Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 123

In dieser Richtung wären einmal transparente Gehaltsstrukturen zu schaffen, wo sich auch ein Laie, der nicht sein Leben damit verbringt, jedes Jahr das Gehaltsgesetz zu studieren, auskennt. Auf diesem Weg sind wir nicht wirklich weitergekommen. Aber trotzdem, sei’s drum, geben wir unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

16.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

16.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst möchte ich sagen, daß es mich freut, daß doch von allen Seiten im wesentlichen Zustimmung zu dieser Reform signalisiert wird. Ich darf mich hier voll dazu bekennen, daß es Leistungsanreize im öffentlichen Dienst geben soll. Wir haben das selbstverständlich auch mit den Richtern besprochen. Gerade in diesem Bereich bestand aber doch eine gewisse Sorge darüber, daß da Leistungsanreize auch in die Richtung verstanden werden könnten, daß die Unabhängigkeit in irgendeiner Form eingeschränkt werden soll. Wie sehr ich mich also zu solchen Leistungsanreizen in anderen Bereichen bekenne, meine ich doch, daß dies bei den Richtern vielleicht nicht so angebracht ist.

Zur Frage, ob die höchsten Richter genausoviel verdienen sollen wie die höchste Verwaltungsebene, sage ich ein klares Ja. Die Diskussion betraf allerdings die Frage: Was ist die gleiche Höhe? Es wurde zuerst mit dem Einwand argumentiert, daß wir in der Verwaltung ja befristete Verträge ganz an der Spitze haben, nämlich auf fünf Jahre befristet, und daß man diese auch erst später erreicht und daß dadurch ein Abschlag für die Richter, für die das nicht zutrifft, begründet wäre.

Darüber kann man selbstverständlich diskutieren. Letzen Endes hat sich die Ansicht durchgesetzt, daß man da zu keinem Abschlag kommen sollte, weil dies als eine Benachteiligung – jedenfalls von den betroffenen Richtern – empfunden werden würde. Ich akzeptiere selbstverständlich, wenn sich das Hohe Haus dieser Ansicht anschließt.

Zur Frage der Versetzung in den dauernden Ruhestand ist zu sagen, daß diese in der Vergangenheit erst dann erfolgte, wenn ein Richter durch drei Jahre hindurch ein Nichtbefriedigend als Beurteilung erhielt. Das ist nun insoferne verschärft worden, als man dies auf zwei Jahre reduziert hat und da rascher zu Maßnahmen schreiten kann.

Zur Frage der Gehaltsverläufe überhaupt nehme ich die Anregung sehr gerne auf, zu versuchen, die Gehaltskurve nicht zu steil zu gestalten, sondern die Gehälter der jüngeren Bediensteten anzuheben, dafür aber in späteren Jahren vorsichtigere Zuwächse vorzusehen, wie das auch im übrigen in der Wirtschaft immer mehr der Fall ist. Ich muß allerdings auch darauf verweisen, daß man solche Umstellungen nur mit Vorsicht insoferne betreiben kann, als sie natürlich Auswirkungen auf die Personalgesamtausgaben haben. Es kann dies nur schrittweise erfolgen und kann auch nicht in großen Schritten vorgenommen werden, da sonst die budgetären Belastungen zu schwer würden. Daher ist dies in Zukunft nur in kleinen Schritten vorgesehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.45

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Mir fiel eigentlich auf, daß von all denjenigen, die gesprochen und gemeint haben, daß diese Reform so ausgewogen sei, eine Berufsgruppe nicht erwähnt worden ist, und zwar eine Berufsgruppe, die eigentlich durch das letzte Sparpaket kraß benachteiligt worden ist, und zwar die Rechtspraktikanten. Bei den Rechtspraktikanten ist nämlich im Rahmen des letzten Sparpakets der 13.


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