Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 133

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Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde, in 2362 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1. Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.00.0211. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden­ausschusses geändert wird (2475 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. 4 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt. – Bitte.

 


14.00.20

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! – Lieber Martin Graf, ich freue mich, dass du heute, bei der letzten Sitzung, mein Präsident bist. Danke vielmals! (Beifall bei der FPÖ.) – Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus!

Zunächst einmal geht es um den Fiskalrat. Auf Geheiß der EU ist ein neues Gremium nötig, ein sogenannter Fiskalrat, und dieser Fiskalrat soll Empfehlungen zu den Budgetzielen abgeben. – So weit, so gut. Positiv daran ist, dass es kein neues, sprich teures, Gremium dafür gibt, sondern dass der Staatsschuldenausschuss in „Fiskalrat“ umbenannt wird. Das ist sehr positiv.

Negativ ist – das verstehe ich überhaupt nicht –, dass in den Fiskalrat sechs Experten der Regierung gewählt werden und kein einziger Experte der im Nationalrat vertre­tenen Parteien darin vertreten ist.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 7 lautet:

7. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Mitglieder des Fiskalrates müssen anerkannte Experten im Bereich des Finanz- und Budgetwesens sein und sind weisungsfrei. Sie dürfen weder von der entsendenden Stelle noch von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegen­nehmen. Es entsenden in diesen Rat

1. die Bundesregierung sechs Mitglieder,

 


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