Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), StF: BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt geändert:

In Abs. 1 wird der Betrag „3,50 Euro“ durch den Betrag „7 Euro“, der Betrag „7,50 Euro“ durch den Betrag „15 Euro“ und der Betrag „17,50 Euro“ durch den Betrag „35 Euro“ ersetzt.

2. In § 16 wird nah Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 5 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“