Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Also ich kann mehr nicht klären, als dass erstens die Unterschriften auf dem eingebrachten Abänderungsantrag korrekt sind. Ich kann nur noch einmal feststellen, dass das Dokument mit den handschriftlichen Ergänzungen und den Unterschriften eingebracht wurde, nämlich so, und die Ergänzung nicht dazwischen vorgenommen wurde. Das heißt, bei Einbringung dieses Abänderungsantrages hat der Abänderungsantrag so ausgesehen, wie er hier vorliegt. – Das wollte ich nur festhalten. Um mehr geht es nicht.
Und daher sind auch die Abstimmungen dann zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Im Übrigen werden wir natürlich über den Vertagungsantrag dann als Erstes abstimmen, bevor in die Details eingegangen wird.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1653 d.B.): Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, unterzeichnet in Brüssel am 15. Dezember 1950 (Weltzollorganisation), und die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (1706 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass dieser Tagesordnungspunkt weniger Aufregung verursachen wird als die vorangegangene Debatte, wenn es darum geht, ein Abkommen beziehungsweise die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens zu beschließen.
Ich möchte einmal feststellen, was dieser Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, der bereits 1952 gegründet worden ist, früher als Brüsseler Rat betitelt wurde und heute kurz Weltzollorganisation genannt wird, ist. Ihm gehören heute weltweit 176 Staaten als Mitglieder an, darunter natürlich auch Österreich.
Diese Weltzollorganisation ist eine Fachorganisation, die sich ausschließlich und systematisch mit allen Problemen befasst, welche die Zolltechnik im weitesten Sinn den Verwaltungen und den interessierten Wirtschaftskreisen stellt. Das Ziel dieser Weltzollorganisation ist auf die Erreichung des höchstmöglichen Grades der Harmonisierung der Zollsysteme der Mitgliedstaaten und auf die Beratung der durch die Entwicklung und den technischen Fortschritt bedingten Zollfragen gerichtet.
Da dieses Abkommen schon etliche Jahre alt ist und sich in der Zwischenzeit aber einiges geändert hat, vor allem was die Europäische Union betrifft, ist es auch notwendig, dass dieses Abkommen geändert wird. Die zolltechnischen Fragen des grenzüberschreitenden Welthandels, mit denen sich die Weltzollorganisation befasst, fallen für die EU-Mitgliedstaaten überwiegend in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft (Zollunion und Gemeinsame Handelspolitik). Weil die Mitgliedschaft ausschließlich Staaten vorbehalten ist, genießt die EU bis jetzt lediglich Beobachterstatus. Um der Europäischen Union die Mitgliedschaft zu ermöglichen, hat der Rat eine Änderung des Abkommens empfohlen. Dazu soll die Gründungskonvention der Weltzollorganisation dahin gehend abgeändert werden, dass auch Zoll- oder Wirtschaftsunionen als Mitglieder zugelassen werden können.
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