muss man auch eines sagen: Ich finde es zutiefst schade, dass wir die Frage des Beitritts zur Europäischen Union immer nur vor dem Hintergrund ökono­mischer und anderer Gründe diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Viel richtiger ist es, in Menschenrechtsfragen, in Fragen der Außenpolitik, die Men­schenrechtsverletzungen betreffen, einmal Klartext mit dem Regime Erdoǧan zu reden. An der Tür zu Europa darf es dieses Vorgehen, dieses menschenrechtsfeindliche, brutale und zynische Vorgehen nicht geben.

Daher ist es wichtig, dass wir diese Resolution hier beschließen, weil sie auch aus­drückt, dass der österreichische Nationalrat über alle Parteigrenzen hinweg hinter den


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 145

Verfolgten steht, aber auch erkannt hat, dass für die Herstellung von mehr Stabilität in der Region dieses Vorgehen der türkischen Regierung ein falsches ist. Ganz im Ge­gen­teil: Es bräuchte breite diplomatische Aktivitäten, die auch die verschiedenen kur­dischen Gruppen einbeziehen, um hier Stabilität zu schaffen – Stabilität, die nicht nur die Menschen dort vor Ort brauchen, sondern Stabilität, die auch im Interesse Europas wäre. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

17.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.


17.43.23

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lopatka und Kollege Schieder haben den Inhalt des Initiativantrages eigentlich sehr gut erklärt, auch warum er die Unterstützung aller Parteien im Haus bekommen hat.

Ich möchte einen Appell an Sie richten, Frau Bundesministerin. Sie kennen sich in dieser Region aus. Appelle, Initiativanträge sind zwar schön und gut, aber wenn man nicht aktive Friedenspolitik betreibt, wird es auch dort nicht zu einer Befriedung kommen. Vor allem solange Europa an diesem Krieg Geld verdient, wird es sehr, sehr schwer werden, den Menschen dort zu helfen.

Es ist unser aller Aufgabe, darauf zu schauen, dass ihnen geholfen wird. Es ist leider so, dass einige europäische Länder durch diesen Krieg, der heute in dieser Region stattfindet, ob es in Afrin oder in Ghouta oder woanders ist, reich werden, dass Europa dadurch reich wird. Und das ist schon sehr beschämend! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir können jeden Tag Initiativanträge beschließen. Das wird uns moralisch ein bisschen entstressen, aber das war es dann auch schon.

Frau Bundesministerin, ich bitte Sie – alleine wird es nicht gehen –, sich für eine aktive Friedenspolitik in dieser Region einzusetzen. Wir haben diesen Antrag im Außen­politischen Ausschuss genau einen Tag, bevor der türkische Außenminister Sie be­sucht hat, beschlossen. Meine Bitte im Ausschuss war, ihn genau auf diesen Antrag anzusprechen, ich hoffe, dieses Gespräch hat stattgefunden. Dass es nichts genützt hat, das wissen wir: Drei Tage später war Afrin von türkischen Soldaten besetzt.

Aber eine aktive Friedenspolitik ist schon äußerst wichtig. Wir haben eine sehr wichtige Rolle in dieser Region gespielt. Ich wünsche mir, dass wir das wieder tun: als Frie­densbotschafter, als Friedensengel. Machen Sie den Friedensengel für die Menschen dort! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.46

17.46.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 52 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „humanitäre Versorgung und Wiederherstellung der Sicherheit für die Zivilbevölkerung in Afrin“.

Ich darf jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen. (E 6)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 146

17.46.42 14. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 135/A(E) der Abge­ordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung (53 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte sehr.


17.47.07

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen vor den Fernsehgeräten und an den Laptops! Wir wissen, die Ratspräsidentschaft steht uns bald bevor. Die Brexit­verhandlungen sollen ja dann in die finale Phase kommen. Das heißt, dass uns Österreichern und auch dem österreichischen Parlament eine ganz besondere Rolle in dieser Zeit zukommen wird. Ich glaube, wir sollten uns die Frage stellen, wie wir als eigenständiges Parlament, als selbstbestimmte, emanzipierte Parlamentarier darauf vorbereitet sind, ob wir auch entsprechend gut darauf vorbereitet sind.

Unser Vorschlag lautet, ein Expertengremium einzusetzen, das der Regierung, der Bevölkerung und vor allem eben auch uns Parlamentariern regelmäßige und trans­parente Analysen zum Brexit zur Verfügung stellen sollte.

Dieser Vorschlag wurde im Ausschuss abgelehnt. Ich möchte jetzt, da die weiteren Redner nach mir drankommen, ein wenig auf die Argumente eingehen, die auch im Ausschuss diesbezüglich gekommen sind. Das war einerseits, dass man in den Ver­handlungen die analytische Phase schon verlassen habe; das mag sein, aber ich bin der Meinung, dass eine regelmäßige Information darüber, wie sich die Verhandlungen und die jeweiligen Ergebnisse auf die EU-BürgerInnen auswirken werden, wie das uns Abgeordnete in der Politik, die wir machen sollen, betreffen wird, wie das die Bür­gerinnen und Bürger, die österreichischen Unternehmen zum Beispiel, die in Groß­britannien tätig sind, betreffen würde, trotzdem sehr wichtig ist.

Dann gab es auch das Argument, dass wir ja einen Experten mit Herrn Botschafter Schusterschitz haben. Das stimmt, ganz klar. Er ist sehr kompetent, er vertritt die Bürgerinnen und Bürger auch sehr gut. Das heißt aber nicht, dass man da nicht noch mehr tun kann.

Es kam natürlich auch das Argument, dass es eine ressortübergreifende Brexit­task­force gibt. Das stimmt auch, das schätze ich auch sehr, aber ich bin der Meinung, dass wir sehr viel mehr öffentlich darüber informieren müssen, um auch klarzumachen, welche Konsequenzen es für ein Land hat, wenn es aus der Europäischen Union aus­tritt.

Es ist klar geworden, dass es viel Gesprächsbedarf dazu gibt und dass alle gesagt haben, ja, das ist ein Vorschlag, aber nicht jener, den wir für sinnvoll halten, es gibt viele andere Wege. Das ist nur normal, das ist ein Vorschlag von vielen, die anderen stehen aber nicht zur Debatte und es hat sie auch niemand eingebracht. Ich halte es aber für wichtig, dass wir dieses Thema hier im Hohen Haus behandeln, eben weil wir die Ratspräsidentschaft im nächsten halben Jahr innehaben werden.

Das ist ein Teil des aktiven Parlamentarismus, den hier auch immer wieder alle einfor­dern. Die Frage, die wir uns stellen würden, wäre: Könnten wir das als Parlament al-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 147

leine schultern, wenn wir die Regierung nicht hätten? – Ich glaube nein, denn wir haben solch ein Gremium nicht, das uns dabei beraten und uns die Informationen zukommen lassen würde.

Natürlich ist es auch deshalb wichtig, weil uns der Brexit ja auch aufgrund des Themas EU-Budget jeden Tag beschäftigt, vor allem auch in der Tagespolitik, auf die nationale Ebene heruntergebrochen sehr stark beschäftigt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns zu diesem Thema informieren lassen. Ich glaube, das wäre ein Beitrag zum aktiven Parlamentarismus. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Roman Haider. – Bitte.


17.50.28

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Gamon, allein dass dieser Antrag hier ins Plenum kommt und nicht so wie vielleicht in der letzten Legislaturperiode ein Begräbnis erster Klasse im Ausschuss bekommen hat, indem er vertagt worden wäre, zeigt schon auch die neue Art, wie wir mit solchen Anträgen umgehen. Inhaltlich haben Sie schon gesagt, warum wir diesen Antrag ablehnen werden, er ist ganz einfach überholt und nicht notwendig. Die analytische Phase ist bei den Brexitverhandlungen schon längst vorbei, wir haben einen Experten mit dem Herrn Schusterschitz und es gibt eine eigene Brexittaskforce.

Darüber hinaus verfolgt ja auch das Außenministerium aufmerksam den Verhand­lungsfortschritt und widmet auch der Frage des rechtlichen Status der österreichischen Staatsbürger nach dem Brexit ganz besondere Aufmerksamkeit. Ganz besonders wichtig sind natürlich auch die Freizügigkeitsrechte, einerseits der EU-Bürger im Ver­einigten Königreich, aber auch umgekehrt. Diese sollen nach unserer Meinung dauer­haft gewahrt bleiben – und das ist auch nach dem derzeitigen Stand der Ver­hand­lungen der Fall.

Ganz aktuell, am Wochenende, hat es ja auch den Fahrplan gegeben, wann der Brexit stattfinden soll, nämlich im nächsten Jahr mit einer zweijährigen Übergangsperiode. Daher ist auch Ihr Antrag inhaltlich wirklich nicht notwendig, aber, liebe Frau Kollegin Gamon, Folgendes kann ich Ihnen hier nicht ersparen: Ich glaube ja, dass dieser Antrag von Ihnen ursprünglich gar nicht so sehr dazu gedacht war, beziehungsweise es auch jetzt noch immer nicht ist, dass die Regierungsparteien ihm zustimmen. Wenn man die Begründung Ihres Antrages liest: Da steht, dass die österreichische Bun­desregierung Vorwände vorbringen würde, warum wir Österreicher bei den Brexit­verhandlungen nicht mitverhandeln wollen. Die Bundesregierung würde das öster­reichische Parlament im Dunklen tappen lassen.

Laut Ihren Worten „lässt die [...] Bundesregierung überhaupt einen Kurs bezüglich des Brexit vermissen“. Und es hätte „nicht den Anschein, als gäbe es überhaupt eine österreichische Position“. (Abg. Gamon: Sitzen Sie in der Regierung oder im Parlament?) Frau Kollegin, am Schluss schreiben Sie auch noch – das muss ich wörtlich zitieren –: „Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass die Reaktions­geschwin­digkeit der Bundesregierung bei solch umfangreichen Herausforderungen eher be­schei­den ist.“ 

Diese Bundesregierung ist seit 93 Tagen im Amt (Abg. Scherak: Das muss ja nicht diese sein!), und die Geschwindigkeit dieser Bundesregierung, was die Umsetzung betrifft, ist atemberaubend. Hier meinen Sie offensichtlich noch die Vorgänger­regie­rung. (Abg. Scherak: Ja!) Ich glaube also, wenn Sie wirklich wollen, dass wir solche


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 148

Anträge mit Ihnen gemeinsam beschließen, dann müssen Sie uns auch die Chance geben, Formulierungen zu finden, die auch wirklich stimmen und sich nicht möglicher­weise auf Vorgängerregierungen von Rot-Schwarz und dergleichen beziehen (Zwi­schen­ruf des Abg. Stöger), denn dieser Bundesregierung kann man überhaupt keinen Vorwurf machen, vor allem nicht, was die Reaktionsgeschwindigkeit betrifft. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.


17.54.09

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auch die Zuversicht des Herrn Kollegen Haider so nicht ganz teile, so möchte ich anmerken, dass es auch schon bei 93 Tagen zumindest eine mathematische Vergangenheit gibt. Wenn man über den Brexit dis­kutiert, muss uns eines klar sein: Der Brexit ist ein gutes Beispiel dafür, wie Popu­lismus, Verantwortungslosigkeit und dummes Regieren – ich sage es ganz bewusst: dummes Regieren – eine Kettenreaktion ausgelöst haben, die am Ende ganz Europa schadet. Ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass die Regierungsparteien seit diesen 93 Tagen verantwortlich mit dieser Herausforderung umgehen – und es ist eine Heraus­forderung. Man muss Linie bewahren, man muss einen Weg wissen, man muss zum Ziel finden, wenn es darum geht, einen möglichen Mehrbetrag von 10 bis 15 Milliarden Euro im EU-Budget verkraften zu müssen.

Diese Hoffnung, geschätzte Damen und Herren, ist sehr stark geschwunden, ich gebe das offen zu. Wieso ist sie geschwunden? – Ich weiß nicht, was diese Regierung will. Der Bundeskanzler sagt auf der einen Seite, na ja, diesen Betrag muss man im System einsparen, 15 Milliarden Euro, sicher. Und dann sagt auf der anderen Seite der Dele­gationsleiter der ÖVP im Europäischen Parlament, Othmar Karas, nein, wir werden mehr zahlen müssen. – Geschätzte Regierungsparteien! Frau Außenministerin! Was ist jetzt?

Der Bundeskanzler sagt auch, wir müssen schauen, dass es zu einem verant­wor­tungsvollen Brexitprozess kommt, wo nicht allzu viel passiert und auch die Interessen der Briten gewahrt werden müssen. – Ja, ich sehe das auch so.

Was macht die EU-Delegation der FPÖ? – Sie stimmt in der letzten Plenarsitzung in Straßburg genau gegen das und für den harten Brexit. Was soll das, Herr Rosenkranz? Das liegt auch in Ihrer Verantwortung als Klubobmann. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Ich war nicht dort!)

Das ist meines Erachtens kein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Situation, geschätzte Damen und Herren. Das ist auch populistisch, das ist verantwortungslos und es ist handwerklich schlecht. Liebe Frau Kollegin Gamon, ich weiß nicht, ob da Experten helfen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie bei Abgeord­neten von NEOS.)

17.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.


17.56.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist zweifellos ein schwerer Schlag


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 149

für das gemeinsame Europa. Waren in der Vergangenheit die USA und Europa auf der politischen Weltbühne die bestimmenden Kräfte, so sind jetzt neue Player aufgetreten: seit Längerem China, Indien, afrikanische Zusammenschlüsse, Südamerika. Das heißt, es gibt neue Player in der Welt, die massiv Einfluss nehmen. Daher ist der Brexit eine politische Schwächung dieses gemeinsamen Europas der Europäischen Union, denn man hat bei internationalen Verhandlungen immer wieder gesehen, dass Groß­britan­nien durch seine Kontakte, die aus der Vergangenheit, aus der Geschichte herrühren, einfach ein globales Netzwerk hat, das zum Vorteil des gemeinsamen Europas war, zum Beispiel bei den Klimaschutzverhandlungen. Es hätte kein internationales Klima­schutzabkommen gegeben, wenn UK mit all seinen internationalen Kontakten nicht wesentlich zum Gelingen beigetragen hätte.

Warum sage ich das? – Die Entscheidung ist gefallen, der Brexit findet statt, die britische Bevölkerung hat gesprochen, aber wir müssen die richtigen Schlüsse daraus ziehen, nämlich zum einen, was die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich bezüglich des Austritts anlangt und zum anderen, wie die Europäische Union gestärkt werden kann, wenn sie durch einen derartigen Austritt eines wichtigen Mitglieds ge­schwächt wird.

Zu den Verhandlungen: Wenn das drittgrößte Land der Europäischen Union, die zweit­größte Volkswirtschaft, der zweitgrößte Nettozahler austritt, so ist das natürlich eine gewaltige Herausforderung, in jeder Hinsicht, finanziell und in vielen anderen Be­reichen, aber – ein dick unterstrichenes Aber – die Europäische Union muss kon­sequent bleiben. Es kann nicht sein, dass ein Staat austritt, dann jedoch sagt, ich verzichte auf Verpflichtungen, aber Rechte will ich haben, sozusagen Cherry Picking betreibt, wie es bezeichnet wird, dass man sich also die Rosinen herausholt und weiterhin schon irgendwie dabei sein will, um Vorteile aus dieser Europäischen Union zu ziehen. – Auch wenn es ein großes Land ist.

Die Beispielwirkung wäre fatal: Wenn jetzt im Falle des Vereinigten Königsreichs sehr, sehr viele Zugeständnisse gemacht werden, dann kann so manch anderer Staat, der vielleicht nicht mehr bei der europäischen Solidarität dabei sein will, auch auf die Idee kommen und sagen, na ja, wenn das den Briten zugestanden wird, dann könnten wir auch austreten, denn dann sind wir eh irgendwie dabei.

Daher ist es richtig, was der Europäische Rat, was Europa, was die Europäische Union gemeinsam tun, nämlich diesen Brexitprozess sehr konsequent zu verhandeln. Auch der österreichische Standpunkt deckt sich ja damit. Es wird behauptet, die österreichi­sche Bundesregierung hätte keine Position. Das ist ja nicht so. Der Europäische Rat hat sofort Leitlinien festgelegt, hat ein Verhandlungsmandat festgelegt. Michel Barnier ist der Chefverhandler der Europäischen Union, ein sehr erfahrener Mann, der EU-Kommissar war und schon viele politische Funktionen innehatte und der da seine Erfahrung einbringt.

Es decken sich auch die Vorstellungen der Europäischen Union mit den öster­reichi­schen Anliegen, wenn es um die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger, die schon jetzt in Großbritannien leben und dort auch weiterhin leben wollen, geht und darum, wie es umgekehrt den britischen Staatsbürgern hier in der EU geht. Weiters geht es um die finanziellen Verpflichtungen und Ähnliches.

Diesbezüglich ist vor Kurzem eine Einigung erzielt worden: Großbritannien wird wohl im März 2019 austreten, aber es gibt eine Übergangsphase bis Ende 2020. Das soll unseren Unternehmen und auch den EU-Bürgern erstens Rechtssicherheit und zwei­tens auch die Sicherheit geben, dass man hier wirtschaftlich weiterhin agieren kann. Wichtig ist, dass Großbritannien in dieser Zeit alle Regeln einhalten muss und dass es auch einen finanziellen Beitrag leisten wird, was wichtig ist, um das Ganze zu bewäl-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 150

tigen, vor allem aber hat es weiterhin Zugang zum Binnenmarkt und es bleibt Teil der Zollunion, was für unsere Unternehmen – das war ja auch der Anlass dieses An­tra­ges – sehr wichtig ist.

Weiters wurde vereinbart, dass die von mir erwähnten Rechte der EU-Bürger selbst­verständlich eingehalten werden. Das ist sehr wichtig. Sie haben bereits erwähnt –aufgrund der kurzen Redezeit möchte ich nicht näher darauf eingehen –, es gibt den Topbotschafter Schusterschitz, der jetzt auch dem Ausschuss im Parlament zur Ver­fügung steht. Es stehen auch Ministerin Kneissl und Minister Blümel im Rahmen der Ausschüsse zur Verfügung, wenn es um Informationen geht. Ich halte es in der abschließenden Konsequenz für wichtig, dass wir sehr wohl darüber nachdenken – weil Kollege Leichtfried das angesprochen hat und die österreichische Bundes­regie­rung das sagt –, dass sich eine Europäische Union, die kleiner wird, strukturell verändern muss, sich aber auch innerlich stärken muss, um politisch weiterhin ein bedeutender Player in der Welt zu sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.01


18.01.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

So gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, seinen Bericht 53 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

18.02.3015. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 166/A(E) der Ab­geordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat (39 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 150/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung von rechtsstaatlichen Asylverfahren in Bezug auf Afghanistan (38 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfol­gung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í (40 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 151

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. Ich darf ihr das Wort erteilen.


18.03.30

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Gesetze, und diese müssen eingehalten werden. Das gilt für jene Menschen, die zu uns kom­men und von unserer Gesellschaft aufgenommen werden, das gilt aber auch für den österreichischen Staat. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Österreich ist dem Folterverbot und dem Non-Refoulement-Gebot – also dem Gebot, niemanden, dessen Leib und Leben in Gefahr ist, zurückzuschicken – verpflichtet. Beides ergibt sich aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 33 der Genfer Flücht­lingskonvention. All diesen Abkommen hat sich die Regierung in ihrem Regierungs­programm verpflichtet.

Die stellvertretende Leiterin von UNHCR-Afghanistan Aurvasi Patel hat letzte Woche erklärt, dass Kabul angesichts der eskalierenden Gewalt derzeit keine interne Flucht­alternative ist. Der Ausschuss gegen Folter des UN-Hochkommissars für Menschen­rechte hat 2017 erneut festgestellt, dass Folter in Afghanistan weitverbreitet ist und systematisch angewandt wird, darunter auch von den offiziellen afghanischen Sicher­heitskräften. – Heute sind wieder 29 Personen bei einem Anschlag in Kabul verstor­ben.

Die Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl haben jedoch den Charakter eines russischen Roulettes: Hat man Glück, darf man bleiben; hat man Pech, wird man in Gefahr für Leib und Leben geschickt.

Im Budget zum Bereich Asyl und Migration, das heute präsentiert wurde, scheinen sich die Wirkungsziele lediglich auf das Tempo der Verfahren zu beziehen, nicht auf die Qualität. Die schlechte Qualität der erstinstanzlichen Bescheide führt zu einer Flut von Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und zur Überforderung der dortigen Richterinnen und Richter. Das hat uns auch der Dachverband der Verwaltungsrichter bestätigt. Wer in zweiter Instanz vor das BVwG zieht, muss außerdem noch hoffen, dass als Entscheidungsgrundlage nicht der Reisebericht eines gewissen Herrn Mahringer als Gutachten herangezogen wird.

Weiters schafft man es nicht, ausreisewillige Asylwerber wie den Täter vom Praterstern auch wirklich rückzuführen. Zu diesem Fall kann ich nur sagen, dass unfassbar ist, dass die Möglichkeit nicht genutzt wurde, die freiwillige Ausreise zu organisieren. Nur um das klarzustellen: Freiwillige Ausreise spricht nicht für die Sicherheit im Heimatland. Ich selbst habe während des Bürgerkriegs in Sri Lanka dort Flüchtlingsarbeit gemacht. Täglich sind die Bomben geflogen, und dennoch gab es freiwillige Rückkehrer. Freier Wille über Sicherheit – das kann ein Mensch für sich entscheiden, aber nicht der Staat, wir haben nämlich das Non-Refoulement-Gebot.

Im genannten Fall wurde also nicht die freiwillige Ausreise forciert, obwohl den Behörden der Aufenthaltsort des Asylwerbers und sein schweres Drogenproblem be­kannt waren, sondern man kümmert sich lieber um die einfachen Fälle, jene Personen, die sich völlig konstruktiv verhalten und daher leicht zu holen sind, so wie die junge Mutter mit ihrem vierjährigen Sohn, die letzte Woche in den Morgenstunden von mehreren Polizeiautos und vielen Polizisten inklusive Polizeihund zur Abschiebung abgeholt wurde. – Die Statistik wird besser.

Auch aufrechte Ausreiseverpflichtungen werden von der Fremdenpolizei oft nicht zeit­nah vollstreckt. Wir schaffen es also weder, jenen Menschen Schutz zu bieten, die ihn


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 152

wirklich benötigen, noch, die Bevölkerung vor echten Gefährdungspotenzialen zu schützen – beides eines Rechtsstaates unwürdig.

Noch etwas zu den Gefährdungspotenzialen: Wenn es Ihnen um die Sicherheit in diesem Land ginge, müssten Sie sich darum kümmern, dass Asylwerber nicht straf­fällig werden und daher Menschen Leid antun. Was sagt denn das Einmaleins der Kriminalsoziologie? – Integrationsmaßnahmen sichern Menschen ab und sind die besten Maßnahmen, um zu verhindern, dass sie in die Kriminalität abgleiten. Sie wollen aber bei Maßnahmen der Integration am Arbeitsmarkt und in der Schule und bei der Grundversorgung sparen. Sie wollen damit eine Spaltung in der Gesellschaft fördern, damit sich Ihre Feindbilder bestätigen. Ohne Feindbilder entgleitet Ihnen die Existenzgrundlage.

Ich sage nicht, dass es keine Abschiebung geben darf. Ich sage nicht, dass sich nicht Anträge auf Schutz als unbegründet erweisen. Ich sage nicht, dass Afghanistan nie­mals sicher sein kann. Ich sage lediglich, dass es unsere Verpflichtung als demo­kratischer Rechtsstaat ist, nach bestem Wissen und Gewissen und nach wissen­schaft­lichen Standards zu evaluieren, ob eine Rückkehr nach Afghanistan ohne Verletzung unserer Verpflichtungen möglich ist.

Aufgrund der sich offenbar in den letzten Wochen geänderten Situation vor Ort und der mangelnden Expertise der relevanten Instanzen, die entscheiden, ist eine solche seriöse Evaluierung derzeit nicht möglich. Wir respektieren die Rechtsprechung unserer Gerichte, also auch des BVwG. Dieser Antrag verlangt ja nichts anderes als die temporäre Aussetzung der Abschiebungen, bis die Gerichte auf Basis einer Beweiswürdigung urteilen, die dem Rechtsstaat gerecht wird.

Wir werden heute beschließen, dass dieses Hohe Haus die Kandidatur Österreichs für den UN-Menschenrechtsrat unterstützt. Vielleicht sollte man sich dazu auch einmal aktiv mit Menschenrechten befassen. Ich lade Sie ein, diese Gelegenheit wahrzu­neh­men. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

18.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte.


18.08.56

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte zu TOP 15 Stellung beziehen. Wir haben uns in der vergangenen Sitzung des Menschenrechtsausschusses mit der Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat befasst und uns dazu entschlossen, diese einhellig zu unter­stützen. Ich denke, wir haben ein sehr hohes Niveau an Menschenrechten und gewäh­ren sehr vielen Menschen hier bei uns ein sehr hohes Niveau an Rechten, das diese in ihren Herkunftsländern nicht besitzen. – Das ist jetzt an die Rednerin, die vor mir gesprochen hat, gerichtet.

Österreich bewirbt sich zum zweiten Mal seit Bestehen des UN-Menschenrechtsrates um die Mitgliedschaft, da die Förderung und der Schutz der Menschenrechte für Österreich und auch für diese neue Regierung von sehr hoher Priorität sind. Wir wollen das seit Langem bestehende große Engagement Österreichs im Menschen­rechts­schutz fortsetzen und durch die neuerliche Mitgliedschaft noch unterstreichen. Der Rat untersteht ja direkt der UNO-Generalversammlung. Das heißt, wir befinden uns hier auf sehr hohem Niveau.

Österreich brachte auch schon in der Vergangenheit Resolutionen zur Unterstützung und Förderung der Menschenrechte ein, die auch regelmäßig sehr große Zustimmung fanden. Mit Entschlossenheit möchte diese Regierung den Einsatz für den Menschen-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 153

rechtsschutz in anderen Ländern fortführen, in erster Linie in Form eines konstruktiven Dialogs. Der kooperative Ansatz mit Austausch von Erfahrungen oder konkreter Unter­stützung von Engagements steht also im Vordergrund. In vielen Fällen hilft das natürlich nichts – dann muss versucht werden, mit langem Atem durch öffentliche Kritik internationalen Druck aufzubauen, um andere Staaten zur Verbesserungen im Men­schenrechtsschutz zu bewegen.

Generell wird die Menschenrechtsthematik auch in der österreichischen Außenpolitik, auch durch die neue Außenministerin, sehr stark berücksichtigt.

Bei dieser Kandidatur wird an die erste Mitgliedschaft in den Jahren 2011 bis 2014 angeknüpft. Ein Schwerpunktthema, bei dem Österreich besonders aktiv war und weiterhin sein wird, sind die Förderung der Religionsfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten. Da wird Österreich sein Engagement sicherlich vertiefen und besonders auch das große Thema Christenverfolgung weltweit beobachten und einen konstruk­tiven Beitrag zur Reduzierung des Leids leisten.

Die Sicherheit von Journalisten, die Verteidigung der Presse- und der Meinungsfreiheit ist natürlich gerade ein großes Thema, das auch Europa betrifft, wenn man sich die Entwicklungen in der Türkei ansieht.

Die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls ein wichtiges Thema; Kinder und Schwache müssen stets einen Schwerpunkt jeder Politik und auch jeder Menschenrechtspolitik bilden, die ihrem Namen gerecht werden will. Der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten gemeinsam mit Förderungsmaßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Nahrung bildet weiterhin einen Schwerpunkt.

Die Rechte von Frauen, die Stärkung der rechtlichen Stellung der Frau hat sich als wichtiger Schlüssel in der Entwicklungszusammenarbeit herausgestellt. Daher wollen wir auch in diesem Bereich den gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsbarkeit, zu Bil­dung, zu medizinischer Versorgung und zu politischer Teilhabe unterstützen.

Auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist ein Schwerpunkt. Österreich ist beson­ders engagiert in der Unterstützung von Programmen zur Reformierung des Rechts­bereichs und zur Entwicklung von Gerechtigkeits- und Versöhnungsmechanismen nach schwerwiegenden Kampfhandlungen und von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität der Strafrechtspflege und auch der Jugendstrafrechtspflege.

Wir hoffen daher auf eine Aufnahme Österreichs in den UN-Menschenrechtsrat, damit wir dieses Engagement in den genannten Bereichen noch aktiver fortführen können. Menschenrechte sind ja eine sehr große Errungenschaft unserer Gesellschaft, und man muss tatsächlich beachten, dass die erzielten Fortschritte niemals unumkehrbar sind, so wie das unser Bundespräsident ausgedrückt hat.

Eine Mitgliedschaft, das muss aber auch betont werden, ist nicht ohne Heraus­for­derungen, da im Menschenrechtsrat viele Mitglieder sind, die unser Menschenrechts­verständnis keineswegs teilen. Viele der im Westen als selbstverständlich geltenden Werte und Rechte werden durch viele Mitglieder, die selbst im Rat vertreten sind, offensiv in Frage gestellt und zum Teil sogar aktiv untergraben oder unterwandert.

Wenn Länder wie Afghanistan, Pakistan, Kongo oder Angola Mitglieder sind und sich zur Überwachung der Menschenrechte in anderen Ländern berufen fühlen, ist das natürlich nicht ganz unproblematisch. Auch islamische Staaten versuchen mitunter, den Rat für die eigenen politischen Zwecke zu missbrauchen. So gab es, nur als Beispiel, in den letzten Jahren eine Resolution zur Unterbindung jeglicher Religions-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 154

kritik. In der Ausführung, im Wortlaut war dann nur mehr der Islam ausdrücklich ge­nannt. Das heißt, es gab eine Resolution, die eine Mehrheit fand, in der den Staaten empfohlen wurde, jede Religionskritik am Islam zu unterbinden. Da stehen schon ganz manifeste politische Interessen dahinter, für die dieser Rat auch instrumentalisiert wird; angesichts der Christenverfolgung in den arabischen Staaten ist das ja ein Hohn. Damit soll natürlich letztlich auch Kritik am Islam in Westeuropa verhindert werden.

Das heißt, wir müssen uns dessen bewusst sein, dass die westlichen Demokratien mit ihrem Verständnis von Menschenrechten in der Minderheit sind, auch im Rat. Unter­schiedliche Kulturen und Traditionen, Religion und Politik fließen da in das Verständnis von Menschenrechten ein, und da liegen Welten dazwischen. Umso mehr sollten wir aber im Rat vertreten sein und versuchen, Menschenrechtsverletzungen nicht nur zu verhindern und zu ahnden, sondern auch unser Verständnis von Menschenrechten und Bürgerrechten vehement zu verteidigen und eine Unterwanderung zu torpedieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Harald Troch. – Bitte.


18.15.27

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 2. Jänner 2018 wurde im arabischen Jemen der jemenitische Staatsbürger Hamid bin Haidara zum Tode verurteilt. Wir Österreicher stehen mit ganz, ganz großer Mehrheit der Todesstrafe – Gott sei Dank, sage ich – negativ gegenüber; aufgrund der eigenen Geschichte, aufgrund des Faktums, dass die Todesstrafe ja in Diktaturen sehr leicht zur Aufrechterhaltung der Macht missbraucht werden kann, und vor allem weil es eine Verletzung der Menschenwürde darstellt. (Abg. Neubauer: Das ist das oberste ...!)

Dieses Todesurteil ist aber besonders erschreckend, weil es aufgrund von religiösem Hass gefällt wurde. Bin Haidara ist ein aktives Mitglied der Religionsgemeinschaft der Bahá’í, einer an und für sich sehr, sehr friedlich ausgerichteten Religion. Da galt es auch rasch zu handeln, damit man einen Solidaritätsakt setzen kann. Das Ziel war einerseits, einen Menschen vor dem Schafott zu retten, aber andererseits auch, ein Zeichen gegen religiösen Fundamentalismus zu setzen, in diesem Fall gegen isla­mistischen religiösen Fundamentalismus.

Im Ausschuss hat es dazu zuerst eine hitzige Debatte gegeben. ÖVP und FPÖ waren etwas zickig und haben sich gewehrt, da mitzugehen. Die jüdische Weisheit: Wer ein Menschenleben rettet, der rettet die Welt, hat dann aber doch für einen gemeinsamen Weg gesorgt. Dafür sage ich Danke schön. Es ist eine absolut wichtige und gute Geschichte, da ein klares Zeichen zu setzen; daher auch der gemeinsame Ent­schließungs­antrag. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Gamon.)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


18.17.20

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf über die angesprochenen Anträge auch ein paar Worte ver­lieren. Kürzlich war eine Schweizerin bei mir, eine beeindruckende Frau, die mir erzählt hat, wie schlecht die Lage in Kabul, in Afghanistan ist. Diese Schweizerin ist mit ihrer Pensionierung nach Kabul übersiedelt, um vor Ort zu helfen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 155

Frau Dr. Krisper, es ist selbstverständlich, dass wir in Österreich Schutz gewähren, aber auch, dass wir nach Wegen suchen, vor Ort, in Afghanistan zu helfen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Sie schlagen nun aber vor, dass wir die Rückführungen nach Afghanistan aussetzen. Sie geben Gründe dafür an und ich werde darauf eingehen. Aber nur zur Information für alle: Wir gehen von circa 40 000 Afghaninnen und Afghanen in Österreich aus. Das ist die größte Gruppe in der Grundversorgung, und es ist die zweitgrößte Gruppe bei den Antragstellern.

Nun sagen Sie, Frau Dr. Krisper: Wir können nicht nach Afghanistan rückführen, es gibt ein Gutachten, das nicht wissenschaftlichen Standards entspricht. – Ja, dieses Gutachten wird derzeit geprüft. Sie nehmen aber eine Vorverurteilung vor, indem Sie sagen, es sei ein Reisebericht. (Abg. Scherak: Es ist ein Reisebericht!) Dafür gibt es aber ein Verfahren.

Vielleicht müsste man sich zuerst einmal die Frage stellen, aufgrund welcher Grund­lagen denn die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter entscheiden. Da gibt es nicht nur dieses eine Gutachten, sondern es liegen Länderberichte und Staatendokumentationen vor, die Informationen von großen internationalen Institu­tionen, zum Beispiel dem Roten Kreuz, enthalten. Das Gutachten entspricht in seinen Schlussfolgerungen der Judikatur des VwGH, des VfGH und auch des UNHCR.

Sie sagen, vor zwei Wochen war jemand hier, eine Mitarbeiterin des UNHCR, die ge­sagt hat, die Lage verschlechtert sich. – Das stimmt. Wenn das UNHCR die Richtlinien ändert, dann wird Österreich sicher auch darüber nachdenken, wie man damit umzugehen hat. Bisher ist das noch nicht geschehen.

Das Gutachten des Herrn Mahringer bezieht sich auch nur auf einen Bereich Afgha­nistans und auch nur auf junge erwerbsfähige Menschen. Es hat also auch nicht die Reichweite, die man ihm hier zuspricht.

Die Entscheidungen in Österreich liegen im Vergleich mit anderen europäischen Län­dern genau im Schnitt. Über circa 33 Prozent der Asylansuchen von Afghaninnen und Afghanen werden in Österreich, aber auch in anderen EU-Ländern positiv be­schieden.

Zur Sicherheitslage: Solange die Höchstgerichte sagen, dass die Sicherheitslage im Einzelfall geprüft werden muss, aber eine Rückführung denkbar ist, dürfen wir auch den Richterinnen und Richtern nicht absprechen, dass sie sich genau überlegen, was sie tun. Ich möchte an dieser Stelle den Beamten und den Richtern ganz herzlich für ihre mühevolle Arbeit danken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte aber noch jemandem danken, und zwar den vielen Einzelpersonen, den Pfarrgemeinden, den Vereinen, die sich für die Flüchtlinge und für die Integration enga­gieren. Da werden unzählige Stunden an Freiwilligenarbeit geleistet, und auch das müssen wir sehen und honorieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Dr. Krisper, auch mir tut es leid, wenn wir persönliche Hoffnungen zerstören müssen oder wenn jemand rückgeführt wird und dort ein neues Leben beginnen muss. Wir wissen aber eines: Wir können die Probleme der ganzen Welt nicht in Österreich lösen.

Herr Dr. Troch hat eine Diskussion angesprochen, die wir in Bezug auf den Jemen und den Fall Hamid bin Haidara im Menschenrechtsausschuss hatten. Sie haben uns als „zickig“ bezeichnet. Herr Dr. Troch, ich möchte nur festhalten, dass sich eine Dis­kussion um eine Formulierung ergeben hat, es aber immer außer Streit stand, dass wir das Anliegen teilen. Statt die Regierungsfraktionen als „zickig“ zu bezeichnen, würde


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 156

ich eher sagen, dass sich die Opposition als sperrig erwiesen hat. Ich freue mich, dass wir doch einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ja, es gibt viele Anliegen im Bereich Menschenrechte und es gibt viele aktuelle Fragen. Heute reden wir nicht von ungefähr über den Welt-Downsyndrom-Tag. Frau Kollegin Königsberger-Ludwig hat das Recht auf Inklusion hervorgehoben; ich sage Ihnen: 90 Prozent der Kinder mit Downsyndrom werden nicht einmal geboren.

Heute ist auch Welttag gegen Rassismus. Auch in diesem Bereich gibt es hinsichtlich der Menschenrechte sehr, sehr viel Arbeit.

Die Menschenrechte sind ein Bereich der Politik, in dem wir Konsens finden können. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir da gemeinsam vorgehen. Ich möchte Ihnen diese Zusammenarbeit anbieten und hoffe, dass Sie auf dieses Angebot eingehen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.


18.22.50

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Auch ich werde mich mit dem Antrag der NEOS, von SPÖ und Liste Pilz unterstützt, betreffend „Sicherung von rechtsstaatlichen Asylver­fahren in Bezug auf Afghanistan“ beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Ich muss sagen, als ich diesen Antrag gelesen habe, war ich etwas irritiert, und zwar, weil es Ihnen in Wahrheit darum geht, Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen nach Afghanistan aus­zu­setzen; so steht es auch in Ihrem Antragstext. Als Begründung führen Sie die Sicherheitslage in Afghanistan oder zumindest in Teilen Afghanistans an, so, wie es Frau Kollegin Krisper auch gemacht hat. Sie führen als Begründung auch den Sach­verständigen an, wie Sie es in Ihrem Redebeitrag auch gemacht haben, dem Sie unterstellen, unsauber und unwissenschaftlich zu arbeiten beziehungsweise mangeln­de Qualifikation vorzuweisen.

Frau Kollegin Kugler hat es angesprochen, Karl Mahringer ist ein Experte auf diesem Gebiet. Wenn Sie recherchiert hätten, wüssten Sie, dass dieser Herr in den Jah­ren 2009 bis 2014 selbst in Afghanistan gelebt hat, jetzt noch regelmäßig in Afgha­nistan vor Ort ist und auch regelmäßig jene Gebiete besucht, in die Abschiebungen vorgenommen werden. Mehr Kenntnis von der tatsächlichen Situation wird von uns hier und auch sonst in Österreich kaum jemand haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abgesehen davon – und das ist eigentlich der Kern meiner Aussage zum Thema Sachverständiger – ist es nicht die Aufgabe von uns Abgeordneten, darüber zu urteilen, weil das Parlament, das wissen Sie genau, und auch die Bundesregierung nicht für die Auswahl eines Sachverständigen zuständig sind. Die Auswahl und Be­stellung eines Sachverständigen in einem Gerichtsverfahren stellt einen Akt der unab­hängigen Rechtsprechung dar, auf den weder die Regierung noch das Parlament Einfluss nehmen kann und darf. Es ist eine glatte Themenverfehlung, das in diesen Antrag zu packen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scherak: ... im Ausschuss!)

Es stellt sich die Frage: Worum geht es der Opposition eigentlich wirklich bei diesem Antrag? Was ist der Hintergedanke? – Ich mutmaße, dass es Ihnen darum geht – das ist auch der Kern Ihres Antrags –, dass Sie einfach Abschiebungen nach Afghanistan


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 157

verhindern wollen. Da stellt sich die Frage: Warum wollen Sie diese Abschiebungen verhindern?

Wenn ich an die SPÖ denke, die ja den Antrag unterstützt, hoffe ich, dass der Hinter­grund nicht jener ist, dass Sie sich in Zukunft neue Wählerschichten erwarten, die Sie lukrieren können. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) Man weiß ja auch, dass Teile der SPÖ für ein generelles Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen eintreten. Ich hoffe, das ist nicht Ihre Intention, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Und wenn, dann sollen sie es bitte gleich sagen!)

Wir müssen aber, um fair zu bleiben und die Dinge ordentlich anzusprechen, auch klar sagen, dass es mit Afghanen Probleme gibt wie mit kaum einer anderen Zuwan­derungsgruppe in Österreich. Sie kennen die jüngsten Fälle: Vor wenigen Tagen, am 7. März, hat ein 23-jähriger Afghane in Wien-Leopoldstadt vier Personen niederge­stochen, darunter eine dreiköpfige Familie. Dem 67-jährigen Vater wurde von diesem Zuwanderer ein Lungenstich versetzt, den er Gott sei Dank überlebt hat. Dem Vater mit dieser schweren Verletzung kann ich an dieser Stelle nur alles Gute für seine weitere Genesung wünschen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Nehammer.) Danach ist dieser Afghane auf Justizwachebeamte losgegangen. 2015 ist er mit dem Flüchtlings­strom nach Österreich gekommen.

Am 13. März, dem Tag der Einbringung Ihres Antrags im Menschenrechtsausschuss, hat hier am Heldenplatz, wenige Meter von diesem Sitzungssaal entfernt, ein Afghane einen Polizisten, der im Auto gesessen ist, attackiert und versucht, ihn aus dem Auto zu zerren.

Vom AMS liegt ein interner Revisionsbericht vor, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem von massiven Problemen vor allem auch mit Afghanen – neben Tsche­tschenen – die Rede ist, die Arbeitsunwilligkeit in hohem Maße zeigen, die hohe Gewaltbereitschaft gegenüber AMS-Mitarbeitern zeigen und sich durch Frauen­feind­lichkeit in sehr, sehr hohem Maß auszeichnen. Darüber hinaus sind Zustände in Wiener Schulen bekannt geworden.

Selbstverständlich – damit dieser Vorwurf nicht kommt – sind nicht alle Afghanen kriminell; das behauptet niemand, das wäre auch absurd. Man muss aber feststellen, dass sehr, sehr viele Kriminelle in diesem Land Afghanen sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben es gehört, Abschiebungen nach Afghanistan passen nicht allen in diesem Haus, sie passen auch vielen NGOs und linken Vereinen nicht. Wir können froh sein, dass wir Herbert Kickl als Innenminister haben, der alles unternimmt, um so restriktiv wie möglich vorzugehen, und auch die Möglichkeit einer Anschlusshaft für straffällig gewordene Asylwerber nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe prüfen wird. – Danke, Herr Minister Kickl! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Bravo, Kickl!)

Zum Abschluss: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, das Asylrecht ist ein individuelles Recht, bei dem der Einzelfall geprüft wird, auch vom von Ihnen kritisierten Sachverständigen. Jeder Asylwerber hat das Recht auf ein ordent­liches Verfahren. Das ist auch sichergestellt in dieser Republik, und das ist auch gut so. Wenn der Asylgrund tatsächlich vorliegt, ist Asyl – verstanden als Schutz und Hilfe auf Zeit – auch zu gewähren. Wenn das nicht so ist, wenn es sich um einen Asyl­betrüger handelt, der in unser Sozialsystem einwandern will, der hier straffällig wird, dann ist das Asylrecht eben nicht zu gewähren. (Zwischenruf des Abg. Zinggl.) Das ist die Rechtsstaatlichkeit, die Sie in Gefahr sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 158

Herr Kollege Zinggl, ein Asylbetrüger ist eine Person, die nicht verfolgt wird, die sich in unserem Sozialsystem in die Hängematte legen wird. Das ist ein Asylbetrüger – das zur Erklärung, weil Sie die Zwischenfrage gestellt haben. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Kolba und Zinggl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist legitim, dass Sie sich um die Sicher­heitslage in Afghanistan sorgen und sich damit beschäftigen. Das ist absolut legitim. Ich bin aber der Meinung, dass es die Aufgabe von uns als österreichischen Politikern, als gewählten Volksvertretern der Österreicher ist, in erster Linie für die Sicherheit der Österreicher zu sorgen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


18.30.01

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Wir diskutieren den Antrag von Steffi Krisper bezüglich Abschiebungen nach Afghanistan innenministerlos – ist mir prinzipiell auch recht –, und ja, ich denke in der Tat, dass die oberste Prämisse für staatliches Handeln einerseits Rechtsstaatlichkeit und andererseits Rechtssicherheit sein muss. Dazu gehören als unterste Basis einerseits grundlegendes Wissen, aufgrund dessen Asylbescheide erlassen oder auch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts getroffen werden, und an oberster Stelle der Respekt von Menschenrechten, in dem gegenständlichen Fall einerseits generell der Genfer Flüchtlingskonvention, anderer­seits im Speziellen des Refoulementverbots.

Die Basis für all das, für die Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, ist Wissen. Nun ist es so, dass der UNHCR gerade in den letzten Tagen ein sehr, sehr drastisches Bild von der Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan zeichnet. Ich kann auch auf den Amnesty-Bericht und auf dessen Kapitel Afghanistan hinweisen – das ist, glaube ich, auch nicht niemand, Amnesty hat auch eine Ahnung von dem, worüber sie sprechen. Es ist schon auffällig, dass Amnesty und der UNHCR ein ganz anderes Bild von Afghanistan zeichnen als der einzige Sachverständige, auf den wir uns offen­sicht­lich im Höchstgericht in diesem Fall verlassen und dessen Gutachten, wie gesagt, wis­senschaftlich anzuzweifeln sind.

Und nein, ich ziehe mit keiner Silbe in Zweifel, dass Menschen nach einem negativen Asylbescheid oder im Fall einer nicht vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung nicht einfach so in Österreich bleiben sollen und können. Nein, notfalls sind diese auch zu­rück­zuführen, das ist keine Frage. Der frühere Außenminister und jetzige Bundes­kanzler hat seine Hausaufgaben, was Rückführungsabkommen betrifft, eindeutig nicht erledigt, denn daran mangelt es oft noch. (Abg. Höbart: Das kommt schon noch! Das werden wir jetzt alles umsetzen!) Und es ist immer noch so, wenn es Rückführungen gibt, dass diese unter rechtlich korrekten und menschenrechtskonformen Bedingungen durchzuführen sind.

Alles weist aber darauf hin, dass das momentan nach Afghanistan schwer möglich ist, weil es offensichtlich allein im letzten Jahr Tausende tote und verletzte Zivilisten und Zivilistinnen gegeben hat – fast die Hälfte davon übrigens Frauen und Kinder – und weil die Infrastruktur und die Wirtschaft vollkommen zusammengebrochen sind. Wenn der erwähnte Herr Mahringer in seinen Gutachten Fotos von gut sortierten Obst- und Gemüseständen oder eines nicht zerbombten Krankenhauses zeigt, ist das noch kein Indiz dafür, dass eine entsprechende Ernährungssituation und der Zugang zu Gesund­heitseinrichtungen für breite Schichten der Bevölkerung wirklich gegeben sind.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 159

Es gibt Hunderttausende Exilafghanen aus der Region, die zur Rückkehr gezwungen worden sind, es gibt 1,8 Millionen innerstaatliche Flüchtlinge, und Kabul ist mittlerweile, sagt uns der UNHCR, die zweitgefährlichste Region im Land. Mit den innerstaatlichen Fluchtmöglichkeiten oder Fluchtalternativen ist es also nicht weit her. Ich denke mir, wenn man einfach die Fakten und Rechtsstaatlichkeit als Grundlage nimmt, dann müssten uns der Verstand und auch unser Rechtsempfinden sagen, dass eben mo­mentan Rückführungen nach Afghanistan schwer bis gar nicht möglich sind, und nach diesem Rechtsempfinden und entsprechend diesen menschenrechtlichen Grundlagen sollten wir auch handeln. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie der Abg. Krisper.)

18.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.


18.34.06

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ – So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Grundlage all unseres Denkens und Handelns sein muss.

Österreich handelt, indem es sich erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Ver­einten Nationen bewirbt. Der Menschenrechtsrat ist das zentrale Menschenrechts­gremium der UNO. Für eine dreijährige Periode, von 2019 bis 2021, will Österreich unter dem Motto „Building Bridges for Human Rights“ eine besondere weltweite Ver­antwortung in der Stärkung der Menschenrechte und im Aufzeigen von Menschen­rechtsverletzungen übernehmen. Ich bin davon überzeugt, dass Österreich auf inter­nationaler Ebene einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten zum Wohle aller leisten kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Deshalb bitte ich Sie alle, werte Kolleginnen und Kollegen, um die Unterstützung des vorliegenden Antrags.

Auch national haben wir noch viele Aufgaben vor uns, um alle Menschenrechte ohne jegliche Art von Diskriminierung umzusetzen. Deshalb begrüße ich sehr, dass im Regierungsprogramm eine parlamentarische Enquete zum Thema Spätabtreibung vorgesehen ist, was ich besonders am heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag erwähnen möchte.

Das Motto „Building Bridges“ hat auch für mich persönlich eine wesentliche Symbolik – in dem Sinne, dass ich mit 24 Jahren sprichwörtlich mein drittes Leben lebe: von der Profisportlerin in den Rollstuhl und schließlich ans Rednerpult des österreichischen Nationalrates. Es ist meine erste Rede heute hier im Hohen Haus. Erlauben Sie mir bitte, meine Vorstellungen und Vorhaben kurz darzulegen.

In den letzten zweieinhalb Jahren habe ich eine ganz andere Seite des Lebens ken­nengelernt. Wenn man plötzlich eine Behinderung hat, verändert sich nicht nur das eigene Leben, sondern auch die Sicht von anderen Menschen auf einen selbst. Leider wird viel zu oft auf das geschaut, was ich nicht mehr so gut kann, auf meine vermeint­lichen Schwächen. Meine Stärken und Möglichkeiten, die mir noch geblieben sind beziehungsweise die ich sogar dazugewonnen habe, werden erst gar nicht wahrge­nommen. Es braucht daher dringend ein Umdenken, denn Barrierefreiheit beginnt in unseren Köpfen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 160

Menschen mit Behinderung, gleich ob sichtbare oder unsichtbare Behinderungen, müssen eine faire Chance bekommen, ihre Fähigkeiten auch wirklich zeigen zu kön­nen. Perspektiven geben und nicht nehmen, das gilt für alle Lebensbereiche. Aus­schlaggebend ist nicht die Behinderung, sondern die Rahmenbedingungen, die adap­tiert oder geschaffen werden müssen, was natürlich eine große gesellschaftliche Herausforderung darstellt.

Seit einem Jahr lebe ich mit Persönlicher Assistenz. Nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in meiner Freizeit begleiten mich meine Assistentinnen überallhin. Ohne sie könnte ich meinen Beruf nicht ausüben, könnte hier heute nicht stehen und meine erste Rede im Hohen Haus halten.

Persönliche Assistenz ist eine dieser zu schaffenden Rahmenbedingungen für behin­derte Menschen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Während die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundesweit geregelt ist, stoßen Betroffene im Freizeitbereich je nach Bundesland schnell an ihre Grenzen. Die Zufälligkeit des Wohnorts darf hierbei keine Rolle spielen.

Zudem arbeite ich an einer allumfassenden barrierefreien Informationsplattform, die Menschen mit Behinderung und ihr Umfeld mit Wissen und Unterlagen beliefern soll, denn die meist undurchsichtigen und aufwendigen Behördengänge und Abläufe stellen gerade für behinderte Menschen eine vermeidbare Belastung dar.

Um auf den Menschenrechtsrat zurückzukommen, möchte ich mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht, das ein wesentlicher Gedanke der Menschenrechte ist, schließen: Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. – Dafür werde ich mich mithilfe eurer Unterstützung besonders einsetzen.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute, faire und wertschätzende Zusam­men­arbeit. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

18.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


18.39.15

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Abge­ordnete des Hohen Hauses! Auch ich habe heute die Ehre, meine erste Rede zu halten, und zwar zu einem Menschenrechtsthema, und das freut mich sehr, da ich ein Mitglied der größten Menschenrechtsorganisation Österreichs bin, nämlich der öster­reichi­schen Bundespolizei – guten Tag, Herr Bundesminister!

Österreich ist eines jener Länder, die sich schon seit Jahrzehnten dazu bekennen, die Todesstrafe abgeschafft zu haben; seit 1968 ist dies Bestandteil unserer Verfassung. Auch in den meisten westlichen Demokratien ist das so. Anders hingegen verhält es sich in Ländern Asiens beziehungsweise in der islamischen Welt, und zwar dort, wo keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion gelebt wird. Dort kommt oft noch hinzu, dass man für Verbrechen schuldig gesprochen wird, die in der westlichen Welt nicht einmal ein Verbrechen, ja nicht einmal ein Vergehen sind. Bei uns sind solche Dinge nicht einmal strafbar – ich möchte da beispielsweise Homosexualität oder Ehebruch anführen.

Auch die Verfolgung Andersgläubiger können wir uns in der westlichen Welt nicht vorstellen. Anders ist es im Jemen, wo nicht nur seit Jahren Bürgerkrieg herrscht, sondern wo die Verfolgung von Christen und Bahá’í mittlerweile nahezu an der Tages­ordnung ist, wie wir internationalen Berichten entnehmen können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 161

Am 2. Januar 2018 wurde der Bahá’í Hamid Bin Haidara in Sanaa aufgrund seines Religionsbekenntnisses zum Tode verurteilt. Bereits am 23. Januar regte Österreich daher ein diplomatisches Protestschreiben beim Europäischen Auswärtigen Dienst an. Österreich ist also bereits – im Gegensatz zu anderen Ländern – tätig geworden. Dafür sei der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, Frau Karin Kneissl, ein herzlicher Dank ausgesprochen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Österreich wird sich also für die Rechte der religiösen Minderheiten im Jemen ein­setzen und gegen die aktuell verhängten Todesurteile weiterhin auftreten. Kaum ein Land hat sich so wie Österreich weltweit für die Wahrung der Menschenrechte eingesetzt. Österreich hat da wirklich eine stolze Tradition, und unter Bundesministerin Kneissl wird diese Tradition mit Sicherheit eine Fortsetzung finden.

Es geht aber nicht nur darum, sich unmittelbar mit Krisenherden zu beschäftigen und sich dort zu engagieren, sondern es geht auch darum, im Inland darauf zu achten, dass die Religionsfreiheit in Österreich auch insgesamt allgemeine Beachtung findet. Durch die Migrationsbewegungen der letzten Jahre kamen viele Menschen islamischen Glaubens, vor allem aus der arabischen Welt, zu uns. Für diese ist Glaubens- und Religionsfreiheit eine neue Welt, sozusagen Neuland. Viele von ihnen lehnen das schlichtweg ab. Auch die aufsehenerregenden Gewalttaten der letzten Tage und Wochen, die überwiegend durch Afghanen in Österreich verübt wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Arik Brauer ließ zuletzt in einer ORF-Sendung aufhorchen, indem er sagte, dass von dieser Zuwanderung auch die größte Gefahr für einen wieder aufkeimenden Antisemitismus ausgeht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese Meinung müssen wir unbedingt ernst nehmen, denn Arik Brauer ist einer, der in der Zeit von 1938 bis 1945 selbst mit dabei war, und diese Meinung ist zu achten. Auch eine Islamstudie im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds aus dem Jahr 2017 zeigt deutlich, dass viele Zuwanderer beziehungsweise Asylwerber noch sehr in der islamischen Lebenswelt verhaftet sind.

Daher, meine Damen und Herren Abgeordneten: Das sind Fakten, die uns nicht kalt­lassen dürfen! Wenn wir unsere Wertvorstellungen ernst nehmen, dann ist es nicht nur notwendig, dass wir Österreicher uns weiterhin für die Glaubensfreiheit und gegen die Verhängung der Todesstrafe einsetzen, sondern dass wir auch im Inland darüber wachen, dass bei uns die Glaubensfreiheit ein unantastbares Gut bleibt. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.


18.43.56

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Natürlich unterstützen wir die Bewerbung Österreichs für das Mandat im UNO-Men­schenrechtsrat für die Periode 2019 bis 2021. Ich erwarte mir aber im gleichen Atem­zug ein klares Bekenntnis vor allem der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ zur Allge­mei­nen Erklärung der Menschenrechte. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Ja! Die steht bei uns im Verfassungsrang!)

Der FPÖ-Vizebürgermeister der zweitgrößten Stadt Österreichs Mario Eustacchio hat am 3. März am rechten Kongress der selbsternannten „Verteidiger Europas“ in Aisters­heim in Oberösterreich teilgenommen. Dieser rechte Kongress gilt zu Recht als internationales Vernetzungstreffen von Rechtsextremen und Verschwörungs­theoreti-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 162

kern. (Abg. Martin Graf: Geh! Sie haben ja keine Ahnung! – Abg. Neubauer: Sie haben ja überhaupt keine Ahnung!)

Und wenn Mario Eustacchio, der Grazer Vizebürgermeister, also der Vizebürger­meis­ter der Menschenrechtsstadt Graz (Abg. Rosenkranz: Also die hab ich das letzte Mal demonstrieren gesehen, eure Menschenrechtler! – Ruf bei der SPÖ: Rosenkranz, nicht nervös werden! – Abg. Rosenkranz: Nein, nein!), in seinem Referat, das in dem rechts­extremen Medium „Info-Direkt“ veröffentlicht wurde, sagt – Zitat –, „ein religiöses Anbeten der ,Menschenrechte‘ habe zu den katastrophalen Zuständen geführt, die wir heute in Europa haben“, wenn also so ein wichtiger FPÖ-Funktionär eine derartige Aussage am rechten Kongress macht und die Menschenrechte derartig diffamiert, dann erwarte ich mir eine Klarstellung und Distanzierung nicht nur von der FPÖ, sondern auch von der ÖVP. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie einmal die Menschenrechte gegenüber Andersdenkenden hoch­halten, denn das ist bei Ihnen ...! Es gibt Meinungsfreiheit! Es gibt auch Menschen­rechte für den Herrn Eustacchio! Für den gibt’s das auch! – Abg. Neubauer: Wissen Sie überhaupt, was er dort gesagt hat? Wissen Sie das überhaupt? Oder ist das eh wurscht?)


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort!


Abgeordnete Sabine Schatz (fortsetzend): Vielleicht distanzieren Sie sich von Rechts­extremismus, Rassismus und Antisemitismus (Abg. Neubauer: Wovon denn? Sie haben ja keine Ahnung! – Abg. Rosenkranz: Natürlich! – Zwischenrufe der Abge­ordneten Kitzmüller und Höbart – Abg. Rosenkranz: Natürlich, aber unter Umstän­den ist das nicht das, was Sie dafür halten!), dann brauchen Sie sich in dieser Dis­kussion nicht so aufzuregen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage mich: Hat Bundeskanzler Sebastian Kurz mit dem Abschluss des Koalitionsabkommens auch ein Schweigegelübde abgelegt? (Abg. Neubauer: Sie haben ja keine Ahnung!) Ich frage mich deshalb, weil der Herr Bundeskanzler zu allen durch seinen Koalitionspartner verursachten Einzelfällen schweigt, und dieses Schweigen muss endlich beendet werden. Er trägt Verantwortung für seinen Koalitionspartner! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Die Sozial­demo­kratie ist einmal für Meinungsfreiheit aufgetreten – jetzt nicht mehr!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erklärung der Menschenrechte wurde vor 70 Jahren verabschiedet – als direkte Reaktion auf die Gräueltaten des Zweiten Welt­krieges und des Nazifaschismus. Es liegt in unser aller Verantwortung, diese Men­schenrechte hochzuhalten, und zwar jeden Tag, gerade in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Gegenüber jedem Menschen! Sie haben nämlich eine selektive Wahrnehmung, für wen Menschenrechte überhaupt gelten! – Abg. Neubauer: Gerade in Aistersheim wurden sie hochgehalten! – Abg. Jarolim: Die Wahrheit tut weh! – Abg. Neubauer: Nein, Dummheit tut weh! – Abg. Rosenkranz: Da müssten Sie aber sehr leiden!)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.47.20

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Menschenrechten: Wenn sich der Herr Innen­minister der Republik Österreich, so wie es letzte Woche am Donnerstag der Fall war, vor die Mitglieder des österreichischen Bundesrates stellt und sie über Parlamen­ta­ris-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 163

mus beziehungsweise über die Gelöbnisformel belehrt, dann ist das schon sehr, sehr zynisch. Herr Bundesminister, es wäre viel sinnvoller, wenn Sie die Mitglieder Ihrer Partei über die europäischen Menschenrechte belehren würden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höbart: Der nächste Moralapostel!)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 1 haben wir ja schon gehört. Artikel 2: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten“ (Abg. Höbart: Jaja!), „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, na­tio­naler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ (Abg. Höbart: Ojemine!)

Artikel 6: „Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“

Artikel 7: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“ (Abg. Höbart: Das ist furchtbar, dass das da drinnen steht!) „Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“ (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das gilt aber auch für alle! – Ruf bei der FPÖ: Fragen Sie einmal ..., was die davon halten!)

Artikel 20: „Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.“ „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ (Ruf bei der FPÖ: Verhalten Sie sich einmal - -! – Abg. Rosenkranz – in Richtung seiner Fraktionskollegen –: Es ist ein Unterschied zwischen Vorlesen und sinnerfassend Lesen!)

Artikel 24: „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“ (Beifall bei der SPÖ.)

An die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP: Bei all Ihren Überlegungen zu poli­tischen Entscheidungen, bei all Ihren Gesetzesvorschlägen, lernen Sie Menschen­rech­te! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie der Abg. Krisper. – Abg. Lausch: Predigen Sie das in Nordkorea!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist der Internationale Tag gegen Rassismus. Rassismus ist keine Meinung, Rassismus ist ein Verbrechen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lausch: Das erzählen Sie in Nordkorea! Das ist besser! – Abg. Höbart: Afghanische Messerstecher, was ist damit?)

18.49


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.


18.50.01

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte aus aktuellem Anlass nur ein paar Worte zur Frage Afghanistan und Abschie­bungen nach Afghanistan an Sie richten. Wir haben ja diesbezüglich im Menschen­rechtsausschuss eine, denke ich, recht angeregte Debatte geführt. Und wenn hier heute gerade von meinen Vorrednern von Menschenrechten gesprochen wurde, dann kann ich Ihnen sagen: Wir halten die Menschenrechte hoch, aber wir halten auch die Rechtsstaatlichkeit hoch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Erasim.)

Und wenn wir sagen, dass wir die Rechtsstaatlichkeit hochhalten, dann gehört zu dieser Rechtsstaatlichkeit auch der konsequente Vollzug von Rückführungen und Abschiebungen nach einem rechtskräftig negativen Asylbescheid. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Höbart: Bravo! Endlich!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 164

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise den Vorwurf ganz, ganz ent­schieden zurück, dass eine solche Vorgangsweise auch nur irgendetwas mit Un­menschlichkeit zu tun hat. Wenn man das macht, was hier gemacht wird, wenn man den Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl einen solchen Vorwurf macht, nämlich den Vorwurf der Unmenschlichkeit, dann ist man entweder nicht in Kenntnis der Dinge, wie sie dort ablaufen, oder man verunglimpft hier ganz solide arbeitende Beamte, und das lasse ich nicht zu, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sie wissen, dass es im Asylverfahren Einzelfallprüfungen gibt. Diese Einzelfall­prü­fungen werden mit größter Sorgfalt von den zuständigen Beamtinnen und Beamten durchgeführt, die eine ganz solide Ausbildung in diesem Bereich haben. Wenn ich von Menschlichkeit spreche, dann ist das nicht immer nur eine Gefühlsduselei, so wie ich sie sehr, sehr oft von den Linken höre, sondern Menschlichkeit ist in wesentlichen Bereichen auch Vernünftigkeit, und Vernünftigkeit ist Rechtsstaatlichkeit und ist Gesetzmäßigkeit und ist konsequente Anwendung derselben. Das ist Menschlichkeit! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich glaube, dass es einmal notwendig ist, das auch herauszustreichen, denn wenn man von einer ordentlichen, von einer geordneten Asylpolitik spricht – das ist das, wovon wir in den letzten Jahren Lichtjahre entfernt gewesen sind (Abg. Plessl: Wer war Innenminister, bitte? – Zwischenruf des Abg. Vogl) –, dann gehört dazu auch eine konsequente Rückführungspolitik, denn wenn man nicht konsequent zurückführt, dann hat das ganze Asylverfahren als solches keinen Sinn – und dafür bin ich nicht zu haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Plessl.)

