Parlamentskorrespondenz Nr. 1028 vom 28.09.2022

Neu im Finanzausschuss

Anträge für Energiekostenausgleich bis Ende Oktober 2022 möglich

Wien (PK) - Nach derzeitiger Rechtslage ist die Frist für die Anforderung eines Gutscheines zur Einlösung des Energiekostenausgleichs Ende August 2022 abgelaufen. Nun soll die Frist bis 31. Oktober 2022 verlängert werden, um mehr Personen die Möglichkeit zu geben, den Energiekostenausgleich zu beantragen. In weiterer Folge wird auch die Frist für die Vorlage der Daten zur Einlösung verschoben. Um die Inanspruchnahme zu erleichtern, soll diese Frist mit einem Initiativantrag der beiden Regierungsfraktionen bis 31. März 2023 prolongiert werden (2812/A). (Schluss) gla