Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 99

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1919 und 1920 auch Finanzminister in Österreich war, hat gesagt: Die Krise ist das En­de einer Entwicklung!

Was heißt das, wenn wir jetzt am Ende einer Entwicklung stehen? Wie wollen wir, dass es weitergeht? Wie wollen wir denn, dass sich Österreich, Europa, die Welt weiterent­wickelt? – Wir stehen am Ende eines Weges der Liberalisierung und der Deregulie­rung. Und was ist deren Ergebnis? – Wir erleben nicht eine Krise, wir erleben ein Bün­del von Krisen, meine Damen und Herren. Ein Bündel von Krisen! Wir haben die Fi­nanz- und Wirtschaftskrise, wir haben die Klimakrise, die Energiekrise gepaart mit vie­len sozialen Problemen. (Ruf bei der ÖVP: Die Krise der Grünen!) Und jetzt geht es da­rum, entsprechende Regeln einzuführen. Es geht letztendlich auch darum, ökologi­sche, soziale und ökonomische Leitplanken einzuziehen. Eine wichtige und zentrale Antwort in dieser Hinsicht ist die ökologisch-soziale Steuerreform. (Beifall bei den Grü­nen.)

Meine Damen und Herren, eine ökologisch-soziale Steuerreform bedeutet Aufkom­mensneutralität, bedeutet Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, bedeutet die Entlastung des Faktors Arbeit, und es geht auch darum, den Energieverbrauch in eine richtige Richtung zu lenken. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut bestätigt, dass das der richtige Weg ist. Auf dem sollen wir uns möglichst schnell aufmachen. Dass es geht, haben andere Länder wie Norwegen, Dänemark und Finnland schon vorgezeigt. Das heißt, dass wir hier in der Folge auch den richtigen Schritt machen sollten.

Herr Finanzminister, dieser Reform fehlt der Weitblick, fehlt der Mut, und eigentlich wä­re es längst an der Zeit, genau jetzt in die Zukunft zu schreiten, mit Mut und mit Weit­blick. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsge­mäß unterstützt. Infolge seines Umfanges wird Ihrem Wunsch nach Vervielfältigung und Verteilung entsprochen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (54 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009), in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (124 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 7 lautet § 4a Z. 3 lit. b:

„b) Geld an

Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 oder

vergleichbare ausländische Körperschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, deren ausschließlicher


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