Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 91

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Khol, Mag. Trattner, Mag. Mühlbachler und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (8. BFG-Novelle 2001) (785 der Beilagen), in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (865 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel I Ziffer 3 lautet der Einleitungssatz:

"3. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 26 bis 31 angefügt:"

2. Im Artikel I Ziffer 3 wird der Punkt nach der Z 29 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende neue Z 30 und 31 angefügt:

"30. beim Voranschlagsansatz 1/13016 bis zu einem Betrag von 5 Millionen Schilling für Zahlungen an den Festspielverein Erl in Tirol, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

31. beim Voranschlagsansatz 1/20108 bis zu einem Betrag von 95 Millionen Schilling für Zahlungen im Zusammenhang mit der Gebarung der österreichischen Vertretungsbehörden, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann."

3. Im Artikel I Ziffer 5 wird nach der lit. A) folgende neue lit. B) eingefügt:

"b) nach dem Voranschlagsansatz 1/11508 der Voranschlagsansatz "1/11518""

4. Im Artikel I Ziffer 5 erhalten die bisherigen lit. B) bis j) die Bezeichnung "c) bis k)".

5. Dem Artikel II wird folgende neue Ziffer 3 angefügt:

"3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) entfällt die Anmerkung zum Voranschlagsansatz 1/12018."

*****

Die zwei entscheidenden Dinge sind: Erstens, dass beim Voranschlag 1/13016 5 Millionen für Zahlungen an den Festspielverein Erl in Tirol zugestanden werden. Das ist eine vernünftige Sache. Da ist auf Eigeninitiative eines Künstlers eine Festspielorganisation gegründet worden, die großen Anklang in Tirol beziehungsweise auch in Bayern oder in Deutschland gefunden hat. Es kommt sehr viel Publikum.

Der zweite Punkt betrifft die Änderung des Voranschlagansatzes 1/20108 bis zum Betrag von 95 Millionen Schilling für Zahlungen im Zusammenhang mit der Gebarung der österreichischen Vertretungsbehörden, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur Verhandlung.

Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

14.01

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Diese Bundesregierung und die Mehrheit des Hohen Hauses haben sich von Beginn an dazu bekannt,


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