BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 77

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Traditionskultur in Tirol. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl, Mitterer und Zangerl.)

13.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


13.03.59

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Da ich aus einem Bundesland komme, das weitgehend frei von Schützenkompanien ist, möchte ich mich in diese Tiroler Diskussion nicht einbringen. (Bundesrat Bierin­ger: Schade!)

Ich komme zurück auf das Abgabenverwaltungsreformgesetz, das – das wurde bereits erwähnt – auf der Grundlage einer 2007 im Rahmen der damaligen Finanzausgleichs­verhandlungen vorgenommenen Kompetenzänderung beruht und die Absicht umsetzt, die unterschiedlichen Verfahrensregelungen für Bundes-, Landes- und Gemeindeabga­ben und auch -steuern weitgehend zu vereinheitlichen. Das ist nicht zur Gänze mög­lich, weil etwa angesichts unterschiedlicher Steuersätze die Bagatellgrenzen zweck­mäßigerweise nicht vereinheitlicht werden können.

Dieses von den Gebietskörperschaften gemeinsam erarbeitete Vorhaben ist ein gelun­genes Werk geworden und bringt vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, insbeson­dere für die Wirtschaftstreibenden, bei Steuern und Abgaben eine einheitliche Vor­gangsweise, was den Umgang damit wesentlich erleichtert.

Im Begutachtungsverfahren haben die Länder an eine Forderung der Landesfinanzre­ferentenkonferenz vom April 2008 erinnert, wonach angesichts der Überführung bishe­riger landesgesetzlicher Regelungen in die Bundesabgabenordnung und deren weitere einfachgesetzliche Änderungsmöglichkeit die Einrichtung eines Konsultationsmecha­nismus erforderlich sei. Der Bund wurde damals um eine entsprechende gesetzliche Verankerung ersucht.

Die Städte und Gemeinden haben sich dieser Forderung ausdrücklich angeschlossen. Damit sollte nach deren Meinung sichergestellt werden, dass Änderungen der Bundes­abgabenordnung, von denen dann künftig auch die anderen Gebietskörperschaften un­mittelbar betroffen sind, nicht einfach vom Bund vorgegeben werden, so wie das ver­fassungsrechtlich möglich wäre, sondern weiterhin gemeinsam erarbeitet werden.

Das findet zwar jetzt im Gesetzestext keinen Niederschlag, aber ich halte fest, dass sei­tens des Finanzministeriums die Bereitschaft bekundet wurde, auch künftig die Städte, Gemeinden und Länder in für sie relevante Änderungen der Bundesabgabenordnung einzubinden. Das halte ich für eine vernünftige Vorgangsweise, mit der der bewährte Konsens in diesem Bereich fortgesetzt werden kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)

13.06


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


13.06.35

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zum Bundeszuschuss an das Land Tirol sagen, der in einer guten Tra­dition, wie das heute auch bereits erwähnt worden ist, gewährt werden soll. Ich möchte aber, und das ist der Anlass meiner Rede, gar nicht so leichte Kritik anbringen an dem, was teilweise mit diesem Geld geschehen soll.

 


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