87/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Maßnahmen zur Schaffung von Klarheit im Rahmen der Abschaffung des Pflegeregresses bezüglich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Begründung

Der Nationalrat hat mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2018 beschlossen, dass ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Erbinnen sowie Geschenknehmern und Geschenknehmerinnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig ist ( § 330a ASVG).

Zwischen den Bundesländern herrscht aber Uneinigkeit, ob das auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen gilt. So meint zum Beispiel Landeshauptmann Thomas Stelzer gegenüber orf.at (20.1.2018)[I]: ,,Es ist Unsicherheit da. Wir gehen aber davon aus, dass gilt, was das Parlament beschlossen und auch das Sozialministerium mitgeteilt hat: Dass der Regress überall, wo stationär gepflegt wird, aufgehoben ist. Das gilt dann natürlich auch für die Menschen mit Behinderungen. Das werden wir auch einfordern. Und wir möchten das in Oberösterreich überhaupt im gesamten Bereich für Menschen mit Behinderungen machen, auch dort, wo es zum Beispiel um Arbeit, persönliche Assistenz oder fähigkeitsorientierte Fähigkeiten geht."

Diese Regelung muss nach Meinung von Behindertenanwaltschaft, Lebenshilfe und Behindertenrat in gleicher Form selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung zur Anwendung gelangen, und es müssen auch Menschen mit intellektuellen und physischen Beeinträchtigungen, die eine ambulante Pflege in Tagesstätten in Anspruch nehmen, berücksichtigt werden.

Jede andere Betrachtungsweise würde das verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichbehandlungsgebot und in besonderem Maße das Diskriminierungsverbot aus dem Grunde einer Behinderung in eklatanter Weise verletzen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Finanzierung bezüglich der Abschaffung des Pflegeregresses auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, insbesondere auch jener, die in Tageseinrichtungen oder ambulanter Pflege betreut werden, auch wenn diese nicht als ,Pflegeeinrichtungen' im engeren Wortsinn bezeichnet werden, zu achten und für Klarheit zu sorgen. Darüber hinaus ist die Finanzierung der damit in Zusammenhang stehenden Kosten sicherzustellen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[I] http://ooe.orf.at/news/stories/2890608/

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