Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 119

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

15.16.20

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich natürlich dem Appell des lieben Kollegen Bieringer vollinhaltlich anschließen. Die­ser war allerdings an die falsche Adresse gerichtet.

Herr Kollege, wir müssen zusammenarbeiten! Wir basteln gerade an einem gemeinsa­men Entschließungsantrag. Es ist ja nicht so, dass wir nicht könnten. Aber wenn je­mand hier ins Haus kommt und provoziert und dann noch von der Regierungsbank aus polemisiert, dann gibt es in der Tat Aufregung, und zwar verständliche und begreifliche Aufregung!

Ich habe meine Ausführungen gebracht. Ich nehme nicht an, dass ich mich damit ins Herz der ÖVP-Fraktion geredet habe. Aber ich habe das gesagt, was ich für richtig halte. Sie haben das bemerkenswerterweise als eine andere Meinung still und innerlich kritisch zur Kenntnis genommen.

Der Unterschied ist, dass der Herr Staatssekretär diese Seite des Hauses hier atta­ckiert (auf die SPÖ-Reihen weisend), im Übrigen ohne Grund. (Bundesrat Mag. Baier: Sicherlich nicht!) Das löst natürlich Reaktionen aus! Und die Tatsache, dass die Regie­rungsbank nicht das Rednerpult ist, ist in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben. Daher verwahre ich mich dagegen, dass die Präsidentin, wenn sie darauf aufmerksam macht, einer parteiischen Vorsitzführung beschuldigt wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) – Herr Kollege, Sie haben sich jetzt gemeldet! Ich habe Sie gemeint!

Auch dies ist ein Skandal. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Daher gelangen wir jetzt zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.18.3613. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) (1434 d.B. und 1477 d.B. sowie 7551/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Fi­nanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizei-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite