10.43

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Wenn man sich diese heute zu Beschluss stehende Gesetzesänderung ansieht, dann bestätigt das wieder: Von dieser Bundesregierung gibt es keine wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Das heißt, diese Bundesregierung legt Gesetze zur Beschlussfassung vor, von denen sie überhaupt nicht weiß, was sie uns, die österreichischen Bevölkerung, kosten oder was sie uns bringen.

Die heutige Novelle zum Einkommensteuergesetz zeigt auch ganz klar, dass die kalte Progression noch immer nicht zur Gänze abgeschafft wurde, wie es von Ihnen, Herr Finanzminister, immer wieder behauptet wird. (Ruf bei der ÖVP: Wieso nicht?)

Mit der heutigen Einkommensteuergesetznovelle wird auch die Höhe der Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von 400 auf 600 Euro ab 2024 erhöht. (Zwischenruf des Bundesrates Buchmann.) Das begrüßen wir ausdrücklich, weil es seit 2012 keine entsprechende Erhöhung gegeben hat. Bedauerlicherweise gibt es aber noch viele Beträge im Einkommensteuergesetz, die nicht valorisiert wurden. Ich danke da an die Pendlerpauschale oder an das amtliche Kilometergeld. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch da brauchen wir endlich eine Valorisierung. Die Pendlerpauschale wurde – abgesehen von einer Minierhöhung – seit 1.1.2011 nie erhöht. Beim amtlichen Kilometergeld ist es noch schlimmer: Es beträgt seit 1.7.2008 42 Cent; das heißt, es sind fast 16 Jahre, in denen das amtliche Kilometergeld nicht erhöht wurde. Würde man das hochrechnen, betrüge es derzeit mindestens 65 Cent – diesbezüglich werde ich am Schluss meines Redebeitrags einen Antrag einbringen.

Davor möchte ich mich aber noch kurz mit der Inkompetenz des Finanzministers befassen, darum wiederhole ich es noch einmal: Diese Bundesregierung legt Gesetze (Bundesrat Buchmann: ... der Einzige, der das glaubt!) zur Beschlussfassung vor, von denen sie überhaupt nicht weiß, was sie uns, die österreichischen Bevölkerung, kosten oder was sie uns bringen.

Das beste Beispiel: Vom Herrn Finanzminister wurden 4 Milliarden Gewinnabschöpfung mit dem vorliegendem Gesetz zum Energiekrisenbeitrag-Strom und -fossile Energieträger erwartet. 255 Millionen Euro sind es, Herr Finanzminister. Der vorige Finanzminister ist mit dem Laptop im Kinderwagen spazieren gefahren, den er auf die Reise geschickt hat, und hat Probleme mit den Nullen im Budget gehabt. Anscheinend dürften die Rechenkünste von Ihnen, Herr Minister, aber auch nicht viel besser sein. (Beifall bei der FPÖ. –Bundesminister Brunner: Das hat der Kollege schon gesagt!) – Ja, Herr Finanzminister, auch wenn es der Kollege vorher schon gesagt hat, wird es nicht besser. (Bundesrat Himmer: Das war aber seine Frau mit dem Kinderwagen, gell?!) – Ja ja, kein Problem! (Bundesrat Himmer: ... Detail ...! – Bundesrätin Miesenberger: Kleines Detail!)

Das sind aber nicht nur meine Worte, Herr Finanzminister, sondern die Experten, die Sie uns in den Ausschuss geschickt haben, haben mir auf die Frage meinerseits bestätigt, dass diese Präsentation und auch die Berechnung nicht optimal waren. Das hat uns der Experte des Finanzministeriums im Bundesratsausschuss ebenfalls mitgeteilt, also können wir nicht so falsch liegen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring: Was ist jetzt, ÖVP?)

Liebe österreichische Bevölkerung, die sich unsere Bundesratssitzungen maximal hier im Saal oder in den sozialen Medien ansehen kann, aber nicht über den ORF, denn der weigert sich ja, unsere Sitzungen zu übertragen, obwohl mich sogar tagtäglich Personen anrufen, deren Väter oder Mütter seit über drei, vier Jahren gestorben sind, von denen der ORF jetzt auch noch die Landesabgabe haben will. Die ORF-Abgabe ist aber euer Kind, das ihr da geboren habt, liebe Bundesregierung.

Jetzt kommt aber die entscheidende Frage: Wer zahlt denn die 4 oder 5 Milliarden Euro Gewinn, die ihr überhaupt abziehen wollt? Wer zahlt denn das, Herr Minister? – Alle Unternehmer und alle Haushalte werden da von Ihnen persönlich und Ihren Kollegen abgezockt.

