Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 215

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Firlinger zu Wort gemeldet. Redezeit und Geschäftsordnungsbestimmungen sind bekannt. – Bitte.

21.37

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann hat die Behauptung aufgestellt, ich würde das Instrument der Kammer als taugliche Interessenvertretung anerkennen.

Ich darf tatsächlich berichtigen: Ich anerkenne nicht das Instrument der Kammer, nämlich der Wirtschaftskammer, schlechthin als taugliches Instrument, sondern ich habe in einer Presseaussendung die Schaffung einer eigenen Kammer für Finanzdienstleister gefordert. Und dazu bekenne ich mich auch! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

21.38

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit der Wissensdurst des Kollegen Peter sozusagen gestillt werden kann: Die ÖVP wird diesem Gesetz und auch dem Abänderungsantrag zustimmen! (Zwischenruf des Abgeordneten Mag. Peter.)

Mich hat besonders die Stellungnahme des Kollegen Firlinger interessiert, der meinem Kollegen Stummvoll weiche Knie vorgeworfen hat. – Das finde ich besonders sonderbar von einem Kollegen, der selbst kein Rückgrat hat. Ansonsten hätte er nicht die Fraktion gewechselt!

Meine Damen und Herren! Das positive an diesem Gesetz ist – und darauf sollten wir uns verständigen –, daß die Vermögenswerte all jener Österreicher, die ihre Gelder nicht auf einem klassischen Sparbuch, sondern im Rahmen lukrativer Wertpapiergeschäfte veranlagt haben, besser geschützt werden, nämlich jene Vermögenswerte, die auf einer Bank oder bei einer Wertpapierdienstleistungsfirma, wie zum Beispiel einem Vermögensverwalter, angelegt wurden. In der Praxis heißt dies: Das positive Instrument der Einlagensicherung, das sich im Bereich der Sparguthaben bestens bewährt hat, wird auch auf das Wertpapiervermögen ausgedehnt.

Meine Damen und Herren! Für die Konsumenten bedeutet das letztlich mehr Sicherheit für ihre Geldanlage, denn es würde, wie aus der Einlagensicherung ja bereits bekannt, ein Schaden bis zu 275 000 S wiedergutgemacht werden. Sinnvollerweise – und das halte ich für positiv – wurde im Bereich der Banken die Aufgabe an die bestehenden sektoralen Sicherungseinrichtungen übertragen. Positiv ist an diesem Gesetz auch, daß keine Kosten für den öffentlichen Bereich anfallen. Entscheidend ist, daß es zusätzliche Hinweise und Informationsverpflichtungen für die Anleger beinhaltet. Weiters wurden für die Dienstleistungsunternehmen im Wertpapierbereich Erleichterungen zur Erlangung einer Konzession vorgesehen.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Durch erhöhten Schutz, mehr Sicherheit für die österreichischen Wertpapieranleger und das gewonnene Vertrauen auf seiten des Sparers kommt es mit Sicherheit zu einer Stärkung des österreichischen Wertpapiersektors. Das sollten wir gemeinsam begrüßen! – Daher stimmt meine Fraktion diesem Gesetz, wie ausgeführt, und den Abänderungsanträgen natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Van der Bellen. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. (Abg. Leikam: So lang?) – Bitte.

21.41

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Eher 8 Sekunden, Herr Präsident, als 8 Minuten!


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