Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 38

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Schilling. Da geht es vor allem um die Vernichtung von Tiermehlbeständen. Ich denke, dass es wichtig ist, dass Sie heute einen Beschluss fassen, wobei es um einen kurzfristigen Zugriff geht. Ich betone aus meiner Sicht als Finanzminister eben die Kurzfristigkeit des Zugriffes auf Katastrophenfondsmittel, da uns allen klar ist, so denke ich, dass der Katastrophenfonds nicht für diesen Zweck bestimmt ist.

Der Katastrophenfonds ist wichtig, wenn es um Muren, Überschwemmungen, Lawinenabgänge und andere Naturkatastrophen geht. Es ist sicherlich auch wichtig, dass man heute eine Entscheidung trifft und sagt, dass wir auf den Katastrophenfonds kurzfristig zugreifen wollen, um mit dieser Krise fertig zu werden, ohne liquiditätsmäßige Probleme herbeizuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wurden daher auch interministerielle Arbeitsgruppen eingesetzt, um zu überlegen, wie wir dieses Problem gemeinsam auch finanziell bewältigen können. Wir haben für nächste Woche eine Sitzung mit drei Landeshauptleuten vereinbart, die stellvertretend für die Länder dazu beitragen sollen, dass es zu einer koordinierten Strategie von Bund, Ländern, anderen Gebietskörperschaften, der betroffenen Industrien und der Landwirtschaft kommt.

Wir haben Interesse daran, den Zugriff auf den Katastrophenfonds selbstverständlich so gering wie möglich zu halten, und zwar deshalb, weil der Katastrophenfonds heute eine Mittelausstattung von in etwa 400 Millionen Schilling hat. Ein Zugriff, der diese Mittel über Gebühr in Anspruch nimmt, würde natürlich eine entsprechend wichtige Unterstützung für den Fall von Naturkatastrophen – die wir natürlich alle nicht haben wollen, aber leider Gottes nicht steuern können – gefährden. Deswegen kann ich Ihnen versichern, dass es mir ein Anliegen sein wird, beide Zielsetzungen so unter ein Dach zu bringen, dass die Mittel des Katastrophenfonds für die eigentliche Zweckbestimmung in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind und die Länder und die Betroffenen wissen, dass kein Zugriff über Gebühr auf Mittel des Katastrophenfonds stattfindet.

Daher gibt es die Gespräche der beiden Ressorts von den Kollegen Molterer und Haupt darüber, wie wir die Finanzierung mit den Ländern gemeinsam bewerkstelligen können, wo es auch eine Kostentragung 50 zu 50 geben soll, und wie wir die Geschädigten selbst auch in die Ziehung mit hineinnehmen können, um so zu einer gemeinsamen finanziellen Lösung dieser Problematik zu kommen.

Es muss auch eine Lösung geben, was erhöhte Beitragszahlungen seitens Österreichs an die Europäische Union betrifft. Sollten diese notwendig werden, was aus heutiger Sicht – wie mir heute berichtet wurde – in einer Größenordnung von 350 Millionen Schilling der Fall sein könnte, so muss es auch in diesem Fall Gespräche mit Kollegen Molterer geben, um die Frage zu klären, wie die erhöhten Beitragszahlungen finanziert werden können.

Abschließend, meine Damen und Herren, ist, denke ich, klar: Die Qualität unserer Lebensmittel hat oberste Priorität – auch im Sinne der Ausführungen von Herrn Abgeordnetem Pumberger. Die Sicherheit des Konsumenten ist das, was zählt. Daher muss für einen derart wichtigen Punkt das Geld auch vorhanden sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir werden daher alles tun, damit das Geld sichergestellt ist und auch eine effiziente Lösung zustande gebracht werden kann, die Sie uns mit dem heutigen Beschluss ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Sima zu Wort gemeldet. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte.

11.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es gab gestern Nachmittag eine sehr interessante Meldung in der Austria Presse Agentur. Dort hieß es: "Österreich darf zu Hause ungetestetes Rindfleisch verkaufen". Der Hin


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