Im Übrigen sieht die Vorgangsweise in Österreich im Zusammenhang mit Afghanistan genau gleich aus wie bei anderen europäischen Staaten. Da sind wir keine Ausreißer im negativen Sinn, wie das so gern von Kräften der politischen Linken irgendwie unter­stellt wird. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Die Anerkennungsquote von 33 Pro­zent bei Afghanen liegt genau im europäischen Schnitt – sie liegt genau im euro­päischen Schnitt. Wir schieben nach Afghanistan genauso ab, wie es andere euro­päische Staaten auch tun, genauso, wie es Schweden macht, genauso, wie es Deutschland macht, und genauso, wie es Norwegen macht. Das hat mit Unmensch­lichkeit oder mit einem Nichteinhalten von rechtsstaatlichen Prinzipien überhaupt nichts zu tun, es ist das Gegenteil davon, es ist ihre konsequente Anwendung, und deshalb werde ich diesen Kurs auch konsequent fortsetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Nur damit Sie eine Ahnung haben, von welcher Größenordnung wir hier reden: Von Jänner 2015 bis Februar 2018 hat es in Österreich 41 500 Asylanträge aus Afgha­nistan gegeben – 41 500 Asylanträge! Die Afghanen sind die Top-1-Nation im Bereich der Grundversorgung; 25 000 Afghanen sind in Österreich in der Grundver­sorgung. Damit Sie nur einen Vergleich haben: Die zweite Position nehmen Leute aus Pakistan ein, da sind wir aber bei 8 000, und das ist schon ein gehöriger Unterschied. So sehen Sie, dass die Auseinandersetzung mit Afghanen einen wesentlichen Teil der so wichtigen Arbeit des Bundesamts für Fremden- und Asylwesen ausmacht, einfach, weil die Quantität eine so große ist, und es ist doch eigentlich eine Selbstver­ständ­lichkeit, dass man dann, wenn man zu negativen Verfahrensergebnissen kommt, auch konsequent abschiebt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beamtinnen und Beamten, hinter denen ich zu 100 Prozent stehe, die beuteln sich das nicht irgendwie aus dem Handgelenk und produzieren keine Hüftschüsse, sondern die fällen ihre Entscheidungen auf Basis der sogenannten Staatendokumentation. Das ist eine solide Grundlage, wissen­schaft­lich erarbeitet, mit vielen, vielen Quellen. Da arbeiten internationale Partner mit, da sind


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 165

Leute vor Ort, die sich die Situation anschauen, die eine ganz genaue Beurteilung der Situation, wie sie in dem Land herrscht, in das abgeschoben werden soll, abgeben. In diesem Fall ist es Afghanistan.

Wenn man sich diese 200 Seiten einmal genau durchliest, dann sieht man eben, dass es in Afghanistan eine sichere Fluchtalternative gibt, und das ist der Großraum Kabul. Es gibt auch entsprechende höchstgerichtliche Urteile, die das zum Ausdruck bringen, die sogar für Leute gelten, die als Afghanen noch nie einen Tag in Afghanistan gelebt haben, sondern die etwa im Iran sind; aber auch dort kommt man zu dem Erkenntnis, dass die nach Afghanistan zurückgeführt werden können, weil es auch in Afghanistan eine sichere Fluchtalternative gibt. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die politisch Linken tun sich – sich, uns allen – nichts Gutes, wenn sie diese Dinge ignorieren. Wenn Sie eine solide Asylpolitik haben wollen, wenn Sie haben wollen, dass denen geholfen wird, denen wirklich zu helfen ist, wenn Sie das wollen, dann dürfen Sie, wenn wir zu entsprechenden Erkennt­nissen kommen, wenn wir ein rechtskräftiges Ergebnis in einem entsprechenden Asylverfahren haben, nicht hergehen und umgekehrt alle Hebel in Bewegung setzen, um dies als das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit zu verunglimpfen. Wenn Sie so vor­gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann treten Sie den Rechtsstaat mit Füßen und enttäuschen eine ganz klare Erwartungshaltung der Bevölkerung im Zusam­menhang mit einer restriktiven Asylpolitik. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine Zugangsweise zu diesen Dingen ist jedenfalls eine andere. Ich sehe mich in einer Verpflichtung dieser Erwartungshaltung der österreichischen Bevölkerung gegen­über. Ich sehe da überhaupt keinen Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit, sondern ich sehe einen Vollzug der Rechtsstaatlichkeit. Ich sehe, wenn wir so vorgehen, die Herstellung von Recht und Ordnung in einem Bereich, in dem viel zu lange Chaos geherrscht hat, und es ist, glaube ich, notwendig, dass hier endlich (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Wittmann) geordnet und strukturiert vorgegangen wird.

Sie können sich auf mich verlassen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde an allen Schrauben drehen, die dafür notwendig sind, dass wir Recht und Ordnung auch in diesem Bereich zum Durchbruch verhelfen, und ich werde das hier tun und ich werde das auf europäischer Ebene tun. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Birgit Silvia Sandler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.58.26

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Heute darf auch ich meine erste Rede halten. Selbstverständlich unterstützen auch wir, dass sich Österreich um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat bewirbt. Da sich meines Wissens für drei freie Plätze drei Nationen bewerben, sollte dies eine Aufgabe sein, die die Bundesregierung lösen kann.

Eine der Aufgaben des Menschenrechtsrates ist, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, die Verteidigung der Presse- und Medienfreiheit. In der Periode 2011 bis 2014 hat Österreich seinen Schwerpunkt der Mitgliedschaft auch auf die Durchsetzung der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit gelegt. Ich würde mir wünschen, dass eine Regierung, die mit Nachdruck, wie es im Antrag steht, die Kandidatur Österreichs für den Menschenrechtsrat unterstützt, auch die Menschenrechte und Grundwerte inner­halb Österreichs mit Nachdruck verteidigt. Aussagen wie Lügenpresse, Fake News und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 166

Ähnliches stellen nicht nur für mich, sondern auch für den Präsidenten des Öster­reichischen Journalisten Clubs einen Angriff auf die Pressefreiheit und damit auf die Grundlagen von demokratischen Staaten dar. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Sollten Sie die Aussage bezweifeln, der Herr Nationalratspräsident hat sie gestern genauso wie ich hier in diesem Haus gehört.

Laut Demokratiewebstatt ist ein ganz wichtiges Zeichen für echte Demokratie die freie Berichterstattung von Rundfunk, Fernsehen und Medien. Beenden Sie die Angriffe auf die öffentlichen Medien und besonders auf den ORF! – Danke und ein Leobener Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)

19.00


19.00.16 Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15, die dem Ausschuss­bericht 39 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 7)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Aus­schusses für Menschenrechte, seinen Bericht 38 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17, die dem Ausschussbericht 40 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Verfolgung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 8)

19.01.5318. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeitsbericht 2017 des Rech­nungshofes – Reihe BUND 2017/66 (III-73/27 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße die Präsidentin des Rechnungshofes sehr herzlich in unserer Mitte und erteile als Erstem Herrn Abgeordneten Hermann Gahr das Wort. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


19.02.14

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes zum Jahre 2017 ist ein umfassender und umfangreicher, und er gibt


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 167

Einblick in die öffentliche Finanzkontrolle in Bund, Ländern, Gemeinden und öffent­lichen Unternehmungen.

Insgesamt geht es, glaube ich, darum, dass wir Schwerpunktthemen setzen, dass wir Prüfungen des Rechnungshofes, deren Wirkung, Sonderaufgaben, die Begutachtung von Gesetzen, die Organisation im Rechnungshof sowie internationale Aktivitäten begleiten. Der österreichische Rechnungshof ist in seiner zentralen Kontrollfunktion als unabhängiges Kontrollorgan des Parlaments seinen Kontrollaufgaben nachgekommen.

Ich möchte mich bei der Frau Präsident bedanken. Es ist ja der erste Bericht, der von ihr in alleiniger Verantwortung vorgelegt wurde, und sie hat schon einige Dinge ein­gebracht. Ich möchte hier kurz auf drei neue Initiativen eingehen, die im Rechnungshof gesetzt wurden.

Erstmals wurden Bürgerinnen und Bürger eingeladen, auf die Prüfungsplanung einzu­wirken und Ideen einzubringen. Über 100 Ideen wurden eingebracht, interessante Vor­schläge wurden dem Rechnungshof unterbreitet, und diese finden nun Eingang in die Prüfungen.

Eine zweite Neuerung ist, dass es bisher Sammelberichte gegeben hat, zukünftig wird es Einzelberichte geben. So können die Berichte zeitnah behandelt werden.

Seit dem Amtsantritt unserer Frau Präsident Margit Kraker Mitte 2016 gibt es eine enge Abstimmung zwischen den Rechnungshöfen in den Ländern, im Bund und natürlich auch dem Europäischen Rechnungshof. Insgesamt ist das absolut wichtig, wir stöhnen ja hin und wieder darüber, dass es Doppelgleisigkeiten oder Doppelprüfungen gibt; da ist die Abstimmung absolut wichtig.

Ein Beispiel, welches besonders hervorzuheben ist, ist die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof. Es hat eine Prüfung zu den Hochgeschwindig­keits­bahn­projekten in Europa gegeben, und da hat man als Expertise den Prüfbericht zum Brenner­basistunnel herangezogen und hat damit, glaube ich, Synergien nutzen kön­nen.

Erfreulich ist auch ein weiterer Aspekt: Im Jahre 2010 wurde in Österreich vom Finanz­ministerium eine Transparenzdatenbank eingeführt. Diese wurde bis dato sehr wenig beschickt. Durch den Druck und das Einfordern des Rechnungshofes gibt es nun erste Erfolge zu vermelden dahin gehend, dass Zahlen eingespeist werden. So hat zum Beispiel Oberösterreich bis Jänner 2017 in die Transparenzdatenbank 450 000 För­derungen eingegeben. Auch der Gemeindebund hat angekündigt, einzuspeisen, und Niederösterreich will bis Sommer 2018 alle Förderungen einspeisen.

Eher unerfreulich ist, dass es gerade bei der Prüfzuständigkeit hinsichtlich der Flug­hafen Wien AG derzeit noch immer keine Klärung gibt, wer die Prüfungszuständigkeit hat.

Die Wirkung der Arbeit des Rechnungshofes wird dadurch bestätigt, dass von den 2 817 nachgefragten Empfehlungen 47 Prozent umgesetzt wurden und für 28 Prozent die Umsetzung zugesagt wurde; damit gibt es eine Wirkung von 75 Prozent. Beson­ders positiv ist die Wirkung auf Gemeindeebene, danach folgen die Länder, dann der Bund.

Die Follow-up-Prüfungen beweisen, dass es wichtig ist, dass man Dinge auch nach­haltig einfordert, wenn Prüfungen abgeschlossen wurden.

Noch bevor die Regierung im Amt war, hat unsere Frau Präsident zehn Vorschläge dazu gemacht, was von der neuen Regierung aufgegriffen werden sollte, und dies hat sie in Bezug auf Themen wie Digitalisierung, eine Reformstrategie für Österreich und das Anpassen der Schule an neue Herausforderungen eingefordert. Das Regie­rungs-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 168

team hat diese Vorschläge aufgenommen, und zahlreiche Punkte finden sich im Regierungsprogramm wieder und sind teilweise sogar schon in Umsetzung. Beispiele dafür sind Deutschklassen vor Schuleintritt und das Standortpaket der Regierung.

Dieser Bericht 2017 ist ein Beitrag dazu, die öffentliche Finanzkontrolle in Österreich zu dokumentieren, aber auch weiterzuentwickeln, und ich hoffe, dass die Erfahrungen und die Erkenntnisse daraus in der zukünftigen politischen Arbeit Niederschlag finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.06


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Knes. – Bitte.


19.07.04

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rech­nungs­hofpräsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zunächst: Ich springe kurzfristig für meine Kollegin und Bereichssprecherin Karin Greiner ein, sie ist leider Gottes kurzfristig erkrankt. Ich darf die Gelegenheit nutzen, ihr von hier aus beste und rasche Genesung zu wünschen. In diesem Sinne alles Gute! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Aber sie wäre schon fescher ge­wesen!) – Eine Dame ist immer fescher, da gebe ich Ihnen recht.

Der Tätigkeitsbericht – es ist schon angesprochen worden – ist natürlich ein umfang­reiches Werk für uns Mandatare hier im Hohen Haus, und was mir besonders gefällt, und das muss man hier auch erwähnen, ist, dass nicht nur die 2 817 Empfehlungen gekommen sind, sondern dass 2017 wirklich 65 Berichte an den Nationalrat, in das Hohe Haus gekommen sind – dafür herzlichen Dank.

Was aber auch nennenswert und wirklich sehr profund ist, sind die 18 Querschnitts­prüfungen, die vom Rechnungshof im Querschnitt über ganz Österreich durchgeführt werden. Das gibt uns natürlich auch ein Zeugnis darüber, wo wir stehen und wie wir aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofes in die Umsetzungsphase kommen. Da sieht man auch einen klaren Trend, dass nämlich die kleineren Gemeinden oder die Kommunen sehr effizient arbeiten; wahrscheinlich haben sie ein bisschen mehr Angst vor dem Rechnungshof, anders kann ich es mir nicht erklären. (Abg. Hammer: Überhaupt im Mühlviertel!) In diesem Bereich kommt man wirklich auf einen Umset­zungs- und Wirkungsgrad von 89 Prozent. Wir im Bund haben lediglich 47 Prozent erreicht, wobei 25 Prozent, das muss man fairerweise auch sagen, zugesagt, aber noch nicht umgesetzt wurden; aber die Umsetzung ist zugesagt worden. Die restlichen 25 Prozent liegen natürlich im Nachprüfungsverfahren, das heißt, es wird noch überlegt, aber es ist noch nicht fix. Wenn man diese Prozentsätze nimmt, liegen wir auch so rund um 75 Prozent.

Die Bundesländer jedoch hinken hinterher. Die liegen lediglich bei einem wirklichen Schnitt von 72 Prozent, und ich spare mir jetzt, jene Bundesländer zu nennen, die wirklich stark hinterherhinken und eigentlich nur Aufgaben aus ihrer Sicht erledigen und nicht auf den Rechnungshof und schon gar nicht auf den Landesrechnungshof hören.

In diesem Sinne vielen Dank für diesen Bericht. Alles Gute für die Zukunft, und ich bin wirklich erfreut darüber, dass diese Maßnahmen zumindest von den Kommunen zu fast 90 Prozent umgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 169

19.09.30

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Es ist schon einiges gesagt worden in Bezug auf den Tätig­keits­bericht des Rechnungshofes; es hat sich ja wieder einiges getan im letzten Jahr. Ich möchte ein bisschen auf die von Ihnen betriebenen Initiativen eingehen, die Sie über dieses Jahr präsentiert haben, und darauf, was damit verbunden ist. Es waren doch einige Initiativen, ich nehme nur drei heraus.

Eine Initiative betrifft das Einbinden der Bürgerinteressen oder überhaupt die Idee, Bür­ger mehr miteinzubinden. Ich nehme weiters den Punkt Zusammenarbeit der Rech­nungs­höfe in Österreich heraus und dann noch das wichtige Thema Transparenzdatenbank.

Zum ersten Punkt: Die Interessen der Bürger einzubinden ist auch aus meiner Sicht ganz wesentlich. Auch der Rechnungshof soll ja zeigen, dass er ein bürgernahes Organ sein kann. Ich glaube auch, dass Ihre Auftritte im Netz oder in den Sozialen Medien die Menschen durchaus anregen können, eigene Ideen für Prüfungsanliegen einzubringen. Es sind ja auch schon einige gekommen, wie Sie uns im Ausschuss berichtet haben. Ich denke, dass man dieses Instrument vielleicht noch ein bisschen verstärken könnte – zumindest dahin gehend, es bekannter zu machen. Wenn ich mir nämlich anschaue, wie die Annahme beziehungsweise die Nutzung ist, denke ich, da ließe sich noch einiges machen, denn tatsächlich ist es so, dass der mündige Bürger durchaus sehr viel dazu beitragen kann, die Effizienz in diesem Staat zu fördern, und vielleicht auch wirklich gute Ideen für Prüfungsthemen hat.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist für mich, dass der Rechnungshof auch an sich selbst in Sachen Effizienz arbeitet. Das tut er, indem er die Zusammenarbeit mit den Landes­rechnungshöfen besser koordiniert, bespricht. Dadurch werden Doppelgleisigkeiten in Form von Doppelprüfungen et cetera vermieden. Es gibt jetzt auch schon in diversen Bundesländern bei diversen Prüfungen eine Zusammenarbeit. Das sehe ich sehr positiv.

Punkt drei betrifft mein Lieblingsthema, die Transparenzdatenbank. Da geht es darum, das ganze Förderwesen und die gesamten Beträge aller Organe einzuspeisen – von den Kommunen über die Länder bis zum Bund. Es ist dringend notwendig, das voranzutreiben. Es hat dazu im November des Jahres 2017 einen Bericht gegeben. Daraufhin hat sich offensichtlich doch ein bisschen etwas getan. Die Landeshaupt­leutekonferenz hat daraufhin beschlossen, wirklich zu versuchen, die Länder davon zu überzeugen, diese Daten einzuspeisen. Oberösterreich hat zum damaligen Zeitpunkt dann gleich einmal geliefert.

Der Gemeindebund hat sich dafür ausgesprochen, dass all die Kommunen ihre För­derdaten einspeisen sollen. Schlussendlich hat auch Niederösterreich zugesagt, ab dem Sommer 2018 die Daten einzuspeisen. Ich bin jetzt nicht über den Stand bei den restlichen Bundesländern informiert. Wichtig ist aber, dass man es in der nächsten Zeit, am besten natürlich im Laufe des Jahres 2018, zustande bringt, eine komplett befüllte Transparenzdatenbank zu haben.

Noch ein bisschen etwas zum Berichtswesen: Ich finde es positiv, dass Sie die Be­richte aufgesplittet haben, das heißt, dass wir keinen dicken Band mit mehreren Berichten mehr haben. Für uns ist es jetzt wesentlich einfacher und übersichtlicher, die Themen zu durchforsten.

Ich möchte auch noch ein bisschen auf die Wirkung der Prüfungen eingehen, Kollege Knes hat es angesprochen: Interessant ist der Wirkungsgrad von insgesamt 75 Pro­zent, der nicht so schlecht ist. Er ging aber auch schon einmal Richtung 80 Prozent, das muss man auch sagen. Da würde ich also auch darauf pochen, dass man wieder


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 170

versucht, in Richtung stärkerer Umsetzung der Empfehlungen zu gehen. Interessant ist, dass der Bund der Nachlässigste ist, weil in seinem Bereich 28 Prozent der Emp­fehlungen offen sind. Danach kommen die Länder mit 23 Prozent an offenen Empfeh­lungen. Ganz brav sind eigentlich jene, von denen man immer sagt, sie werden drei­fach und vierfach geprüft, und hinsichtlich deren man sich eigentlich sträubt, weitere Prüftätigkeit zuzulassen, nämlich die Gemeinden, die im Schnitt nur 11 Prozent nicht umgesetzt haben.

Es wäre ein spannendes Thema, zu beleuchten, wie sich jene Gemeinden fühlen, die vom Rechnungshof geprüft werden, denn man sagt ja den Gemeinden immer nach – ich glaube aber nicht, dass das so stimmt –, dass die das nicht wollen, dass sie zittern, wenn der Rechnungshof kommt. Ich glaube, keiner braucht wegen des Rechnungs­hofes zu zittern, denn der Rechnungshof ist ja kein Scherbengericht, sondern ein wirk­lich effizientes Organ, das einfach Potenziale aufzeigt und sagt: Schaut her, da könnt ihr euch etwas ersparen! – Das finde ich sehr vernünftig und auch ganz wichtig.

Es wurde auch gesagt, dass 65 Berichte dem Nationalrat vorgelegt wurden. Diese Berichte sind die Basis für Empfehlungen und auch die Basis für das berechtigte Drängen der Präsidentin darauf, diese Empfehlungen auch umzusetzen.

Eines noch am Rande, Frau Präsidentin: Sie haben vor Kurzem eine Stellungnahme abgegeben, wonach sich die Regierungsparteien nicht mit Nebensächlichkeiten abge­ben sollen, wie den ORF zu kritisieren oder das Nichtrauchergesetz zurückzunehmen. Wie gesagt, die Basis für die Präsidentin, Empfehlungen abzugeben, sind die Berichte. Ich kann mich nicht erinnern, dass es zum Thema Rücknahme des Nichtraucher­schutz­gesetzes einen Bericht gegeben hat. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es zum Thema Kritik durch Abgeordnete von Regierungsparteien am ORF einen Bericht gegeben hat. Insofern ist das Ihre Privatmeinung, die ich Ihnen sehr wohl zugestehe, aber Sie haben diese nicht in Ihrer Funktion als Rechnungshofpräsidentin zu äußern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich als frei gewählter Abgeordneter dieser Republik lasse mir von der Vorsteherin eines Hilfsorgans des Nationalrates nicht sagen, welche politische Meinung ich zu vertreten habe. Es ist umgekehrt: Wir als Abgeordnete bestimmen hier im Parlament, was Sie und der Rechnungshof zu tun haben; und so soll es sein, und so möge es bitte auch in Zukunft sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.


19.15.57

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Rechnungs­hofes zeigt, dass der Rechnungshof in all den Bereichen, in denen der Gesetzgeber ihm die Möglichkeit dazu einräumt, seine Aufgaben in ganz hervorragender Weise erfüllt.

Ich finde es auch richtig, dass die Präsidentin des Rechnungshofes auch so etwas wie das Gewissen dieser Nation ist und darauf hinweist, wenn es Missstände gibt, wie diese Missstände anzugehen und zu beseitigen sind.

Es gibt drei wesentliche Bereiche, in denen die Befugnisse des Rechnungshofes nicht ausreichen, um wirklich zu prüfen und zu kontrollieren.

