bekommen. Die Arbeitnehmer sagen, dass diese Servicestellen im Finanzamt eine tolle Sache sind. Die Betriebe sagen, dass sie immer für diese Grundsätze von New-Public-Management waren.
Ich möchte mich, Herr Staatssekretär, da Sie in diesen Fragen federführend waren, wirklich bedanken und sagen, dass wir froh sind, dass wir diese Neustrukturierung haben. Richtig ist, was Kollege Matznetter gesagt hat, dass es da oder dort noch Fragen gibt, die wir vielleicht noch klären sollten. Die Grundtendenz war aber: Weg von der Zentralisierung hin zu einer Regionalisierung! Und ich glaube, dieses Konzept wird letztlich auch die Leitlinie unserer weiteren zukünftigen Überlegungen sein.
Wir haben einen weiteren Tagesordnungspunkt, bei dem wir auch wieder konsensual einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung einbringen werden, weil wir im Ausschuss gesagt haben, dass wir das bis zur zweiten Lesung noch klären werden. Ich lege wirklich Wert darauf, dass wir eben auch beim nächsten Punkt einen Vier-Parteien-Konsens haben. Dieser ist mir lieber, als wir beschließen zwei, drei Punkte mehr, aber es ist nur ein Mehrheitsbeschluss.
In diesem Sinne bitte ich um weitere konstruktive Zusammenarbeit im Finanzausschuss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Seine freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.
19.26
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Vorsitzender Stummvoll hat gerade das konsensuale Klima im Ausschuss beschrieben. Dieses Klima führt dazu, dass sehr viel quasi schon im Einvernehmen gesagt wurde, sodass ich meine Ausführungen noch kürzer halten kann als die vorgesehenen 7 Minuten.
Ich möchte mich aber vorab im Wesentlichen dem Herrn Staatssekretär
zuwenden und doch das Kritisierenswerte hervorstreichen.
Es ist ein bisschen eigenartig, wenn ausgerechnet Vorlagen aus dem Finanzministerium
immer stärker die Tendenz aufweisen, dem Bundeshaushaltsgesetz nicht zu
genügen. Auch wenn es nicht die große Tragödie sein mag, aber immerhin moniert
der Rechnungshof in seiner Schrift im Begutachtungsverfahren, dass einfach
behauptet wurde, dass die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes sozusagen
gleich null, nicht nachweisbar sind, wenn es darum geht, ob die
Finanzmarktaufsicht eine kostenmäßige Mehrbelastung hat oder nicht.
Der Punkt ist überhaupt nicht, dass die Finanzmarktaufsicht keine
Mehrbelastung haben darf, wenn es ein sinnvolles Gesetz ist – was es
natürlich ist, wie auch wir Grünen meinen –, aber man schwindelt sich in
den entsprechenden Erläuterungen einfach drum herum, schreibt das so hin –
sei’s drum, die Abgeordneten sollen das dann so hinnehmen.
In Wirklichkeit gibt es ja nur zwei Interpretationen: Entweder hat die
Finanzmarktaufsicht bis jetzt noch nicht die totale Auslastung ihrer
Ressourcen erfahren – dann gibt es eben keine Mehrkosten, weil einfach
vorhandene Kapazitäten genützt werden –, oder es gibt eben Mehrkosten.
Dass die entsprechende Bekanntgabe dem Rechnungshof wichtig ist, hat er
betont, und jetzt schreibt er halt, dass das immer wieder ein bisschen zu
salopp angegangen wird.