Wie bereits angesprochen wäre es wichtig, die Bevölkerung wirklich zu entlasten; und das könnte man meiner Meinung nach, wenn man zum Beispiel die amtliche Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs für Fahrten entstehen – zum Beispiel im Zuge einer Dienstreise, die seit 2008 nicht mehr an die gestiegenen Preise erhöht wird –, anpasst. Das Auto stellt – ich weiß, das ist euer ideologisches Problem – im ländlichen Raum ein wichtiges Fortbewegungsmittel für die Arbeitswelt dar und es gehört auf jeden Fall für die meisten zum Arbeitsalltag, damit man überhaupt zur Arbeitsstätte kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Liebe ÖVP, auch, wenn ihr immer wieder sagt: Es ist wichtig, dass wir etwas umsetzen bezüglich Pflege und so weiter (Bundesrätin Miesenberger: Ist leicht nix umgesetzt worden?), habe ich mir dieses Beispiel herausgenommen: Von den Pflegern, die unsere ältere Generation, die unser Land zu dem gemacht hat, was es ist, die alles aufgebaut hat und jetzt auf Pflege angewiesen ist, betreuen, brauchen viele ihr eigenes Privatauto und sind täglich darauf angewiesen. Das sind die vielen Heimhilfen, Pflegeassistentinnen, Diplomkrankenpflegerinnen und so weiter – und viele fahren wie gesagt auch mit ihren eigenen Fahrzeugen, weil sie keine Dienstautos haben. Unter den Beschäftigten sind viele Mütter oder Alleinerziehende, auch in Teilzeit, die von ihrem Gehalt auch noch die Mehrkosten, die vom derzeitigen Kilometergeld von 0,42 Cent nicht abgedeckt sind, bezahlen müssen. Das Kilometergeld ist für die kostendeckende Abgeltung von Treibstoff, Öl, Wartung, Reparatur, Zusatzausrüstungen, Steuern, Gebühren und auch Versicherung gedacht. Warum erwähne ich das so im Detail? – Ich komme nachher noch dazu.

Wie gesagt: 2008 war das Jahr, in dem die Spritpreise damals ihren Höchststand erreicht haben; 1,20 Euro zahlte man für einen Liter Benzin. So war es gut, dass damals am 6. Juni 2008 das Kilometergeld von 0,37 Cent auf 0,42 Cent erhöht wurde. Seitdem sind 16 Jahre vergangen – und, liebe Bundesregierung, seit 2022 haben sich zum Beispiel die Spritpreise eine Zeit lang Richtung 2 Euro oder sogar drüber bewegt, verschuldet durch Ihre Handlungen und Ihre Gesetze.

Zusätzlich haben Sie noch, geprägt durch die Ideologie der Grünen, diese CO2-Steuer eingeführt, die auch ein Bestandteil des Spritpreises ist. Dafür bekommen wir für unser Geld an der Zapfsäule weniger Sprit.

Da, wo das Geld vom Steuerzahler zu holen ist, ist diese Bundesregierung natürlich sehr schnell und konsequent. Die CO2-Abgabe wurde erst am 1. Oktober 2022 eingeführt und wurde ja nur wenige Monate später noch zusätzlich erhöht. Mittlerweile bezahlt man bei jedem Tankgang 13,5 Cent pro Liter Diesel und 10,2 Cent pro Liter Benzin für diese grüne ideologische Abgabe. Ab 2025 bezahlt man dann schon zusätzlich 16,5 Cent für Diesel und 12,5 Cent für Benzin.

Eine jährliche inflationsbedingte Preiserhöhung gibt es auch bei der Indexanpassung durch die Autoversicherungen. Eine weitere Erhöhung stellt auch die motorbezogene Versicherungssteuer dar. Diese wurde aufgrund dieser Bundesregierung am 1. Jänner 2022 auch wieder angepasst. Durch die Änderungen fällt die Motorsteuer bei verbrauchs- und emissionsstarken Fahrzeugen höher aus als noch im Vorjahr. Die verschärfte Versicherungssteuer, die von dieser Bundesregierung eingeführt wurde, gilt für Neuzulassungen ab 1. Jänner 2023 – und zusätzlich zur Leistung des Verbrennermotors wird auch die CO2-Emission zur Berechnung dieser Kfz-Steuer herangezogen.

So, und warum habe ich das jetzt alles so detailliert erzählt? – Jetzt kommt es, bitte aufpassen: Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass bei all den Teuerungen, die einen Arbeitnehmer mit seinem Auto betreffen, dieser fast dieselbe Summe bekommt wie ein Arbeitnehmer, der mit seinem Fahrrad fährt. Es gibt die motorbezogene Versicherungssteuer, die CO2-Steuer, all die Versicherungen und so weiter. Was hat das mit dem Fahrrad zu tun? Die, die mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren können, sind gesegnete Leute. Bei uns am Land draußen packt man die Kilometer nicht, auch mit dem E-Bike nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht um den Unterschied von 38 Cent auf 42 Cent – oder ist das Ganze, wie vorhin schon gesagt, ideologisch geprägt von euch? Anhand all dieser nachweisbaren Teuerungen, die ich soeben aufgezählt habe, könnte ja diese Bundesregierung unsere Bevölkerung wirklich entlasten. Sie könnten mit der Zustimmung zu meinem Antrag heute die wirkliche Entlastung beschließen.

Da wir Freiheitliche die Interessen der österreichischen Bevölkerung – egal, ob es auf Gemeindeebene, auf Landesebene oder auf Bundesebene, hier im Bundesrat oder im Nationalrat ist – vertreten, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Bundesrates Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere den Herrn Bundesminister für Finanzen, aufzufordern, eine Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes sicherzustellen.“

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(Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.53

Vizepräsident Dominik Reisinger: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.