Der erste Bereich, um den es hier geht, ist das Parteiengesetz. Der Rechnungshof bekommt zwar die Rechenschaftsberichte der Parteien, er ist aber nicht berechtigt,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 171

diese Rechenschaftsberichte inhaltlich zu überprüfen. Er hat weder Einschau- noch sonstige Prüfrechte. Er kann diese Berichte nur zur Kenntnis nehmen; und bekommt er keinen Rechenschaftsbericht, kann er auch nichts machen. Es gibt keine Möglichkeit der Sanktion. Das gehört geändert! Es wäre notwendig, das Parteiengesetz in diesen Punkten anzupassen – wir haben schon einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Der zweite Bereich ist die Transparenzdatenbank. Diesbezüglich teile ich diese zu­friedene und positive Einschätzung des Herrn Abgeordneten Gahr nicht. Vor zehn Jahren hat der damalige Finanzminister Pröll die Einrichtung einer Transparenz­daten­bank angekündigt. Ich war bei dieser Rede dabei, und ich erinnere mich, mit welcher Begeisterung er dieses Projekt vorgestellt hat. Heute, zehn Jahre später, muss sich der Rechnungshof damit zufriedengeben, dass er in den Bericht hineinschreibt: Ober­österreich hat schon etwas gemacht, Niederösterreich will auch etwas machen, und die Gemeinden sind wahrscheinlich auch dazu bereit. – Das ist doch ein Armutszeugnis (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Bißmann), denn Angaben über die Förderungen sind doch notwendig, gerade für eine Regierung notwendig, die – wie es immer wieder heißt – im System sparen will.

Der dritte Bereich, in dem die Befugnisse des Rechnungshofes nicht ausreichen, ist die Überprüfung öffentlicher Unternehmen. Auch das hat Herr Abgeordneter Gahr erwähnt und gesagt, es ist noch immer nicht geklärt, ob der Rechnungshof den Flughafen Wien prüfen darf oder nicht. Warum ist das nicht geklärt? – Weil im Gesetz ein unbestimmter Rechtsbegriff steht, jener der „tatsächlichen Beherrschung“, und sich das Parlament nicht dazu durchringen konnte, ganz klar zu sagen: Wenn der Bund mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist – das wäre internationaler Standard –, dann kann der Rech­nungshof prüfen. So aber liegt die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof, und es dauert noch einige Zeit, bis das geklärt ist. Das Parlament muss doch Interesse daran haben, dass geprüft wird, wie mit öffentlichem Gut und öffentlichem Vermögen umge­gan­gen wird.

Daher sage ich: Vielen Dank, Frau Präsidentin des Rechnungshofes, dass der Rech­nungshof seine Aufgaben so gut erfüllt. Ich richte auch die Aufforderung an das Par­lament, alles zu tun, damit auch in jenen Bereichen, die noch defizitär sind, der Rech­nungshof seine Aufgabe wahrnehmen kann. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

19.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.


19.20.27

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Werte Präsidentinnen! Es ist ganz gut, dass wir parallel zur Budgetdebatte heute ein bisschen über die Arbeit des Rech­nungshofes sprechen können, weil ich mir das Budget des Rechnungshofes an­gesehen habe – Entschuldigung, ich bin ein bisschen verkühlt, wie Sie hören (Abg. Rosenkranz: Das ist kein Einzelschicksal!) –, und da ist mir aufgefallen, dass es zwar eine leichte Erhöhung gibt, aber keine in jenem Ausmaß, in dem es die Arbeit des Rechnungshofes erfordern würde. Das ist meiner Meinung nach insofern merkwürdig, als da jetzt auf Rücklagen zurückgegriffen werden muss, und ich frage mich daher, ob wir den Rechnungshof entsprechend schätzen.

Für mich ist klar, dass niemand die Notwendigkeit, die Bedeutung und die Leistung dieses Instruments, unseres Instruments, infrage stellen wird – einzelne Kritikpunkte gibt es immer –, aber umso verwunderlicher ist dann diese Budgetierung. Das ist auch weit weg von dem, was ich mir wünschen würde, nämlich die Ausweitung der mög-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 172

lichen Prüffelder, auf die ich später noch zurückkommen werde. Wenn wir jede Art von Misswirtschaft, von Korruption, von Schlampigkeiten, Unregelmäßigkeiten, Malver­sa­tionen aller Art tatsächlich weiterhin hintanstellen und verhindern wollen, dann müssen wir uns diese Kontrolle einfach leisten. Es ist sicher schwierig, auszurechnen, was uns durch die Empfehlungen des Rechnungshofes und das Aufdecken durch den Rech­nungshof bislang in der Republik rein monetär, an Geld erspart geblieben ist und wie sehr das im Verhältnis zu den geringen Ausgaben steht.

Wenn wir schon bei den Empfehlungen sind: Es wird hier immer wieder erwähnt, dass der Prozentsatz der umgesetzten Empfehlungen so hoch ist. Mir erscheint der gar nicht so hoch, und mir gehen vor allen Dingen Begründungen der geprüften Einrichtungen und Institutionen ab, warum sie den Empfehlungen nicht nachkommen, warum sie nicht erfüllen, was von ihnen mehr oder weniger gefordert wird. Es ist ja nicht so, dass der Rechnungshof immer recht hat. Es könnte ja durchaus sein, dass eine Institution sagt, aus diesem und jenem Grund ist das Unsinn. Die Begründungen aber fehlen. Es kann nicht sein, dass man einfach nur sagt, es wird nicht umgesetzt.

Was mir aber besonders wichtig ist – und das habe ich am Anfang erwähnt –, ist die Ausweitung der Prüffelder. Wir könnten da noch mehr investieren. Wir könnten uns durch Anhebungen der Budgets und gleichzeitige Erweiterung der Prüffelder noch mehr Geld in der Republik ersparen, indem wir beispielsweise die ausgegliederten Institutionen prüfen, an denen die Republik Anteile von mehr als 25 Prozent hält. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum man die nicht prüfen sollte.

Es gibt auch keinen Grund, warum man die kleinen Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern nicht prüfen sollte. (Abg. Hammer: Werden eh schon oft geprüft!) – Ja, ich weiß, dass sie der Landesrechnungshof prüft, das ist mir bekannt. Niederöster­reich ist übrigens eine Ausnahme, dort werden sie nicht geprüft. Wir wissen aber auch, dass das operative Geschäft und das Kontrollgeschäft in den Ländern oft sehr nahe beieinanderliegen. Ich kann auch nicht ganz verstehen, warum Einzelprüfungen, stich­probenartige Prüfungen keinen sehr guten Bundesländervergleich zustande bringen würden.

Es ist ja ganz interessant, denn im Zusammenhang mit den Mehrleistungen, die auf die Gemeinden zukommen, also Sozialleistungen, Kindergärten, Pflege und so weiter – es wird ja immer mehr –, wäre das teilweise ja auch für diese kleinen Gemeinden positiv, wenn sie darstellen könnten, wie schwierig ihre Aufgaben geworden sind. Ich kann schon erklären, warum die nicht vom Bundesrechnungshof geprüft werden: weil dort sehr viele Bürgermeister sitzen, die sich nicht gern in die Karten schauen lassen. (Abg. Rädler: Hallo?!) – Na ja, Sie gehören gleich dazu, wenn Sie sich als Erster melden. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das ist ja auch der Grund, warum der Bereich – Kollegin Griss hat es ja erwähnt – Parteiengesetz nicht zum Prüffeld gehört. Also dass die Parteifinanzen nicht geprüft werden, ist doch äußerst peinlich für uns. Ich weiß nicht, ob das in der Öffentlichkeit einen schlanken Fuß macht, wenn wir sagen, wir lassen uns sozusagen nicht kon­trollieren. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich glaube, es gäbe noch genügend Mög­lich­keiten, da Geld zu sparen, indem man rechtzeitig darauf schaut, dass nichts passiert – Geld, das wir für öffentliche Leistungen und Sozialleistungen dringend benötigen wür­den. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

19.25


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Maria Smodics-Neumann. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 173

19.25.36

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin des Nationalrates! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ein herzliches Servus an die Zuschauer via TV und auch übers Internet! Bevor ich auf den eigentlichen Teil meiner Rede, den ich für Sie vorbereitet habe, eingehe, ist es mir ein Anliegen, hier etwas richtigzustellen: Liebe Frau Dr.in Griss, ich darf Sie korrigieren: Der Rechnungshof ist nicht das Gewissen der Nation, sondern er ist ein Prüforgan und hat genau drei Dinge zu überprüfen, nämlich die Wirtschaftlichkeit, die Sparsamkeit und die Zweckmäßigkeit eines staatsbeteiligten Unternehmens. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Bei der Prüfung dieser Unternehmen hat Frau Präsidentin Kraker dann zehn Emp­fehlungen abgegeben, die für eine positive Entwicklung Österreichs relevant sind. Es macht mich unglaublich stolz, dass im Grunde genommen jede dieser Empfehlungen im Regierungsprogramm und damit auf der To-do-Liste steht.

Eine davon möchte ich herausgreifen, sie bezieht sich auf Standortsicherung durch Digi­talisierung. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Fachkräfteausbildung ein­gehen, und zwar auf jene in Form der dualen Ausbildung – wir kennen sie als Lehre. Für mich persönlich einerseits als Unternehmerin, die selbst Lehrlinge ausgebildet hat, und andererseits auch als Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk, also jener Wie­ner Handwerks- und Gewerbeunternehmen, die die meisten Wiener Lehrlinge aus­bilden, ist dieses Thema natürlich eine Herzensangelegenheit.

Die duale Ausbildung ist eine Ausbildung, in der in der Praxis im Unternehmen realitätsnah mit Unterstützung der Berufsschule im theoretischen Bereich ausgebildet wird. Sie ist eine Ausbildung – und ich glaube, in diesem Haus wurde es schon des Öfteren gesagt, aber ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass man das immer wieder betont, weil wir darauf stolz sein können –, um die wir weltweit beneidet werden.

Es gibt nur eine Chance der ersten Rede im Hohen Haus, und ich möchte meine erste Rede im Hohen Haus gerne all jenen Ausbildnerinnen und Ausbildnern widmen, die sich tagtäglich engagieren, um ihr Wissen und ihr Know-how an die jungen Menschen in unserem Land weiterzugeben, und damit die duale Lehrlingsausbildung auch zu einem Garant gegen Jugendarbeitslosigkeit machen. – Ich danke euch in diesem Sinne ganz, ganz herzlich für euer Engagement. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Vogl.)

Damit dieses beneidenswerte Erfolgsmodell auch ein solches bleibt, ist es natürlich laufend notwendig, Inhalte an die Anforderungen des Marktes anzupassen. Berufe verändern sich, neue Lehrbilder und auch neue Lehrberufe müssen geschaffen wer­den, um die Realität abzubilden. In diesem Bereich ist unsere Frau Ministerin Schramböck schon eifrig an der Arbeit. Bei diesem Überarbeiten der Lehrinhalte wird es besonders wichtig sein, dass man das Wort Digitalisierung nicht des Wortes und des Selbst­zweckes wegen einbringt, sondern je nach Beruf differenziert, was Berufe brauchen, speziell die handwerklichen Berufe, damit die Qualität erhalten bleiben kann.

Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ein Mechatroniker einen anderen Zugang zu oder andere Verwendung für Digitalisierung hat als zum Beispiel eine Maßschneiderin, so wie ich eine bin. Der eine braucht es schon im Produktionsprozess, die andere braucht es vielleicht als Hilfe in der Verwaltung oder Administration.

Wenn ich jetzt an Professor Hengstschläger, den Humangenetiker, denke, dann fällt mir ein, wie er bei einem Vortrag festgestellt hat, dass es vor hundert Jahren circa hundert Jahre gedauert hat, bis sich das Wissen, das man generieren konnte, verdop-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 174

pelt. Heute liegen wir bei 24 Stunden. Das bedeutet, unser heutiges Wissen hat sich bis morgen verdoppelt.

Die Digitalisierung ermöglicht uns, dieses Wissen auch abzufragen und es uns an­zueignen. Was ich aber damit eigentlich sagen will: Das ist ein Zeichen dafür, dass man nicht Altes durch Neues ersetzen muss, sondern dass es absolut Berechtigung hat, dass neben Digitalisierung oder zusätzlich zur digitalisierten Welt auch traditio­nelles Wissen existiert und natürlich auch existieren muss.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie alle einladen, all jene unter Ihnen, die an der Veränderung, an der Bereicherung der Lehrinhalte beteiligt sind, ein wirklich zukunftsfähiges Paket für unsere zukünftigen Fachkräfte zu schnüren, ganz nach der Devise: Bitte nicht für alle das Gleiche, sondern für jeden das Richtige! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.30


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Dr.in Margit Kraker, zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.


19.31.03

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich eingangs für die intensive Diskussion und Beratung, die wir gerade auch im Rechnungshofausschuss zum Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2017 hatten, bedanken. Mit dem Tätigkeitsbericht gibt der Rechnungshof Rechenschaft über seine Arbeit im abgelaufenen Jahr. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass ich an einer sehr guten Zusammenarbeit mit allen in dieser Legislaturperiode im Nationalrat vertretenen Fraktionen außerordentlich interessiert bin und dass es die Absicht des Rechnungshofes ist, durch Prüfberichte die parlamentarische Kontrolle zu stärken.

Ich kann Ihnen sagen, wir haben im abgelaufenen Jahr 2017 im Rechnungshof eine Reihe von Initiativen gesetzt, und ich erlaube mir, hier nur kurz einige Punkte anzu­führen.

Das Erste ist, dass wir als Rechnungshof natürlich auf das Gemeinwohl zu achten haben und daher ganz ausdrücklich die Bürgerinteressen in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen gestellt haben.

Wir haben im abgelaufenen Jahr einen neuen Prüfschwerpunkt entwickelt. Dieser Prüf­schwerpunkt soll erstmals für drei Jahre gelten und lautet: „Qualität der Leistungs­erbringung des öffentlichen Sektors“.

Im Fokus des Rechnungshofes und im Fokus seiner Prüfarbeit stehen der Bürger­nutzen, die Kostenoptimierung und die zeitgemäße Aufgabenerfüllung aller staatlichen Stellen. Wir werden daher folgende Fragestellungen im Rahmen unserer Prüftätigkeit behandeln: Stimmt die Qualität der durch Steuermittel finanzierten öffentlichen Leis­tungen? Kommen die Leistungen auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an? Werden die Leistungen in zeitgemäßer Form erbracht? Darüber hinaus erlauben wir uns auch die Frage zu stellen, wie innovativ der öffentliche Sektor in Zeiten neuer gesellschaftlicher Herausforderungen ist.

In diesem Sinne haben wir im Rahmen unserer Vorarbeiten zur Erstellung des Prüf­programms erstmals auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, via Facebook Prüfvorschläge und auch Anregungen direkt beim Rechnungshof einzu­bringen. Es sind sehr viele Vorschläge gekommen, die in Prüfungen, in die Prüfarbeit einfließen oder explizit zu direkten Prüfungen führen werden, denn wir haben einen Auftrag, und dieser unser Auftrag ist, dass wir den Parlamenten dienen, dass wir den


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 175

geprüften Stellen mit qualifizierten Empfehlungen dienen und dass wir natürlich den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Und natürlich, Herr Abgeordneter Zanger, wird es auch im Laufe des heurigen Jahres wieder diese Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geben, sich einzubringen.

Der zweite Punkt ist, und das war mir als Präsidentin des Rechnungshofes Öster­reich – ich nenne uns Rechnungshof Österreich, denn wir haben in Österreich auch Landesrechnungshöfe – auch ganz wichtig, dass wir im gesamten Sektor der Finanz­kontrolle, der öffentlichen Finanzkontrolle gut zusammenarbeiten und das auch weiter vertieft haben. Ich kann sagen, dass aus einem Nebeneinander ein Miteinander wurde. Es gibt eine jährliche Konferenz der Rechnungshöfe zur Abstimmung der Prüfungs­planungen. Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden und wir wollen unsere Ressourcen bündeln. So ist es dann auch, wenn Prüfaufträge vom Landtag an den Landesrech­nungshof, von der Landesregierung an den Rechnungshof gestellt werden. Was machen wir dann? – Die Kontrolle arbeitet zusammen und erstattet einen Bericht, denn die Kontrolle ist nicht teilbar, sondern die Kontrolle wird besser, wenn sie zusam­menarbeitet. Das ist auch im Land Kärnten der Fall, wo wir eine gemeinsame Prüfung machen.

Der nächste Punkt ist, dass ich eine gemeinsame PrüferInnenausbildung initiiert habe. Wir haben einen Universitätslehrgang Public Auditing, somit können alle Prüfinsti­tu­tionen in Österreich die besondere Grundausbildung im Rechnungshof absolvieren. Wir machen das in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität, und ich kann sagen, dass auch die Ministerien, was die Internen Revisionen betrifft, sehr daran interessiert sind.

In der Vernetzungsarbeit arbeite ich als Präsidentin des Rechnungshofes Österreich natürlich auch sehr stark im Rahmen der Intosai, denn ich bin auch Generalsekretärin der Intosai. Dabei gibt es zwei Schwerpunkte; der erste ist: Wir achten weltweit auf die Frage: Wie ist es um die Unabhängigkeit der öffentlichen Finanzkontrolle bestellt? Und der zweite Punkt ist: Welche Maßnahmen ergreifen die einzelnen Staaten, um die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen im Sinne der Agenda 2030 auch tat­sächlich zu implementieren? Auch wir haben da eine Prüfung eingeleitet.

Dritter Punkt: Wahrung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Schon ange­sprochen wurde das Thema Flughafen. – Es stimmt, das ist anhängig und wird beim Verfassungsgerichtshof wieder eingebracht werden, denn da geht es um eine Grundsatzfrage. Da geht es gar nicht konkret nur um den Flughafen Wien, sondern ich will wissen, wie der Verfassungsgerichtshof die Frage der „tatsächlichen Beherr­schung“ interpretiert. Das ist eine Formulierung, die der Nationalrat im Jahr 2009 gefunden hat, als die Skylink-Frage offen war und als man die Prüfung durch den Rech­nungshof ermöglichen wollte. Jetzt stehen wir wieder vor der Situation, dass wir, weil der Streubesitz von der Hand eines privaten Investors aufgegriffen wurde, an­schei­nend kein Prüfrecht haben. Wir wollen das genau wissen, denn an der Prüf­kompetenz hängt ja einiges, und natürlich könnte man, je nachdem, wie das ausgeht, dann auch eine eindeutige rechtliche Lösung finden.

Prüfen ist das Kerngeschäft des Rechnungshofes. Wir haben im Jahr 2017 dem Nationalrat insgesamt 65 Prüfberichte als Einzelberichte vorgelegt, insgesamt haben wir 90 Prüfungen durchgeführt – es ergehen ja auch Berichte an die Länder, an die Landtage –, und hinzu kommen der Bundesrechnungsabschluss, den wir erstellen, der Einkommensbericht bei öffentlichen Unternehmen, den wir alle zwei Jahre verpflich­tend erstellen müssen, der Einkommensbericht über die Durchschnittseinkommen der Bevölkerung und der Tätigkeitsbericht.

Mit Beginn dieser Legislaturperiode legen wir die Berichte auch elektronisch vor.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 176

Die Aufgabe der Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses zählt im Rechnungshof zu den Sonderaufgaben. Wir haben ihn bis 30. Juni vorzulegen.

Ich habe gesagt, Prüfen ist unser Kerngeschäft, und daraufhin hat sich eine Debatte darüber entwickelt, ob man die Rollen nicht klarer trennen sollte, dass die Regierung sozusagen die Abschlussrechnungen vorlegt und der Rechnungshof dazu den Prüf­bericht erstellt. Dazu gibt es aus dem Budgetdienst dieses Hohen Hauses, aus dem Finanzministerium und aus dem Rechnungshof eine gemeinsame Arbeitsgruppe, denn wir wollen auch da internationale Standards erfüllen. Ich hoffe, dass es in dieser Legis­laturperiode zu einer Entscheidung und möglicherweise zu einer Umsetzung in Rich­tung einer Reform der Erstellung des Rechnungsabschlusses kommt.

Das Thema Parteiengesetz ist eine Sonderaufgabe; angesprochen wurde das Thema Rechenschaftsberichte. Es gibt keine originären Einschau- und Prüfungsrechte von­seiten des Rechnungshofes. Ich sage hier dazu nur, dass auch die OSZE einen Bericht erstattet hat, in dem sie das kritisiert hat.

Ein wichtiges Projekt dieses Hohen Hauses – daran nehme ich als Präsidentin des Rechnungshofes teil – betrifft die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Wir haben dieses Projekt in unserem Tätigkeitsbericht beschrieben, und ich habe die Ehre, im Bauherrenausschuss anwesend zu sein; Frau Präsidentin Bures weiß das auch. Ich muss natürlich festhalten, dass der Rechnungshof nicht an Entscheidungen des Parla­ments im Zuge der Parlamentssanierung teilnimmt. Er ist mit beratender Stimme dabei und versucht, Expertise einzubringen, die er aus anderen Bauprüfungen hat, und wir machen Prüfungen zu jeweils abgeschlossenen Teilbereichen. Wir haben im ver­gan­genen Jahr ein Prüfergebnis vorgelegt, und das betraf den vertieften Vorentwurf. Ich persönlich bin natürlich davon überzeugt, dass das ein ganz wichtiges Projekt für unsere Demokratie ist.

Was die Wirksamkeit betrifft, ist zu sagen: Es gibt auf der einen Seite das Nach­frageverfahren und auf der anderen Seite die Follow-up-Überprüfungen, bei denen der Rechnungshof tatsächlich hinterfragt, wie es mit der Wirkungsweise der Empfehlungen ausschaut. Ausgehend von unseren Empfehlungen versteht sich der Rechnungshof natürlich auch als Impulsgeber für echte Reformen in Österreich, denn wir wollen den Reformprozess vorantreiben. Es geht darum, dass Empfehlungen des Rech­nungs­hofes umgesetzt werden. Dass auf Gemeindeebene mehr Empfehlungen umgesetzt werden, das hängt natürlich auch damit zusammen, dass der Komplexitätsgrad auf Bundesebene möglicherweise höher ist.

Zuletzt möchte ich noch meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rech­nungshofes für deren Leistungen aussprechen. Wir haben 311 Bedienstete und wir haben eine Frauenquote, die vorbildlich ist, sie liegt nämlich bei 47,6 Prozent und auf Sektionsleitungsebene und Stellvertretungsebene bei 50 Prozent. (Allgemeiner Beifall.) Ich verdanke es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass es gute Prüf­berichte gibt und dass die Institution Rechnungshof hohes Vertrauen genießen kann. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Rechnungshof hart arbeiten und dass wir auch selbst immer daran interessiert sind, uns ständig weiterzuentwickeln.

Das Budget des Rechnungshofes werden wir im Rahmen der Budgetdebatte be­sprechen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.41

19.41.48


Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 177

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-73 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für dessen Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig. Angenommen.

19.42.2619. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen in den Jahren 2015 und 2016 bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen (Reihe EINKOMMEN 2017/1) (III-60 und Zu III-60/28 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.43.00

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Einkommen jener Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Damit kommt der Rechnungshof einem verfassungsgemäßen Auftrag nach.

Wir besprechen jetzt den Bericht über die Jahre 2015 und 2016; Grundlage sind die Daten von rund 400 Unternehmungen und Einrichtungen. Leider muss ich feststellen, dass die Kritikpunkte des letzten Berichtes mehr oder weniger eins zu eins auch auf diesen Bericht übertragbar sind, aber es gibt durchaus auch einige positive Aspekte zu berichten.

Die durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten sind im Zeitraum 2013 bis 2016 mehr gestiegen als jene der Vorstände und Geschäftsführer. Bei diesen machte die Erhöhung 1,9 Prozent aus, bei den Beschäftigten doch 5,1 Prozent; eine aus meiner Sicht gute Entwicklung. Die Einkommen der Beschäftigten stiegen höher als jene der in den Chefetagen Ansässigen, bei den letzten Berichten war es meistens umgekehrt.

Durchschnittlich gesehen verdienten Vorstände im Jahr 2016 um das Dreifache mehr als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Jahr 2014 war es noch um das Vierfache mehr. Auch diese Zahl ist aus meiner Sicht positiv zu erwähnen, sie spiegelt die Parallelentwicklung wider.

Sehr geehrte Damen und Herren! Leider muss ich feststellen, dass sich die Situation der Frauen in den Chefetagen nicht verbessert hat. Zum einen stieg der Frauenanteil in den Führungsgremien in den letzten vier Jahren von 19,6 auf nur 20,1 Prozent. Das bedeutet tatsächlich Stillstand in der Erfüllung der Forderung nach mehr Frauen in Führungspositionen. Zum anderen in keiner Weise nachvollziehbar ist das Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder. Es machte nur 78,2 Prozent der Durchschnitts­bezüge der männlichen Kollegen aus. Das heißt, wir sind auch in den Führungsetagen noch immer weit weg von der Umsetzung der Forderung nach gleicher Entlohnung bei gleicher Leistung.

Erfreulich ist hingegen die Situation bei den Aufsichtsrätinnen. Waren 2013 nur 25,4 Pro­zent der Aufsichtsräte weiblich, sind es 2016 28,1 Prozent. Das ist nicht berauschend,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 178

aber immerhin um rund 10 Prozent mehr als bei den Vorständen und Geschäfts­füh­rern.

Wirklich ermutigend ist die Entwicklung bei den Durchschnittsbezügen. Haben Frauen in Aufsichtsräten im Jahr 2013 noch 77,6 Prozent von den Bezügen ihrer männlichen Kollegen verdient, so waren es nach jährlichen Anstiegen von 5 bis 6 Prozent im Jahr 2016 bereits 94,1 Prozent. Dieser Anstieg verleitet zur Aussage, dass wir heute schon bei 100 Prozent angelangt sind. – Das wäre sehr schön, der nächste Bericht des Rechnungshofes wird das hoffentlich auch beweisen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist einfach beschämend, dass es heute noch immer nicht selbstverständlich ist, dass bei gleicher Leistung die gleiche Entlohnung bezahlt wird. Die Durchschnittsbezüge der Aufsichtsrätinnen aber beweisen, dass eine solche Angleichung auch gelingen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

19.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Knes. – Bitte.


19.47.26

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Wir verhandeln jetzt einen wichtigen Tagesordnungspunkt, nämlich jenen zum Durchschnittseinkommen in Öster­reich. Genau betrachtet kann man sagen, 220 000 Menschen, die in staatsnahen Betrieben arbeiten, haben einen Durchschnittsverdienst von 53 000 Euro im Jahr – mein Vorredner hat es bereits erwähnt, das sind insgesamt 5,3 Prozent Erhöhung gewesen –, und wenn man dann den Vorstand mit 1,9 Prozent Erhöhung zum Ver­gleich heranzieht, so schaut das im ersten Moment einmal ziemlich lapidar aus, aber wenn man diesen Bericht genauer liest, sieht man natürlich, wo die Schere ausei­nandergeht.

Mein Vorredner Herr Singer hat angesprochen, dass die Frauen stark benachteiligt sind, nach wie vor stark benachteiligt sind. Wir wissen, jene Frauen, die gleiche Tätig­keiten wie die Männer ausüben, die gleiche Berufstätigkeit, die gleiche Leistung, dieselbe Anzahl von Stunden erbringen, haben derzeit 78,2 Prozent der Einkommen ihrer Kollegen, nämlich der Männer. Daher müssen wir unisono und parteiunabhängig daran arbeiten, diese Schere rascher zu schließen als angedacht. Ich bitte auch die Regierung, entsprechend nachzuschärfen. (Beifall bei der SPÖ.) Ihr habt es jetzt in der Hand, liebe FPÖ, liebe ÖVP! Wann, wenn nicht jetzt? Unsere Zustimmung dazu bekommen Sie.

Ein Wermutstropfen aber ist dann gegeben – und das sieht man auch in diesem Bericht und das ist schon mehr als zermürbend –, wenn gewisse Vorstände, nämlich jene der Post AG, die bis zu 1,9 Millionen Euro pro Jahr verdienen, wohingegen deren Bedienstete maximal 30 000 Euro brutto im Jahr verdienen, wenn diese Manager dann mit der Stoppuhr hinter ihren Bediensteten stehen - - (Abg. Rädler: Was war bei der ÖBB?) – Ich rede von der Post AG, Herr Kollege, aufpassen oder lesen Sie bitte den Bericht! (Abg. Loacker: Zwangspensionierungen der Postbediensteten ...!) Wenn diese Vorstände den Postbediensteten mit der Stoppuhr hinterherlaufen und sagen, dass sie nicht mehr effizient seien, und immer auf eine börsennotierte Unterneh­mensstruktur verweisen, dann verstehe ich als Betriebsrat die Welt auch nicht mehr, denn 30 000 Euro im Vergleich zu 1,9 Millionen Euro – das ist mehr als beschämend! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll. – Abg. Neubauer: Sie verstehen sowieso nichts!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 179

Auch die Bundesforste – ÖVP-lastig – bringen keine einzige Frau in den Vorstand, und siehe da, wir messen diese Positionen immer an dem Lohn oder Gehalt eines Bun­deskanzlers.

Der Bundeskanzler – das wissen wir alle – bekommt im Jahr die horrende Bezahlung von 304 000 Euro. (Abg. Neubauer: Wie der Herr Kern!) Die gesamte Bevölkerung ist munter. Der Vorstand der Bundesforste, immerhin mit sechs Personen besetzt, verdient sage und schreibe 400 000 Euro pro Jahr – mit sechs Männern besetzt! Was diese für ihre Angestellten, die draußen im Forst arbeiten, übrig haben, wissen wir. Der Bach ist ihr Kühlschrank und gleichzeitig ihre Dusche – so wird dort gearbeitet. Liebe ÖVP, tut weiter so und ihr werdet abgestraft! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll. – Abg. Neubauer: Wie viel bezahlt ihr denn dem Herrn Kern? – Abg. Rädler: An der Kern-Frage vorbeigeschrammt! – Abg. Knes: Wer hat die ÖBB umgefärbt? Zehn Vorstände, zehn Männer!)

19.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Jessi Lintl. – Bitte.


19.50.37

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Einkom­mensbericht 2017 wurden für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 400 Unternehmen und Einrichtungen des Bundes überprüft, Daten zu 220 000 Beschäftigten, 1 640 Aufsichts­ratsmitgliedern, 650 Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen erhoben.

Auffallend ist, dass der Anteil von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, nur in einem sehr geringen Maß gewachsen ist. Noch auffallender ist aber, dass das Einkommen weiblicher Vorstandsmitglieder im Durchschnitt nur 78 Prozent ihrer männlichen Kollegen betragen hat.

Der Frauenanteil in Aufsichtsräten ist von circa 27 Prozent auf 28 Prozent gestiegen, und auch da ist wieder auffallend, dass Frauen nur 94 Prozent von dem ihrer männ­lichen Kollegen vergütet bekommen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dieses Prinzip ist nicht ganz erfüllt, denn es ist eine Sache, ob Frauen in diesen Funktionen sind, aber eine zweite Sache, dass sie, wenn sie dort sind, doch weniger verdienen als Männer. Dies noch dazu dort, wo der Staat selbst der Eigentümer ist. Privaten Unternehmen schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein bestimmter Anteil an Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen vertreten sein soll, aber im staatlichen Sektor wird das, was man privaten Unternehmen vorschreibt, offensichtlich nicht eingehalten.

Diskriminierung gibt es im staatlichen Bereich in beide Richtungen, auch Männer werden diskriminiert, wie der Fall eines Mannes im Verkehrsministerium zeigt. Er bekam die Stelle eines Sektionschefs nicht, weil er ein Mann ist. Er hat erfolgreich dagegen geklagt und recht bekommen. Der Bund muss nun dem übergangenen Mann 320 000 Euro erstatten, das gesamte Einkommen, das ihm durch die Fehlbesetzung entgangen ist; das ist ein teurer Missgriff. (Beifall bei der FPÖ.)

Diskriminierung kommt also überall vor, auch in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes und sogar in Ministerien, und das unter jahrelanger SPÖ-Kanzlerschaft. (Neu­er­licher Beifall bei der FPÖ.)

Dagegen hält das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ganz klar fest, es muss gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt geben.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 180

Es braucht weitere Maßnahmen, um Benachteiligungen von Frauen, insbesondere im Einkommensbereich zu reduzieren. Das wäre dann eine wirkliche Gleichstellung für Frauen, die mehr hilft als unnötiges Gendern. (Beifall bei der FPÖ.)

Es besteht also Handlungsbedarf, sehr geehrte Damen und Herren, und man darf hoffen, dass der nächste Einkommensbericht des Rechnungshofes da Verbesserun­gen aufzeigen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

19.54


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Herr Abgeordneter Eßl zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Ge­schäftsordnung. – Bitte.


19.54.22

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Knas hat gerade behauptet (Rufe: Knes!) – Knes, Entschuldigung! –, dass es bei den Österreichischen Bundesforsten sechs Vorstandsmitglieder gibt und dies alles Männer sind.

Tatsache ist, dass es bei den Österreichischen Bundesforsten zwei Vorstands­mit­glieder gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Yılmaz: Alles Männer! – Abg. Rädler: Nur zwei Männer!)

19.54


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.54.55

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Der Einkommensbericht des Rech­nungshofes bringt immer sehr viele interessante Zahlen. Wir haben uns die Sonder- und Zusatzpensionen in den staatlichen Einheiten und in den staatsnahen Betrieben genauer angeschaut: In Summe fließen jedes Jahr 555 Millionen Euro an Ex-Mit­arbeiter im staatlichen Sektor.

Da kommen einem natürlich zuerst die Nationalbanker in den Sinn, aber das greift zu kurz. Das beginnt bei der Agrarmarkt Austria Marketing und geht über den Verbund, die Energie AG Oberösterreich bis zum ORF und zur Asfinag: Wenn Sie ein AMA-Schnitzel kaufen, wenn Sie zu Hause das Licht einschalten, wenn Sie für die GIS-Gebühr abdrücken, wenn Sie für das Auto eine Vignette picken, immer finanzieren Sie fette Zusatzpensionen mit, geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! (Beifall bei den NEOS.)

Besonders ekelhaft finde ich allerdings die 4 458 Zusatzpensionen in der Pensions­ver­sicherungsanstalt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird gepredigt, die Pensionen sind sicher und Reform braucht es natürlich keine – wie wir heute auch gehört haben –, aber die Herrinnen und Herren über die Pensionen gönnen sich selbst schöne Zu­satzpensionen in der Pensionsversicherungsanstalt. Die Durchschnitts-ASVG-Pension beträgt 1 200 Euro (Zwischenruf des Abg. Rädler), die durchschnittliche Zusatzpension in der Pensionsversicherungsanstalt liegt bei 1 343 Euro. Das kann man für gerecht halten, wir aber glauben, das ist Dokument für ein schrottreifes System.

Aber noch schlimmer ist es – bevor sich Kollege Rädler freut, dass ich die Roten ins Visier nehme – in der Bauernversicherung. Die durchschnittliche Bauernpension liegt bei ungefähr 800 Euro, die Zusatzpension der Mitarbeiter der SVB liegt aber bei 1 284 Euro. Die kleinen Bauern dürfen brennen, damit die Apparatschiks in der SVB


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 181

eine dicke Pension nach Hause tragen können. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Noll.)

Es handelt sich bei der Sozialversicherung um ein System der Umverteilung, und zwar von Arm zu Reich. Die roten und schwarzen Parteigänger stopfen sich das Geld in die Taschen und die Bürgerinnen und Bürger dürfen das bezahlen.

In vielen der geprüften Einheiten steigen sogar diese Pensionen noch. Wäre Rudi Hundstorfer noch hier, würde er mir sagen, all das sind Auslaufmodelle – das ist aber nicht wahr!

Der Rechnungshof zeigt jedes Jahr auf, wo da Reformen möglich wären, wo Ein­schnitte möglich wären, es passiert aber nichts. Rot und Schwarz schützen die Parteigänger und die FPÖ schaut, wie sie ihre Leute am schnellsten dorthin bekommt, wo das Geld abgezogen werden kann. Deshalb passiert da leider nichts. (Beifall bei den NEOS.)

19.57


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.


19.57.51

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Für mich gibt es im Zusammenhang mit dem Einkommensbericht der öffentlich Bediensteten ein Thema, das wirklich zum Himmel schreit, das sind die exorbitanten Gehälter der geschäftsführenden Direktoren und Direktorinnen. (Abg. Rädler: Peter ist in Alpbach!) Wir finden sie in allen Be­reichen, Kollege Knes hat die Bundesforste genannt, aber man kann alle möglichen Bereiche aufzählen.

Ich konzentriere mich jetzt stellvertretend auf den Kulturbereich, da ich seit 15 Jahren genau das kritisiere – das ist der Zeitraum, seitdem die Bundesmuseen ausgegliedert sind. In dieser Zeit hat sich daran nichts geändert, ganz egal, ob es schwarze oder rote Minister, Ministerinnen waren, ganz egal, welche Regierungsfraktion. Immer haben alle versprochen, das muss sich ändern, und geändert hat sich nichts.

Es gibt da immer Spitzenreiter, diesmal ist es die Direktorin des Technischen Museums in Wien, die mit 300 000 Euro Gesamteinkommen an das Gehalt des Bundeskanzlers ganz knapp heranrückt. Das Interessante daran ist, dass diese Beträge zustande kommen, da noch mit Prämien und Jubiläumszuwendungen aufgefettet wird.

Für mich stellt sich da schon die Frage, wofür es diese Prämien in diesem Bereich überhaupt braucht, wenn die Gehälter ohnehin schon so hoch sind und vor allen Dingen deswegen so hoch sind, damit diese leitenden Funktionen nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt werden sollen. Da kann ich dann nicht sagen: Wenn ihr das wirklich so macht, wie wir das gerne hätten, nämlich nach bestem Wissen und Gewissen, dann bekommt ihr noch eine Prämie.

Das ist irgendwie nicht ganz einleuchtend und es konnte mir noch nie jemand erklären, warum man Verbesserungen im Programm oder eine Steigerung der Besucherzahlen noch extra entlohnen muss.

Es ist auch wahnsinnig schwierig, dies den Angestellten der Bundesmuseen, die nach wie vor, seit 15 Jahren, auf einen Kollektivvertrag warten, zu erklären. Es ist auch wahnsinnig schwierig, ihnen zu erklären, warum die Direktoren und Direktorinnen in ähnlichen Museen in Europa weniger verdienen, etwa im Prado in Madrid 160 000 Euro oder in der Tate Gallery in London 120 000 Euro oder im Louvre 150 000 Euro im Jahr. Das Deutsche Museum in München hat 1,5 Millionen Besucher, das Technische Museum ungefähr 300 000 Besucher, und auch von der Fläche her ist


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 182

das Deutsche Museum ungefähr fünfmal größer als das Technische Museum, aber der Direktor des Deutschen Museums in München bekommt im Jahr 100 000 Euro.

Jetzt erklären Sie einmal den ungefähr 2 500 Angestellten in den Bundesmuseen, warum sie noch immer keinen Kollektivvertrag bekommen! Wo bleibt da eigentlich die GÖD, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst? Wieso sitzen die Spitzenleute der GÖD in den Aufsichtsräten der Museen und was tun sie dort? – Das würde mich wirklich interessieren. Sie vertreten jedenfalls nicht die Interessen der Angestellten, denn sonst gäbe es schon längst einen Kollektivvertrag. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wo bleibt die Sozialdemokratie? Wieso kommt von der Sozialdemokratie kein Vorstoß in Richtung Kollektivverträge? (Abg. Schieder: Vielleicht hast du eine selektive Wahrnehmung?! – Zwischenruf des Abg. Drozda.) Wieso ist das bis jetzt nicht gelungen? – Ich glaube, da ist noch einiges zu tun. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Im Rechnungshofausschuss nicken alle und sagen: Ja, ja, da müssen wir jetzt endlich an den Gehältern etwas ändern. Auch im Kulturausschuss – sollte es jemals in dieser Legislaturperiode einen geben – werden alle nicken, aber passieren wird nichts. Wir bleiben jedenfalls dran – bleiben Sie auch dran! –, Fortsetzung folgt sicher. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Da sind schon zwei ausgemacht, Kollege Zinggl!)

20.02


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Kirchbaumer. – Bitte.


20.02.08

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Einkommensbericht des Rechnungshofes gibt alle zwei Jahre Auskunft über die durchschnittlichen Jahreseinkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen in den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes.

In den Jahren 2015 und 2016 waren dies 397 beziehungsweise 403 Unternehmen und Einrichtungen mit 217 443 beziehungsweise 219 766 Beschäftigten im Berichtszeit­raum. Die Zahl der Beschäftigten ist seit dem Jahr 2013 um etwa 4,7 Prozent gestiegen. Die durchschnittlichen Einkommen sind im selben Zeitraum um 5,1 Prozent gestiegen, von etwa 50 800 auf 53 400 Euro. Ebenfalls gestiegen sind die Pensions­leis­tungen, und zwar von 2013 auf 2016 um 5,6 Prozent, von 525,50 Millionen auf 553,36 Millionen Euro.

Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten ist von 2013 bis 2016 von 25,4 Prozent auf 28,1 Prozent gestiegen. Allerdings – das muss positiv erwähnt werden – ist die durchschnittliche Vergütung weiblicher Aufsichtsräte in diesem Zeitraum stark ge­stiegen, und zwar von 73,1 Prozent auf 94,1 Prozent.

Schlechter liegt der Frauenanteil im Bereich des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführungen. Dieser lag in den Jahren 2015 und 2016 bei 20,1 Prozent und 20,5 Prozent. Im Vergleich dazu betrug der Frauenanteil in den Jahren 2013 und 2014 19,6 Prozent beziehungsweise 20,3 Prozent. Auch bei den Einkommen liegen die weiblichen Vorstandsmitglieder noch schlechter, im Jahre 2016 lagen ihre durchschnitt­lichen Einkommen nur bei 78,5 Prozent der Einkommen ihrer männlichen Kollegen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es sich hierbei um Zahlen der Gehälter der Einrichtungen, der Unternehmungen des Bundes handelt. Der Bund hat eine Vorbildwirkung gegenüber der Privatwirtschaft. Ich möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die Statistik


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 183

Austria den Lohnunterschied zwischen Mann und Frau mit 13,6 Prozent beziffert. Es ist nicht zu viel verlangt, wenn ich hier an dieser Stelle fordere, dass der Bund seiner Vorbildfunktion gerecht wird und sich ein Beispiel an der Privatwirtschaft nimmt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist nun Frau Abgeordnete Becher ge­meldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.05.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Auf die große Diskrepanz zwischen Männern und Frauen bei den Einkommen der Vorstandsmitglieder ist ausreichend hingewiesen worden. Es sind im Bericht aber auch die durchschnittlichen Gehälter für die einzelnen Unternehmen aus­gewiesen. Diese sind unterschiedlich, aber es gibt einige, die sehr gut dotiert sind. Da nenne ich zum Beispiel die ARE, wo die Männer im Durchschnitt 80 900 Euro und die Frauen 64 000 Euro pro Jahr verdienen. Also auch hier zeigt sich – und das ist durch die Bank bei den einzelnen Unternehmen nachzuweisen –, dass die Schere viel zu weit offen ist, auf jeden Fall bis zu einem Viertel.

