Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 70

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9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1540 d.B. und 1595 d.B. sowie 7636/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1566 d.B. und 1596 d.B. sowie 7637/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 7 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Offenbar nicht anwesend. – Der Vorsitzende des Ausschusses erstattet Bericht.

 


12.06.57

Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe die Berichte des Finanzausschusses. Die Berichte liegen in schriftlicher Form vor.

Zu Tagesordnungspunkt 7: Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen und folgenden Be­schluss gefasst:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Der Bericht über das Abkommen mit der Bolivarischen Republik Venezuela liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor. Auch hier zur Beschlussfassung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum Bericht über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien. Der Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor. Ich komme auch hier zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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