Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 189

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

20.18.538. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeits­regelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteuerge­setz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapi­talverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuer­schutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neu­ordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (499 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haider. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.19.46

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz – wir werden nicht zustimmen, weil sich durch dieses Gesetz nichts ändern wird. Es wird sich nichts daran ändern, dass es durch die Zusammenlegung der Finanz­ämter für den Steuerpflichtigen schwieriger geworden ist, seinen zuständigen Sachbe­arbeiter zu finden. Es wird sich auch nichts daran ändern, dass sich in den letzten Jah­ren die Fahrtkosten der Prüfer durch die Zusammenlegung der Finanzämter eklatant erhöht haben.

Und es wird sich durch dieses Gesetz auch nichts daran ändern, dass bei der Zusam­menlegung der Finanzämter in Wien beim Bahnhof Wien-Mitte der Glaspalast vom Fi­nanzamt angemietet wurde und die Bediensteten der Finanzämter, die in Zukunft dort arbeiten müssen, in Großraumbüros gepfercht werden, wo man doch heute genau weiß, dass gerade Großraumbüros negative Auswirkungen auf die menschliche Psyche und das Nervenkostüm haben. Dass noch im Jahr 2011 solche Arbeitsstätten eingerichtet werden, kann unsere Zustimmung nicht finden, noch dazu, wo wir wissen, dass die Häuser, die durch die Zusammenlegung von Finanzämtern frei werden, zum Beispiel das Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk, in Zukunft vermietet werden sollen. Man weiß es nicht genau: ja oder nein? Wenn ja, an wen? Im Ausschuss sind die beiden Herren Staatssekretäre die Antwort auf die Frage, wie hoch die Miete sein soll, schul­dig geblieben. Bis heute gibt es keine Antwort darauf.

Was durch dieses Gesetz auch nicht geändert werden wird, sind die Zustände am Gra­zer Finanzamt, wie sie der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht vorige Woche aufgezeigt hat. Das Grazer Finanzamt, das auch für die Erstattung von Mehrwertsteu­erguthaben an ausländische Firmen zuständig ist, hat in den Jahren 2003 bis 2007 rund 4,6 Milliarden € an Vorsteuer überwiesen, ohne dass diese Anträge auf Vorsteu­erüberweisung auch nur ansatzweise ausreichend überprüft worden wären. Der Grund dafür ist, dass das ein Finanzamt ist, das eklatant unterbesetzt ist, das in den letzten Jahren personell ausgeblutet worden ist. Andere Finanzämter wiederum sind viel zu


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