Im Bericht werden jedoch die Einkommen nicht nach Einkommensklassen gestaffelt. Das wäre sozialpolitisch sehr interessant, da natürlich das untere Einkommensdrittel extra auszuweisen wäre. Warum interessiert mich das? – Die Gehälter entwickeln sich generell entlang der Inflationsrate und die Wohnkosten sind entkoppelt von der Inflationsrate. Für einen Vorstandsdirektor ist es natürlich kein Problem, höhere Wohn­kosten zu zahlen, aber für die Bezieher im unteren Einkommensdrittel ist das natürlich schon ein großes Problem. – Darüber verrät uns der Bericht nichts.

Die Mieten im privaten Sektor explodieren ganz enorm und die Mieten orientieren sich nicht an der Inflationsrate. Die Regierung setzt hier nichts entgegen. Anstatt für günstige Mieten zu sorgen, wird nicht eingegriffen. Ich kann nur sagen: Überwinden Sie Ihre ideologischen Scheuklappen und sorgen Sie für sinkende Mieten für die arbeitende Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.)

20.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.07.18

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einkommensbericht des Rechnungshofes ist ein wichtiges Werkzeug für die Politik. Er ist deshalb wichtig, weil er ein Indikator für die Lohngerechtigkeit in der öffentlichen Wirtschaft ist.

Was wir da lesen müssen, ist beschämend. Es haben schon einige Vorredner deutlich hervorgehoben und ich kann nicht müde werden, es noch einmal zu wiederholen: Nur jede fünfte Person in der Chefetage ist eine Frau. Frauen müssen heute, im Jahr 2018, nach wie vor eine harte gläserne Decke durchbrechen, um sich nach oben zu kämpfen. Da reden wir noch gar nicht über die Privatwirtschaft, sondern von Unternehmen, auf die die Republik Österreich erheblichen Einfluss hat.

Hat es eine Frau dann schließlich in die Geschäftsführung oder in den Vorstand geschafft und liegen ihr zum ersten Mal die Gehaltslisten vor, dann muss sie fest­stellen, dass sie selbst dort nicht den Männern gleichgestellt ist. Frauen verdienen dort nämlich noch immer nur 80 Prozent von dem ihrer männlichen Kollegen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 184

Wir fordern deshalb Einkommenstransparenz, die Offenheit der Gehälter von Frauen und Männern, damit tatsächlich eingeschaut werden kann. Nur so kann die Lohnschere geschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Wort möchte ich noch zur Sozialversicherung verlieren: Die Selbstverwaltung steht seitens der Bundesregierung wiederholt in der Kritik, man könne sich die Struktur der Gebietskrankenkassen nicht mehr leisten. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Schauen Sie sich doch einmal die Chefposten an, die in den Unternehmen der Bundesländer vergeben werden! Sehen Sie sich an, was die Geschäftsführer und Vorstände dort verdienen, da sind Sie bei einem Vielfachen dessen, was die Selbstverwaltung kostet!

Rufen Sie Ihre Landeskaiser an! Beenden Sie das, wenn es Ihnen tatsächlich ums Sparen im System geht! (Abg. Rosenkranz: Ich habe aber die Nummer vom Kaiser nicht! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) Es geht Ihnen aber nicht ums Sparen, sondern es geht Ihnen darum, den Sozialstaat und die Selbstverwaltung anzugreifen. Dann seien Sie aber wenigstens so ehrlich und geben Sie das zu! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

20.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort hat sich nun die Frau Präsidentin des Rechnungshofes gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.


20.10.03

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde schon sehr viel zum Ein­kommensbericht gesagt, und ich will jetzt gar nichts mehr wiederholend ausführen, sondern noch einiges zur Struktur des Einkommensberichts hier darlegen.

Mit dem Einkommensbericht kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach, alle zwei Jahre über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pen­sionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes zu berichten. Diesen Bericht haben wir für die Jahre 2015 und 2016 eben am 15. Dezember 2017 dem Hohen Haus vorgelegt. Der Einkommensbericht beschränkt sich damit auf öffentliche Unternehmen des Bundes und umfasst nicht andere öffent­liche Unternehmen etwa anderer Gebietskörperschaften.

Ich will auch darauf hinweisen, dass die Daten von den geprüften Stellen selbst kom­men, diese wurden vom Rechnungshof aufbereitet und in tabellarischer Form darge­stellt.

Ziel dieses Berichts ist es, einen regelmäßigen und umfassenden Überblick über die Einkommen eben bei diesen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes zu geben. Wir als Rechnungshof beurteilen aber nicht die Höhe der Einkommen.

Zusätzlich zur reinen Darstellung der durchschnittlichen Einkommen analysieren wir die übermittelten Daten, und zwar haben wir das folgendermaßen gemacht: Wir haben die durchschnittlichen Einkommen in den über dem Durchschnitt liegenden Branchen in den Jahren 2013 bis 2016 analysiert, weiters die Verteilung der durchschnittlichen Einkommen in den über dem Durchschnitt liegenden Branchen in den Jahren 2013 bis 2016 und die Durchschnittseinkommen in einzelnen relevanten Branchen. Dazu haben wir auch anschauliche Grafiken in der Zusammenfassung des Einkommensberichts dargestellt.

In Summe will ich jetzt nur noch die einzelnen Daten sagen: Im Jahr 2016 bezog sich die Erhebung – ich nenne jetzt nur das letzte Jahr – auf 403 Unternehmen und Ein­richtungen. Die Durchschnittseinkommen für Vorstand, Geschäftsführung pro Vollzeit­äquivalent lagen bei 210 000 Euro, die Durchschnittseinkommen für die Beschäftigten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 185

pro VZÄ bei 53 400 Euro, der Frauenanteil auf Vorstands- und Geschäfts­füh­rungs­ebene bei 20,5 Prozent – dieser ist nur sehr mäßig angestiegen –, die Durchschnitts­einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder in Prozent der Durchschnittsbezüge der männlichen Kollegen bei 78,5 Prozent. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten lag bei 28,1 Prozent. Was die Aufsichtsratsvergütung der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder betrifft, so liegt sie bei 94,1 Prozent jener der Männer. 2016 wurden zusätzliche Leis­tungen für Pensionen in der Höhe von 555,05 Millionen Euro erbracht.

Ich denke, dass Ihnen als politische Entscheidungsträgerinnen und Entschei­dungsträ­ger mit diesem Bericht ein umfassendes Werk in Bezug auf öffentliche Unternehmen des Bundes zur Verfügung steht, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

20.13

20.13.12


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-60 und Zu III-60 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. – Vielen Dank.

20.13.4520. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2015/11 (III-1/29 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2015/12 (III-2/30 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2015/14 (III-3/31 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2015/17 (III-4/32 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.


20.14.46

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wie wir eben gehört


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 186

haben, debattieren wir unter diesen Tagesordnungspunkten sehr viele Berichte des Rechnungshofes. Ich habe einen ausgewählt, der auch schon eine Zeitlang zurückliegt, aber aus meiner Sicht noch sehr, sehr aktuell ist: Es geht um das Thema Mehrwertsteuerbetrug auf europäischer Ebene. Zur Bekämpfung dieses Mehrwert­steuerbetrugs wurde auf europäischer Ebene eine Arbeitsgruppe, ein Netzwerk ein­gerichtet, genannt Eurofisc. Österreich hat natürlich Vertreter in dieser Arbeitsgruppe, und es war Aufgabe des Rechnungshofes, genau den Beitrag Österreichs in dieser Eurofisc-Gruppe zu untersuchen.

Vielleicht zur Begriffserklärung: Wie entsteht Mehrwertsteuerbetrug? – Ganz verein­facht erklärt funktioniert das so: Das Unternehmen A exportiert ein Produkt an das Unternehmen B. Im grenzüberschreitenden Verkehr gibt es keine Mehrwertsteuer. Das Unternehmen B verkauft dann an ein Unternehmen C im jeweiligen Land das Produkt. Hier entsteht natürlich ein Mehrwertsteueraufwand für das kaufende Unternehmen, das verkaufende Unternehmen macht die Vorsteuer geltend. Die Problematik besteht darin, dass es eine unterschiedliche Fristigkeit zwischen der Fälligkeit der Vorsteuer und der Fälligkeit der Mehrwertsteuer gibt. Das Unternehmen, das Steuerschuldner ist, verschwindet vom Markt, der Steuerschuldner ist nicht mehr greifbar, das Produkt wird rückgeliefert in das Land A, und das Karussell beginnt von vorne. Das zu wissen ist ganz wesentlich.

Erwähnenswert meiner Meinung nach ist auch die Tatsache, dass der Rechnungshof hier grenzüberschreitend geprüft hat, es hat hier eine Kooperation mit Deutschland und mit Ungarn gegeben. Ich möchte ausdrücklich die positive Rolle des Rechnungshofes bei diesem Bericht erwähnen. Der Rechnungshof hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: zum einen die Kontrolle, aber auch die Beratung. In dem Bericht werden sehr klare Vorgaben gemacht, Empfehlungen abgegeben, wie man hier ansetzen kann, vor allem auch im Rahmen dieser Zusammenarbeit: Es geht um ein einheitliches Berichtswesen, es geht um die effiziente Gestaltung der Berichte, es geht um eine einheitliche Datengrundlage, es geht um IT-Unterstützung, aber es geht natürlich auch um eine einheitliche Dokumentation.

Conclusio des Berichtes ist: Bekämpfung von Steuerbetrug im grenzüberschreitenden Verkehr kann natürlich nur in europäischer Zusammenarbeit passieren. Ich glaube, das ist die Hauptaussage des Berichtes – und auch die Besonderheit von Eurofisc. Und das möchte ich schon auch erwähnen: Hier geht es nicht um bilaterale Verhandlungen, sondern um multilaterale. 24 Länder in der Europäischen Union arbeiten hier zusam­men und leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Steuerbetrugs­bekämpfung. Hier stand der Rechnungshof wirklich sehr beratend zur Seite und hat damit auch einen ganz wesentlichen Beitrag zur Steuerbetrugsbekämpfung geleistet. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Anliegen, da herrscht sicher Konsens im Haus.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch erwähnen, dass das Thema Steuerpolitik auch bei der österreichischen Ratspräsidentschaft jetzt im zweiten Halbjahr ein sehr großes sein wird. Da geht es zum Beispiel um die digitale Wirtschaft, um die Frage: Wie können wir digitale Unternehmen auch für Österreich dort sozusagen dingfest machen, wo die Wertschöpfung passiert? Die Europäische Kommission hat ja heute dazu Vorschläge gemacht: 3 Prozent vom Umsatz als Quasi-Vorab-Gewinnsteuer. Es geht aber auch um die Vereinheitlichung der Körperschaftsteuer zum Beispiel und natürlich auch der Mehrwertsteuer.

Abschließend nochmals ein Danke an den Rechnungshof für diesen Bericht, er ist ein sehr wertvoller Beitrag zur internationalen Steuerbetrugsbekämpfung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.17



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 187

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Plessl gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte sehr.


20.18.09

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Rechnungshofpräsidentin! Meine geschätzten Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir auch einen Bericht vom Rechnungshof ausgesucht, der schon einige Jahre zurückliegt. Ich möchte mich eingangs gleich einmal recht herzlich bei Ihnen, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit bedanken, die zukünftigen Berichte zeitnahe hier diskutieren zu können. Dieser Bericht wurde bereits im Jahr 2015 im Ausschuss diskutiert und kommt jetzt erst ins Plenum. Deswegen ist das sehr wichtig, und ein Danke an die Rechnungshofsprecher hier im Parlament, aber auch an Sie, dass wir in Zukunft die Berichte hier im Plenum zeitnahe behandeln können.

Dieser Bericht aus 2015 beinhaltet die Ergebnisse der Prüfung betreffend die Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft m.b.H., ein sehr kritischer Bericht. Diese Grenzlandförderungsgesellschaft m.b.H. wurde 1975 eingerichtet, und zwar zur Unterstützung und Förderung der Region entlang der tschechoslowakischen Grenze, das heißt der Gebiete im Wald- und Weinviertel. Damals haben es Bundes­kanzler Kreisky und Landeshauptmann Maurer geschafft, eine Gesellschaft aufzu­bauen, um für Unterstützungen im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich der Gemeinden, aber natürlich auch für die Unternehmer zu sorgen.

Es gibt hier einige Beispiele, an denen wir sehen, dass eine Initiative von dieser Ges.m.b.H. ausgegangen ist, wie zum Beispiel das Programm „Stärkung der regio­nalen Wettbewerbsfähigkeit Niederösterreich 2007–2013“. Insgesamt konnten über 800 Projekte verwirklicht und rund 11 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Inves­titionen in der Höhe von über einer Milliarde wurden damit ausgelöst. Leider ist die Dokumentation sehr schlecht gewesen, deshalb haben wir auch Probleme gehabt, eine Zuordnung vorzunehmen.

Zum Abschluss noch eines: Es ist auch noch ein Gespräch zwischen Vertretern des Verkehrsministeriums und auch des Landes Niederösterreich notwendig, um eine Neuausrichtung hier voranzutreiben. Ich hätte den Wunsch oder das Ersuchen an die Bundesregierung, aber auch an das Land Niederösterreich, dass diese gemeinsam zur Verfügung gestellten Mittel, diese 14,5 Millionen Euro, auch weiterhin den Gemeinden und Unternehmen in den Grenzgebieten zu Tschechien und der Slowakei zur Verfügung stehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lintl. – Bitte schön.


20.20.32

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Abgeordneter Hanger ist schon auf den Bericht über Eurofisc eingegangen, und ich möchte gerne etwas Aktuelles dazu ergänzen.

Nach vorsichtigen Schätzungen entgehen den EU-Mitgliedstaaten aufgrund von Mehr­wertsteuerbetrug jährlich mehr als 50 Milliarden Euro. Die Enthüllungen der Paradise Papers haben gezeigt, wie vermögende Personen und Unternehmen EU-Mehrwert­steuervorschriften umgehen. Mittel aus Mehrwertsteuerbetrug werden selbstver­stän­dlich auch zur Finanzierung von kriminellen und terroristischen Organisationen genutzt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 188

Jetzt komme ich zum Aktuellen: Am 30. November 2017 hat die Europäische Kom­mission über neue gemeinsame Instrumente gegen den Mehrwertsteuerbetrug be­richtet. Einige der wichtigsten Maßnahmen sind: Es soll auf Basis gegenseitigen Ver­trauens die Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden und Strafverfol­gungsbehörden gestärkt werden. Eurofisc erhält neue Befugnisse zur Koordinierung grenzüberschreitender Ermittlungen, um grenzüberschreitende Lieferungen besser überprüfen zu können. Es gibt einen Austausch von Daten, die auf Mehrwert­steuer­betrug schließen lassen, mit europäischen Strafverfolgungsbehörden wie der Europol, Olaf und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Gemäß den neuen Vorschriften werden Steuer- und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten Informationen über Einfuhren von Waren in die EU austauschen.

Eurofisc-Beamte erhalten Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten aller Mitglied­staaten, und das, meine Damen und Herren, ist ganz besonders wichtig, denn auf­grund der unterschiedlichen mehrwertsteuerlichen Behandlung von Neu- und Ge­brauchtwagen ist der Fahrzeughandel ganz besonders betrugsanfällig und die am weitesten verbreitete Betrugsart.

Durch den Austausch dieser Daten wird der Mehrwertsteuerbetrug weitaus wirksamer bekämpft werden können. Genau die Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuer­vermeidung setzen wir im Rahmen unseres Regierungsprogramms um, indem wir inter­nationalen Steuerverschiebungen, vor allem im Onlinebereich, einen Riegel vor­schieben und mit der Reform des Umsatzsteuerrechtes dem Karussellbetrug den Kampf ansagen.

Der Rechnungshof stellt dazu fest: „Das Eurofisc-Netzwerk ist ein ganz neues Instru­ment, das die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen stärken und verein­fachen soll.“ Eurofisc ist „ein gelungenes Beispiel für gemeinsame Anstren­gungen innerhalb der EU“.

Danke für den Bericht, Frau Präsidentin! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.23.44

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Wenn jemand rechtswidrig und schuld­haft einen Schaden verursacht, dann muss er ihn ersetzen. Es gibt aber eine Gruppe von Menschen, für die das nicht in diesem Maß gilt, die sind gleicher als gleich, und das sind Minister. Es kommt so gut wie nie vor, dass Minister für Schäden, die sie dem Bund verursachen, zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.

Unter den Berichten, die der Rechnungshofausschuss zur Kenntnis genommen hat, war nämlich auch der Bericht über die Hypo Alpe-Adria – eine Sache, die umfassend untersucht wurde. Es ist aber nicht bekannt, dass gegen irgendjemanden der Verantwortlichen Schadenersatzansprüche erhoben worden wären.

Warum ist das so? – Der Grund ist nicht, dass wir keine gesetzliche Bestimmung hätten. Wir haben ein Organhaftpflichtgesetz. Wir haben Bestimmungen über Regress­ansprüche im Amtshaftungsgesetz. Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung wird nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts für Schäden gehaftet. Dennoch kommt es so gut wie nie dazu, dass solche Ansprüche geltend gemacht werden. Was ist der Grund? – Wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist niemand da, der diese Ansprüche geltend macht, obwohl natürlich eine Verpflichtung dazu bestünde und sich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 189

auch ein Minister, der solche Ansprüche nicht geltend macht, etwa gegen einen Amts­vorgänger, strafrechtlich verantwortlich macht, wenn diese Ansprüche begründet sind.

Ich glaube daher, dass man hier etwas unternehmen muss, und bringe daher einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Haftung von Politiker_innen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzu­legen, welcher dem Rechnungshof entsprechende Kompetenzen verleiht, um für die Republik Regressansprüche und Organhaftungsansprüche bei Rechtsverletzungen von höchsten Organen gem Art. 19 B-VG geltend zu machen.

*****

Der Rechnungshof wäre eine Institution, die dazu in der Lage wäre, und dann wäre sichergestellt, dass es nicht eine Gruppe gibt, die gleicher ist als gleich, und dass die Menschen nicht sagen können, na ja, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Haftung von Politiker_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/11 (III-1/29 d.B.) – TOP 20

Politiker_innen sind vom Vertrauen der Wähler_innen abhängig und werden anhand ihrer Arbeitshaltung und ihrer Leistungen entweder im Amt bestätigt oder abgewählt. Allerdings kommt es leider immer wieder zu Vorfällen, in denen Spitzenpolitiker_innen aufgrund grober Vernachlässigung ihrer Pflichten Entscheidungen treffen, die finanzielle Schäden und Nachwirkungen über Generationen bewirken. Skandale, wie es sie im Zuge der Hypo-Haftungen und späterer Verstaatlichung, beim Salzburger Finanzdebakel, bei der Linzer Swap-Affäre oder auch bei den Wiener Frankenkrediten gab, sind nur ein paar der aktuellen Beispiele für solche politische Misswirtschaft. Diese Fälle sind Symptome eines größeren strukturellen Problems. Es stellt sich daher die Frage, ob in solchen Fällen die Konsequenz einer Abwahl und Verlust der Wähler_innengunst nicht zu gering ist.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Amtshaftung und der Organhaftung um gegen staatliches Fehlverhalten vorzugehen. Wenn ein Staatsbediensteter, der ho­heitlich handelt, jemandem durch rechtswidriges Verhalten Schaden zufügt, haftet vor­erst die jeweilige Gebietskörperschaft, also der Bund, das Land oder die Gemeinde. Die zuständige Gebietskörperschaft kann sich das Geld dann vom betroffenen Beam­ten oder Politiker via Regressforderung zurückholen. In der Praxis finden solche Regressforderungen allerdings kaum statt. Meistens werden solche Verfahren lediglich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 190

gegen die Beamtenebene geführt, nicht jedoch gegen Politiker_innen. Zudem obliegt es in der Praxis den jeweiligen Ministerien, Regressansprüche gegen ihre Bediens­teten geltend zu machen. Im Falle eines Fehlverhaltens einer Ministerin bzw. eines Ministers, müsste dieser gegen sich selbst Regress führen.

Es ist daher notwendig, die Klagsbefugnis außerhalb der politischen Ebene zu ver­lagern. Dem Rechnungshof sollte deshalb die Kompetenz eingeräumt werden, bei gravierenden Rechtsverletzungen der obersten Organe gem Art. 19 B-VG bei Gericht ein Feststellungsverfahren zu beantragen. In diesem Verfahren wäre zu prüfen, ob die Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Der Rechnungshof könnte dann, wie auch vom renommierten Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgeschlagen, für die Republik Regressansprüche bzw. Organhaftungsansprüche geltend machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, welcher dem Rechnungshof entsprechende Kompetenzen verleiht um für die Republik Regressansprüche bzw. Organhaftungsansprüche bei Rechtsver­letzun­gen von höchsten Organen gem Art. 19 B-VG geltend zu machen."

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag der Abgeord­neten Dr. Griss, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.


20.26.59

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, ich darf eben­falls wie Kollege Plessl zur Thematik Niederösterreichische Grenzlandförderungs­ge­sellschaft m.b.H. sprechen.

Wie schon berichtet, wurde sie 1975 gegründet, Eigentümer waren Land und Bund, vertreten durch das BMVIT. Es wurden viele Beratungen für Gemeinden, für Unternehmen durchgeführt, und so manches Projekt konnte erst entstehen, weil es diese Unterstützung gegeben hat.

Der Rechnungshof ist dann im Zuge einer Prüfung 2015 darauf gekommen, dass diese Gesellschaft eigentlich aufzulösen wäre. Durch Veränderungen von Rahmenbe­din­gungen sind diverse Synergieeffekte mit Einrichtungen des Bundes und anderen För­der­einrichtungen des Landes entstanden. Zum Beispiel berät die ecoplus verschiedene Gemeinden und Unternehmen in Niederösterreich und macht dabei einen hervorra­genden Job.

