Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 85

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bekommen. Die Arbeitnehmer sagen, dass diese Servicestellen im Finanzamt eine tolle Sache sind. Die Betriebe sagen, dass sie immer für diese Grundsätze von New-Public-Management waren.

Ich möchte mich, Herr Staatssekretär, da Sie in diesen Fragen federführend waren, wirklich bedanken und sagen, dass wir froh sind, dass wir diese Neustrukturierung haben. Richtig ist, was Kollege Matznetter gesagt hat, dass es da oder dort noch Fragen gibt, die wir vielleicht noch klären sollten. Die Grundtendenz war aber: Weg von der Zentralisierung hin zu einer Regionalisierung! Und ich glaube, dieses Konzept wird letztlich auch die Leitlinie unserer weiteren zukünftigen Überlegungen sein.

Wir haben einen weiteren Tagesordnungspunkt, bei dem wir auch wieder konsensual einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung einbringen werden, weil wir im Ausschuss gesagt haben, dass wir das bis zur zweiten Lesung noch klären werden. Ich lege wirklich Wert darauf, dass wir eben auch beim nächsten Punkt einen Vier-Parteien-Konsens haben. Dieser ist mir lieber, als wir beschließen zwei, drei Punkte mehr, aber es ist nur ein Mehrheitsbeschluss.

In diesem Sinne bitte ich um weitere konstruktive Zusammenarbeit im Finanz­ausschuss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Seine freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


19.26

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Vorsitzender Stummvoll hat gerade das konsensuale Klima im Ausschuss beschrieben. Dieses Klima führt dazu, dass sehr viel quasi schon im Einvernehmen gesagt wurde, sodass ich meine Ausführungen noch kürzer halten kann als die vorgesehenen 7 Minuten.

Ich möchte mich aber vorab im Wesentlichen dem Herrn Staatssekretär zuwenden und doch das Kritisierenswerte hervorstreichen.

Es ist ein bisschen eigenartig, wenn ausgerechnet Vorlagen aus dem Finanz­minis­terium immer stärker die Tendenz aufweisen, dem Bundeshaushaltsgesetz nicht zu genügen. Auch wenn es nicht die große Tragödie sein mag, aber immerhin moniert der Rechnungshof in seiner Schrift im Begutachtungsverfahren, dass einfach behauptet wurde, dass die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes sozusagen gleich null, nicht nachweisbar sind, wenn es darum geht, ob die Finanzmarktaufsicht eine kostenmäßige Mehrbelastung hat oder nicht.

Der Punkt ist überhaupt nicht, dass die Finanzmarktaufsicht keine Mehrbelastung haben darf, wenn es ein sinnvolles Gesetz ist – was es natürlich ist, wie auch wir Grünen meinen –, aber man schwindelt sich in den entsprechenden Erläuterungen einfach drum herum, schreibt das so hin – sei’s drum, die Abgeordneten sollen das dann so hinnehmen.

In Wirklichkeit gibt es ja nur zwei Interpretationen: Entweder hat die Finanz­markt­aufsicht bis jetzt noch nicht die totale Auslastung ihrer Ressourcen erfahren – dann gibt es eben keine Mehrkosten, weil einfach vorhandene Kapazitäten genützt werden –, oder es gibt eben Mehrkosten. Dass die entsprechende Bekanntgabe dem Rech­nungs­hof wichtig ist, hat er betont, und jetzt schreibt er halt, dass das immer wieder ein bisschen zu salopp angegangen wird.

 


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