Berichterstatter Mag. Franz Ebner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenent­gelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interbankenentgeltevoll­zugsgesetz – IEVG) erlassen und das E-Geldgesetz 2010, das Wettbewerbsge­setz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf gleich mit dem Bericht zu TOP 6 fortsetzen: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend eine Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkür­zung und Gewinnverlagerung.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Bitte, Herr Kollege.