Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 195

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Diese Punkte sind völlig ungeklärt. Wie gesagt, das erste Quartal 2005 geht heute zu Ende, aber wir wissen nicht (Abg. Dr. Einem: Wie lange da das erste Quartal noch dauert!), ob der Herr Ex-Minister Strasser immer noch etwas macht oder ob er einstweilen nur mehr auf Jobsuche ist und sich diesem Thema nicht mehr widmet. Aber ich habe diesbezüglich eine schriftliche Anfrage gestellt und hoffe, dass diese in nächster Zeit beantwortet wird und uns dann erklärt wird, wie es sich mit dieser Aufgabe des Herrn Ex-Innenministers verhält.

Einige Bemerkungen auch zu dem Gesetz betreffend die Bundesanteile am Flughafen Linz. Auch diesem Gesetz werden wir zustimmen, denn in diesem Fall schaut die Bewertung doch um einiges seriöser aus, als das zum Beispiel beim Flughafen Klagenfurt der Fall war. Was uns aber nicht besonders seriös erscheint, ist der Um­stand, dass es schon seit Anfang März heißt, dass das ohnehin bereits abgeschlossen ist. Das wird so dargestellt, aber das Gesetz haben wir erst jetzt im Parlament. Aber gut, wir werden auch diesem Gesetz in der zweiten Lesung unsere Zustimmung erteilen. In der dritten Lesung wird es aus den genannten Gründen von unserer Seite keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rossmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.33.25

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es freut mich ganz besonders, dass wir einmal einen wesentlichen Teil des Bildungsthemas mit einem Vertreter des Finanzministeriums diskutieren können. Ich möchte festhalten, dass das LDG in der Form, wie es jetzt verlängert wird, zum Teil unsere Zustimmung findet, dass es aber veränderungs- beziehungsweise entwick­lungsbedürftig ist. Deshalb möchte ich diese Gelegenheit nützen, den Herrn Staats­sekretär anzusprechen und ihm zu sagen, dass das Finanzministerium ein Interesse daran haben müsste, dass die öffentlichen Mittel möglichst zielgerichtet und vor allem gerecht verwendet werden.

Wenn ich mir das LDG und die einzelnen Töpfe anschaue, dann muss ich sagen: Es ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß! Ich nenne nur ein Beispiel: Wir haben jetzt mit dem LDG im Pflichtschulbereich insgesamt 1 800 Stunden festgelegt und haben im Topf A 20 bis 22 Wochenstunden verpflichtend als Unterrichtszeit festgeschrieben. Ich betone: Nur 20 bis 22 Stunden! Das heißt, die Lehrer haben dadurch die Möglichkeit, zu entscheiden, welche Stunden sie dann zusätzlich als Tätigkeitsstunden daheim beziehungsweise als Nachbereitungs- und Korrekturstunden anwenden.

Ich sage aber auch, dass es – und das ist nicht zeitgemäß und auch ungerecht – diese Regelung nur im Pflichtschulbereich gibt, noch nicht im AHS-Bereich, und dass dann, wenn bei diesen 22 Stunden zum Beispiel eine Stunde oder zwei Stunden pro Woche ausfallen, nicht mehr nachgeholt werden müssen. Das wissen die Allerwenigsten. Das heißt, dass diese Stunden verfallen. Es kommt in keinem Dienstrecht vor, dass eine Stunde, die nicht geleistet wird – nicht krankheitshalber, sondern aus anderen Grün­den –, nicht nachgeholt werden muss. Wenn man von einem Jahresarbeits­zeitmodell spricht, dann muss es möglich sein, dass diese Stunden registriert und nachgeholt werden. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt, der mir am Herzen liegt – Herr Kollege Brosz hat es auch bereits angeschnitten –, betrifft den Topf C. Der Topf C ist nicht genau definiert. Es steht im Gesetz, dass die jeweiligen Schulleiter diesen Topf C für allgemeine lehramtliche Verpflichtungen festlegen können. Das ist ein ziemlich schwammiger Begriff, und der


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