Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 203

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20.12

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir alle wissen, wie wichtig der Finanzausgleich, die Rechtssicherheit der verschiedenen Ge­bietskörperschaften ist. Wir wissen aber auch, dass wir, wenn wir heute dem Finanz­ausgleich zustimmen, durchaus keinen Grund zum Jubeln haben, sondern dies aus der Vernunft geboren ist, diese Rechtssicherheit herzustellen.

Wenn man sich die Entstehungsgeschichte des FAG anschaut: Zuerst wurde dafür Stimmung gemacht, dass die Gemeinden und Länder überhaupt nichts bekommen sollen. Danach wird es als großer Erfolg verkauft, dass sie nun doch 212 Millionen € erhalten. Ich meine, das ist eher ein dramaturgischer Effekt als tatsächlich ein großer Erfolg, denn ich glaube zwar, dass im Rahmen des Finanzausgleiches durchaus auch Richtiges getan wird, aber die soeben angesprochene Größenordnung von 212 Mil­lionen für Länder und Gemeinden in Wirklichkeit eine Schätzungsdifferenz des Gesamtbudgets darstellt – und nicht mehr!

Es sollten auch grundsätzliche Überlegungen zu einem künftigen Finanzausgleich an­gestellt werden. Tatsache ist, dass die Aufgabenverteilung eine sehr unterschiedliche geworden ist und dass von den Gemeinden immer mehr gefordert wird. Sie müssen ihre Aufgaben erfüllen, was sie aber trotz dieses Finanzausgleiches nur sehr bedingt tun können, da ja nicht wirklich mehr Geld in die Gemeinden fließt, wenn man all die Vorredner richtig verstanden hat. Ich schließe mich denen an, die sagen: Wenn man eine Gesamtbilanz zieht, also die Bilanz von dem, was zufließt, und von dem, was sie nicht mehr bekommen beziehungsweise durch Mehrbelastungen zu leisten haben, dann ist das ein Saldo, der nicht zu Gunsten der Gemeinden ausgeht. Und das sieht man auch! (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Bis Mitte der neunziger Jahre hatten die Gemeinden einen Anteil am Abgabenertrag von 18 Prozent. Jetzt liegt dieser Wert bei rund 17 Pro­zent, daher können viele Aufgaben nicht mehr erfüllt werden. Und das hat viele Ursa­chen: durch weniger Einnahmen, Halbierung der Werbeabgaben und Ähnliches. Aber an der Kostensteigerung waren die Gemeinden sehr wohl immer beteiligt – und das bedeutet, dass man nach einem neuen Ausgleichssystem suchen muss. Ich schließe mich jenen an, die meinen, dass man jetzt schon damit beginnen soll, an einem neuen Finanzausgleich zu arbeiten, an einem, der mehr Gerechtigkeit schafft und der den regionalen Finanzausgleich nach der notwendigen Aufgabenteilung stärker berück­sichtigt. In diesem Sinne sollte man tatsächlich sofort eine Arbeitsgruppe einsetzen, es spricht alles dafür.

Einen Satz noch zu Herrn Bundesminister Grasser. Er hat erwähnt, dass nur 76 Pro­zent der Betten in den Spitälern ausgelastet sind. Ich war einige Zeit Gesundheits­landesrat und weiß sehr genau, dass die Verteilung der Auslastung regional sehr unterschiedlich ist und auch ein Managementproblem darstellt. Aber, Herr Bundesmi­nister, eines möchte ich schon klarstellen: Zu fordern, dass zum Beispiel Wartezeiten für orthopädische Operationen durchaus zu verkürzen wären, da vorhandene Betten­kapazitäten bestehen, ohne die Qualitätsfrage und die Frage, ob überhaupt ausrei­chend viele Orthopäden zur Verfügung stehen, mit in die Diskussion einzubeziehen, greift zu kurz.

Noch etwas zur Ausbildung: Niemand weiß, ob nicht morgen orthopädische Operatio­nen zum Großteil überflüssig werden. Auf Grund der langen Ausbildungszeiten sind keine so mechanistischen Konstruktionen für die Abschätzung des künftigen Bedarfes brauchbar. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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