Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 199

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.47.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz kurz zu zwei Artikeln dieses Budgetbegleitgesetzes. Der eine ist der Artikel 2 betreffend die unentgeltliche Übereig­nung von beweglichem Bundesvermögen. Es geht dabei um die Trinkwasseranlagen, die im Zuge der Hilfsmaßnahmen anlässlich der Tsunami-Katastrophe bereitgestellt be­zie­hungsweise in Betrieb genommen wurden, und zwar auf Grundlage der gesetz­lichen Basis einerseits und natürlich durch ein besonders rasches Handeln seitens des österreichischen Bundesheeres andererseits.

Nun wurde seitens der zuständigen Behörde in Sri Lanka das Ansinnen an uns heran­getragen, diese Anlagen, die 30 Jahre alt sind, aber 1995 generalüberholt wurden, Sri Lanka zu überlassen. Die Lage dort ist stabilisiert, der Bedarf an Trinkwasser ist da. Das soll nun geschehen, einschließlich der Zurverfügungstellung der zum Betrieb der Anlagen erforderlichen Betriebsmittel. In Summe ist ein Betrag von zirka 188 000 € als Kosten hiefür zu beziffern. Ich denke, dass es in diesem Hohen Hause kein Problem sein dürfte, eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.

Zum Artikel 3 betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Flughafen Linz Gesellschaft mbH ist zu sagen: Es hält der Bund 40 Prozent an der Gesellschaft. Die restlichen 60 Prozent sind aufgeteilt auf die Stadt Linz einerseits und das Land Oberösterreich andererseits. Nun soll der Bund seinen 40-prozentigen Anteil jeweils zur Hälfte an das Land Oberösterreich und an die Stadt Linz abtreten. Es ist eine ent­sprechende Bewertung durchgeführt worden. Eine diesbezügliche Vereinbarung gibt es auch, sodass die Anteile für Linz und für Oberösterreich dann jeweils 50 Prozent betragen werden.

Davon – und das erscheint mir erwähnenswert – nicht betroffen ist das Areal als solches, das weiter im Bundesbesitz bleiben wird. Es sind dies rund 65 Hektar. Es ist auch zu erwähnen, dass hier ein militärischer Flugbetrieb stattfindet. Die Flug­hafengesellschaft wird so, wie es bislang der Fall ist, weiter dieses dem Bund gehörige Areal nutzen beziehungsweise entsprechend dem bestehenden Mietvertrag weiter nutzen.

So weit, so gut. Das wird, denke ich, sicherlich hinsichtlich der Beschlussfassung keine Probleme verursachen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

19.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Wimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.50.49

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Kollege Auer, man kann es drehen und wenden wie man will, wir behandeln heute ein Budgetbegleitgesetz, das in Wirklichkeit keines ist!

Kollege Stummvoll hat heute noch eine Facette hier neu hereingebracht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Herr Kollege Stummvoll hat heute davon gesprochen, dass es ein Budgetbegleitgesetz gibt und dass es ein wirkliches Budgetbegleitgesetz gibt. Das verhält sich ein bisschen so wie beim Hofrat: Es gibt einen Hofrat und einen wirklichen Hofrat. – Sei es, wie es sei, meine sehr geschätzten Damen und Herren:


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