Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 217

Wir haben den Verfassungsdienst befragt, ob ein Inkrafttreten für die Vergangenheit in diesem Fall vertretbar ist, und der Verfassungsdienst hat nach sehr eingehender Befassung mit dieser Materie erkannt, daß dieser Weg durchaus gangbar ist. Daher haben wir diesen Vorschlag gemacht.

Ich bin daher sehr froh, daß dieses Gesetz, das auch den Konsumentenschutz einen weiteren Schritt nach vorne bringt, heute hier beraten wird und nun zur Beschlußfassung ansteht. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Wunsch des Berichterstatters nach einem Schlußwort liegt nicht vor.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1614 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Kaufmann, Dr. Stummvoll, Dr. Van der Bellen und Genossen einen Abänderungsantrag beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.

Ferner hat Herr Abgeordneter Mag. Firlinger ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel II § 23a Abs. 3 und § 23b Abs. 5 gestellt.

Ich werde zunächst über die vom Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag sowie über die von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Änderung des § 38 Abs. 4 BWG kann gemäß § 38 Abs. 5 BWG nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Anzahl der Abgeordneten fest. Das Quorum ist also gegeben.

Die Abgeordneten Mag. Kaufmann, Dr. Stummvoll, Dr. Van der Bellen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel II Z 5 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit und insbesondere mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel II Z 9 § 23a Abs. 3 und § 23b Abs. 5 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit so beschlossen.

Die Abgeordneten Mag. Kaufmann, Dr. Stummvoll, Dr. Van der Bellen und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung einer neuen Z 10 sowie die entsprechende Änderung der nachfolgenden Ziffernbezeichnungen in Artikel II eingebracht.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit Mehrheit angenommen wurde.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Kaufmann, Dr. Stummvoll, Dr. Van der Bellen und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel II Z 17 bezieht.


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