Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 150

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menhang mit dem FP-Spitzelskandal und der illegalen Weitergabe von Polizeidaten. (Abg. Ing. Westenthaler: Fürs Protokoll: Gusenbauer fehlt wieder! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Ing. Westenthaler: Gusenbauer war bei keiner Abstimmung heute anwesend! – Abg. Gaugg: Wo ist Verzetnitsch?)

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor ich die Verhandlungen über das Budgetbegleitgesetz 2001 wieder aufnehme, möchte ich folgende Feststellung machen:

Im Rahmen meiner Vorsitzführung am Vormittag hat Herr Abgeordneter Edlinger eine tatsächliche Berichtigung gemacht, und zwar zu meiner Ausführung im Rahmen der Erteilung eines Ordnungsrufes. – Unbeschadet dessen, Herr Abgeordneter Edlinger, ob dies eine tatsächliche Berichtigung war oder nicht, haben Sie jedenfalls dabei ausgeführt, Sie hätten in Ihrem Debattenbeitrag gesagt: "eine dumme, weil unrichtige Argumentation".

Im Protokoll steht: "Das ist wirklich eine dumme und unrichtige Argumentation, Herr Dr. Khol" – eben an Herrn Dr. Khol gerichtet.

Daher habe ich Ihnen diesen Ordnungsruf zu Recht erteilt, weil auch in vorherigen Legislaturperioden für ähnliche Vorfälle Abgeordneten Ordnungsrufe erteilt wurden.

Ihr Argument, ich hätte gesagt: "dümmste Argumentation sei das gewesen", ist laut Protokoll richtig. Ich habe gesagt: "dumme Argumentation". ("Was?"-Rufe bei der SPÖ.) Ihre Ausführung ist richtig, habe ich gerade gesagt. Ich habe gesagt: "dümmste Argumentation", wobei laut Protokoll Ihre Aussage lautete: "dumme Argumentation". (Abg. Mag. Trattner: Edlinger ist wirklich nervös!) So gesehen, haben Sie Recht.

Aber für "dumme Argumentation" erteile ich Ihnen, Herr Abgeordneter Edlinger, ebenfalls einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Westenthaler: Die ganze SPÖ ist nervös!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Khol. (Abg. Dr. Khol: Kostelka heißt er! Khol bin ich!) Herr Abgeordneter Kostelka – Verzeihung!

17.38

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich verstehe schon, dass Sie lieber Herrn Abgeordneten Khol als mir das Wort erteilen würden. Aber ich kann es Ihnen nicht ganz ersparen.

Ich kann Ihnen vor allem nicht ersparen, darauf hinzuweisen, dass Sie in diesem Zusammenhang folgende Vorgangsweise an den Tag gelegt haben: Sie haben einen unrichtigen Ordnungsruf erteilt, und Sie erklären jetzt, ich nehme ihn zwar nicht zurück, obwohl er zu einem Ausdruck erteilt worden ist, der nie gefallen ist, erteile aber gleichzeitig einen zweiten Ordnungsruf. Das ist abenteuerlich, Herr Präsident, und steht im Widerspruch zur Geschäftsordnung. (Abg. Edlinger: Jetzt habe ich zwei!)

Es steht auch im Widerspruch zur entsprechenden Formulierung im Protokoll. Laut Geschäftsordnung ist ein Ordnungsruf nur zulässig zu einer Äußerung, die tatsächlich gefallen ist. Das, wofür Sie einen Ordnungsruf erteilt haben, diese Formulierung ist nie gefallen.

Daher bitte ich Sie wirklich, zur Wahrung der Geschäftsordnung den einen Ordnungsruf formell zurückzunehmen und darüber hinaus zu überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Ordnungsruf zu etwas zu erteilen (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist der Antrag?), wo Sie beim ersten Mal erklärt haben, dass Sie diesen Ordnungsruf nicht erteilen würden. (Abg. Dr. Jarolim: Zeigen Sie Größe!)

17.39


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