Im Anschluss an den Rechnungshofbericht erging ein Schreiben an das Land, damals sollte geklärt werden, wie diese Gesellschaft aufgelöst werden könnte. Es wurde ein Brief an Minister Stöger mit Lösungsvorschlägen geschickt. Dieser blieb leider längere Zeit unbeantwortet, aber ein knappes Jahr später wurde ein positives gemeinsames Vorgehen mit Bundesminister Klug gefunden, und Mitarbeiter wurden für Gespräche zur Verfügung gestellt. Erst jetzt – und das war erst im Dezember 2017 – wurde eine


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 191

weitere Vorgangsweise beschlossen. In einer außerordentlichen Generalversammlung der Niederösterreichischen Grenzlandförderungsgesellschaft m.b.H. am 19.3. dieses Jahres wurde die Auflösung beschlossen, also vor genau zwei Tagen. Das heißt, es hat eigentlich sehr lange gedauert, bis das Ganze wirklich abgeschlossen wurde.

Trotzdem darf ich noch einmal betonen, als langjährige Bürgermeisterin einer Ge­meinde im Waldviertel weiß ich, wie herausfordernd und schwierig es oft ist, viele Dinge und Projekte zu gestalten – zum Beispiel im Vergleich zu den Ballungszentren. Ich möchte mich an dieser Stelle aber ganz, ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Grenzlandförderungsgesellschaft bedanken, natürlich auch bei unserer Landesrätin Petra Bohuslav, die als Ressortverantwortliche in Niederösterreich gemeinsam mit allen Beteiligten professionelle Arbeit gemacht und eine gute Vorgangsweise gewählt hat. Ich darf mich herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.) Ohne sie wären viele Projekte im Wald- und im Weinviertel nicht entstanden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


20.30.31

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! In meinen Ausführungen beziehe ich mich auf den Bericht des Rechnungshofes zum Themenbereich betrieb­liche Umweltförderungen des Bundes und der Länder.

Der Bericht wurde in der Sitzung des Rechnungshofausschusses vom Mai 2016 de­battiert, also man kann sagen, vor fast zwei Jahren. Ich meine, dass das schon eine sehr lange Zeit ist, die seit dieser Ausschusssitzung vergangen ist. Ich stelle daher das Ansinnen in den Raum, die Berichte, die im Ausschuss besprochen werden, hier im Plenum zeitnäher zu behandeln.

Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der betrieblichen Umweltförderungen gibt es, was die Bundes- und Länderebene betrifft, mehrere Förderschienen, so zum Beispiel thermische Gebäudesanierungen, aber auch Solar- und Photovoltaikanlagen­sanie­rungen beziehungsweise auch Fernwärmeanschlüsse. Die Förderprogramme wurden hauptsächlich von kleineren und mittleren Unternehmen, interessanterweise vor allem auch von Tourismusbetrieben in Anspruch genommen. Ein Gesamtvolumen von circa 50 Millionen Euro pro Jahr stand diesbezüglich zur Verfügung.

Die Förderungen wurden von EU, Bund, Ländern und Gemeinden zuerkannt. Der Rechnungshof hat diesbezüglich festgestellt – das war eigentlich eine Form der Kritik, der ich mich anschließe –, dass es keinen gebietskörperschaftenübergreifenden Ge­samtüberblick über die zuerkannten Fördermittel gab. Es fehlte an Transparenz, es gab Doppel- und Mehrfachförderungen, was natürlich auch zu einer überbordenden Bürokratie führte.

Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sie haben vor einigen Tagen gemeint, dass sich die neue Bundesregierung nicht mit Nebensächlichkeiten beschäftigen, son­dern endlich in die Gänge kommen soll. Ich möchte mich dieser Aussage natürlich voll und ganz anschließen, verweise aber auch darauf, dass Ihr Amtsvorgänger, der ehe­malige Rechnungshofpräsident Dr. Moser, sich ebenfalls immer für mehr Transparenz, für Bürokratieabbau und natürlich auch gegen Mehrfachförderungen ausgesprochen hat. Ich denke, jetzt als Mitglied der Bundesregierung hat er die Chance, das umzu­setzen und sich vor allem auch gegen Mehrfachförderungen im Agrarbereich einzu­setzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 192

Unter diesem Aspekt stimmen wir natürlich der Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes sehr gerne zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Lettenbichler ist zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.33.16

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Preiner, bitte sorgen Sie sich nicht um Minister Moser! Er hat ein sehr ambitioniertes Programm vorgestellt, das er in den nächsten Jahren umsetzen wird, und wir, der Koalitions­partner und wir, sind gewillt, hier viele große Würfe zustande bekommen zu wollen. (Abg. Drozda: Wann?) Der beste Beweis war heute, nach 93 Tagen, ein Doppel­budget, das uns im Jahre 2019 einen Überschuss von 500 Millionen Euro bescheren wird. Das ist reale Politik, daran können Sie uns messen. Wir werden in dieser Re­publik große Dinge bewegen, da können Sie sich sicher sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Bericht, den ich behandeln darf, selbst: Sie wissen, der Rechnungshof als Kon­troll­instanz für die Gebarung des Bundes, der Länder und der Gemeinden hat mit seinem Bericht und im Speziellen mit den Ausführungen zu den betrieblichen Um­weltförderungen des Bundes und der Länder in sehr wichtigen Bereichen eine Reihe von sinnvollen Empfehlungen ausgesprochen.

Jetzt sind hier sehr viele Einzelgespräche im Gang, darf ich einmal anmerken. Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit hätten wir uns auch zu später Stunde verdient! (Beifall bei der ÖVP.) – Da drüben (in Richtung SPÖ weisend) ist die Unaufmerksamkeit. (Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Also nochmals: Die primär vom Rechnungshof angesprochene Problematik besteht darin, dass für den Bereich der betrieblichen Umweltförderungen auf Bundes- und Landesebene mehrere Förderungen für dieselben Förderziele und -gegenstände parallel bestehen. Es ist daher nur die logische Konsequenz, dass dadurch die Admi­nistration und die Verwaltung in einem überflüssig hohen Ausmaß belastet und das Risiko unzweckmäßiger und unzulässiger Parallelförderungen erhöht wird. Es war aufgrund der komplexen Förderberechnung selbst für den Rechnungshof nicht immer möglich, das Ausmaß einer konkreten Förderung aus den zahlreichen Förderpro­gram­men exakt zu errechnen. Der Bericht zeigt aber auch, dass die Bestimmung einer gemeinsamen Abwicklungsstelle, das heißt, die Synergien zu nutzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ein Schritt in die richtige Richtung war.

Weiters benötigt wird eine einheitliche Kategorisierung von Förderungen sowie eine einheitliche Terminologie für gleiche Förderbereiche, um eine deutliche Transparenz­steigerung zu bewirken und die Abbildung der Förderung auf Informationsplattformen zu erreichen.

Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Koalitionsparteien darauf geeinigt, dass wir eine Bereinigung der Kompetenzzersplitterung sowie eine sachgerechte Ver­teilung der Aufgaben mit klaren Schnittstellen machen wollen. – So soll es sein und so wird es sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

20.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lindinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 193

20.36.29

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie, vor den Fernsehgeräten und via Livestream! Es freut mich, dass ich heute meine erste Plenarrede hier im Hohen Haus halten darf. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Rendi-Wagner.)

Das österreichische Bundesbudget hängt unter anderem mit dem Budget der Euro­päischen Union zusammen. Dazu stand am 14. April 2016 im Rechnungshofausschuss der EU-Finanzbericht auf der Tagesordnung. Mit diesem Finanzbericht wurde ein umfassendes Nachschlagewerk in Bezug auf den EU-Haushalt vorgelegt. Er war der letzte Bericht zur Periode 2007 bis 2013.

Ziel des Berichts ist die Erhöhung der Transparenz bei den Gesamtzahlungen der EU und der österreichischen Einordnung im EU-Haushalt. Als Vertreter der ländlichen Region sehe ich die Entwicklung in der Mittelausschöpfung des Agrarfonds sehr positiv. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich garantieren die Versor­gungs­­sicherheit und produzieren qualitativ hochwertige und preiswerte Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Land. Dafür brauchen sie auch entsprechende Ausgleichszahlungen aus Mitteln der öffentlichen Hand.

Unsere zielorientierten Programme in Österreich sind sehr erfolgreich, sei es das Bergbauernprogramm, die umweltgerechte Bewirtschaftung oder der Erhalt unserer Kulturlandschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zusätzlich ist es gerade im Hinblick auf den Brexit notwendig, die Mittel für die Ge­meinsame Agrarpolitik zu sichern. Ich möchte hier festhalten, dass es bei den Ver­hand­lungen der Gemeinsamen Agrarpolitik um die Existenz unserer land- und forst­wirtschaftlichen Familienbetriebe geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht aber auch um Arbeitsplätze in unseren Regionen, es geht um die Stärkung des ländlichen Raums mit all seiner Vielfalt und mit all den Menschen, die dort leben. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Finanzminister hat mit der heute präsentierten Budgetrede die Weichen für eine gute, nachhaltige Zukunft gestellt und beantwortet damit auch die Herausforderungen in der Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

Erlauben Sie mir, hier eines festzuhalten: Unsere Bundesregierung ist nun seit 93 Ta­gen im Amt und arbeitet genauso lange an der Umsetzung des Regierungsprogramms. Das heute präsentierte Doppelbudget ist ein sichtbarer Teil dieser ausgezeichneten Arbeit für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

In den nächsten Monaten wird über den Haushalt der Europäischen Union für die nächsten Jahre verhandelt. Dabei werden durchwegs intensive Diskussionen auf uns zukommen. Für mich ist eines ganz klar: Wir setzen uns für Vereinfachungen ein, wir kämpfen um jeden Cent für unsere Familienbetriebe. Für diese Verhandlungen braucht es eine starke Stimme – eine starke Stimme für die Menschen in den ländlichen Regionen, eine starke Stimme für unsere Bäuerinnen und Bauern und vor allem eine starke Stimme für alle Menschen, die sich tagein, tagaus für unsere Gesellschaft ehrenamtlich einsetzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 194

Wir als ÖVP sind ein Teil dieser großen, starken Stimme. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.40

20.40.29


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-1 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausarbeitung eines Gesetzes­entwurfs zur Haftung von Politiker_innen“.

Wer mit diesem Entschließungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-2 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ihn zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Einstimmigkeit. – Vielen Dank.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-3 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die das tun, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist die Einstimmigkeit. – Danke vielmals.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-4 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist angenommen. – Vielen Dank.

20.42.3724. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (7 d.B.): Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenz­überschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (41 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (8 d.B.): Administratives und Technisches Durchführungsübereinkom­men zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 195

Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenz­überschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (42 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.43.47

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Hand aufs Herz: Wer hat sich nicht schon einmal darüber geärgert, dass er zum Beispiel auf einer Autobahn von einem Verkehrsrowdy mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kenn­zeichen mit weit überhöhter Geschwindigkeit überholt wurde? – Fakt ist, dass in den letzten Jahren europaweit ein Anstieg von Verkehrsdelikten, begangen durch Lenke­rinnen und Lenker von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, zu verzeichnen ist. Jährlich werden ungefähr 1 Million von circa 5 Millionen Verkehrsdelikten in Österreich von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen begangen. (Abg. Scherak: Das ist sehr viel!)

Es ist tatsächlich so, dass sich Österreich eigentlich schon jahrzehntelang mit Nach­druck dafür einsetzt, dass es zu Übereinkommen kommt, sodass auch ausländische Lenker in gleichem Maße zur Verantwortung gezogen werden können wie inländische. So hat Österreich im Jahr 2015 die EU-Richtlinie 413 zur Umsetzung gebracht, was bedeutet, dass mit den EU-Staaten ein Austausch von Informationen bei verkehrsge­fähr­denden Delikten möglich ist. Ungeachtet dessen ist es immer noch schwierig, solche Verfahren zu führen, und in meiner Eigenschaft als Verkehrs- und Strafreferent musste ich oft erleben, wie derartige Verfahren letztlich nur eingestellt werden konnten.

Die Gründe hiefür waren vielfältig. Zum einen war es nicht möglich, zum Beispiel einen Strafbescheid zuzustellen, in anderen Fällen, muss man offen und ehrlich sagen, war der Vertragsstaat nicht bereit, irgendwelche Mitwirkungshandlungen zu setzen.

Mit diesen Übereinkommen, die jetzt beschlossen werden, sind wir wieder einen Schritt weiter, und zwar umfasst das Amtshilfeübereinkommen vier wesentliche Punkte. Diese betreffen die Lenkerausforschung, sie betreffen die Zustellung von Schriftstücken, sie betreffen die Ermittlung der amtlichen Zustellungsadresse und letztlich auch die Voll­streckung von Entscheidungen, und zwar – und das ist wichtig! – immer dann, wenn die Behörde des Landes, in dem das Delikt begangen wurde, sozusagen keinen Kontakt mit dem Lenker oder Zulassungsbesitzer oder sonst einer verantwortlichen Person aufnehmen konnte.

Der wesentliche, nun weiter gehende Punkt ist jetzt, dass sozusagen der Vertrags­staat, in dem sich der Lenker oder der Verdächtige befindet, aktiv behördliche Maßnah­men setzt, das heißt, es ist eine aktive Mitwirkung vorgesehen. In technischer Hinsicht soll die Abwicklung über einen interoperablen elektronischen Verkehr erfolgen. Das heißt, es gibt ein gesichertes Behördennetzwerk, über das sich die Staaten untereinan­der Anfragen senden oder sich einer Kontaktstelle bedienen können. Ich denke, meine Damen und Herren, dass das sinnvolle und vernünftige Verträge sind, die wir durchaus unterstützen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 196

20.47.31

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Die vorliegenden Übereinkommen dienen, wie mein Vorredner schon gesagt hat, zur Verbesserung der grenzüber­schrei­tenden Verfolgung von Verkehrsdelikten. Diese Übereinkommen ermöglichen eine effektive Verfolgung von Verkehrssündern und eben diesen automatischen Abruf von Zulassungsdaten der ausländischen Verkehrsteilnehmer und Fahrzeughalter.

Diese Abkommen sind vor allem dann wichtig und entscheidend, wenn die Fahrzeug­halter im Ausland eben ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, und es wird sich dann schlussendlich zeigen, Herr Minister Kickl, ob die Schätzungen des Innen­ministeriums auch stimmen, wonach es fast 2 Millionen Euro sein werden, die da zusätzlich ins Bundesbudget fließen.

Von unserer Seite gibt es auf jeden Fall Zustimmung zu diesen drei Abkommen, die geschlossen werden.

Da es ja nicht so ist, dass es viele einstimmige oder voraussichtlich einstimmige Abstimmungen im Bereich des Innenressorts gibt, gestatten Sie mir doch noch einen abschließenden Satz zum heutigen Tag, meine Damen und Herren.

Vonseiten der Bundesregierung wurde heute so oft dieser 93. Tag dieser Bundes­regierung strapaziert. Meine Damen und Herren, man kann das betrachten, von welcher Seite auch immer man darauf blicken mag, aber Sie, Herr Minister, haben es im Innenressort geschafft, in nicht einmal 93 Tagen durch eine sehr unprofessionelle Vorgangsweise Verunsicherung zu schaffen (Ruf bei der FPÖ: Na geh!), und das entspricht eben auch diesen ersten 93 Tagen dieser Bundesregierung – und auf die muss man nicht stolz sein. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wie gesagt, zu diesen Abkommen bezüglich der Verfolgung von Verkehrsdelikten gibt es natürlich unsere Zustimmung, aber stolz muss man nicht sein auf diese ersten 93 Tage. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Doch kann man das! – Abg. Sobotka: ... Sichtweise!)

20.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


20.50.00

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Dieses Übereinkommen zwischen Ungarn, Bulgarien, Kroatien und Österreich, das wir, wie ich hoffe, einstimmig beschließen werden, ist ein gutes Übereinkommen. Es ist nicht mehr viel dazu zu sagen, denn Herr Kollege Kumpitsch hat das wirklich in allen Details dargelegt. (Beifall des Abg. Leichtfried.) Ich habe gehofft, dass mir Kollege Einwallner wenigstens einen Punkt übrig lässt, nämlich dass dieses Übereinkommen etwa 2 Millionen Euro an Einnahmen für das Innen­ministerium bringen wird, und das ist erfreulich. Auch deshalb ist es ein gutes Über­einkommen.

Im Übrigen, Kollege Einwallner: Die letzten Sätze am Schluss hätte man sich eigentlich sparen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner ist zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 197

20.51.00

Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ): Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Es liegt jetzt sozusagen an mir, wie mein Vorredner gesagt hat, zu schauen, was von diesem Punkt noch übrig geblieben ist, was doch noch gesagt werden kann und was auch gesagt werden muss. Schauen wir uns einfach an, was die drei Herren vergessen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Erasim: Juhu!)

Wir von der SPÖ haben jedenfalls immer wieder gesagt, dass wir vernünftigen Vor­haben und vernünftigen Beschlüssen mit Sicherheit nicht im Wege stehen werden. Aus diesem Grund werden wir den vorgelegten Staatsverträgen auch unsere Zustimmung erteilen.

Inhaltlich geht es, wie Sie wissen, darum, dass eine effektive Strafverfolgung der Ver­kehrsteilnehmer der genannten Staaten ermöglicht wird. Was bedeutet das aber umge­kehrt? – Das bedeutet, dass mögliche Vergehen der Österreicherinnen und Öster­reicher in den genannten Ländern auch nicht ungeahndet bleiben. Klar ist, dass man sich durch dieses Abkommen keine Wunder in puncto Verkehrsverhalten erwarten darf. Es wird aber sicherlich zu einer gewissen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.

Der gefühlten Ungerechtigkeit, die heute auch schon angesprochen wurde, die wir selber oft wahrnehmen, wenn wir zum Beispiel von einer ungarischen Staatsbürgerin oder einen Fahrer mit ungarischem Kennzeichen bei einer Hunderterbeschränkung mit etwas schnellerer Geschwindigkeit überholt werden, dieser Ungleichbehandlung wird damit Abhilfe geschaffen.

Zusammengefasst darf ich sagen, es ist ein wichtiger Schritt, der auch die Zusammen­arbeit der Sicherheitsbehörden der genannten Länder intensivieren wird. Mir ist es wichtig, dass in diesem Zusammenhang ganz klare datenschutzrechtliche Bestimmun­gen existieren, befolgt werden und deren Einhaltung auch kontrolliert wird.

Herr Minister, ich wünsche mir, dass es da im Gegensatz zum BVT und vielen anderen Beispielen und Skandalen der letzten Monate zu keinen Pannen kommt. Die inter­nationale Zusammenarbeit auf Ebene der Geheimdienste hat in der letzten Zeit, denke ich, ohnehin genug gelitten. (Abg. Neubauer: Das tut’s schon!) Es wäre also schön, wenn Österreich zumindest in diesem Bereich beispielhaft vorangehen würde.

In dem Zusammenhang muss ich auch darauf hinweisen, dass das, was wir heute beschließen werden, nur dann funktioniert, wenn Verkehrskontrollen tatsächlich lückenlos durchgeführt werden. Den Plänen von Minister Hofer, die Verkehrsüber­wachung, im Detail die Tempokontrollen, zu reduzieren, liegt ja grundsätzlich schon ein problematischer Gedanke zugrunde, und sie sind im Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss für mich auch gar nicht mehr nachvollziehbar. Ich kann mir natürlich schon vorstellen, dass sich der Minister oft über Tempolimits oder Tempokontrollen ärgert, genauso wie sich Herr Vizekanzler Strache wahrscheinlich über das Rauchverbot ärgert.

Wir dürfen nicht vergessen, was das betreffend diesen Tagesordnungspunkt für uns bedeutet: Tempolimits, sehr verehrte Damen und Herren, sind Regeln, die Sinn machen. Entweder wir halten uns daran und wir kontrollieren deren Einhaltung oder wir tun sie weg und sagen, wir haben ein regelfreies Straßensystem. Alles andere wäre einfach eine Farce.

Regeln wie Tempobeschränkungen bedeuten aber auch die Rettung von Menschen­leben. Uns allen, die wir hier sitzen, muss jeder Unfall einer zu viel sein, und wir müssen alles tun, damit nichts passiert und keine Schreckensbilder durch Österreich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 198

gehen. Also, Herr Innenminister Kickl und Herr Verkehrsminister Hofer, übernehmen Sie auch künftig Verantwortung und gehen Sie mit gutem Beispiel voran!

Da ich heute die letzte gemeldete Rednerin bin, wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend und eine gute Nacht! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

20.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Kickl. – Herr Bundesminister, bitte schön.


20.54.55

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen für die Zustimmung zu den Vorlagen, die jetzt diskutiert wurden, bedanken. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass mir die Vorredner die Arbeit abgenommen haben und ich daher nicht mehr inhaltlich auf diese Dinge eingehen muss.

Sie tun ein gutes Werk, Sie erhöhen mit Ihrer Zustimmung die Verkehrssicherheit, Sie schaffen ein Stück mehr Gerechtigkeit. Das Schöne dabei ist, dass das, was es bringt, deutlich mehr ist als das, was es kostet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend nur ein Wort zu meinen beiden Vorrednern der SPÖ: Sie hätten am Ende der Debatte nicht noch einmal eigens darauf hinweisen müssen, dass Sie ein Problem mit rechtsstaatlichen Vorgängen haben. (Ah-Rufe bei der SPÖ. – Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Alle, die die Debatte rund um das BVT verfolgt haben, haben das in der Zwischenzeit schon mitbekommen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Minister.

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Über­einkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten, in 7 der Beilagen ge­mäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten, in 8 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig und somit angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 199

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.57.42*****


Gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung weise ich das Verlangen 2/US auf Ein­setzung eines Untersuchungsausschusses über die Aufgabenerfüllung des Bundes­amtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsaus­schuss) dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Einlauf


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 173/A bis 183/A eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.58 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.58.49Schluss der Sitzung: 20.58 Uhr

 

 

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien

Titelbild: ©Parlamentsdirektion/Johannes Zinner