Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 188

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

20.06.5029. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländer­beschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bun­desfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrie­holding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwal­tungs­gesell­schaft (ÖIAG-Gesetz 2000), das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinan­zie­rungsgesetz) und das Bausparkassengesetz geändert werden – Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 (992 d.B. und 1037 d.B. sowie 7333/BR d.B. und 7364/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Prutsch. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


20.07.05

Berichterstatter Günther Prutsch: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanz­strafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungs­verwaltungs­gesellschaft – ÖIAG-Gesetz 2000 –, das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden – Bundesfinanzierungs­ge­setz – und das Bausparkassengesetz geändert werden – Wachstums- und Beschäfti­gungsgesetz 2005.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite