Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 80

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Verhandlungen die Sorgen der kleinen Gemeinden entsprechend ernster genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

13.49

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich pflichte einem meiner Vorredner, nämlich Herrn Kurt Gaßner, durchaus bei und kann ihm in vielen Bereichen durchaus bestätigen, dass das, was er hier ausgeführt hat, objektiv und richtig war. (Zwischenruf des Abg. Nürnberger. )

Meine Damen und Herren! Aber eines sollte man sich schon in Erinnerung rufen, auch dem Kollegen Kurt Gaßner: Er meinte, der Herr Bundesminister hätte sich nicht in die Finanzausgleichsverhandlungen mit eingemischt. Das hat bisher noch keiner getan.

Meine Damen und Herren! Eine Bitte habe ich noch an dich, lieber Kollege Kurt Gaßner: Wenn du dir schon Bedarfszuweisungen anschaust, dann würde ich dich bitten, dies nicht nur für ein Jahr zu tun, sondern einen mehrjährigen Vergleich anzustellen. Ich kann dich aber trösten: Sollte ich jemals in der Lage sein, soviel Kommunalsteuer zu haben wie du, dann brauche ich keine Bedarfszuweisung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Das glaube ich nicht!)

Meine Damen und Herren! Ich habe mir in den vergangenen Wochen und Monaten sehr oft die Frage gestellt, ob dieses Verhandlungsergebnis der am Finanzausgleich beteiligten Partner – nämlich Bund, Länder und Gemeinden – akzeptabel ist, ob es ein Ergebnis ist, das verkraftbar ist, und zwar auch unter dem Blickpunkt des Gesamtziels, nämlich der Budgetsanierung.

Wie sieht das Ergebnis aus der Sicht der Schwächsten, der finanzschwachen Gemeinden, aus? Entspricht es dem Finanzverfassungsgesetz aus 1948, jenem Gesetz, das ausdrücklich fordert, dass der Finanzausgleich gerecht sein muss? In der Sprache der Gesetzgeber von damals ist der Finanzausgleich dann gerecht, wenn die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. Dies ist offensichtlich dann der Fall, wenn Bund, Länder und Gemeinden finanziell durch den Finanzausgleich so ausgestattet werden, dass sie mit den gewonnenen Einnahmen ihre Aufgaben erfüllen können.

Meine Damen und Herren! Ich gratuliere dem Bund, und ich gratuliere dem Finanzminister, denn die wesentliche Vereinbarung in diesem Gesetz lautet: Die Mehreinnahmen aus den noch im Jahre 2000 zu beschließenden Steuererhöhungen – richtig müsste es heißen: "schon beschlossenen" – verbleiben zur Gänze beim Bund.

Ich gratuliere auch den Bundesländern, trotz ihres Beitrags zum Konsolidierungspaket, Stichwort "Wohnbauförderungsmittel – Verwendungsmöglichkeit". Herzlichen Glückwunsch! Ich gratuliere auch den größeren Städten, und ich zeige dabei gar nicht auf Wien allein, meine Damen und Herren. Ich gratuliere auch dem Städtebund, vor allem zu der aus meiner Sicht mehr als bemerkenswerten Sonderregelung bei der Werbeabgabe, der Abgeltung der Kosten für die Volkszählung, der Sonderbedarfszuweisung durch den Bund, nämlich 190 S pro Kopf im Jahre 2004 für die Städte mit über 50 000 Einwohnern.

Ich gratuliere auch den Gemeindebünden – je 16 Millionen Schilling, meine Damen und Herren, allerdings vorher den Gemeinden abgezogen. Das ist aus meiner Sicht okay, wenn auch für die kleineren Gemeinden ein positives Ergebnis, zumindest ein bescheidener Erfolg, erzielbar ist.

Wie schaut denn die Struktur eines Bundeslandes aus? Es ist heute so oft von kleinen, größeren und mittleren Gemeinden die Rede. Oberösterreich hat 445 Gemeinden; 306 davon haben weniger als 2 500 Einwohner. Über 70 oder knapp 70 Prozent aller Einwohner Oberösterreichs leben in Gemeinden und Städten mit weniger als 10 000 Einwohnern. Und wie sieht nun das Ergebnis für diese kleineren, finanzschwachen Gemeinden aus?


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