Vorblatt

Problem:

Der Gesetzesvorschlag soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen schaffen, die auf Basis des Rahmenplans 2016 bis 2021 durch Investitionen induzierte Annuitäten über den Zeitraum bis 2070 entstehen und unter Zugrundelegung der aktuellen Zinsprognose dazu ermächtigen, Vorbelastungen in Bezug auf die Annuitäten in Höhe von 33,580 Milliarden Euro in den Finanzjahren 2016 bis 2021 zu begründen. Gleichzeitig soll der vorliegende Gesetzentwurf (wie bereits in den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 105/2012 und BGBl. I Nr. 41/2014) dazu ermächtigen, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß § 42 Abs. 1 (Betrieb) und Abs. 2 (Instandhaltung) des Bundesbahngesetzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 in Höhe von 8,671 Milliarden Euro zu begründen. Daraus ergibt sich eine Summe von 42,251 Milliarden Euro. Diese Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Zuschüsse (Annuitäten) für Investitionen, die bis inklusive 2021 realisiert werden sowie auf Zuschüsse für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung, die bis inklusive 2021 anfallen. Für Zuschüsse (Annuitäten) zu Investitionen sowie Zuschüsse für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung ab 2022 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung.

Ziel:

Schaffung einer haushaltsrechtlichen Grundlage, um die mit den Verträgen gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Bundesbahngesetz verbundenen finanziellen Verpflichtungen umsetzen zu können.

Inhalt/Problemlösung:

Gesetzliche Ermächtigung zur Begründung weiterer Vorbelastungen.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen des Regelvorhabens:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Das gegenständliche Gesetz ermächtigt zum Eingehen von Vorbelastungen in Höhe von bis zu 42,251 Milliarden Euro gemäß § 42 Abs. 1 und 2 des Bundesbahngesetzes.

Finanzielle Verpflichtungen werden erst mit der Umsetzung der gesondert abzuschließenden Zuschussverträge begründet.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

– – Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch die Verträge wird die nötige mittel- und langfristige Planungssicherheit für die ÖBB-Infrastruktur AG geschaffen, wodurch negative Beschäftigungs- und Standorteffekte hintangehalten werden.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine.

– Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Bau, Instandhaltung, Betrieb und Bereitstellung der Schieneninfrastruktur an die Nutzer wirken sich positiv auf die österreichische Klimabilanz aus.

– Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.