Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 59

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arbeiter er am Rohr hat, unterschiedliche Auskünfte bekommt, so nach dem Motto: Drei Experten, vier Meinungen.

Das ist leider oft bei Auskünften im Finanzamt der Fall, und man hat hinterher das Pro­blem, dass man sich bei einer Steuerprüfung auf eine mündliche Aussage beruft, die dann nicht hält. Und man wird unter Umständen zur Kasse gebeten, weil eine falsche Auskunft gegeben wurde.

Das soll nun abgestellt werden. Das heißt, es gibt ab jetzt eine verbindliche Rechtsaus­kunft mit einem Bescheid, nur: Leider wurden die Sachverhalte, für die das gilt, sehr stark eingegrenzt. Das heißt, es gilt nicht für jeden Sachverhalt.

Und das ist genau das, was wir wollen: Wir wollen, dass das für jeden Sachverhalt gilt. Es muss doch möglich sein, dass ein Unternehmer beim Finanzamt anruft und dort eine rechtsverbindliche Auskunft bekommt, die dann bei einer Steuerprüfung auch hält. Das muss möglich sein. Und wenn das nicht möglich ist, weil unser Steuersystem so komplex und so kompliziert ist, dass das nicht möglich ist, dann müssen wir eben die­ses Steuersystem ändern. Dann müssen wir die Rechtsordnung ändern, und wir müs­sen die Gesetze so machen, dass man sie auch als einfacher, ungeschulter Unter­nehmer relativ einfach überblicken kann. (Abg. Großruck: Es gibt keinen ungeschulten Unternehmer!) Es gibt viele Kleinunternehmer, die sich ihre Buchhaltung selbst ma­chen, und das sollte auch ohne Spezialausbildung möglich sein.

Ich weiß, ich spreche hier gegen das Geschäft der Steuerberater – das tut mir auch leid, Herr Weinzinger , nur: Ist es wirklich der Sinn unserer Rechtsordnung, dass wir es so komplex machen, dass wir Spezialisten brauchen, um es überhaupt zu verste­hen? (Abg. Weinzinger: Ich bin ja für die Vereinfachung!) Genau! Wir wollen eine Ver­einfachung. Da sind wir uns ja einig, Herr Weinzinger, auch Sie wollen eine Vereinfa­chung.

Es kann nicht sein, dass wir zu manchen Rechtsbeständen Bücher haben, in denen nur die Auslegung erklärt wird. Das heißt, da gibt es Gesetze, die relativ kurz sind, und dann gibt es ein ganzes Buch dazu, wie man das verstehen kann!

Ich weiß, es hat sich noch niemand darübergetraut, hier unsere Rechtsordnung zu ver­einfachen. Ich weiß, das ist eine gewaltige Aufgabe, das ist nicht einfach. Aber ich glaube, dass es nur so gehen kann. Es kann nur so gehen, dass wir wegkommen von diesem Grundsatz, alles regulieren zu müssen, alles überregulieren zu müssen. Der gelernte Österreicher weiß ja schon, in Österreich ist alles grundsätzlich verboten, außer es ist explizit erlaubt. Nur, ob es das ist, was unsere Wirtschaft langfristig weiter­bringt, ist fraglich. Wir brauchen eine einfache Rechtsordnung, wir brauchen eine Ent­rümpelung. Nur das ist im Sinne einer prosperierenden Wirtschaft, und deshalb treten wir dafür ein. Ich hoffe, dass das endlich einmal angegangen wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


11.13.19

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf einen Abänderungsantrag Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Abgabenänderungsgesetz 2010 einbringen:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

1. In Z 7 lautet § 6 Abs.1 Z 10 lit. b:

 


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