Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 208

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ein Stück weiter hinaus, um höhere Erfolge auf dem Veranlagungsmarkt zu erzielen?, zu kommen.

Das neue Produkt, das praktisch auf der Gruppenrentenversicherung aufbaut und es den Versicherungen ermöglicht, auch Pensionskassenprodukte anzubieten, hat meiner Meinung nach für Österreich einen ganz besonderen Charme, weil es im besonderen Maße dazu geeignet ist, Mitarbeiter in den österreichischen Klein- und Mittelbetrieben zu erreichen, um ebenfalls in den Ergänzungsprodukten des Kapitalansparverfahrens für Altersvorsorge zu sorgen.

Ich denke, dass wir damit neben der Pensionssicherungsreform, wie Dr. Stummvoll schon hingewiesen hat, auch für die zweite und dritte Säule jetzt eine interessante Palette von Produkten anzubieten haben: Mitarbeitervorsorgekasse, Pensionskassen, den 25 € Gehaltsverzicht und nun die Pensionskasse auf Versicherungsbasis. Ich den­ke, dass es uns damit gelingen wird, betrieblich und überbetrieblich für eine entspre­chende Ergänzung der Altersvorsorge zu sorgen. Das tut Not, weil die Ergänzungs­säulen in Österreich in den vergangenen Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurden.

Wir sichern damit nicht nur die Pensionen der ersten Säule, sondern schaffen auch die notwendigen Ergänzungsmöglichkeiten zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.

 


19.44

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich höre die Worte ja gerne, insbesondere von den Regie­rungsparteien, was die betriebliche Kollektivversicherung angeht. Nur: Ich erinnere mich, dass im Jahr 2003 – Kollege Matznetter hat es bereits erwähnt –, als wir das gefordert haben, das von den Regierungsparteien noch heftig bekämpft und abgelehnt wurde, was einer der Gründe war, warum wir der Novelle damals nicht zugestimmt haben.

Bei aller berechtigten Kritik und in aller Kürze: Wir begrüßen, wie Kollege Matznetter bereits gesagt hat, selbstverständlich die Einführung dieser betrieblichen Kollektiv­versicherung, weil sie die Wahlmöglichkeit der Konsumenten durchaus erhöht, und zwar in einem Segment, wo ein geringeres Risiko gegeben ist – zwar auch geringere Ertragschancen, aber in der Veranlagungsgemeinschaft auch ein geringeres Risiko.

Wir haben im Vorfeld dieser Novelle von etlichen Unternehmen bereits deutliche posi­tive Signale bekommen, dass sie nun daran denken, von den Betriebsratskörperschaf­ten aus, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Ich erwarte mir von diesem Wett­bewerb zwischen Pensionskassen und Versicherungsunternehmen durchaus Erfolge auch für die Veranlagenden.

Ohne diese Novelle wären sicherlich etliche heimische Versicherer auf ausländische Töchter ausgewichen, was zu entsprechenden Abflüssen auf dem Kapitalmarkt geführt hätte. Umso mehr verwundert es mich, dass ursprünglich auch im Begutachtungs­entwurf der Regierungsparteien diese Möglichkeit nicht enthalten war und man diese mögliche Gefährdung des Kapitalmarktes offensichtlich in Kauf genommen hätte.

Es ist auch erfreulich, dass eine Durchlässigkeit der Systeme gegeben ist. Das heißt, dass auch im individuellen Fall, auch beim Eintritt in die Pension eine Kapitalüber­tragung in das jeweils andere System möglich ist. Auch das erhöht die Sicherheit für die Veranlagenden, sodass man aus dieser betrieblichen Kollektivversicherung letzt­endlich das Fazit ziehen könnte: Die Regierung sollte öfter und rechtzeitiger auf die


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