Vorblatt

Problem:

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die bestehenden Konferenzfazilitäten im Internationalen Zentrum Wien den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Weiters ist eine umfangreiche Asbestsanierung der bestehenden Amtsitzgebäude erforderlich.

Ziel:

die Absicherung des Standortes Wien als Amtssitz- und Konferenzzentrum Internationaler Organisationen

Lösung:

Bau eines zusätzlichen Konferenzgebäudes für die Internationalen Organisationen und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Alternative:

Beibehaltung der derzeitigen, nicht zufriedenstellenden Situation

Kosten:

Die Errichtungskosten für das Konferenzgebäude werden mit 50 Millionen Euro limitiert. Die Kosten einer Asbestsanierung werden mit 100 Millionen Euro geschätzt (näheres siehe Allgemeiner Teil der Erläuterungen).

Die Vereinbarungen des bestehenden Rahmenübereinkommens zwischen Republik Österreich und Stadt Wien betreffend Errichtung eines Internationalen Konferenzzentrums in Verbindung mit Amtssitzen internationalen Organisationen (Schmitz-Slavik-Abkommen) über Kostenbeiträge der Stadt Wien werden in das Gesetz überführt und sprachlich modernisiert, ohne dass inhaltlich eine Änderung eintritt

EU-Konformität:

Keine Auswirkungen auf das Gemeinschaftsrecht


Erläuterungen

 1. Allgemeiner Teil

Österreich ist gemäß den Amtssitzabkommen völkerrechtlich verpflichtet, den im Internationalen Zentrum Wien (VIC) angesiedelten Internationalen Organisationen kostenlos jene Konferenzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, welche nicht in den Konferenzeinrichtungen des VIC untergebracht werden können.

Bedingt durch den Anstieg der Zahl der in Wien ansässigen Organisationen einerseits und in Folge der Vergrößerung der Anzahl der Mitgliedstaaten dieser Organisationen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Konferenzeinrichtungen des VIC mit einer Gesamtsaalfläche von rd. 3000 m² und einer maximalen Sitzkapazität im größten Saal von 339 Personen den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Wenn deshalb Konferenzen nicht mehr in Wien stattfinden können, bedeutet dies im Hinblick auf die entfallende Umwegrentabilität für den Bund und die Stadt Wien einen wirtschaftlichen Nachteil.

Von den drei möglichen Lösungsansätzen sind die Varianten Aufstockung des Konferenzgebäudes im VIC bzw. Abtretung von Teilbereichen des Österreichischen Konferenzzentrums (ACV) an die Internationalen Organisationen aus folgenden Gründen verworfen worden:

Die Baukosten einer Aufstockung des bestehenden Konferenzgebäudes wären aufgrund technischer Schwierigkeiten unverhältnismäßig hoch.

Eine Abtretung von Teilbereichen des ACV würde einen permanenten Entfall von Großveranstaltungen und daraus resultierend, negative fiskalische Effekte für Bund und Stadt Wien bewirken.

Die Variante der Erweiterung zur Unterbringung von Konferenzräumlichkeiten im Ausmaß von rd. 2.800 m²  sowie von Büro- und Besprechungsräumen im Ausmaß von rd. 1.500 m² mit Errichtungskosten von höchstens 50 Millionen Euro stellt somit sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die insgesamt vorteilhafteste Lösung dar.

Dieses Bundesgebäude wird den Internationalen Organisationen permanent zur Verfügung stehen und dem Internationalen Zentrum Wien eingegliedert werden.

Der Planungs- und Baubeginn soll so rechtzeitig erfolgen, dass diese Erweiterung zum Zeitpunkt der asbestbedingten Schließung der bestehenden Konferenzräumlichkeiten im VIC (etwa Mitte 2007) als Ersatzfazilität zur Verfügung steht.

Bauträger ist die zu 100 % im Eigentum des Bundes stehende Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG. Der gesetzlich determinierte Aufgabenbereich der IAKW-AG umfasst zwar als Maßnahme der Erhaltung die Asbestsanierung, nicht jedoch die Erweiterung der Uno-City um ein weiteres Konferenzgebäude.

Finanzielle Auswirkungen

Kosten des Bauvorhabens (insgesamt 50 Millionen €):

Sämtliche angeführte Beträge verstehen sich als Nettobeträge exklusive Umsatzsteuer.

 

2004

3,5 Mio €

2005

21,0 Mio €

2006

20,0 Mio €

2007

5,5 Mio €

 

Die Kosten der Asbestsanierung werden sich auf jährlich rd. 20 Millionen € bis zur Fertigstellung beginnend mit 2004 aufteilen – es wird mit einem Gesamtaufwand von 100 Millionen € gerechnet. Weiters fallen laufende Instandhaltungskosten von derzeit jährlich rd. 1,2 Millionen Euro an.

Der Bund wird aus dem Budget der entsprechenden Jahre (bei VA-Ansatz 1/54826) Kostenersatzzahlungen an die IAKW AG leisten. Die entsprechende Bedeckung für das Jahr 2004 wird durch Rücklagenentnahme sichergestellt. Die Bedeckung für die Jahre 2005 und folgende erfolgt durch Umschichtungen im gesamten Bundeshaushalt.

Die Stadt Wien wird einen Kostenbeitrag in Höhe von 35% zu den Errichtungskosten leisten.

Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus dem Konferenztourismus, wobei das Vienna Convention Büro einen BIP-Wert von über € 400 pro Nächtigung von internationalen Konferenzteilnehmern ansetzt. Ein Mehrangebot von Konferenzfazilitäten für die in Wien ansässigen internationalen Organisationen wird wiederum eine beträchtliche Wertschöpfung im touristischen Wirtschaftssektor mit sich bringen.

Im Rahmenübereinkommen zwischen Republik Österreich und Stadt Wien betreffend Errichtung eines Internationalen Konferenzzentrums in Verbindung mit Amtssitzen internationaler Organisationen (Schmitz-Slavik-Abkommen) vom Jänner 1967 erklärte die Stadt Wien ihre Bereitschaft im Hinblick auf die Bedeutung einer solchen Institution für die Bundeshauptstadt zu diesem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

Die finanziellen Aussagen des nach wie vor gültigen Abkommens werden nun in das Gesetz selbst aufgenommen und sprachlich modernisiert.

2. Besonderer Teil

Zu Art. 1:

Mit dieser Gesetzesbestimmung wird dem Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung erteilt, die Planung, Errichtung und Finanzierung der Konferenzhalle der IAKW-AG zu übertragen.

Die Internationalen Organisationen haben bereits ihre Zustimmung erklärt, die Kosten des laufenden Betriebes, der Wartung und Instandhaltung zu übernehmen. Analog den Regelungen für das Internationale Zentrum Wien (VIC) werden die größeren Instandhaltungskosten im Wege des gemeinsamen Reparaturfonds finanziert, zu dem die Republik Österreich die Hälfte beiträgt.

Der Bund wird Kostenersatzzahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu leisten haben, sodass Zwischenfinanzierungen in größerem Ausmaß seitens der IAKW-AG nicht erforderlich werden, weswegen seitens des Bundes keine Haftungsübernahmen für die IAKW-AG erfolgen müssen.

Die Kostenbeteiligung der Stadt Wien wird auf Basis des zwischen dem Bund und der Stadt Wien geltenden Schmitz-Slavik- Abkommmens nunmehr gesetzlich geregelt.